Rechtsprechung
BFH, 26.04.1985 - VI R 68/82 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- IWW
- Simons & Moll-Simons
EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, § 12 Nr. 1
- Wolters Kluwer
Einkommensteuer - Werbungskosten - Arbeitszimmer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Zu den Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung eines häuslichen Arbeitszimmers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 144, 31
- NJW 1985, 2608
- BB 1985, 1511
- BStBl II 1985, 467
Wird zitiert von ... (31) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 10.03.1970 - VI B 69/69
Abzugsfähigkeit der Aufwendungen eines Studienrats für ein häusliches …
Auszug aus BFH, 26.04.1985 - VI R 68/82
Maßgebend für die Beurteilung des Falles seien die Grundsätze, die der Bundesfinanzhof (BFH) im Urteil vom 21. Januar 1966 VI 92/64 (BFHE 85, 18, BStBl III 1966, 219) und im Beschluß vom 10. März 1970 VI 69/69 (BFHE 98, 462, BStBl II 1970, 458) aufgestellt habe.Die Vorinstanz ist zutreffend davon ausgegangen, daß Aufwendungen für das Wohnen zu den typischen Kosten der Lebensführung i. S. des § 12 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) gehören, die auch dann nicht einkommensmindernd berücksichtigt werden dürfen, wenn sie der Steuerpflichtige zur Förderung seines Berufs oder seiner Tätigkeit macht, und daß deshalb Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nur dann als Werbungskosten nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG anerkannt werden können, wenn eine Benutzung als Wohnraum so gut wie ausgeschlossen ist (BFH-Entscheidungen in BFHE 98, 462, BStBl II 1970, 458, und vom 18. Oktober 1983 VI R 180/82, BFHE 139, 518, BStBl II 1984, 110).
Die private Mitbenutzung konnte aber auch nicht aus der Möblierung des Zimmers gefolgert werden, da das FG selbst ausgeführt hat, die Möblierung sei mit der vom Kläger angegebenen beruflichen Benutzung vereinbar (vgl. im übrigen auch Beschluß in BFHE 98, 462, BStBl II 1970, 458).
- BFH, 21.01.1966 - VI 92/64
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten eines …
Auszug aus BFH, 26.04.1985 - VI R 68/82
Maßgebend für die Beurteilung des Falles seien die Grundsätze, die der Bundesfinanzhof (BFH) im Urteil vom 21. Januar 1966 VI 92/64 (BFHE 85, 18, BStBl III 1966, 219) und im Beschluß vom 10. März 1970 VI 69/69 (BFHE 98, 462, BStBl II 1970, 458) aufgestellt habe.Dem Urteil in BFHE 85, 18, BStBl III 1966, 219 entspreche es auch nicht, eine Ortsbesichtigung mit dem Hinweis zu unterlassen, sie habe keinen Sinn, weil die Beurteilung der beruflichen Nutzung nur durch eine Überwachung über einen längeren Zeitraum möglich sei.
- BFH, 28.10.1964 - IV 168/63 S
Aufwendungen für einzelne Räume einer Wohnung als Betriebsausgaben - …
Auszug aus BFH, 26.04.1985 - VI R 68/82
Auch die Annahme, bei der Ermittlung der - in der Vergangenheit liegenden - tatsächlichen Benutzung des Raumes sei eine gewisse Typisierung häufig nicht vermeidbar, ist grundsätzlich richtig (BFH-Urteil vom 28. Oktober 1964 IV 168/63 S, BFHE 81, 45, BStBl III 1965, 16).Nach der Rechtsprechung des BFH (z. B. Urteil in BFHE 81, 45, BStBl III 1965, 16) hat das FG neben dem vorerwähnten Gesichtspunkt insbesondere weiter zu prüfen, ob der Familie für das Wohnbedürfnis genügend Raum zur Verfügung bleibt und deshalb eine gewisse Vermutung dafür spricht, daß der Arbeitsraum nicht privat genutzt wird; ob der Arbeitsraum von den Privaträumen getrennt liegt und deshalb eine private Nutzung nicht wahrscheinlich ist; ob der Arbeitsraum wie ein Privatraum eingerichtet ist und damit offenbar auch die private Benutzung ermöglicht und gefördert werden soll; ob die soziale und wirtschaftliche Stellung und die Größe der Familie für die Mitbenutzung des Arbeitsraumes sprechen.
- BFH, 18.10.1983 - VI R 180/82
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind dann keine Werbungskosten, …
Auszug aus BFH, 26.04.1985 - VI R 68/82
Die Vorinstanz ist zutreffend davon ausgegangen, daß Aufwendungen für das Wohnen zu den typischen Kosten der Lebensführung i. S. des § 12 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) gehören, die auch dann nicht einkommensmindernd berücksichtigt werden dürfen, wenn sie der Steuerpflichtige zur Förderung seines Berufs oder seiner Tätigkeit macht, und daß deshalb Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nur dann als Werbungskosten nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG anerkannt werden können, wenn eine Benutzung als Wohnraum so gut wie ausgeschlossen ist (BFH-Entscheidungen in BFHE 98, 462, BStBl II 1970, 458, und vom 18. Oktober 1983 VI R 180/82, BFHE 139, 518, BStBl II 1984, 110).
- BFH, 19.09.2002 - VI R 70/01
Begriff des häuslichen Arbeitszimmers
Einzelne "bürofremde" Gegenstände --wie eine Couch (BFH-Urteile vom 8. November 1956 IV 309/55 U, BFHE 64, 147, BStBl III 1957, 56; vom 26. April 1985 VI R 68/82, BFHE 144, 31, BStBl II 1985, 467), ein Klappbett (BFH-Urteil vom 14. August 1981 VI R 190/78, nicht veröffentlicht), Jagdwaffen und -trophäen (…BFH-Urteil vom 18. März 1988 VI R 49/85, BFH/NV 1988, 556) oder Musikinstrumente (BFH-Urteile vom 21. Oktober 1988 VI R 18/86, BFHE 155, 310, BStBl II 1989, 356;… vom 30. April 1993 VI R 99/89, BFH/NV 1993, 722)-- hinderten die grundsätzliche Einordnung des Raumes als häusliches Arbeitszimmer nicht, auch wenn sie im Einzelfall als Anhaltspunkte für eine nicht nur untergeordnete private Mitbenutzung gewertet werden konnten. - BFH, 30.03.1989 - IV R 45/87
Aufwendungen für ein Arbeitszimmer zur Abwicklung vererbten Betriebsvermögens als …
Ob ein solches Zimmer so gut wie ausschließlich für betriebliche (berufliche) Zwecke verwendet wird und seine Benutzung als Wohnraum so gut wie ausgeschlossen ist, hängt nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (Urteile vom 28. Oktober 1964 IV 168/63 S, BFHE 81, 45, BStBl III 1965, 16; vom 18. Oktober 1983 VI R 180/82, BFHE 139, 518, BStBl II 1984, 110, und vom 26. April 1985 VI R 68/82, BFHE 144, 31, BStBl II 1985, 467) von den Umständen des Einzelfalls ab.Nicht erforderlich dagegen ist, daß Art und Umfang der Tätigkeit des Steuerpflichtigen einen besonderen häuslichen Arbeitsraum erfordern (Urteil in BFHE 144, 31, BStBl II 1985, 467).
Die steuerliche Anerkennung eines häuslichen Arbeitszimmers setzt nicht voraus, daß Art und Umfang der Tätigkeit einen besonderen häuslichen Arbeitsraum erfordern (Urteil in BFHE 144, 31, BStBl II 1985, 467).
- BFH, 12.10.1990 - VI R 117/87
Revisionseinlegungsfrist bei Fehlen einer Rechtsmittelbelehrung - Abzugsfähigkeit …
Bezüglich ihres häuslichen Arbeitszimmers sei das FG vom Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 26. April 1985 VI R 68/82 (BFHE 144, 31, BStBl II 1985, 467) abgewichen.Die Klägerin rügt zu Recht, daß das FG bezüglich dieser Streitfrage von dem Urteil des BFH in BFHE 144, 31, BStBl II 1985, 467 abgewichen ist.
Das FG hätte entsprechend den Ausführungen in BFHE 144, 31, BStBl II 1985, 467 vielmehr Feststellungen insbesondere dazu treffen müssen, worin die private Nutzung des von der Klägerin als Arbeitszimmer deklarierten Raumes bestanden haben sollte.
- BFH, 19.08.1988 - VI R 69/85
Kosten eines Durchgangszimmers ausnahmsweise als Aufwendungen für ein häusliches …
In einem solchen Fall ist entsprechend den Grundsätzen des Senats in der Entscheidung vom 26. April 1985 VI R 68/82 (BFHE 144, 31, BStBl II 1985, 467) nach den Umständen des Einzelfalls zu gewichten, ob der Raum so gut wie ausschließlich beruflich genutzt wird. - BFH, 07.09.1990 - VI R 141/86
Anforderungen an die Feststellung der nur unwesentlich privaten Zwecken …
Erst durch eine Gegenüberstellung der tatsächlichen beruflichen und der tatsächlichen privaten Nutzung läßt sich zuverlässig beurteilen, ob ein Arbeitszimmer nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird (vgl. die BFH-Urteile vom 26. April 1985 VI R 68/82, BFHE 144, 31, BStBl II 1985, 467, 469, …und vom 19. April 1985 VI R 198/83, BFH/NV 1986, 202).Des weiteren wird das FG im Rahmen der Gesamtwürdigung aller Umstände, die für und gegen eine ganz überwiegende berufliche Nutzung des Arbeitszimmers sprechen können, die Beweisanzeichen zu berücksichtigen haben, die der BFH in seinem Urteil vom 28. Oktober 1964 IV 168/63 S (BFHE 81, 45, BStBl III 1965, 16, 18) zusammengestellt hat (vgl. ferner auch die Senatsurteile vom 18. Oktober 1983 VI R 180/82, BFHE 139, 518, BStBl II 1984, 110, m. w. N., und in BFHE 144, 31, BStBl II 1985, 467).
- BFH, 04.08.2006 - VI B 49/06
Häusliches Arbeitszimmer - sog. Durchgangszimmer
Ferner ist zu prüfen, ob der Raum von den Privatzimmern getrennt liegt (BFH-Urteile vom 28. Oktober 1964 IV 168/63 S, BFHE 81, 45, BStBl III 1965, 16; vom 21. Januar 1966 VI 92/64, BFHE 85, 18, BStBl III 1966, 219; vom 26. April 1985 VI R 68/82, BFHE 144, 31, BStBl II 1985, 467, …und vom 28. August 1991 VI R 59/87, BFH/NV 1992, 34). - BFH, 06.03.2008 - VI R 3/05
Mietkosten für Dienstwohnung - Doppelte Haushaltsführung anlässlich Eheschließung …
Der BFH hat nämlich in seiner Rechtsprechung herausgestellt, dass Aufwendungen für die eigene Wohnung bei der Einkommensteuer grundsätzlich nicht abgezogen werden können, weil es sich bei diesen Aufwendungen regelmäßig um solche der privaten Lebensführung i.S. des § 12 Nr. 1 Satz 1 EStG handelt; etwas anderes gilt nur dann, wenn feststeht, dass der fragliche Raum so gut wie ausschließlich zu beruflichen Zwecken genutzt wird (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 29. März 1979 IV R 137/77, BFHE 128, 196, BStBl II 1979, 700; vom 26. April 1985 VI R 68/82, BFHE 144, 31, BStBl II 1985, 467; BFH-Beschlüsse vom 27. August 2002 VI B 147/01, juris;… vom 27. Mai 2003 IV B 183/02, BFH/NV 2003, 1410). - BFH, 27.11.1991 - II R 100/87
Grundsteuerbefreiung für eine Schützenhalle; Merkmale für das Überwiegen der …
Dabei scheiden, wie das FG zutreffend ausgeführt hat, Zeiten des Leerstehens, in denen die Halle nicht genutzt wird, für den zeitanteiligen Maßstab aus (vgl. auch BFH-Urteil vom 26. April 1985 VI R 68/82, BFHE 144, 31, BStBl II 1985, 467). - FG München, 13.12.2000 - 1 K 2805/99
Zum Nachweis einer nahezu ausschließlich mit der Erzielung von Einkünften in …
Ist ein derartiges Erfordernis aber nicht gegeben, kommt diesem Umstand die Bedeutung eines gewichtiges Indizes zu, das gegen eine ganz überwiegende berufliche Nutzung sprechen kann (Urteil des BFH vom 26.4.1985 VI R 68/82, BStBl II 1985, 467 ).Ist allerdings die tatsächliche berufliche Nutzung gering, kann eine sonst lediglich untergeordnete private Mitbenutzung ein vergleichsweise stärkeres Gewicht erlangen, so dass das Abzugsverbot eingreift (Urteile des BFH vom 26.4.1985 VI R 68/82, BStBl II 1985, 467 , …und vom 19.4.1985 VI R 198/83, BFH/NV 1986, 202).
- BFH, 18.03.1988 - VI R 49/85
Anforderungen an die Würdigung eines Raumes als steuerlich anzuerkennendes …
Nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteile vom 28. Oktober 1964 IV 168/63 S, BFHE 81, 45, BStBl III 1965, 16; in BFHE 139, 518, BStBl II 1984, 110, und vom 26. April 1985 VI R 68/82, BFHE 144, 31, BStBl II 1985, 467) ist hierbei insbesondere zu untersuchen:. - BFH, 09.06.1989 - VI R 154/86
Die steuerfreie Dienstaufwandsentschädigung für hauptamtliche Bürgermeister in …
- BFH, 29.03.1988 - IX R 55/83
Anerkennung von Werbungskostenüberschüssen bei den Einkünften aus Vermietung und …
- BFH, 17.02.1993 - X R 119/90
Aufwendungen, die zur Durchführung persönlicher Leistungen des Spenders …
- BFH, 27.05.2003 - IV B 183/02
BA-Abzug für eigene Wohnung
- BFH, 27.08.2002 - VI B 147/01
Steuerrecht - Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für die eigene Wohnung - …
- FG Niedersachsen, 16.04.1997 - IX 547/94
Steuerliche Anerkennung eines häuslichen Arbeitszimmers ; Abziehbarkeit von …
- BFH, 28.08.1991 - VI R 59/87
Aufwendungen für das Wohnen als typische Kosten der Lebensführung
- FG Niedersachsen, 13.02.2001 - 8 K 592/94
Aufwendungen eines wissenschaftlichen Mitarbeiters beim BGH für Studienreisen und …
- FG Saarland, 30.08.2000 - 1 K 92/00
1. Fortführung der steuerlichen doppelten Haushaltsführung eines Berufstätigen …
- FG Niedersachsen, 21.01.1998 - IX 194/96
Steuerliche Anerkennung eines Durchgangszimmers als Arbeitszimmer; Anerkennung …
- FG Saarland, 30.08.2000 - 1 K 92/00: 2 K 121/95
Beibehaltung einer doppelten Haushaltsführung nach der Heirat; Telefonkosten als …
- FG Niedersachsen, 13.02.1998 - VIII 267/95
Abzug von Werbungskosten für ein Arbeitszimmer, das Durchgangszimmer zum …
- BFH, 24.01.1992 - VI R 127/88
Anerkennung eines Raumes als Arbeitszimmer, welches ein Durchgangszimmer ist
- FG Niedersachsen, 21.01.1998 - IX 582/97
Zur Frage der privaten Mitbenutzung eines Arbeitszimmers als Durchgangszimmer; …
- FG Rheinland-Pfalz, 24.05.1995 - 1 K 1812/93
Einkommensteuer; Betriebsausgabenabzug für häuslichen Arbeitsraum
- BFH, 19.04.1985 - VI R 198/83
Anerkennung eines Raumes als Arbeitszimmer
- BFH, 31.01.1992 - VI R 139/88
Steuerliche Anerkennung eines Raumes als Arbeitszimmer
- FG Rheinland-Pfalz, 25.01.1995 - 1 K 1108/94
Lohnsteuer; Ungewißheit der Einkünfteerzielungsabsicht
- FG Düsseldorf, 04.03.1999 - 8 K 7666/98
Anerkennung von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten
- FG Rheinland-Pfalz, 01.02.1995 - 1 K 2180/94
Lohnsteuer; Arbeitszimmer in einer Zwei-Zimmer-Wohnung
- FG Rheinland-Pfalz, 23.05.1989 - 2 K 81/88