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   BFH, 16.04.1980 - VI R 7/77   

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https://dejure.org/1980,624
BFH, 16.04.1980 - VI R 7/77 (https://dejure.org/1980,624)
BFH, Entscheidung vom 16.04.1980 - VI R 7/77 (https://dejure.org/1980,624)
BFH, Entscheidung vom 16. April 1980 - VI R 7/77 (https://dejure.org/1980,624)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    EStG § 9 Abs. 1 Nr. 5

Papierfundstellen

  • BFHE 130, 388
  • NJW 1980, 2040 (Ls.)
  • BStBl II 1980, 512
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 13.07.1976 - VI R 172/74

    Mehraufwendungen - Doppelte Haushaltsführung - Werbungskosten - Arbeitnehmer -

    Auszug aus BFH, 16.04.1980 - VI R 7/77
    Der Bundesfinanzhof (BFH) habe in der auch vom FG zitierten Entscheidung vom 13. Juli 1976 VI R 172/74 (BFHE 119, 281, BStBl II 1976, 654) betreffend die Begründung einer doppelten Haushaltsführung infolge Heirat ausgeführt, daß es für die Berücksichtigung der Mehraufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung bei Eheleuten keine entscheidende Rolle spiele, ob die berufliche Veranlassung im Arbeitsverhältnis des einen oder des anderen Ehegatten zu sehen sei.

    Auch im Urteil in BFHE 119, 281, BStBl II 1976, 654, auf das sich der Kläger für seine Auffassung beruft, geht der Senat von dem Grundsatz aus, daß - auch bei Eheleuten - Werbungskosten nur bei den Einnahmen desjenigen abgezogen werden können, durch dessen Arbeitsverhältnis sie veranlaßt sind.

  • BFH, 10.11.1978 - VI R 112/75

    Werbungskosten - Fahrtkosten - Höhe der Fahrtkosten

    Auszug aus BFH, 16.04.1980 - VI R 7/77
    Voraussetzung hierfür ist jedoch nicht nur, daß der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes, an dem er beschäftigt ist, einen eigenen Hausstand unterhält und auch am Ort der Beschäftigung wohnt, sondern weiter, daß die durch den doppelten Haushalt veranlaßten Mehraufwendungen beruflich veranlaßt sind (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. Urteil vom 10. November 1978 VI R 112/75, BFHE 126, 518, BStBl II 1979, 222, mit weiteren Nachweisen).

    b) Keine berufliche, sondern eine private Veranlassung für die Führung eines doppelten Haushalts hat der Senat in der Regel angenommen, wenn der Arbeitnehmer unter Beibehaltung einer Wohnung am Arbeitsort seinen Wohnsitz vom Beschäftigungsort wegverlegt hat (Urteile BFHE 126, 518, BStBl II 1979, 222, und vom 26. November 1976 VI R 153/74, BFHE 120, 520, BStBl II 1977, 158).

  • BFH, 29.05.1979 - VI R 21/77

    Lohnsteuerermäßigungsverfahren - Erhöhung des Freibetrags -

    Auszug aus BFH, 16.04.1980 - VI R 7/77
    Die vom Kläger vorgenommene Umstellung seines Rechtsbehelfsantrags in einen Feststellungsantrag i. S. von § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO war zulässig und geboten (vgl. Urteil des Senats vom 29. Mai 1979 VI R 21/77, BFHE 128, 148, BStBl II 1979, 650).
  • BFH, 26.11.1976 - VI R 153/74

    Aufwendungen für doppelten Haushalt als Werbungskosten

    Auszug aus BFH, 16.04.1980 - VI R 7/77
    b) Keine berufliche, sondern eine private Veranlassung für die Führung eines doppelten Haushalts hat der Senat in der Regel angenommen, wenn der Arbeitnehmer unter Beibehaltung einer Wohnung am Arbeitsort seinen Wohnsitz vom Beschäftigungsort wegverlegt hat (Urteile BFHE 126, 518, BStBl II 1979, 222, und vom 26. November 1976 VI R 153/74, BFHE 120, 520, BStBl II 1977, 158).
  • FG Saarland, 22.03.2007 - 2 K 2442/06

    Verfassungswidrigkeit der Neuregelung der Entfernungspauschale ab 2007 - Vorlage

    Das erforderliche Feststellungsinteresse ist zu bejahen, wenn in einem durch Zeitablauf erledigten Rechtsstreit um die Eintragung eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte die streitige Rechtsfrage auch das Lohnsteuerermäßigungsverfahren für die Folgejahre (st. Rspr., statt vieler: BFH vom 29. Mai 1979 VI R 21/77, BStBl. II 1979, 650) oder der auf das Streitjahr bezogenen Veranlagung von Bedeutung ist (st. Rspr., statt vieler: BFH vom 16. April 1980 VI R 7/77, BStBl. II 1980, 512).
  • BFH, 02.12.1981 - VI R 167/79

    Umbauaufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung sind nur dann Werbungskosten,

    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung zu § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG in der bis einschließlich des Veranlagungszeitraums 1977 geltenden Fassung ausgesprochen, daß notwendige Mehraufwendungen infolge einer doppelten Haushaltsführung nur dann als Werbungskosten abziehbar sind, wenn die Entstehung und Beibehaltung der doppelten Haushaltsführung beruflich veranlaßt sind (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 2. September 1977 VI R 114/76, BFHE 123, 444, BStBl II 1978, 26, und vom 16. April 1980 VI R 7/77, BFHE 130, 388, BStBl II 1980, 512).

    Das "Vorausschicken" der Familie an einen anderen Ort, an dem man künftig unter Umständen beabsichtigt, ein Arbeitsverhältnis einzugehen, ist aber ein steuerrechtlich irrelevantes Wegverlegen des Wohnsitzes vom Arbeitsort jedenfalls dann, wenn der Arbeitnehmer am neuen Familienwohnsitz überhaupt noch kein konkretes Arbeitsverhältnis im Auge hat (BFHE 130, 388, BStBl II 1980, 512).

  • BFH, 02.10.1987 - VI R 149/84

    Werbungskostenabzug wegen doppelter Haushaltsführung beim Ehemann bei Verlegung

    Bei ihrem Ehemann könnten keine Kosten wegen doppelter Haushaltsführung berücksichtigt werden, da die Verlegung des Familienwohnsitzes von seinem Beschäftigungsort und die dadurch entstandene doppelte Haushaltsführung als privat veranlaßt anzusehen sei (Hinweis auf Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 16. April 1980 VI R 7/77, BFHE 130, 388, BStBl II 1980, 512).

    Eine Ausdehnung dieser Rechtsprechung auf andere Fallgestaltungen hat der erkennende Senat in seinem Urteil in BFHE 130, 388, BStBl II 1980, 512 abgelehnt.

  • BFH, 10.05.1985 - VI R 36/82

    Berücksichtigung von notwendigen Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer aus

    Der Bundesfinanzhof (BFH) habe darüber hinaus in seinem Urteil vom 16. April 1980 VI R 7/77 (BFHE 130, 388, BStBl II 1980, 512) in einem gleichgelagerten Fall entschieden, die Mehraufwendungen für die doppelte Haushaltsführung könnten nicht als Werbungskosten bei den Einkünften des Ehemannes abgezogen werden, denn sie seien nicht durch seinen Beruf veranlaßt.

    Der vorliegende Sachverhalt bietet somit keine Veranlassung, von dem Urteil des Senats in BFHE 130, 388, BStBl II 1980, 512 abzuweichen.

    Ob die Klägerin im Streitfall wegen der Begründung eines zweiten Wohnsitzes erhöhte Aufwendungen geltend machen kann, muß ebenso wie in dem vom Senat entschiedenen Fall in BFHE 130, 388, BStBl II 1980, 512 dahinstehen, und zwar schon deshalb, weil ihr die hier streitigen Kosten nicht erwachsen sind.

  • BFH, 10.04.1990 - VIII R 415/83

    1. Übergang von der Anfechtungs- zur Fortsetzungsfeststellungsklage im

    Der Übergang von der Anfechtungsklage zur sog. Fortsetzungsfeststellungsklage im Revisionsverfahren ist keine unzulässige Klageänderung gemäß § 123 FGO (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 16. April 1980 VI R 7/77, BFHE 130, 388, BStBl II 1980, 512; BFH-Beschluß vom 4. Februar 1988 V R 57/83, BFHE 152, 217, BStBl II 1988, 413).
  • BFH, 10.05.1985 - VI R 63/82

    Notwendige Mehraufwendungen eines Arbeitnehmer aus Anlaß einer doppelten

    Mit der Revision trägt das FA vor, das angefochtene Urteil weiche von den in den BFH-Urteilen vom 10. November 1978 VI R 21/76 (BFHE 126, 511, BStBl II 1979, 219) und vom 16. April 1980 VI R 7/77 (BFHE 130, 388, BStBl II 1980, 512) aufgestellten Grundsätzen ab.

    Letzteres ist nach der ständigen Rechtsprechung des BFH in der Regel nicht der Fall, wenn der Familienwohnsitz unter Beibehaltung der Wohnung am Arbeitsort vom Beschäftigungsort wegverlegt wird (Urteile vom 2. Dezember 1981 VI R 167/79, BFHE 135, 37, BStBl II 1982, 297; BFHE 126, 511, BStBl II 1979, 219; BFHE 130, 388, BStBl II 1980, 512; BFHE 135, 182, BStBl II 1982, 323).

  • FG Rheinland-Pfalz, 16.08.2001 - 4 K 1267/00

    Anforderungen an die Aufgabe des Bekanntgabewillens bei versehentlicher Absendung

    Zwar ist für die berufliche Veranlassung von Umzugskosten auch bei Ehegatten auf das Arbeitsverhältnis des einzelnen Arbeitnehmers abzustellen (vgl. BFH Urteil vom 23. März 2001 VI R 175/99, a. a. O.; Urteil vom 16. April 1980 VI R 7/77, BStBl II 1980, 512 ).
  • BFH, 01.12.1993 - X R 99/91

    Trägt das FA aufgrund eines finanzgerichtlichen Urteils den begehrten Freibetrag

    Ein berechtigtes Interesse ist gegeben, wenn sich die zu beurteilende Streitfrage auch in dem auf das gleiche Streitjahr bezogenen Lohnsteuerjahresausgleich oder in der Veranlagung stellt (BFH-Urteile vom 29. Mai 1979 VI R 21/77, BFHE 128, 148, BStBl II 1979, 650; vom 16. April 1980 VI R 7/77, BFHE 130, 388, BStBl II 1980, 512, und vom 19. Februar 1982 VI R 31/78, BFHE 135, 449, BStBl II 1982, 467).
  • BFH, 14.12.1982 - VIII R 54/81

    Zulässigkeit einer Revision - Fortsetzungsfeststellungsklage -

    Die Klägerin konnte ihren auf eine Verpflichtung des FA gerichteten Klageantrag nach § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO auf einen Feststellungsantrag des Inhalts umstellen, daß der vom FA erlassene Verwaltungsakt rechtswidrig gewesen ist, da sie an dieser Feststellung ein berechtigtes Interesse hat (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 29. Mai 1979 VI R 21/77, BFHE 128, 148, BStBl II 1979, 650; vom 16. April 1980 VI R 7/77, BFHE 130, 388, BStBl II 1980, 512; vom 19. Februar 1982 VI R 31/78, BFHE 135, 449, BStBl II 1982, 467).
  • FG München, 25.04.2007 - 1 K 1239/05

    Geltendmachung von Mehraufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung als

    Erforderlich ist jedoch, dass der eigene Hausstand außerhalb des Beschäftigungsortes der Mittelpunkt der Lebensinteressen des Steuerpflichtigen ist (vgl. Schmidt, Kommentar zum EStG, 25. Auflage 2006, § 9 Rz. 141; BFH-Urteil vom 16. April 1980 VI R 7/77, BStBl II 1980, 512;vom 6. Oktober 1994 VI R 55/93, BFH/NV 1995, 585).
  • BFH, 14.06.1985 - VI R 127/82

    Berücksichtigung von notwendigen Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer wegen

  • BFH, 09.08.1985 - VI R 55/82

    Doppelte Haushaltsführung als Werbungskosten bei Verlegung des Familienwohnortes

  • FG München, 22.04.2003 - 13 K 203/99

    Werbungskosten wegen doppelter Haushaltsführung beim Ehemann bei Verlegung des

  • FG München, 14.04.2008 - 6 K 3948/06

    Voraussetzungen einer doppelten Haushaltsführung - Mittelpunkt der

  • BFH, 29.01.1982 - VI S 5/81
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