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   BFH, 28.10.1994 - VI R 70/94   

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https://dejure.org/1994,10762
BFH, 28.10.1994 - VI R 70/94 (https://dejure.org/1994,10762)
BFH, Entscheidung vom 28.10.1994 - VI R 70/94 (https://dejure.org/1994,10762)
BFH, Entscheidung vom 28. Oktober 1994 - VI R 70/94 (https://dejure.org/1994,10762)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Absetzen von Fahrtkosten zu Lehrgangsorten als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 07.11.1980 - VI R 50/79

    Aufwendungen für ein Studium, das im Rahmen eines Dienstverhältnisses auf Weisung

    Auszug aus BFH, 28.10.1994 - VI R 70/94
    Insofern besteht eine Vergleichbarkeit mit einem Ausbildungsdienstverhältnis (vgl. z. B. Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 7. November 1980 VI R 50/79, BFHE 132, 49, BStBl II 1981, 216) oder Promotionsdienstverhältnis (vgl. BFH-Urteil vom 9. Oktober 1992 VI R 176/88, BFHE 169, 193, BStBl II 1993, 115).
  • BFH, 09.10.1992 - VI R 176/88

    Promotionskosten sind auch bei Erforderlichkeit für Berufsziel Ausbildungskosten

    Auszug aus BFH, 28.10.1994 - VI R 70/94
    Insofern besteht eine Vergleichbarkeit mit einem Ausbildungsdienstverhältnis (vgl. z. B. Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 7. November 1980 VI R 50/79, BFHE 132, 49, BStBl II 1981, 216) oder Promotionsdienstverhältnis (vgl. BFH-Urteil vom 9. Oktober 1992 VI R 176/88, BFHE 169, 193, BStBl II 1993, 115).
  • BFH, 29.08.2017 - VIII R 17/13

    Zur Steuerbarkeit von Eingliederungszuschüssen - Verwertungsverbot nur bei

    Denn zwischen den Eingliederungszuschüssen einerseits sowie den Lohnzahlungen an die Arbeitnehmerinnen andererseits besteht nicht ein lediglich mittelbarer Zusammenhang (vgl. dazu BFH-Urteil vom 20. Oktober 2004 I R 11/03, BFHE 207, 295, BStBl II 2005, 581, m.w.N.; HHR/Desens, § 3c EStG Rz 38, unter Hinweis auf die Abziehbarkeit von Fortbildungs- und Bewerbungskosten trotz Bezug von Arbeitslosengeld sowie die Abziehbarkeit von Lehrgangskosten trotz Bezug zu einer angestrebten Auslandstätigkeit, für die steuerfreie Auslandszuschläge gezahlt werden; vgl. dazu BFH-Urteil vom 28. Oktober 1994 VI R 70/94, BFH/NV 1995, 505), sondern ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang.
  • BFH, 28.07.2011 - VI R 5/10

    Vorweggenommene Werbungskosten durch Berufsausbildungskosten bei später auch im

    Andererseits hat der Senat etwa einen unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang i.S. des § 3c Abs. 1 EStG selbst für den Fall verneint, dass Aufwendungen für einen Lehrgangsbesuch im Hinblick auf einen geplanten Auslandseinsatz entstanden waren und für den Auslandseinsatz eine nach § 3 Nr. 64 EStG steuerfreie Auslandszulage gezahlt werden sollte (Senatsurteil vom 28. Oktober 1994 VI R 70/94, BFH/NV 1995, 505).
  • BFH, 11.02.2009 - I R 25/08

    Werbungskosten eines Referendars für Ausbildungsstation in den USA sind bei

    Entgegen der Auffassung des Klägers liegt kein vorrangiger Veranlassungszusammenhang zum steuerpflichtigen Arbeitslohn vor, durch den der Zusammenhang zur steuerfreien Tätigkeitsvergütung verdrängt wird (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 28. Oktober 1994 VI R 70/94, BFH/NV 1995, 505).
  • BFH, 23.11.2000 - VI R 93/98

    Werbungskostenabzug bei Bezug von Konkursausfallgeld

    Der unmittelbare Bezug der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zum Arbeitsverhältnis hat deshalb auch während des Zeitraums, für den der Arbeitnehmer das Konkursausfallgeld erhält, Vorrang und verdrängt den nur mittelbaren Zusammenhang mit dem als Ersatz für den ausgefallenen Arbeitslohn von der Bundesanstalt für Arbeit gezahlten Konkursausfallgeld (vgl. BFH-Urteil vom 28. Oktober 1994 VI R 70/94, BFH/NV 1995, 505).
  • FG Baden-Württemberg, 18.03.2008 - 4 K 284/06

    Teilweise Nichtabziehbarkeit von Werbungskosten eines bei einer amerikanischen

    Anders als in dem vom Kl gleichfalls für seinen Rechtsstandpunkt angeführten Sachverhalt, der dem BFH-Urteil vom 28. Oktober 1994 VI R 70/94 (BFH/NV 1995, 505) zugrunde gelegen hat, verdrängte im Streitfall der unmittelbare Bezug der Ausgaben zu den steuerpflichtigen Einnahmen aus dem Beamtenverhältnis als Referendar auch nicht den Zusammenhang mit den steuerfreien Zahlungen der Rechtsanwaltskanzlei, da der Kl beide Einnahmenkomponenten im Zeitpunkt des Anfalls der Aufwendungen - worauf das BFH-Urteil in BFH/NV 1995, 505 entscheidend abstellt - "gegenwärtig" erzielt hatte.
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