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   BFH, 22.05.2006 - VI R 71/05   

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https://dejure.org/2006,19031
BFH, 22.05.2006 - VI R 71/05 (https://dejure.org/2006,19031)
BFH, Entscheidung vom 22.05.2006 - VI R 71/05 (https://dejure.org/2006,19031)
BFH, Entscheidung vom 22. Mai 2006 - VI R 71/05 (https://dejure.org/2006,19031)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    EStG § 25 Abs. 1; ; EStG § 46; ; EStG § 46 Abs. 2 Nr. 1; ; EStG § 46 Abs. 2 Nr. 8; ; AO 1977 § 162

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Nach Erlass eines Einkommensteuerbescheids ist für die Durchführung des Veranlagungsverfahrens ein Antrag gemäß § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG nicht mehr erforderlich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 46 Abs 2 Nr 8, AO 1977 § 110
    Antragsveranlagung; Frist; Pflichtveranlagung; Wiedereinsetzung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 22.05.2006 - VI R 15/05

    Nach Erlass eines Einkommensteuerbescheids ist für die (weitere) Durchführung des

    Auszug aus BFH, 22.05.2006 - VI R 71/05
    Der Senat verweist insoweit auf das Urteil vom 22. Mai 2006 VI R 15/05.
  • FG Berlin, 14.06.2006 - 2 K 2478/04

    Arbeitnehmerveranlagung - gewerblicher Verlust - keine Berücksichtigung der nach

    Im Hinblick auf die Vielzahl der beim BFH anhängigen Revisionsverfahren, welche die Voraussetzungen der Antragsveranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG und eine etwaige Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zum Gegenstand haben (z.B. VI R 15/05 - Vorinstanz: FG Düsseldorf, Urteil vom 6. Oktober 2004 7 K 4173/03 E; VI R 71/05 - Vorinstanz: FG Niedersachsen, Urteil vom 15. Juli 2005 11 K 87/05) wird die Revision zugelassen, § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO.
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