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BFH, 22.05.2006 - VI R 71/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
EStG § 25 Abs. 1; ; EStG § 46; ; EStG § 46 Abs. 2 Nr. 1; ; EStG § 46 Abs. 2 Nr. 8; ; AO 1977 § 162
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Nach Erlass eines Einkommensteuerbescheids ist für die Durchführung des Veranlagungsverfahrens ein Antrag gemäß § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG nicht mehr erforderlich
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 15.07.2005 - 11 K 87/05
- BFH, 22.05.2006 - VI R 71/05
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 22.05.2006 - VI R 15/05
Nach Erlass eines Einkommensteuerbescheids ist für die (weitere) Durchführung des …
Auszug aus BFH, 22.05.2006 - VI R 71/05
Der Senat verweist insoweit auf das Urteil vom 22. Mai 2006 VI R 15/05.
- FG Berlin, 14.06.2006 - 2 K 2478/04
Arbeitnehmerveranlagung - gewerblicher Verlust - keine Berücksichtigung der nach …
Im Hinblick auf die Vielzahl der beim BFH anhängigen Revisionsverfahren, welche die Voraussetzungen der Antragsveranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG und eine etwaige Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zum Gegenstand haben (z.B. VI R 15/05 - Vorinstanz: FG Düsseldorf, Urteil vom 6. Oktober 2004 7 K 4173/03 E; VI R 71/05 - Vorinstanz: FG Niedersachsen, Urteil vom 15. Juli 2005 11 K 87/05) wird die Revision zugelassen, § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO.