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   BFH, 19.02.2004 - VI R 74/02   

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https://dejure.org/2004,15558
BFH, 19.02.2004 - VI R 74/02 (https://dejure.org/2004,15558)
BFH, Entscheidung vom 19.02.2004 - VI R 74/02 (https://dejure.org/2004,15558)
BFH, Entscheidung vom 19. Februar 2004 - VI R 74/02 (https://dejure.org/2004,15558)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Verpflegungsmehraufwendungen als Werbungskosten wegen einer doppelten Haushaltsführung - Abzug von Aufwendungen wegen einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung

  • Judicialis

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Zweijahresfrist bei doppelter Haushaltsführung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5
    Doppelte Haushaltsführung; Rückwirkung; Zweijahresfrist

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 04.12.2002 - 2 BvR 400/98

    Doppelte Haushaltsführung

    Auszug aus BFH, 19.02.2004 - VI R 74/02
    Diese Regelung war mit dem GG unvereinbar, soweit sie fortlaufend verlängerte Abordnungen (sog. Kettenabordnungen) und beiderseits berufstätige Ehegatten betraf (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Dezember 2002 2 BvR 400/98, 2 BvR 1735/00, BStBl II 2003, 534).
  • BFH, 16.11.2005 - VI R 31/04

    Doppelte Haushaltsführung

    Deshalb ist die neue Fassung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG anzuwenden, so dass es auf die zeitliche Begrenzung der doppelten Haushaltsführung nicht (mehr) ankommt (Senatsurteile vom 19. Februar 2004 VI R 10/00, juris Nr. STRE200450354, VI R 22/02, juris Nr. STRE200450355, und VI R 74/02, juris Nr. STRE200450457).
  • FG Düsseldorf, 06.06.2003 - 18 K 6417/01

    Verpflegungsmehraufwendungen; Marinesoldat; Regelmäßige Arbeitsstätte;

    Insofern ist insbesondere nicht erkennbar, dass im Streitfall ein vergleichbarer Sachverhalt wie in dem Revisionsverfahren VI R 74/02 vorläge, wie die Klägervertreterin meint.
  • FG Düsseldorf, 06.06.2003 - 18 K 6417/01 E0
    Insofern ist insbesondere nicht erkennbar, dass im Streitfall ein vergleichbarer Sachverhalt wie in dem Revisionverfahren VI R 74/02 vorläge, wie die Klägervertreterin meint.
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