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   BFH, 20.03.2014 - VI R 74/13   

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https://dejure.org/2014,13585
BFH, 20.03.2014 - VI R 74/13 (https://dejure.org/2014,13585)
BFH, Entscheidung vom 20.03.2014 - VI R 74/13 (https://dejure.org/2014,13585)
BFH, Entscheidung vom 20. März 2014 - VI R 74/13 (https://dejure.org/2014,13585)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Regelmäßige Arbeitsstätte bei längerfristiger Tätigkeit auf einer Baustelle

  • openjur.de

    Regelmäßige Arbeitsstätte bei längerfristiger Tätigkeit auf einer Baustelle

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4, AO § 12 S 2, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4, EStG VZ 2008, EStG VZ 2009
    Regelmäßige Arbeitsstätte bei längerfristiger Tätigkeit auf einer Baustelle

  • Bundesfinanzhof

    Regelmäßige Arbeitsstätte bei längerfristiger Tätigkeit auf einer Baustelle

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 EStG 2002, § 12 S 2 AO, § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 EStG 2009, EStG VZ 2008, EStG VZ 2009
    Regelmäßige Arbeitsstätte bei längerfristiger Tätigkeit auf einer Baustelle

  • IWW
  • cpm-steuerberater.de

    Regelmäßige Arbeitsstätte bei längerfristiger Tätigkeit auf einer Baustelle

  • Betriebs-Berater

    Regelmäßige Arbeitsstätte bei längerfristiger Tätigkeit auf einer Baustelle

  • rewis.io

    Regelmäßige Arbeitsstätte bei längerfristiger Tätigkeit auf einer Baustelle

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4; AO § 12 Satz 2
    Begriff der regelmäßigen Arbeitsstätte im Sinne von § 9 Abs. 1 S. 3 EStG; Abzugsfähigkeit der Fahrtkosten bei längerfristiger Tätigkeit auf einer Baustelle

  • datenbank.nwb.de

    Regelmäßige Arbeitsstätte bei längerfristiger Tätigkeit auf einer Baustelle

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Regelmäßige Arbeitsstätte bei längerfristiger Tätigkeit auf einer Baustelle

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Einkommensteuer: Regelmäßige Arbeitsstätte auf der Großbaustelle?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die längerfristige Tätigkeit auf einer Baustelle - und die regelmäßige Arbeitsstätte

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Begriff der regelmäßigen Arbeitsstätte im Sinne von § 9 Abs. 1 S. 3 EStG; Abzugsfähigkeit der Fahrtkosten bei längerfristiger Tätigkeit auf einer Baustelle

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Auswärtige Baustelle auch bei längerfristiger Tätigkeit keine regelmäßige Arbeitsstätte

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Fahrten zu auswärtiger Großbaustelle können nicht als Erwerbsaufwendungen geltend gemacht werden

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Regelmäßige Arbeitsstätte bei längerfristiger Tätigkeit auf einer Baustelle

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Großbaustelle als regelmäßige Arbeitsstätte

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Auch längerfristige Tätigkeit auf Baustelle keine regelmäßige Arbeitsstätte

Sonstiges

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 245, 56
  • NZA 2014, 1068
  • DB 2014, 1468
  • BStBl II 2014, 854
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 19.05.2015 - VIII R 12/13

    Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte - "Umwegfahrten"

    Denn ein Aufwand, der nicht durch die Fahrt zwischen Wohnung und Betriebsstätte, sondern wie hier abgrenzbar ausschließlich durch einen einzelnen betrieblichen Vorgang veranlasst wird, ist bei der Ermittlung von Gewinneinkünften nach § 4 Abs. 4 EStG uneingeschränkt zum Abzug zuzulassen (BFH-Urteil vom 20. März 2014 VI R 74/13, BFHE 245, 56, BStBl II 2014, 854).
  • BFH, 23.10.2014 - III R 19/13

    Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätten bei Selbständigen - Gleichbehandlung

    Liegt keine regelmäßige Arbeitsstätte in diesem Sinne vor, sind die Kosten für beruflich veranlasste Fahrten zu den einzelnen Tätigkeitsorten gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG zum Abzug zuzulassen (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 20. März 2014 VI R 74/13, BFHE 245, 56, BStBl II 2014, 854, Rz 11).
  • FG Rheinland-Pfalz, 23.11.2016 - 2 K 2581/14

    Zugbegleiterin hat keine regelmäßige Arbeitsstätte

    Regelmäßig handelt es sich dabei um den Betrieb des Arbeitgebers, einen Zweigbetrieb oder eine Betriebsstätte des Arbeitgebers (ständige Rechtsprechung; vgl. z. B.: BFH-Urteil vom 20. März 2014 VI R 74/13, BStBl II 2014, 854 m. w. N.).
  • BFH, 22.10.2015 - VI R 22/14

    Aufwendungen für Besuchsfahrten des Ehegatten keine Werbungskosten

    a) Beruflich veranlasste Fahrtkosten sind Erwerbsaufwendungen und gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG grundsätzlich in Höhe des dafür tatsächlich entstandenen Aufwands als Werbungskosten zu berücksichtigen (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsurteile vom 10. Juli 2008 VI R 21/07, BFHE 222, 391, BStBl II 2009, 818, und vom 20. März 2014 VI R 74/13, BFHE 245, 56, BStBl II 2014, 854).

    Denn Bauausführungen oder Montagen (§ 12 Satz 2 der Abgabenordnung) sind keine regelmäßigen Arbeitsstätten (Senatsurteile in BFHE 245, 56, BStBl II 2014, 854, und vom 11. Juli 2013 VI R 62/12, BFH/NV 2014, 147, m.w.N.).

  • BFH, 06.11.2014 - VI R 21/14

    Regelmäßige Arbeitsstätte in der Probezeit und bei befristeter Beschäftigung

    Regelmäßig handelt es sich dabei um den Betrieb des Arbeitgebers oder einen Zweigbetrieb, nicht aber um die Tätigkeitsstätte in einer betrieblichen Einrichtung des Kunden des Arbeitgebers (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Senatsurteil vom 20. März 2014 VI R 74/13, BFHE 245, 56, BStBl II 2014, 854, m.w.N.).
  • BFH, 10.12.2015 - VI R 7/15

    Regelmäßige Arbeitsstätte in der Probezeit oder bei befristeter Beschäftigung

    Regelmäßig handelt es sich dabei um den Betrieb des Arbeitgebers oder einen Zweigbetrieb, nicht aber um die Tätigkeitsstätte in einer betrieblichen Einrichtung des Kunden des Arbeitgebers (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsurteil vom 20. März 2014 VI R 74/13, BFHE 245, 56, BStBl II 2014, 854, m.w.N.).
  • FG Berlin-Brandenburg, 19.11.2014 - 3 K 3087/14

    Einkommensteuerrecht - Reisekostenrecht

    In der Folge hat der VI. Senat des BFH dann in Fällen, in denen überhaupt nur eine regelmäßige Arbeitsstätte in Betracht kam, wiederholt deren Eigenschaft als regelmäßige Arbeitsstätte im steuerlichen Sinn verneint, weil der Arbeitnehmer über keinen dauerhaft angelegten ortsgebundenen Bezugspunkt für seiner berufliche Tätigkeit verfüge, sondern nur an ständig wechselnden Tätigkeitsstätten oder auf einem Fahrzeug eingesetzt werde, indem er nicht für die Abgrenzung, welche von mehreren Betriebsstätten die eine regelmäßige Arbeitsstätte im steuerlichen Sinn ist, sondern als Voraussetzung für das Vorliegen einer regelmäßigen Arbeitsstätte überhaupt dort den ortsgebundenen Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit gefordert hat, so dass fortan an der (einen) Betriebsstätte nicht mehr nur "eigentliche Tätigkeit" verrichtet werden, sondern der qualitative Schwerpunkt der (gesamten) Tätigkeit liegen musste (BFH, Urteil vom 06.02.2014 VI R 34/13, BFH/NV 2014, 691: Müllfahrzeugführer, der arbeitstäglich zum selben Betriebshof fährt, um sein Fahrzeug zu übernehmen; BFH, Urteil vom 26.02.2014 VI R 68/12, BFH/NV 2014, 1029: Pilot, der stets zum selben Flughafen fährt, um sein Flugzeug zu übernehmen; BFH, Urteil vom 26.02.2014 VI R 54/13, BFH/NV 2014, 1199: Kabinenchefin ebenso; BFH, Urteil vom 20.03.2014 VI R 74/13, DStRE 2014, 837: Bauarbeiter zu längerdauernder Großbaustelle).
  • BFH, 07.05.2015 - VI R 54/14

    Regelmäßige Arbeitsstätte in der Probezeit oder bei befristeter Beschäftigung

    Regelmäßig handelt es sich dabei um den Betrieb des Arbeitgebers oder einen Zweigbetrieb, nicht aber um die Tätigkeitsstätte in einer betrieblichen Einrichtung des Kunden des Arbeitgebers (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsurteil vom 20. März 2014 VI R 74/13, BFHE 245, 56, BStBl II 2014, 854, m.w.N.).
  • BFH, 16.12.2015 - VI R 6/15

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 10. 12. 2015 VI R 7/15 -

    Regelmäßig handelt es sich dabei um den Betrieb des Arbeitgebers oder einen Zweigbetrieb, nicht aber um die Tätigkeitsstätte in einer betrieblichen Einrichtung des Kunden des Arbeitgebers (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsurteil vom 20. März 2014 VI R 74/13, BFHE 245, 56, BStBl II 2014, 854, m.w.N.).
  • FG Thüringen, 12.03.2014 - 3 K 786/13

    Keine Auswärtstätigkeit wegen befristeten Arbeitsverhältnis

    Denn eine vorrübergehende auswärtige Tätigkeitsstätte wird nicht durch bloßen Zeitablauf zu einer regelmäßigen Arbeitsstätte i.S. von § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG (vgl. BFH-Urteile vom 20. März 2014 VI R 74/13, DB 2014, 1468; vom 8. August 2013 VI R 72/12, BFHE 242, 358, BStBl II 2014, 68, und vom 24. September 2013 VI R 51/12, BFH/NV 2014, 220).
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