Rechtsprechung
   BFH, 07.02.2008 - VI R 75/06   

Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, § 9 Abs. 1 Satz 2, § 17, § 19, § 20 Abs. 3; GmbHG § 60 Abs. 1

  • Betriebs-Berater

    Zu den Voraussetzungen des Werbungskostenabzugs bei wirtschaftlichem Verlust einer Darlehensforderung eines Arbeitnehmers

  • Bundesfinanzhof

    Zu den Voraussetzungen des Werbungskostenabzugs bei wirtschaftlichem Verlust einer Darlehensforderung eines Arbeitnehmers

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  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, § 9 Abs. 1 Satz 2, § 17, § 19, § 20 Abs. 3; GmbHG § 60 Abs. 1

  • IWW
  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Zu den Voraussetzungen des Werbungskostenabzugs bei wirtschaftlichem Verlust einer Darlehensforderung eines Arbeitnehmers

  • NWB SteuerXpert START
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zu den Voraussetzungen des Werbungskostenabzugs bei wirtschaftlichem Verlust einer Darlehensforderung eines Arbeitnehmers

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Zu den Voraussetzungen des Werbungskostenabzugs bei wirtschaftlichem Verlust einer Darlehensforderung eines Arbeitnehmers

Kurzfassungen/Presse (5)

  • IWW (Kurzinformation)

    Berufliche Veranlassung entscheidend - Werbungskostenabzug für ausgefallenes Arbeitnehmerdarlehen möglich

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Werbungskostenabzugs bei wirtschaftlichem Verlust einer Darlehensforderung

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Ausfall eines Arbeitnehmerdarlehens - hopp oder top

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  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    "Fauler" Kredit für Arbeitgeber

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Verlust der Darlehensforderung eines Arbeitnehmers als Werbungskosten

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Berufliche Veranlassung entscheidend - Werbungskostenabzug für ausgefallenes Arbeitnehmerdarlehen möglich

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 S 1
    Berufliche Veranlassung; Darlehensverlust; Werbungskosten

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zur Entscheidung des BFH v. 07.02.2008, Az.: VI R 75/06 (Darlehensverlust als WK bei nichtselbständiger Arbeit)" von VorsRiFG Ulrich Krömker, original erschienen in: GmbH-StB 2008, 194 - 195.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BFHE 220, 407
  • BB 2008, 1214
  • DB 2008, 734
  • BStBl II 2010, 48



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Wird zitiert von ... (9)  

  • BFH, 25.11.2010 - VI R 34/08  

    Werbungskostenabzug für Verzicht auf Darlehensforderung des Arbeitnehmers gegen

    Dazu rechnen alle Aufwendungen, die durch die Erzielung steuerpflichtiger Einnahmen veranlasst sind (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 28. November 1977 GrS 2-3/77, BFHE 124, 43, BStBl II 1978, 105; Senatsurteil vom 7. Februar 2008 VI R 75/06, BFHE 220, 407, BStBl II 2010, 48).

    Zu diesen Aufwendungen i. S. des § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG zählen alle Vermögensabflüsse in Geld und Geldeswert (vgl. z. B. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 4. Juli 1990 GrS 1/89, BFHE 160, 466, BStBl II 1990, 830, unter C. III. 2. d aa) einschließlich den Arbeitnehmer unfreiwillig treffende Substanzverluste (vgl. BFH-Urteil in BFHE 220, 407, BStBl II 2010, 48, m. w. N.).

    Das Einkommensteuergesetz enthält allerdings keine ausdrückliche Regelung dazu, nach welchen Grundsätzen Werbungskosten einer Einkunftsart zuzuordnen sind, wenn - wie etwa bei einem Darlehen durch einen Gesellschafter-Geschäftsführer - neben anderen Einkunftsarten auch Lohneinkünfte (§ 19 Abs. 1 EStG) in Betracht kommen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 220, 407, BStBl II 2010, 48, m. w. N.).

  • BFH, 17.09.2009 - VI R 24/08  

    Verlust aus Veräußerung der Beteiligung am Arbeitgeber bei Beendigung des

    Erforderlich ist danach, dass objektiv ein Zusammenhang der Aufwendungen mit der auf Einnahmeerzielung gerichteten Tätigkeit --bei Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit mit dem Beruf-- besteht und die Aufwendungen subjektiv zur Förderung dieser steuerlich relevanten Tätigkeit getragen werden (z.B. BFH-Urteil vom 7. Februar 2008 VI R 75/06, BFHE 220, 407, BFH/NV 2008, 863, m.w.N.).
  • FG Berlin-Brandenburg, 16.03.2010 - 6 K 1328/05  

    Bürgschaftsübernahme durch Arbeitnehmer der GmbH bei geplanter wesentlicher

    Zwingend sei dies jedoch nicht, wenn - wie im Streitfall - die Arbeitnehmerstellung dominierend sei (s. auch BFH, Urteil vom 07. Februar 2008 VI R 75/06).

    Die Aufwendungen müssen objektiv mit der auf Einnahmeerzielung gerichteten Tätigkeit - hier: mit der Tätigkeit als Arbeitnehmer - zusammenhängen und subjektiv zur Förderung dieser Tätigkeit getragen werden (BFH, Urteil vom 07. Februar 2008 VI R 75/06, BStBl. II 2010, 48, mit weiteren Nachweisen).

    Die Anerkennung als Werbungskosten hängt nicht davon ab, dass die Aufwendungen freiwillig getragen werden (BFH in BStBl. II 2010, 48).

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  • FG München, 12.11.2008 - 10 K 3779/07  

    Darlehensverlust eines angestellten Angehörigen des Alleingesellschafters als

    a) Als Werbungskosten im Sinne des § 9 Abs. 1 S. 1 EStG bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ist der Verlust einer Darlehensforderung nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs -- BFH -- dann zu berücksichtigen, wenn der Arbeitnehmer das Risiko des Darlehensverlustes aus beruflichen Gründen bewusst auf sich genommen hat(Urteil vom 07.02.2008 VI R 75/06, BFH/NV 2008, 863 m.w.N.).

    Indiz für die Annahme beruflicher Gründe ist, dass ein Außenstehender -- insbesondere eine Bank -- mit Rücksicht auf die Gefährdung der Darlehensforderung das Darlehen nicht gewährt hätte (BFH-Urteile in BFH/NV 2008, 863; und vom 07. Februar 1997 VI R 33/96, BFH/NV 1997, 400).

    Dabei kann ein beruflicher Grund für die Übernahme des Risikos des Darlehensverlustes dann bejaht werden, wenn der Arbeitnehmer nahezu ausschließlich die Sicherung seines bestehenden oder die Erlangung eines höherwertigen Arbeitsplatzes erstrebt (BFH-Urteile in BFH/NV 2008, 863).

  • FG Niedersachsen, 23.02.2011 - 9 K 45/08  

    Werbungskostenabzug bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit beim Verlust

    Erforderlich ist danach, dass objektiv ein Zusammenhang der Aufwendungen mit der auf Einnahmeerzielung gerichteten Tätigkeit - bei Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit mit dem Beruf - besteht und die Aufwendungen subjektiv zur Förderung dieser steuerlich relevanten Tätigkeit getragen werden (z.B. BFH-Urteil vom 7. Februar 2008 - VI R 75/06, BFH/NV 2008, 863, m.w.N.).

    Indiz für die Annahme beruflicher Gründe ist danach, dass ein Außenstehender - insbesondere eine Bank - mit Rücksicht auf die Gefährdung der Darlehensforderung das Darlehen nicht gewährt hätte (vgl. BFH-Urteil vom 7. Februar 2008 - VI R 75/06, BStBl. II 2010, 48 m.w.N.).

    Das gilt auch bei risikobehafteten Darlehen, denn selbst ein im Hinblick darauf erhöhter Zins lässt den Darlehensverlust nicht als Aufwendung erscheinen, die "zur Erwerbung" dieses Zinses gemacht wird (vgl. BFH-Urteil vom 7. Februar 2008 - VI R 75/06, BStBl. II 2010, 48 m.w.N.).

  • FG Baden-Württemberg, 20.10.2011 - 3 K 2065/10  

    Bürgschaftsverluste eines mittelbar beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers

    Zu diesen Aufwendungen i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG zählen alle Vermögensabflüsse in Geld und Geldeswert (vgl. z.B. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 4. Juli 1990 GrS 1/89, BFHE 160, 466, BStBl II 1990, 830, unter C.III.2.d aa) einschließlich den Arbeitnehmer unfreiwillig treffende Substanzverluste (vgl. BFH-Urteil vom 7. Februar 2008 VI R 75/06, BFHE 220, 407, BStBl II 2010, 48).

    aa) Das EStG enthält allerdings keine ausdrückliche Regelung dazu, nach welchen Grundsätzen Werbungskosten einer Einkunftsart zuzuordnen sind, wenn neben anderen Einkunftsarten auch Einkünfte i.S. des § 19 Abs. 1 EStG in Betracht kommen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 220, 407, BStBl II 2010, 48, m.w.N.).

  • BFH, 19.04.2012 - VI R 25/10  

    Mietentschädigung gemäß § 8 Abs. 3 BUKG keine Werbungskosten

    Das ist der Fall, wenn ein objektiver Zusammenhang mit dem Beruf besteht und die Aufwendungen subjektiv zur Förderung des Berufs getätigt werden (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. Februar 2008 VI R 75/06, BFHE 220, 407, BStBl II 2010, 48).
  • BFH, 16.11.2011 - VI R 97/10  

    Ausgaben zur Tilgung einer Bürgschaftsverpflichtung als Werbungskosten -

    Das ist der Fall, wenn ein objektiver Zusammenhang mit dem Beruf besteht und die Aufwendungen subjektiv zur Förderung des Berufs getätigt werden (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 7. Februar 2008 VI R 75/06, BFHE 220, 407, BStBl II 2010, 48).
  • FG Düsseldorf, 28.01.2008 - 16 K 1393/07  

    Nachträgliche Anschaffungskosten bei wesentlicher Beteiligung;

    Außerdem berufen sich die Kläger auf die BFH-Urteile vom 7. Februar 2008 VI R 75/06, BFHE 220, 407, BFH/NV 2008, 863; vom 4. März 2008 IX R 80/06, BFHE 220, 451, BStBl II 2008, 577; vom 12.12.2000 VIII R 36/97, BFH/NV 2001, 761 und vom 12. Dezember 2000 VIII R 22/92, BFHE 194, 108, BStBl II 2001, 385.
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