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   BFH, 05.06.2014 - VI R 76/13   

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https://dejure.org/2014,30508
BFH, 05.06.2014 - VI R 76/13 (https://dejure.org/2014,30508)
BFH, Entscheidung vom 05.06.2014 - VI R 76/13 (https://dejure.org/2014,30508)
BFH, Entscheidung vom 05. Juni 2014 - VI R 76/13 (https://dejure.org/2014,30508)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Doppelte Haushaltsführung - Mehrgenerationenhaushalt - Entscheidung nach § 139 Abs. 3 Satz 3 FGO

  • openjur.de

    Doppelte Haushaltsführung; Mehrgenerationenhaushalt; Entscheidung nach § 139 Abs. 3 Satz 3 FGO

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5, EStG VZ 2005
    Doppelte Haushaltsführung - Mehrgenerationenhaushalt - Entscheidung nach § 139 Abs. 3 Satz 3 FGO

  • Bundesfinanzhof

    Doppelte Haushaltsführung - Mehrgenerationenhaushalt - Entscheidung nach § 139 Abs. 3 Satz 3 FGO

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 EStG 2002, EStG VZ 2005
    Doppelte Haushaltsführung - Mehrgenerationenhaushalt - Entscheidung nach § 139 Abs. 3 Satz 3 FGO

  • IWW

    § 173 Abs. ... 1 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO), § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung - FGO, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 2 EStG, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG, § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 6 EStG, § 177 Abs. 1 AO, § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO, § 139 Abs. 3 Satz 3 FGO, § 143 Abs. 2 FGO

  • rewis.io

    Doppelte Haushaltsführung - Mehrgenerationenhaushalt - Entscheidung nach § 139 Abs. 3 Satz 3 FGO

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Anerkennung von Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung

  • rechtsportal.de

    EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5
    Voraussetzungen der Anerkennung von Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung

  • datenbank.nwb.de

    Doppelte Haushaltsführung: eigener Hausstand im Rahmen eines Mehrgenerationenhaushalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Sonstiges

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 16.01.2013 - VI R 46/12

    Doppelte Haushaltsführung - gemeinsamer Haushalt von Eltern und erwachsenen,

    Auszug aus BFH, 05.06.2014 - VI R 76/13
    NV: Der Übernahme einer besonderen finanziellen Verantwortung für den (gemeinsamen) Hausstand durch die gleichmäßige Beteiligung an den laufenden Haushalts- und Lebenshaltungskosten durch den Steuerpflichtigen bedarf es nicht (Anschluss an BFH-Urteil vom 16. Januar 2013 VI R 46/12, BFHE 240, 241, BStBl II 2013, 627).

    Denn eine eigene Haushaltsführung des auswärts Beschäftigten ist nicht zwingend ausgeschlossen, wenn sich dessen finanzielle Beteiligung am Haushalt nicht feststellen lässt, wie auch umgekehrt aus einem finanziellen Beitrag allein nicht zwingend auf das Unterhalten eines eigenen Haushalts zu schließen ist (Senatsurteil vom 16. Januar 2013 VI R 46/12, BFHE 240, 241, BStBl II 2013, 627; s. auch Senatsurteile vom 28. März 2012 VI R 87/10, BFHE 236, 553, BStBl II 2012, 800; vom 26. Juli 2012 VI R 10/12, BFHE 238, 413, BStBl II 2013, 208).

  • BFH, 21.04.2010 - VI R 26/09

    Unterhalten eines eigenen Hausstands bei doppelter Haushaltsführung

    Auszug aus BFH, 05.06.2014 - VI R 76/13
    Dies gilt grundsätzlich auch für einen alleinstehenden Arbeitnehmer; auch er kann einen doppelten Haushalt führen (ständige Rechtsprechung des Senats, s. etwa Urteil vom 21. April 2010 VI R 26/09, BFHE 230, 5, BStBl II 2012, 618, m.w.N.).
  • BFH, 21.04.2010 - VI R 46/08

    Anwendungsvoraussetzung der 1 %-Regelung - beschränkte Reichweite des

    Auszug aus BFH, 05.06.2014 - VI R 76/13
    Zuständig ist daher das FG als Gericht des ersten Rechtszuges (vgl. Senatsentscheidung vom 21. April 2010 VI R 46/08, BFHE 229, 228, BStBl II 2010, 848, m.w.N.).
  • BFH, 28.03.2012 - VI R 87/10

    Eigener Hausstand bei doppelter Haushaltsführung - Bindung des BFH an die

    Auszug aus BFH, 05.06.2014 - VI R 76/13
    Denn eine eigene Haushaltsführung des auswärts Beschäftigten ist nicht zwingend ausgeschlossen, wenn sich dessen finanzielle Beteiligung am Haushalt nicht feststellen lässt, wie auch umgekehrt aus einem finanziellen Beitrag allein nicht zwingend auf das Unterhalten eines eigenen Haushalts zu schließen ist (Senatsurteil vom 16. Januar 2013 VI R 46/12, BFHE 240, 241, BStBl II 2013, 627; s. auch Senatsurteile vom 28. März 2012 VI R 87/10, BFHE 236, 553, BStBl II 2012, 800; vom 26. Juli 2012 VI R 10/12, BFHE 238, 413, BStBl II 2013, 208).
  • BFH, 26.07.2012 - VI R 10/12

    Doppelte Haushaltsführung - Mehrgenerationenhaushalt

    Auszug aus BFH, 05.06.2014 - VI R 76/13
    Denn eine eigene Haushaltsführung des auswärts Beschäftigten ist nicht zwingend ausgeschlossen, wenn sich dessen finanzielle Beteiligung am Haushalt nicht feststellen lässt, wie auch umgekehrt aus einem finanziellen Beitrag allein nicht zwingend auf das Unterhalten eines eigenen Haushalts zu schließen ist (Senatsurteil vom 16. Januar 2013 VI R 46/12, BFHE 240, 241, BStBl II 2013, 627; s. auch Senatsurteile vom 28. März 2012 VI R 87/10, BFHE 236, 553, BStBl II 2012, 800; vom 26. Juli 2012 VI R 10/12, BFHE 238, 413, BStBl II 2013, 208).
  • FG Niedersachsen, 18.09.2019 - 9 K 209/18

    Abzugsfähigkeit von beruflich veranlassten Aufwendungen für eine doppelte

    Nach der vorhergehenden Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 16. Januar 2013 VI R 46/12, BFHE 240, 241, BStBl II 2013, 627; ebenso BFH, Urteil vom 5. Juni 2014 VI R 76/13, BFH/NV 2014, 1884) war u. U. auch bei einer solchen Konstellation das Vorliegen eines eigenen Hausstandes denkbar, denn der BFH wertete das Merkmal einer finanziellen Beteiligung am Hausstand lediglich als - wenn auch gewichtiges - Indiz.
  • BFH, 01.03.2017 - VI B 74/16

    Doppelte Haushaltsführung - kein eigener Hausstand im Haushalt der Eltern

    Die von dem Kläger aufgeworfene Rechtsfrage, ob die Anwendung des in den Senatsurteilen vom 16. Januar 2013 VI R 46/12 (BFHE 240, 241, BStBl II 2013, 627), vom 14. November 2013 VI R 10/13 (BFH/NV 2014, 507) und vom 5. Juni 2014 VI R 76/13 (BFH/NV 2014, 1884) aufgestellten Grundsatzes, wonach bei erwachsenen, berufstätigen Kindern, die zusammen mit ihren Eltern oder einem Elternteil in einem gemeinsamen Haushalt wohnen, im Regelfall davon auszugehen ist, dass sie die Führung des Haushalts maßgeblich mitbestimmen (Regelvermutung), erst von einer bestimmten Altersgrenze abhängig sei oder ob es ausreiche, dass die Kinder volljährig, berufstätig und auf Grund ihres Einkommens wirtschaftlich selbständig seien, ist jedenfalls nicht klärungsbedürftig.

    Diese Regelvermutung gilt insbesondere, wenn die Wohnung am Beschäftigungsort dem Arbeitnehmer im Wesentlichen nur als Schlafstätte dient, weil dann dort regelmäßig weder der Haupthausstand noch der Mittelpunkt der Lebensinteressen des Steuerpflichtigen zu verorten ist (Senatsurteile in BFHE 240, 241, BStBl II 2013, 627; in BFH/NV 2014, 507, und in BFH/NV 2014, 1884).

  • FG Münster, 07.10.2020 - 13 K 1756/18

    Einkommensteuer - Unter welchen Voraussetzungen unterhalten junge Arbeitnehmer in

    Die elterliche Wohnung kann in einem dieser häufigen Fälle zwar, auch wenn das Kind am Beschäftigungsort eine Unterkunft bezogen hat, wie bisher der Mittelpunkt seiner Lebensinteressen sein, sie ist aber nicht ein von dem Kind unterhaltener eigener Hausstand (vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 05.06.2014 - VI R 76/13, BFH/NV 2014, 1884, Juris Rn. 10; BFH-Urteil vom 14.11.2013 - VI R 10/13, BFH/NV 2014, 507, Juris Rn. 13; BFH-Urteil vom 16.01.2013 - VI R 46/12, BStBl. II 2013, 627, Juris Rn. 9).

    Der Umstand, dass der Arbeitnehmer dabei am Heimatort nicht über eine abgeschlossene Wohnung verfügt, steht dieser Vermutung nicht zwingend entgegen (vgl. BFH-Urteil vom 05.06.2014 - VI R 76/13, BFH/NV 2014, 1884; BFH-Urteil vom 14.11.2013 - VI R 10/13, BFH/NV 2014, 507).

    Das Niedersächsische Finanzgericht stützt sein Urteil ausdrücklich auf die BFH-Rechtsprechung, die auch dem vorliegenden Urteil zugrunde liegt (z.B. BFH-Urteil vom 05.06.2014 - VI R 76/13, BFH/NV 2014, 1884; BFH-Urteil vom 16.01.2013 - VI R 46/12, BStBl. II 2013, 627).

  • FG Nürnberg, 18.07.2016 - 4 K 323/16

    Voraussetzungen einer doppelten Haushaltsführung bei der Erzielung von Einkünften

    In jüngeren Entscheidungen habe der Bundesfinanzhof (unter Hinweis auf Bundesfinanzhof (BFH)-Urteile vom 05.06.2014 VI R 76/13, vom 14.11.2013 VI R 10/13, vom 16.01.2013 VI R 46/12 und vom 26.07.2012 VI R 10/12) ausgeführt, dass bei älteren, wirtschaftlich selbstständigen, berufstätigen Kindern davon auszugehen sei, dass sie die Haushaltsführung maßgeblich mitbestimmten, so dass ihnen dieser Haushalt als "eigener" zugerechnet werden könne (Regelvermutung).

    Dies gilt umso mehr, wenn der Steuerpflichtige dort sein Privatleben führt, weil zum Heimatort die engeren persönlichen Beziehungen bestehen (vgl. BFH-Urteile vom 16.01.2013 VI R 46/12, BStBl II 2013, 627 und vom 05.06.2014 VI R 76/13, BFH/NV 2014, 1884).

  • BFH, 12.01.2023 - VI R 39/19

    Beteiligung an den Kosten der Lebensführung im Rahmen einer doppelten

    Allerdings kann der Steuerpflichtige einen eigenen Hausstand auch dann unterhalten, wenn der Erst- oder Haupthausstand gemeinsam mit den Eltern oder einem Elternteil geführt wird (Senatsurteile vom 26.07.2012 - VI R 10/12, BFHE 238, 413, BStBl II 2013, 208, und vom 05.06.2014 - VI R 76/13, Rz 11).

    Dies gilt umso mehr, wenn der Steuerpflichtige dort sein Privatleben führt, weil zum Heimatort die engeren persönlichen Beziehungen bestehen, beispielsweise wegen der --mit steigender Lebenserwartung immer häufiger-- alten, betreuungs- oder sogar pflegebedürftigen Eltern (Senatsurteile in BFHE 240, 241, BStBl II 2013, 627, Rz 9, m.w.N., und vom 05.06.2014 - VI R 76/13, Rz 10).

  • FG Berlin-Brandenburg, 08.02.2018 - 13 K 13187/16

    Keine doppelte Haushaltsführung eines jüngeren unverheirateten Polizisten nach

    Grundsätzlich kann auch ein alleinstehender Arbeitnehmer einen doppelten Haushalt führen (BFH, Urteil vom 9. August 2007 - VI R 10/06 - BFHE 218, 380, BStBl II 2007, 820, 821, DStR 2007, 1568, und Urteil vom 5. Juni 2014 - VI R 76/13 - BFH/NV 2014, 1884, 1885 Rn. 9).
  • FG Hessen, 07.05.2013 - 13 K 2935/08

    Anforderungen an den eigenen Hausstand im Rahmen der doppelten Haushaltsführung;

    des BFH : VI R 76/13.
  • FG Hamburg, 20.04.2015 - 5 K 3/12

    Werbungskostenabzug von Mehraufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung -

    Dies gilt umso mehr, wenn der Steuerpflichtige dort sein Privatleben führt, weil zum Heimatort die engeren persönlichen Beziehungen bestehen, beispielsweise wegen der - mit steigender Lebenserwartung immer häufiger - alten, betreuungs- oder sogar pflegebedürftigen Eltern (s. auch BFH-Urteil vom 05.06.2014 - VI R 76/13, BFH/NV 2014, 1884).
  • FG München, 01.03.2023 - 1 K 2311/20

    Mehraufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung; Mehrgenerationenhaushalt

    Dies gilt umso mehr, wenn der Steuerpflichtige dort sein Privatleben führt, weil zum Heimatort die engeren persönlichen Beziehungen bestehen, beispielsweise wegen der - mit steigender Lebenserwartung immer häufiger - alten, betreuungs- oder sogar pflegebedürftigen Eltern (vgl. etwa BFH-Urteile vom 5. Juni 2014 VI R 76/13, BFH/NV 2014, 1884 , juris; vom 14. November 2013 VI R 10/13, BFH/NV 2014, 507 , juris; vom 16. Januar 2013 VI R 46/12, BFHE 240, 241 , BStBl II 2013, 627 ).
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