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   BFH, 30.10.1987 - VI R 76/84   

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BFH, 30.10.1987 - VI R 76/84 (https://dejure.org/1987,1509)
BFH, Entscheidung vom 30.10.1987 - VI R 76/84 (https://dejure.org/1987,1509)
BFH, Entscheidung vom 30. Oktober 1987 - VI R 76/84 (https://dejure.org/1987,1509)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG 1975 § 9 Abs. 1 Nr. 5

  • Wolters Kluwer

    Familienwohnung - Verlegung einer Familienwohnung - Beschäftigungsort - Doppelte Haushaltsführung - Berufliche Veranlassung - Gründung eines zweiten Haushalts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 1975 § 9 Abs. 1 Nr. 5

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Eine doppelte Haushaltsführung kann auch dann beruflich veranlaßt sein, wenn der Arbeitnehmer seine Wohnung am Beschäftigungsort aufgibt und sich nach Jahren dort eine neue Wohnung nimmt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 152, 78
  • BB 1988, 1307
  • DB 1988, 632
  • BStBl II 1988, 358
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 02.12.1981 - VI R 167/79

    Umbauaufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung sind nur dann Werbungskosten,

    Auszug aus BFH, 30.10.1987 - VI R 76/84
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats zur bis zum 31. Dezember 1977 geltenden, im Streitfall maßgeblichen Fassung des EStG ist die Vorschrift des § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG wegen des Zusammenhangs mit dem allgemeinen Werbungskostenbegriff des § 9 Abs. 1 Nr. 1 EStG dahin zu interpretieren, daß nur die Aufwendungen aus Anlaß einer beruflich veranlaßten doppelten Haushaltsführung erfaßt werden (vgl. BFH-Urteil vom 2. Dezember 1981 VI R 167/79, BFHE 135, 37, BStBl II 1982, 297, m.w.N.).

    Deshalb hat der Senat keine beruflich veranlaßte doppelte Haushaltsführung angenommen, wenn der Steuerpflichtige die Familienwohnung aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort wegverlegt hat und er von der am Beschäftigungsort begründeten oder beibehaltenen Zweitwohnung seiner bisherigen Beschäftigung weiter nachgeht (BFHE 126, 511, BStBl II 1979, 219; BFH-Urteil vom 10. November 1978 VI R 112/75, BFHE 126, 518, BStBl II 1979, 222; BFHE 135, 37, BStBl II 1982, 297).

  • BFH, 10.11.1978 - VI R 21/76

    Werbungskosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei einem

    Auszug aus BFH, 30.10.1987 - VI R 76/84
    Der Streitfall müsse ebenso behandelt werden, wie der durch das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 10. November 1978 VI R 21/76 (BFHE 126, 511, BStBl II 1979, 219) entschiedene Fall, da es nicht darauf ankomme, ob der zweite Haushalt schon bei Wegzug bestehe oder erst später eingerichtet werde.

    Deshalb hat der Senat keine beruflich veranlaßte doppelte Haushaltsführung angenommen, wenn der Steuerpflichtige die Familienwohnung aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort wegverlegt hat und er von der am Beschäftigungsort begründeten oder beibehaltenen Zweitwohnung seiner bisherigen Beschäftigung weiter nachgeht (BFHE 126, 511, BStBl II 1979, 219; BFH-Urteil vom 10. November 1978 VI R 112/75, BFHE 126, 518, BStBl II 1979, 222; BFHE 135, 37, BStBl II 1982, 297).

  • BFH, 09.03.1979 - VI R 223/77

    Eine doppelte Haushaltsführung kann auch dann beruflich veranlaßt sein, wenn der

    Auszug aus BFH, 30.10.1987 - VI R 76/84
    Dies hat der Senat entschieden für den Fall, daß der Arbeitnehmer erstmals an den Beschäftigungsort zieht (BFH-Urteil vom 9. März 1979 VI R 223/77, BFHE 127, 524, BStBl II 1979, 520).
  • BFH, 10.11.1978 - VI R 112/75

    Werbungskosten - Fahrtkosten - Höhe der Fahrtkosten

    Auszug aus BFH, 30.10.1987 - VI R 76/84
    Deshalb hat der Senat keine beruflich veranlaßte doppelte Haushaltsführung angenommen, wenn der Steuerpflichtige die Familienwohnung aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort wegverlegt hat und er von der am Beschäftigungsort begründeten oder beibehaltenen Zweitwohnung seiner bisherigen Beschäftigung weiter nachgeht (BFHE 126, 511, BStBl II 1979, 219; BFH-Urteil vom 10. November 1978 VI R 112/75, BFHE 126, 518, BStBl II 1979, 222; BFHE 135, 37, BStBl II 1982, 297).
  • BFH, 05.03.2009 - VI R 23/07

    Rechtsprechungsänderung bei doppelter Haushaltsführung in sog.

    Dies galt nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats auch dann, wenn zwar die Wegverlegung der Familienwohnung vom Beschäftigungsort vorausgegangen war, aber kein enger Zusammenhang mehr zwischen der Wegverlegung des Familienwohnsitzes vom Beschäftigungsort und Begründung des zweiten Haushalts am Beschäftigungsort bestand, so etwa, wenn sechs Jahre zuvor der Familienwohnsitz vom Beschäftigungsort aus privaten Gründen wegverlegt worden war (vgl. Senatsurteil vom 30. Oktober 1987 VI R 76/84, BFHE 152, 78, BStBl II 1988, 358).
  • BFH, 05.03.2009 - VI R 58/06

    Rechtsprechungsänderung bei doppelter Haushaltsführung in sog.

    Dies galt nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats auch dann, wenn zwar die Wegverlegung der Familienwohnung vom Beschäftigungsort vorausgegangen war, aber kein enger Zusammenhang mehr zwischen der Wegverlegung des Familienwohnsitzes vom Beschäftigungsort und Begründung des zweiten Haushalts am Beschäftigungsort bestand, so etwa, wenn sechs Jahre zuvor der Familienwohnsitz vom Beschäftigungsort aus privaten Gründen wegverlegt worden war (vgl. Senatsurteil vom 30. Oktober 1987 VI R 76/84, BFHE 152, 78, BStBl II 1988, 358).

    Mit dieser neuen Rechtsprechung kommt es im Streitfall auch nicht mehr darauf an, ob noch ein enger Zusammenhang zwischen der Wegverlegung des Familienwohnsitzes vom Beschäftigungsort und der (Neu)Begründung des zweiten Haushalts am Beschäftigungsort bestand (BFH-Urteil in BFHE 152, 78, BStBl II 1988, 358) und der Kläger eine hinreichend lange Frist zwischen der Wegverlegung der Familienwohnung vom Beschäftigungsort und der Neubegründung des zweiten Haushalts am Beschäftigungsort hatte verstreichen lassen.

  • FG München, 21.03.2002 - 8 K 1186/98

    Keine berufliche Veranlassung einer doppelten Haushaltsführung trotz erheblicher

    Dies gilt auch, wenn der Steuerpflichtige bereits früher einmal am Beschäftigungsort gewohnt hat und zwischen der Wegverlegung des Familienwohnsitzes vom Beschäftigungsort und der - für sich betrachtet beruflich veranlassten - Errichtung oder Beibehaltung eines zweiten Haushalts am Beschäftigungsort kein enger zeitlicher Zusammenhang besteht (BFH-Urteile vom 30. Oktober 1987 VI R 76/84, BStBl II 1988, 358, und vom 22. September 1988 VI R 14/86, BStBl II 1989, 94).

    Denn selbst wenn man im Streitfall den zeitlichen Zusammenhang verneinen würde (im Urteil in BStBl II 1988, 358 setzt der BFH den unschädlichen Zeitabstand mit mindestens fünf Jahren an), fehlte es an der beruflichen Veranlassung der Wohnungsnahme 1996 in M. Diese muss nämlich im Zusammenhang mit der Wegverlegung des Familienwohnsitzes nach Italien gesehen werden.

    Denn die in den BFH-Urteilen in BStBl II 1988, 358 und BStBl II 1989, 94 niedergelegten Grundsätze sind auch dann anzuwenden, wenn der Steuerpflichtige durch Verlegung seines Familienwohnsitzes die Entfernung zum Beschäftigungsort erheblich erhöht und erst dieser Umzug die Veranlassung für die Anmietung der Wohnung am Beschäftigungsort gibt (Finanzgericht Münster, Urteil vom 9. August 1990 VII 6903/86 E; bestätigt durch BFH-Beschluss vom 22. November 1994 VI R 105/90 - n.v. -).

  • BFH, 10.07.2001 - XI B 73/99

    Zulässigkeit des Rechtsbehelfs - Beschwerdeschrift - Form - Rüge fehlerhafter

    Im Einzelnen führt er aus, das Finanzgericht (FG) nehme Bezug auf die BFH-Urteile vom 30. Oktober 1987 VI R 76/84 (BStBl II 1988, 358) und vom 22. September 1988 VI R 14/86 (BStBl II 1989, 94).

    Soweit der Kläger mit seiner Beschwerde vorträgt, es bestehe ein Widerspruch zwischen den BFH-Urteilen in BStBl II 1988, 358 und in BStBl II 1989, 94 einerseits und der Entscheidung des Großen Senats in BFHE 184, 7, BStBl II 1998, 193 andererseits hinsichtlich der Auslegung der Begriffe "betrieblich begründet" und "zeitlicher Zusammenhang", begründet dies keine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache, weil sich für den Streitfall auf Grund der nicht vergleichbaren Fragestellungen kein solcher Widerspruch ergibt.

  • BFH, 22.09.1988 - VI R 14/86

    Eine doppelte Haushaltsführung kann auch dann beruflich veranlaßt sein, wenn der

    Hat ein Arbeitnehmer seine Familienwohnung von seinem Beschäftigungsort wegverlegt und zunächst keinen doppelten Haushalt geführt, kann die spätere Begründung einer doppelten Haushaltsführung auch dann beruflich veranlaßt sein, wenn die erneute Wohnungsnahme am Beschäftigungsort wegen einer zwischenzeitlich festgestellten schweren Erkrankung des Arbeitnehmers erfolgt (Anschluß an Urteil vom 30. Oktober 1987 VI R 76/84, BFHE 152, 78, BStBl II 1988, 358).

    Wie der Senat mit Urteil vom 30. Oktober 1987 VI R 76/84 (BFHE 152, 78, BStBl II 1988, 358) entschieden hat, schließen aber die vorstehenden Grundsätze die berufliche Veranlassung der späteren Begründung einer doppelten Haushaltsführung nicht aus.

  • FG München, 22.10.2008 - 1 K 4247/06

    Überprüfung der beruflichen oder privaten Veranlassung zur Begründung einer

    Die spätere Begründung eines zweiten Haushalts am Beschäftigungsort kann somit beruflich veranlasst sein, wenn zwischen der vorherigen, privat veranlassten Aufgabe der Familienwohnung am Beschäftigungsort und der späteren, beruflich veranlassten Errichtung des zweiten Haushalts kein enger Zusammenhang besteht (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 30. Oktober 1987 VI R 76/84, BFHE 152, 78, BStBl II 1988, 358).

    Unter Berücksichtigung der dargelegten Grundsätze der Rechtsprechung des BFH (vgl. BFH-Urteil in BFHE 152, 78, BStBl II 1988, 358) folgt jedoch auch hieraus nach Ansicht des Senats für den Streitfall, dass die Begründung des zweiten Haushaltes des Klägers in M zumindest nicht als überwiegend beruflich veranlasst gewertet werden kann, da der Kläger ersichtlich bereits anlässlich der unstreitig privat veranlassten Verlegung des Familienwohnsitzes beabsichtigte, künftig eine doppelte Haushaltsführung aufzunehmen.

  • FG Sachsen, 09.12.2002 - 3 K 191/98

    Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung als Werbungskosten ; Eheleute,

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  • FG Sachsen-Anhalt, 09.12.2002 - 3 K 191/98

    Heirat kein beruflicher Anlass für eine doppelte Haushaltsführung;

    Für die Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung kommt es allein darauf an, welche Umstände - solche privater oder solche beruflicher Natur - die Aufspaltung der Haushalte hervorgerufen haben (so auch Urteile des BFH vom 02. Dezember 1981, VI R 167/79, BStBl. II 1982, 279; vom 30. Oktober 1987, VI R 76/84, BStBl. II 1988, 358; vom 11. Mai 1995, IV R 6/94 BFH/NV 1995, 1057; Blümich-Thürmer § 9 EStG Rdn. 368; Bergkemper in Herrmann/Heuer/Raupach § 9 EStG Rdn. 486).

    Ebenso schädlich ist ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen der Aufgabe und der erneuten Begründung des Wohnsitzes am bisherigen Dienstort (vgl. Urteil des BFH vom 30. Oktober 1987, a. a. O.; Blümich-Thürmer § 9 EStG Rdn. 376).

  • BFH, 18.05.2006 - VI B 4/06

    NZB: doppelte Haushaltsführung

    Es kommt entscheidend auf die im Einzelfall konkret erkennbaren privaten oder beruflichen Umstände an, die zur Gründung des zweiten Haushalts geführt haben, da nur insoweit eine Mehraufwendungen auslösende Veränderung in der Haushaltsführung erfolgt (BFH-Urteile vom 2. Dezember 1981 VI R 167/79, BFHE 135, 37, BStBl II 1982, 297; vom 30. Oktober 1987 VI R 76/84, BFHE 152, 78, BStBl II 1988, 358).
  • FG Baden-Württemberg, 27.10.2005 - 6 K 411/04

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer doppelten Haushaltsführung

    Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die berufliche Veranlassung der doppelten Haushaltsführung des Klägers vorliegend auch nicht aus den im Urteil des BFH vom 30. Oktober 1987, VI R 76/84, BStBl II 1988, 358 dargelegten Grundsätzen hergeleitet werden kann.
  • FG Nürnberg, 17.09.2008 - 7 K 1848/07

    Aufwendungen für die doppelte Haushaltsführung nur bei beruflicher Veranlassung

  • BFH, 11.05.1995 - IV R 6/94

    Feststellung von Einkünften einer Gemeinschaftspraxis - Geltendmachung von

  • FG Münster, 09.08.1990 - VII 6903/86

    Lohnsteuer; berufliche Veranlassung einer doppelten Haushaltsführung

  • FG Rheinland-Pfalz, 24.05.1995 - 1 K 2785/93

    Einkommensteuer; Aufwendungen für eine zu Wohnzwecken eingerichtete Wohnung als

  • FG Rheinland-Pfalz, 28.06.1996 - 3 K 1798/94
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