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   BFH, 21.09.2006 - VI R 80/04   

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https://dejure.org/2006,1424
BFH, 21.09.2006 - VI R 80/04 (https://dejure.org/2006,1424)
BFH, Entscheidung vom 21.09.2006 - VI R 80/04 (https://dejure.org/2006,1424)
BFH, Entscheidung vom 21. September 2006 - VI R 80/04 (https://dejure.org/2006,1424)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    EStG § 25; ; EStG § 26 Abs. 2 Satz 1; ; EStG § 46 Abs. 2 Nr. 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 25 § 26 Abs. 2 S. 1 § 46 Abs. 2 Nr. 8
    Wählt ein zur Einkommensteuer zu veranlagender Ehegatte die getrennte Veranlagung, ist auch für den anderen Ehegatten zwingend eine getrennte Veranlagung durchzuführen

  • datenbank.nwb.de

    Getrennte Veranlagung von Ehegatten

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wahl der Veranlagungsart und getrennte Veranlagung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Zusammen oder getrennt?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zusammen oder getrennt?

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Getrennte Veranlagungen auch bei nur einer Beantragung für beide Ehegatten

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Getrennte Veranlagung beider Ehegatten bei Antrag eines Ehegatten auf getrennte Veranlagung; Gesonderte Prüfung der Veranlagungsvoraussetzungen i. S. von § 46 Abs. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) für jeden Ehegatten bei Entscheidung eines Ehegatten für die getrennte ...

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Antrag eines Ehegatten auf getrennte Veranlagung

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 46 Abs 2 Nr 8, EStG § 26 Abs 1 S 1, EStG § 26 Abs 2 S 1, EStG § 26 a
    Antragsveranlagung; Ehegatten; Getrennte Veranlagung; Pflichtveranlagung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 215, 154
  • NJW 2006, 3599
  • FamRZ 2006, 1754
  • BB 2006, 2460
  • DB 2006, 2612
  • BStBl II 2007, 11
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 15.07.2004 - III R 66/98

    Gestaltungsmissbrauch - widersprüchliche Ausübung von Gestaltungsrechten

    Auszug aus BFH, 21.09.2006 - VI R 80/04
    Der Anspruch auf getrennte Veranlagung, die der Einzelveranlagung als Grundform der Veranlagung nahe kommt, wird jedem Ehegatten aus Gründen der Gleichbehandlung mit nicht miteinander verheirateten Steuerpflichtigen zugebilligt (vgl. BFH-Urteil vom 15. Juli 2004 III R 66/98, BFH/NV 2005, 186).
  • BFH, 03.03.2005 - III R 22/02

    Wahl der getrennten Veranlagung als rückwirkendes Ereignis

    Auszug aus BFH, 21.09.2006 - VI R 80/04
    Die Einräumung dieses Anspruchs hat damit aber notwendigerweise ebenfalls zur Folge, dass beide Ehegatten zwingend getrennt zu veranlagen sind, auch wenn nur einer der Ehegatten die getrennte Veranlagung verlangt (BFH-Urteil vom 3. März 2005 III R 22/02, BFHE 209, 454, BStBl II 2005, 690).
  • BVerfG, 14.04.1959 - 1 BvL 23/57

    Ehegatten-Mitwirkungsverträge

    Auszug aus BFH, 21.09.2006 - VI R 80/04
    Der Schutz von Ehe und Familie verbietet es, Ehegatten gegenüber Ledigen steuerlich zu benachteiligen (ständige Rechtsprechung: z.B. BVerfG-Beschlüsse vom 14. April 1959 1 BvL 23, 34/57, BVerfGE 9, 237, 247, und vom 4. Oktober 1988 1 BvR 843/88, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1990, 43, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 15.12.2005 - III R 49/05

    Ehegatten: Antrag auf getrennte Veranlagung nach bestandskräftiger

    Auszug aus BFH, 21.09.2006 - VI R 80/04
    Folglich sind nach § 26 Abs. 2 Satz 1 EStG zwingend getrennte Veranlagungen für beide Ehegatten durchzuführen, wenn einer der Ehegatten die getrennte Veranlagung verlangt (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Dezember 2005 III R 49/05, BFH/NV 2006, 933).
  • BVerfG, 04.10.1988 - 1 BvR 843/88
    Auszug aus BFH, 21.09.2006 - VI R 80/04
    Der Schutz von Ehe und Familie verbietet es, Ehegatten gegenüber Ledigen steuerlich zu benachteiligen (ständige Rechtsprechung: z.B. BVerfG-Beschlüsse vom 14. April 1959 1 BvL 23, 34/57, BVerfGE 9, 237, 247, und vom 4. Oktober 1988 1 BvR 843/88, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1990, 43, jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 13.12.1967 - 1 BvR 679/64

    Verfassungswidrigkeit der Regelungen zu den Kinderfreibeträgen im

    Auszug aus BFH, 21.09.2006 - VI R 80/04
    Bei Steuerpflichtigen, die --wie die Klägerin-- dem Steuerabzug unterliegende Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielen, hat die Veranlagung die Aufgabe, Unvollkommenheiten des ausschließlich auf die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezogenen Lohnsteuerabzugsverfahrens auszugleichen und über die Veranlagung die Gleichheit zwischen allen Steuerpflichtigen herzustellen (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 13. Dezember 1967 1 BvR 679/64, BVerfGE 23, 1, BStBl II 1968, 70).
  • BVerfG, 26.02.1993 - 2 BvR 164/92

    Verfassungsrechtliche Prüfung der steuerlichen Abschreibung von Wirtschaftsgütern

    Auszug aus BFH, 21.09.2006 - VI R 80/04
    Aus Art. 6 Abs. 1 GG folgt aber keine Verpflichtung für den Gesetzgeber, Steuerpflichtige vor den Folgen ihrer selbst gewählten, möglicherweise weniger vorteilhaften Gestaltungsformen zu bewahren oder die rückwirkende Korrektur von im nachhinein als nachteilig sich erweisenden Sachverhaltsgestaltungen zu gestatten, soweit die Begünstigung aus Gründen, die in der Sphäre des Begünstigten liegen, entfällt und der Gesetzgeber gleichzeitig Gestaltungsformen zulässt, die es gestatten, die Begünstigungen fortzuführen (vgl. BVerfG-Beschluss vom 26. Februar 1993 2 BvR 164/92, HFR 1993, 408).
  • FG Berlin, 31.03.2004 - 6 K 6526/02

    Voraussetzungen für die Durchführung einer Veranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 8

    Auszug aus BFH, 21.09.2006 - VI R 80/04
    Die Klage hatte aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2004, 1458 veröffentlichten Gründen ebenfalls keinen Erfolg.
  • BFH, 26.03.2009 - VI R 59/08

    Ermittlung der als außergewöhnliche Belastung abziehbaren Aufwendungen bei

    Wählen die Ehegatten eine Veranlagungsform, die der von Alleinstehenden nahe kommt, ohne die Vorstellung von der ehelichen Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft aufzugeben, so verstoßen die sich daraus ergebenden einkommensteuerrechtlichen Folgen nicht gegen Art. 6 Abs. 1 GG (Senatsurteil vom 21. September 2006 VI R 80/04, BFHE 215, 154, BStBl II 2007, 11).
  • BFH, 26.07.2007 - VI R 48/03

    Keine Berücksichtigung der Kinderfreibeträge bei der pauschalen Lohnsteuer nach §

    Aus Art. 6 Abs. 1 GG folgt aber keine Verpflichtung für den Gesetzgeber, Steuerpflichtige vor den Folgen ihrer selbst gewählten, möglicherweise weniger vorteilhaften Gestaltungsformen zu bewahren (BverfG-Beschluss vom 26. Februar 1993 2 BvR 164/92, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1993, 408, und Senatsurteil vom 21. September 2006 VI R 80/04, BStBl II 2007, 11).
  • FG Rheinland-Pfalz, 26.11.2008 - 2 K 2118/08

    Steuererklärungspflicht von Ehegatten - Keine getrennte Veranlagung nach Eintritt

    Es vertrat unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 21. Juni 2006 - VI R 80/04 (BStBl. II 2007, 11) die Meinung, dass die Prüfung des § 56 EStDV der Frage des Veranlagungswahlrechts von Eheleuten vorgehe.

    Vorrangig ist daher die Steuerpflicht bzw. die Steuererklärungspflicht zu prüfen, und zwar ohne Berücksichtigung des vorgenannten Wahlrechts (vgl. BFH-Urteil vom 21. September 2006, VI R 80/04, BStBl. II 2007, 11, m.w.N.).

  • BGH, 14.04.2011 - 1 StR 112/11

    Steuerhinterziehung (Einkommensteuer; Umsatzsteuer: umsatzsteuerfreie Leistungen;

    Ehegatten können aber nur einheitlich - entweder zusammen oder getrennt - veranlagt werden (vgl. BFH, Urteil vom 21. September 2006 - VI R 80/04, BStBl II 2007, 11), so dass der Angeklagte, wollte er die bereits getroffene Wahl seiner Ehefrau anfechten, deren Mitwirkung bedurft hätte (vgl. R 26 Abs. 3 S. 2 EStR).
  • FG Rheinland-Pfalz, 26.11.2008 - 2 K 218/08

    Bewirkung einer rückwirkenden Anlaufhemmung oder Ablaufhemmung eines gestellten

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  • FG Köln, 26.02.2010 - 15 K 3427/06

    Nachträglicher Antrag auf getrennte Veranlagung

    Sie war daher zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet und daher vom Beklagten gemäß § 25 Abs. 1 EStG vom Amts wegen zur Einkommensteuer zu veranlagen (vgl. BFH-Urteil vom 21.09.2006 VI R 80/04, BFHE 215, 154, BStBl II 2007, 11).
  • LG Krefeld, 24.09.2007 - 1 S 13/07
    Etwas anders folgt auch nicht aus der von der Beklagten zitierten Entscheidung des Bundesfinanzhofes vom 21.09.2006 (NJW 2006, 3599).
  • LG Krefeld, 14.09.2007 - 1 S 13/07

    Zustimmung zur gemeinsamen Einkommenssteuerveranlagung für das Steuerjahr 2001

    Etwas anders folgt auch nicht aus der von der Beklagten zitierten Entscheidung des Bundesfinanzhofes vom 21.09.2006 (NJW 2006, 3599).
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