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   BFH, 07.11.2006 - VI R 81/02 (NV)   

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https://dejure.org/2006,3925
BFH, 07.11.2006 - VI R 81/02 (NV) (https://dejure.org/2006,3925)
BFH, Entscheidung vom 07.11.2006 - VI R 81/02 (NV) (https://dejure.org/2006,3925)
BFH, Entscheidung vom 07. November 2006 - VI R 81/02 (NV) (https://dejure.org/2006,3925)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nebeneinkünfte; Abgrenzung selbstständige/nichtselbstständige Tätigkeit

  • datenbank.nwb.de

    Abgrenzung zwischen selbständiger und nichtselbständiger Arbeit bei Nebentätigkeiten für Arbeitgeber; unechte Lohnzahlung Dritter; besondere Bewertung nach § 8 Abs. 3 EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Lohnsteuer - "Tipp-Provisionen" an Mitarbeiter sind steuerpflichtig

  • IWW (Kurzinformation)

    Geldwerte Vorteile - Kein Rabattfreibetrag bei Angebot im fremden Namen

  • IWW (Kurzinformation)

    Lohnsteuer - Nebentätigkeit für Arbeitgeber führt regelmäßig zu Arbeitslohn

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 19 Abs 1 Nr 1, EStG § 8 Abs 2, EStG § 8 Abs 3, EStG § 42 d, LStDV § 1
    Arbeitsverhältnis; Geldwerter Vorteil; Nebentätigkeit; Provision; Rabattfreibetrag

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 22.11.1996 - VI R 59/96

    Prämien sind für Zeitungsausträger kein Arbeitslohn, sondern Einnahmen aus

    Auszug aus BFH, 07.11.2006 - VI R 81/02
    Die Einnahmen aus der Nebentätigkeit können wie diejenigen aus der Haupttätigkeit zu beurteilen sein, wenn beide Tätigkeiten gleichartig sind und die Nebentätigkeit unter ähnlichen organisatorischen Bedingungen ausgeübt wird wie die Haupttätigkeit oder wenn der Steuerpflichtige mit der Nebentätigkeit ihm aus seinem Dienstverhältnis --faktisch oder rechtlich-- obliegende Nebenpflichten erfüllt (vgl. BFH-Urteil vom 22. November 1996 VI R 59/96, BFHE 181, 488, BStBl II 1997, 254, m.w.N.).
  • BFH, 05.09.2006 - VI R 41/02

    Zur Bewertung geldwerter Vorteile bei sog. Jahreswagen

    Auszug aus BFH, 07.11.2006 - VI R 81/02
    Die besondere Bewertung nach § 8 Abs. 3 EStG, die unter anderem voraussetzt, dass der Arbeitnehmer einen Preisnachlass auf Dienstleistungen erhält, die vom Arbeitgeber nicht überwiegend für den Bedarf der Arbeitnehmer erbracht werden (vgl. dazu zuletzt Senatsurteil vom 5. September 2006 VI R 41/02, BFH/NV 2006, 2202, DB 2006, 2323), kommt im Streitfall nicht zur Anwendung.
  • BFH, 21.02.2003 - VI R 74/00

    Entschädigungen aus der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse

    Auszug aus BFH, 07.11.2006 - VI R 81/02
    Denn die X-KG war in die Vorteilszuwendung als Leistungsmittler der Klägerin eingeschaltet, so dass die Klägerin selbst den Vorteil als Arbeitgeberin der Lohnsteuer unterwerfen musste (vgl. dazu BFH-Urteile vom 30. Mai 2001 VI R 123/00, BFHE 195, 376, BStBl II 2002, 230; vom 21. Februar 2003 VI R 74/00, BFHE 201, 300, BStBl II 2003, 496; vom 4. April 2006 VI R 11/03, BFHE 212, 568, BStBl II 2006, 668; vom 10. Mai 2006 IX R 82/98, BStBl II 2006, 669).
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