Weitere Entscheidung unten: BFH, 11.09.2008

Rechtsprechung
   BFH, 21.09.2006 - VI R 81/04   

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https://dejure.org/2006,1301
BFH, 21.09.2006 - VI R 81/04 (https://dejure.org/2006,1301)
BFH, Entscheidung vom 21.09.2006 - VI R 81/04 (https://dejure.org/2006,1301)
BFH, Entscheidung vom 21. September 2006 - VI R 81/04 (https://dejure.org/2006,1301)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    EStG § 3 Nr. 12 Satz 1; ; AbgG § 12; ; AbgG § 16; ; AbgG § 17 Abs. 2; ; AbgG § 17 Abs. 3; ; GG Art. 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der steuerfreien Abgeordnetenpauschale

  • datenbank.nwb.de

    Verfassungsmäßigkeit der steuerfreien Abgeordnetenpauschale

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfassungsmäßigkeit der steuerfreien Abgeordnetenpauschale?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Steuerfreiheit wie die Abgeordneten?

  • IWW (Kurzinformation)

    Kostenpauschale für MdB - Der Bundesfinanzhof hat viele Fragen ...

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Steuerfreiheit wie die Abgeordneten?

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfassungsmäßigkeit des § 3 Nr. 12 Einkommensteuergesetz (EStG) im Hinblick auf die Steuerfreiheit der Amtsausstattung und der Kostenpauschale für Abgeordnete; Umfang der rechtlich zulässigen Abgeltung von Werbungskosten durch steuerfreie Aufwandsentschädigungen; ...

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Steuerfreiheit der Kostenpauschale für Abgeordnete

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Verfassungsmäßigkeit der steuerfreien Abgeordnetenpauschale

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Sind steuerfreie Abgeordnetenpauschalen verfassungsgemäß? - BFH bittet Bundesfinanzministerium um Stellungnahme

  • 123recht.net (Pressemeldung, 18.10.2006)

    Kostenpauschale für Abgeordnete // "Gewichtige verfassungsrechtliche Bedenken"

  • juraforum.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Verfassungsmäßigkeit der steuerfreien Abgeordnetenpauschale?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 215, 196
  • NJW 2006, 3661
  • BB 2006, 2400
  • DB 2007, 375
  • BStBl II 2007, 114
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 11.11.1998 - 2 BvL 10/95

    Aufwandsentschädigung Ost

    Auszug aus BFH, 21.09.2006 - VI R 81/04
    Der Senat verweist zu den insoweit aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen insbesondere auf den maßgebenden Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 11. November 1998 2 BvL 10/95 (BStBl II 1999, 502).

    Das BVerfG ist in seinem Beschluss in BStBl II 1999, 502 zur Verfassungswidrigkeit des § 3 Nr. 12 EStG im Hinblick auf Zulagen für Besoldungsempfänger des Bundes wegen ihrer dienstlichen Tätigkeit bei einer Dienststelle in den in Art. 3 des Einigungsvertrages genannten Gebieten von den nachfolgenden Grundsätzen ausgegangen:.

    Nach den vorstehend zitierten, durch die Rechtsprechung des BVerfG aus Art. 3 Abs. 1 GG abgeleiteten verfassungsrechtlichen Voraussetzungen und Grenzen für steuerfreie Aufwandspauschalen, muss der Tatbestand der "Aufwandsentschädigung" sicherstellen, dass von der Steuerfreiheit nur Bezüge zum Ausgleich von einkommensteuerlich absetzbaren Erwerbsaufwendungen erfasst werden (BVerfG in BStBl II 1999, 502 unter C. II. 2. a der Gründe).

  • BVerfG, 31.01.1996 - 2 BvL 39/93

    Auslandszuschlag

    Auszug aus BFH, 21.09.2006 - VI R 81/04
    Welche Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht im Sinne der Rechtsprechung des BVerfG zu Art. 3 Abs. 1 GG (Beschlüsse des BVerfG vom 7. Oktober 1980 1 BvL 50, 89/79, 1 BvR 240/79, BVerfGE 55, 72 ; vom 31. Januar 1996 2 BvL 39, 40/93, BVerfGE 93, 386 ) bestehen zwischen diesen beiden Gruppen, um die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen zu können?.
  • BVerfG, 20.06.1978 - 2 BvR 314/77

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Rechtssatzverfassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 21.09.2006 - VI R 81/04
    In einer früheren Entscheidung des BVerfG heißt es dazu: "nur 'wirklich entstandener' Aufwand --nur soweit dieser wirklich entstandene Aufwand auch 'sachlich angemessen' ist und nur soweit er ein mit dem Mandat verbundener 'besonderer' Aufwand ist-- kann mit der steuerfreien Aufwandsentschädigung ausgeglichen werden" (vgl. Beschluss des BVerfG vom 20. Juni 1978 2 BvR 314/77, BVerfGE 49, 1 , mit Hinweis auf sein so genanntes Diätenurteil vom 5. November 1975 2 BvR 193/74, BVerfGE 40, 296).
  • BVerfG, 05.11.1975 - 2 BvR 193/74

    Abgeordnetendiäten

    Auszug aus BFH, 21.09.2006 - VI R 81/04
    In einer früheren Entscheidung des BVerfG heißt es dazu: "nur 'wirklich entstandener' Aufwand --nur soweit dieser wirklich entstandene Aufwand auch 'sachlich angemessen' ist und nur soweit er ein mit dem Mandat verbundener 'besonderer' Aufwand ist-- kann mit der steuerfreien Aufwandsentschädigung ausgeglichen werden" (vgl. Beschluss des BVerfG vom 20. Juni 1978 2 BvR 314/77, BVerfGE 49, 1 , mit Hinweis auf sein so genanntes Diätenurteil vom 5. November 1975 2 BvR 193/74, BVerfGE 40, 296).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus BFH, 21.09.2006 - VI R 81/04
    Welche Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht im Sinne der Rechtsprechung des BVerfG zu Art. 3 Abs. 1 GG (Beschlüsse des BVerfG vom 7. Oktober 1980 1 BvL 50, 89/79, 1 BvR 240/79, BVerfGE 55, 72 ; vom 31. Januar 1996 2 BvL 39, 40/93, BVerfGE 93, 386 ) bestehen zwischen diesen beiden Gruppen, um die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen zu können?.
  • BFH, 15.11.2016 - VI R 4/15

    Verfassungsmäßigkeit der Entfernungspauschale

    Dennoch kann durch den Gleichheitssatz kein allgemeines und generelles Abwehrrecht eines jeden Steuerpflichtigen gegenüber solchen Rechtsvorschriften begründet werden, die zu einer gleichheitswidrigen Steuerentlastung führen (hierzu Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 40 FGO Rz 88; Kirchhof, in: Isensee/Kirchhof, Handbuch des Staatsrechts, Bd. V, 2. Aufl., § 124 Rz 274; Sachs, Festschrift für Friauf, S. 309, 328; grundlegend Maurer, Festschrift für Weber, S. 345, 354 f.; BVerfG-Beschluss vom 26. Juli 2010  2 BvR 2227/08, 2 BvR 2228/08, BVerfGK 17, 438; Senatsbeschluss vom 21. September 2006 VI R 81/04, BFHE 215, 196, BStBl II 2007, 114).
  • BFH, 17.10.2012 - VIII R 57/09

    Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 12 Satz 1 EStG für Aufwandsentschädigungen

    Denn für den Ersatz von Aufwendungen, die ihrer Art nach Werbungskosten oder Betriebsausgaben sind, wird die Steuerfreiheit i.S. des § 3 Nr. 12 EStG als verfassungskonform angesehen (vgl. Blümich/Erhard, § 3 EStG Rz 117 unter Bezugnahme auf BFH-Beschluss vom 21. September 2006 VI R 81/04, BFHE 215, 196, BStBl II 2007, 114; BFH-Urteil vom 29. November 2006 VI R 3/04, BFHE 216, 163, BStBl II 2007, 308, m.w.N.).
  • BFH, 10.12.2008 - VI R 55/06

    Wegfall des Rechtsschutzinteresses

    Sie beantragten unter Hinweis auf das vor dem Bundesfinanzhof (BFH) unter dem Az. VI R 81/04 anhängige Revisionsverfahren zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Steuerfreiheit der Aufwandspauschalen von Bundestagsabgeordneten, die Klageverfahren vor dem FG nach § 74 der Finanzgerichtsordnung (FGO) auszusetzen und die Steuer in der Weise herabzusetzen, dass eine steuerfreie Pauschale wie bei Bundestagsabgeordneten berücksichtigt werde.

    Das FG entschied, das Verfahren nicht im Hinblick auf das beim BFH unter dem Az. VI R 81/04 anhängige Revisionsverfahren auszusetzen und wies die Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 1168 veröffentlichten Gründen ab.

    Nachdem der erkennende Senat mit Urteil vom 11. September 2008 über das Revisionsverfahren VI R 81/04 entschieden hatte, wurden die Verfahrensbeteiligten darauf hingewiesen, dass das Revisionsbegehren der Kläger nun gegenstandslos geworden sei.

    die finanzgerichtliche Entscheidung aufzuheben und die Sache an das FG mit der Maßgabe zurückzuverweisen, dass das Klageverfahren bis zur Entscheidung des BFH in dem Rechtsstreit VI R 81/04 ruht.

    Nach der Entscheidung des Senats im Verfahren VI R 81/04 ist das gesamte im Revisionsantrag zum Ausdruck kommende Begehren, nämlich das Verfahren der Kläger bis zur Entscheidung des Senats in dem Rechtsstreit VI R 81/04 ruhen zu lassen, objektiv gegenstandslos geworden.

  • BFH, 10.12.2008 - VI R 56/06

    Wegfall des Rechtsschutzinteresses

    Sie beantragten unter Hinweis auf das vor dem Bundesfinanzhof (BFH) unter dem Az. VI R 81/04 anhängige Revisionsverfahren zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Steuerfreiheit der Aufwandspauschalen von Bundestagsabgeordneten, die Klageverfahren vor dem FG nach § 74 der Finanzgerichtsordnung (FGO) auszusetzen und die Steuer in der Weise herabzusetzen, dass eine steuerfreie Pauschale wie bei Bundestagsabgeordneten berücksichtigt werde.

    Das FG entschied, das Verfahren nicht im Hinblick auf das beim BFH unter dem Az. VI R 81/04 anhängige Revisionsverfahren auszusetzen und wies die Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 1168 veröffentlichten Gründen des Verfahrens 14 K 3496/04 ab.

    Nachdem der erkennende Senat mit Urteil vom 11. September 2008 über das Revisionsverfahren VI R 81/04 entschieden hatte, wurden die Verfahrensbeteiligten darauf hingewiesen, dass das Revisionsbegehren der Kläger nun gegenstandslos geworden sei.

    die finanzgerichtliche Entscheidung aufzuheben und die Sache an das FG mit der Maßgabe zurückzuverweisen, dass das Klageverfahren bis zur Entscheidung des BFH in dem Rechtsstreit VI R 81/04 ruht.

  • BFH, 11.09.2008 - VI R 81/04

    Mangels Entscheidungserheblichkeit keine Übertragung der steuerfreien

    Im Anschluss an die Aufforderung des Senats im Beschluss vom 21. September 2006 VI R 81/04 (BFHE 215, 196, BStBl II 2007, 114) hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) seinen Beitritt zum Revisionsverfahren erklärt (§ 122 Abs. 2 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung --FGO--).

    Zur Beantwortung der im Senatsbeschluss in BFHE 215, 196, BStBl II 2007, 114 gestellten Fragen hat das BMF ein im Auftrag des Deutschen Bundestages erstelltes Rechtsgutachten eingereicht.

  • FG Köln, 18.04.2005 - 14 K 3496/04

    Abzugsfähigkeit von Auslagenpauschalen eines Abgeordneten als Werbungskosten;

    Im Klageverfahren haben die Kläger mit Schriftsatz vom 15.04.2005 unter Hinweis auf das Revisionsverfahren beim BFH VI R 81/04 die Aussetzung des Verfahrens begehrt.

    Das Verfahren war nicht im Hinblick auf das Revisionsverfahren beim Bundesfinanzhof VI R 81/04 nach § 74 FGO auszusetzen.

    Im Übrigen erscheint das Ruhen im Hinblick darauf, dass es erst unmittelbar vor der mündlichen Verhandlung beantragt worden ist und überdies die in dem Revisionsverfahren VI R 81/04 zu behandelnde Rechtsfrage für den Streitfall - wie nachfolgend unter II. dargelegt wird - nicht erheblich ist, nicht zweckmäßig.

    Die in dem Revisionsverfahren beim BFH VI R 81/04 zu behandelnde Frage der Ausdehnung der Steuerfreiheit der Kostenpauschale für Bundestagsabgeordnete auf alle Steuerpflichtigen stellt sich aus den dargelegten Gründen im Streitfall nicht.

  • FG Köln, 18.04.2005 - 14 K 3492/04

    Vereinbarkeit der Steuerfreiheit der Auslagenpauschale für Abgeordnete des

    Im Klageverfahren haben die Kläger mit Schriftsatz vom 15.04.2005 unter Hinweis auf das Revisionsverfahren beim BFH VI R 81/04 die Aussetzung des Verfahrens begehrt.

    Das Verfahren war nicht im Hinblick auf das Revisionsverfahren beim Bundesfinanzhof VI R 81/04 nach § 74 FGO auszusetzen.

    Im Übrigen erscheint das Ruhen im Hinblick darauf, dass es erst unmittelbar vor der mündlichen Verhandlung beantragt worden ist und überdies die in dem Revisionsverfahren VI R 81/04 zu behandelnde Rechtsfrage für den Streitfall - wie nachfolgend unter II. dargelegt wird - nicht erheblich ist, nicht zweckmäßig.

    Die in dem Revisionsverfahren beim BFH VI R 81/04 zu behandelnde Frage der Ausdehnung der Steuerfreiheit der Kostenpauschale für Bundestagsabgeordnete auf alle Steuerpflichtigen stellt sich aus den dargelegten Gründen im Streitfall nicht.

  • BFH, 12.04.2007 - VI R 53/04

    Im Rahmen von Auslandseinsätzen gezahlte Beiträge zur Beschaffung klimabedingter

    Er sieht sich in dieser Auffassung durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 11. November 1998 2 BvL 10/95 (BStBl II 1999, 502) zu § 3 Nr. 12 Satz 1 EStG bestätigt (vgl. dazu auch BFH-Entscheidungen vom 21. Oktober 1994 VI R 15/94, BFHE 175, 368, BStBl II 1995, 142; vom 21. September 2006 VI R 81/04, BStBl II 2007, 114; in BFH/NV 2007, 340; gl.A. von Beckerath, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 3 Nr. 13 Rz B 13/26).
  • BFH, 15.11.2016 - VI R 48/15

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 15. November 2016 VI R 4/15 -

    Dennoch kann durch den Gleichheitssatz kein allgemeines und generelles Abwehrrecht eines jeden Steuerpflichtigen gegenüber solchen Rechtsvorschriften begründet werden, die zu einer gleichheitswidrigen Steuerentlastung führen (hierzu Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 40 FGO Rz 88; Kirchhof, in: Isensee/Kirchhof, Handbuch des Staatsrechts, Bd. V, 2. Aufl., § 124 Rz 274; Sachs, Festschrift für Friauf, S. 309, 328; grundlegend Maurer, Festschrift für Weber, S. 345, 354 f.; BVerfG-Beschluss vom 26. Juli 2010  2 BvR 2227/08, 2 BvR 2228/08, BVerfGK 17, 438; Senatsbeschluss vom 21. September 2006 VI R 81/04, BFHE 215, 196, BStBl II 2007, 114).
  • BFH, 27.08.2013 - VIII R 34/11

    Ehrenamtliche Vorstandstätigkeit für ein Versorgungswerk als Leistung

    a) § 3 Nr. 12 EStG ist verfassungsgemäß, soweit die Vorschrift Aufwandsentschädigungen betrifft, die nicht über die tatsächlich entstandenen Aufwendungen des Beziehers hinausgehen (vgl. BFH-Urteil vom 17. Oktober 2012 VIII R 57/09, BFHE 239, 261, in Abgrenzung zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11. November 1998  2 BvL 10/95, BVerfGE 99, 280, BStBl II 1999, 502; ebenso Blümich/Erhard, § 3 EStG Rz 2, unter Bezugnahme auf BFH-Beschluss vom 21. September 2006 VI R 81/04, BFHE 215, 196, BStBl II 2007, 114; BFH-Urteil vom 29. November 2006 VI R 3/04, BFHE 216, 163, BStBl II 2007, 308; für eine weitgehende Verfassungswidrigkeit der Vorschrift Bergkemper in Herrmann/Heuer/Raupach, § 3 Nr. 12 EStG Rz 3).
  • FG Baden-Württemberg, 27.05.2008 - 4 K 340/06

    Beendigung der gesetzlichen Verfahrensruhe durch vorläufige Steuerfestsetzung in

  • FG Niedersachsen, 26.08.2011 - 7 K 65/10

    Zulässigkeit einer grunderwerbsteuerlichen Ungleichbehandlung von eingetragenen

  • FG Niedersachsen, 16.02.2010 - 12 K 119/08

    Sachdienlichkeit einer Teil-Einspruchsentscheidung bei abschließender

  • FG Münster, 30.01.2008 - 7 K 99/06

    Notwendigkeit des Versehens eines Feststellungsbescheides mit einem

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Rechtsprechung
   BFH, 11.09.2008 - VI R 81/04 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,3601
BFH, 11.09.2008 - VI R 81/04 (1) (https://dejure.org/2008,3601)
BFH, Entscheidung vom 11.09.2008 - VI R 81/04 (1) (https://dejure.org/2008,3601)
BFH, Entscheidung vom 11. September 2008 - VI R 81/04 (1) (https://dejure.org/2008,3601)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Keine Vorlage an das BVerfG wegen angeblich gleichheitswidriger Begünstigung durch steuerfreie Kostenpauschale der Bundestagsabgeordneten; Entscheidungserheblichkeit i.S. des Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG; Keine generelle Zulässigkeit von Richtervorlagen in Verfahren ...

  • Judicialis

    EStG § 3 Nr. 12 Satz 1; ; EStG § 9a Satz 1 Nr. 1; ; EStG § 22 Nr. 4 Satz 2; ; AbgG § 12 Abs. 1; ; AbgG § 12 Abs. 2; ; AbgG § 12 Abs. 2 Satz 1; ; FGO § 68 Satz 1; ; FGO § 121 Satz 1; ; FGO § 127

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Keine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht wegen angeblich gleichheitswidriger Begünstigung der Abgeordneten aufgrund der steuerfreien Kostenpauschale

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • urteilsrubrik.de (Kurzinformation)

    Von Abgeordneten und Anwälten

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Steuerfreie Abgeordnetenpauschale nicht auf andere Berufsgruppen übertragbar

  • steuer-schutzbrief.de (Kurzinformation)

    Werbungskosten: BFH sieht Sonderstellung von Abgeordneten

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Abgeordnetenpauschale und Bundesfinanzhof

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Abgeordnetenpauschale und Bundesverfassungsgericht

  • IWW (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Werbungskosten - Steuerfreie Kostenpauschale für MdB jetzt beim BFH anhängig

  • steuer-schutzbrief.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Werbungskosten: Sichern Sie sich die 46-fache Kostenpauschale

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9, EStG § 9 a, GG Art 3 Abs 1, AbgG § 11 Abs 2
    Abgeordneter; Aufwandsentschädigung; Kostenpauschale; Pauschbetrag; Verfassungswidrigkeit; Werbungskosten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2008, 2265
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 11.09.2008 - VI R 13/06

    Mangels Entscheidungserheblichkeit keine Übertragung der steuerfreien

    Auszug aus BFH, 11.09.2008 - VI R 81/04
    Insoweit wird zur Begründung auf das zur Veröffentlichung bestimmte Senatsurteil vom 11. September 2008 VI R 13/06 unter B. der Gründe verwiesen.

    Hieran fehlt es, wenn der Gesetzgeber an der Schaffung einer für den Kläger günstigeren Regelung aus Rechtsgründen oder aus offenkundig tatsächlichen Gründen gehindert ist (vgl. BVerfG-Beschluss vom 17. April 2008 2 BvL 4/05, unter B.I.; zur Begründung im Einzelnen wird auf das Senatsurteil vom 11. September 2008 VI R 13/06 unter C.II.1. und 2. seiner Gründe verwiesen).

    Zur Begründung im Einzelnen wird auf das Senatsurteil vom 11. September 2008 VI R 13/06 unter C.II.3.

    a) cc) näher ausgeführten Gründe des Senatsurteils vom 11. September 2008 VI R 13/06 Bezug genommen.

    b) näher ausgeführten Gründe des Senatsurteils vom 11. September 2008 VI R 13/06 wird Bezug genommen.

    und 5. näher ausgeführten Gründe seines Urteils vom 11. September 2008 VI R 13/06 Bezug.

  • BVerfG, 20.06.1978 - 2 BvR 314/77

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Rechtssatzverfassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 11.09.2008 - VI R 81/04
    Hierzu hätte der Kläger nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 20. Juni 1978 2 BvR 314/77 (BVerfGE 49, 1, BStBl II 1979, 92) über die Ungleichbehandlung verschiedener Vergleichspaare hinaus darlegen müssen, dass es bei einer Nichtigerklärung der verfassungswidrigen Gesetzesvorschrift durch das BVerfG zu einer Besserstellung des Klägers komme.

    Eine Änderung des § 12 Abs. 2 AbgG betreffe nach dem BVerfG-Beschluss in BVerfGE 49, 1, BStBl II 1979, 92 nicht einen Dritten, der nicht Mitglied des Bundestages sei, so dass eine Gesetzesänderung zu Gunsten des Klägers offensichtlich ausscheide.

  • BFH, 21.09.2006 - VI R 81/04

    Verfassungsmäßigkeit der steuerfreien Abgeordnetenpauschale

    Auszug aus BFH, 11.09.2008 - VI R 81/04
    Im Anschluss an die Aufforderung des Senats im Beschluss vom 21. September 2006 VI R 81/04 (BFHE 215, 196, BStBl II 2007, 114) hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) seinen Beitritt zum Revisionsverfahren erklärt (§ 122 Abs. 2 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung --FGO--).

    Zur Beantwortung der im Senatsbeschluss in BFHE 215, 196, BStBl II 2007, 114 gestellten Fragen hat das BMF ein im Auftrag des Deutschen Bundestages erstelltes Rechtsgutachten eingereicht.

  • BFH, 14.02.2006 - VIII R 40/03

    Sondervergütungen des Gesellschafters einer OHG aus mittelbaren Leistungen an die

    Auszug aus BFH, 11.09.2008 - VI R 81/04
    Das angefochtene Urteil ist daher gegenstandslos (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, zuletzt Urteile vom 15. März 2007 VI R 29/05, BFH/NV 2007, 1076; vom 14. Februar 2006 VIII R 40/03, BFHE 212, 270, BStBl II 2008, 182, jeweils m.w.N.).

    Da sich durch den Änderungsbescheid die tatsächlichen Grundlagen des Streitstoffs nicht geändert haben, kann der Senat über die streitigen Rechtsfragen ohne Rückverweisung nach § 127 FGO selbst entscheiden (BFH-Urteile in BFH/NV 2007, 1076; in BFHE 212, 270, BStBl II 2008, 182).

  • BFH, 15.03.2007 - VI R 29/05

    Verspätungszuschlag; Ermessen

    Auszug aus BFH, 11.09.2008 - VI R 81/04
    Das angefochtene Urteil ist daher gegenstandslos (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, zuletzt Urteile vom 15. März 2007 VI R 29/05, BFH/NV 2007, 1076; vom 14. Februar 2006 VIII R 40/03, BFHE 212, 270, BStBl II 2008, 182, jeweils m.w.N.).

    Da sich durch den Änderungsbescheid die tatsächlichen Grundlagen des Streitstoffs nicht geändert haben, kann der Senat über die streitigen Rechtsfragen ohne Rückverweisung nach § 127 FGO selbst entscheiden (BFH-Urteile in BFH/NV 2007, 1076; in BFHE 212, 270, BStBl II 2008, 182).

  • BVerfG, 17.04.2008 - 2 BvL 4/05

    Wählervereinigungen

    Auszug aus BFH, 11.09.2008 - VI R 81/04
    Hieran fehlt es, wenn der Gesetzgeber an der Schaffung einer für den Kläger günstigeren Regelung aus Rechtsgründen oder aus offenkundig tatsächlichen Gründen gehindert ist (vgl. BVerfG-Beschluss vom 17. April 2008 2 BvL 4/05, unter B.I.; zur Begründung im Einzelnen wird auf das Senatsurteil vom 11. September 2008 VI R 13/06 unter C.II.1. und 2. seiner Gründe verwiesen).
  • BFH, 11.11.2008 - IX R 23/05

    Zur Anwendbarkeit der sog. großen Übergangsregelung bei Ehegatten nach Trennung -

    Der Senat hat im Einverständnis mit dem Beteiligten das Verfahren durch Beschluss vom 15. Juni 2007 bis zum Abschluss des beim VI. Senat des BFH anhängigen Revisionsverfahrens VI R 81/04 ruhen lassen und das Verfahren durch Beschluss vom 28. Oktober 2008 wieder aufgenommen, nachdem der BFH durch Urteil vom 11. September 2008 in der Sache VI R 81/04 entschieden hatte.

    Der Senat folgt insoweit den Urteilen des VI. Senats des BFH vom 11. September 2008 VI R 13/06 (BStBl II 2008, 928) und VI R 81/04 (nicht veröffentlicht, [...]), auf die er zur Vermeidung von Wiederholungen verweist.

  • BFH, 15.10.2008 - X B 60/07

    Nichtaufhebung des FG-Urteils trotz Änderungsbescheids im Beschwerdeverfahren -

    Die vom BFH entschiedenen Verfahren zur Verfassungsmäßigkeit der steuerfreien Kostenpauschale von Abgeordneten (Urteile vom 11. September 2008 VI R 63/04, VI R 81/04 und VI R 13/06 --zur Veröffentlichung bestimmt--) weisen jedenfalls keinen Bezug zu der hier relevanten Streitfrage auf und sind nicht vorgreiflich.
  • FG Hamburg, 10.06.2009 - 3 V 75/09

    Umsatzsteuer: Umsatzbesteuerung von Glücksspielen

    Hieran fehlt es, wenn der Gesetzgeber an der Schaffung einer für die Ast. günstigeren Regelung aus Rechtsgründen oder aus offenkundigen tatsächlichen Gründen gehindert ist (BFH, Urteil vom 11. September 2008 VI R 81/04, [...]).
  • FG Köln, 28.04.2010 - 7 K 2486/09

    Anwendung der Pendlerpauschale auf Fahrtkosten eines Hochschulstudiums

    Das Recht des Steuerpflichtigen aus Artikel 3 Abs. 1 GG auf eine gleichmäßige Steuerbelastung gewährt nämlich kein allgemeines und generelles Teilhabe- bzw. Abwehrrecht (vgl. BFH-Urteil vom 11.09.2008 VI R 81/04, BB 2008, 2265; Urteil vom 11.09.2008 VI R 13/06, BStBl II 2008, 928).
  • FG Hamburg, 31.07.2009 - 1 K 25/09

    Berechtigtes Interesse an der isolierten Aufhebung einer Einspruchsentscheidung

    Um Wiederholungen zu vermeiden, wird auf die Begründung der BFH-Urteile vom 11.09.2008 VI R 13/06 (BFHE 223, 39, BStBl II 2008, 928), VI R 63/04 (BFH/NV 2008, 2018) und VI R 81/04 ([...]) verwiesen.
  • FG Hamburg, 09.10.2009 - 2 K 169/08

    Verfassungsgemäßheit der Tarifvorschrift § 32a EStG - steuerfreie

    Der BFH hat mit Urteil vom 11.09.2008 (VI R 81/04, Betriebsberater 2008, 2265) erkannt, dass mangels Rechtsgrundlage kein Anspruch auf die Berücksichtigung pauschaler Werbungskosten (bzw. Betriebsausgaben) entsprechend der steuerfreien Kostenpauschale der Abgeordneten des Deutschen Bundestages besteht, wenn der Steuerpflichtige kein Abgeordneter ist.
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