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   BFH, 27.05.2003 - VI R 85/02   

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https://dejure.org/2003,1979
BFH, 27.05.2003 - VI R 85/02 (https://dejure.org/2003,1979)
BFH, Entscheidung vom 27.05.2003 - VI R 85/02 (https://dejure.org/2003,1979)
BFH, Entscheidung vom 27. Mai 2003 - VI R 85/02 (https://dejure.org/2003,1979)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 1; ; EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7; ; EStG § 12 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WK-Abzug; Aufwendungen für Verkehrsflugzeugführerschein

  • datenbank.nwb.de

    Aufwendungen einer Stewardess für den Erwerb des Verkehrsflugzeugführerscheins als WK

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einstufung von beruflich veranlassten Bildungsaufwendungen als Werbungskosten; Bewertung von Schulungskosten als vorab entstandene Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit; Gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Fortbildungskosten
    ABC der Aus- und Fortbildungskosten
    Einzelfälle
    Pilotenschein

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 10 Abs 1 Nr 7
    Ausbildung; Fortbildung; Führerschein; Verkehrsflugzeugführer

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 207, 393
  • NJW 2005, 1599
  • BB 2005, 369
  • DB 2005, 316
  • BStBl II 2005, 202
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 09.08.1996 - VI R 38/96

    Aufwendungen zur Erhaltung der Privatpilotenlizenz als Werbungskosten

    Auszug aus BFH, 27.05.2003 - VI R 85/02
    c) Demgegenüber sind Aufwendungen für den Erwerb einer PPL grundsätzlich nicht als Werbungskosten zu berücksichtigen, da insoweit in der Regel die private Lebensführung des Steuerpflichtigen in nicht unerheblichem Maße betroffen ist (vgl. auch Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. August 1996 VI R 38/96, BFH/NV 1997, 107; vom 14. Februar 1992 VI R 7/89, BFH/NV 1992, 725; vom 17. November 1989 VI R 8/86, BFHE 159, 64, BStBl II 1990, 306).
  • BFH, 27.05.2003 - VI R 33/01

    Erstmalige Berufsausbildung: Vorab entstandene Werbungskosten

    Auszug aus BFH, 27.05.2003 - VI R 85/02
    Zur Begründung im Einzelnen wird auf die Urteile des Senats vom 4. Dezember 2002 VI R 120/01 (BFHE 201, 156, BStBl II 2003, 403), vom 17. Dezember 2002 VI R 137/01 (BFHE 201, 211, BStBl II 2003, 407) und vom 27. Mai 2003 VI R 33/01 (BFHE 202, 314, BStBl II 2004, 884) verwiesen.
  • BFH, 14.02.1992 - VI R 7/89

    Abzugsfähigkeit von Kosten privater Fliegerei eines Fluglotsen als Werbungskosten

    Auszug aus BFH, 27.05.2003 - VI R 85/02
    c) Demgegenüber sind Aufwendungen für den Erwerb einer PPL grundsätzlich nicht als Werbungskosten zu berücksichtigen, da insoweit in der Regel die private Lebensführung des Steuerpflichtigen in nicht unerheblichem Maße betroffen ist (vgl. auch Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. August 1996 VI R 38/96, BFH/NV 1997, 107; vom 14. Februar 1992 VI R 7/89, BFH/NV 1992, 725; vom 17. November 1989 VI R 8/86, BFHE 159, 64, BStBl II 1990, 306).
  • BFH, 29.04.2003 - VI R 86/99

    Werbungskosten bei Berufsausbildung

    Auszug aus BFH, 27.05.2003 - VI R 85/02
    Was die Höhe der insgesamt anzuerkennenden Kosten betrifft, wird das FG zudem die Grundsätze des Urteils vom 29. April 2003 VI R 86/99 (BFHE 202, 299, BStBl II 2003, 749) zu beachten haben.
  • FG Münster, 02.09.2002 - 4 K 2705/00

    Aufwendungen für Berufspilotenlizenz sind Ausbildungskosten

    Auszug aus BFH, 27.05.2003 - VI R 85/02
    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage --wegen Einkommensteuer 1996 und 1997 sowie gesonderter Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs auf den 31. Dezember 1997-- mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2003, 34 veröffentlichten Gründen ab.
  • BVerfG, 19.11.2019 - 2 BvL 22/14

    Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Erstausbildungskosten verfassungsgemäß

    Unter denselben Voraussetzungen berücksichtigte er ferner Kosten einer Berufsausbildung zum Verkehrsflugzeugführer (BFHE 202, 314; 207, 393) und eines Hochschulstudiums, das im Anschluss an das Abitur aufgenommen wird (BFHE 214, 370), als Werbungskosten.
  • BFH, 17.07.2014 - VI R 2/12

    Vorlage an das BVerfG: Ausschluss des Werbungskostenabzugs für

    In einem weiteren Urteil entschied dann der Senat, dass zwar Aufwendungen für den Erwerb des Privatflugzeugführerscheins regelmäßig keine Werbungskosten seien, dass aber Aufwendungen einer Stewardess für den Erwerb des Verkehrsflugzeugführerscheins einschließlich Musterberechtigung als vorab entstandene Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu berücksichtigen seien (Senatsurteil vom 27. Mai 2003 VI R 85/02, BFHE 207, 393, BStBl II 2005, 202).
  • BFH, 17.07.2014 - VI R 61/11

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschlüssen vom 17. 7. 2014 VI R 2/12 und

    In einem weiteren Urteil entschied dann der Senat, dass zwar Aufwendungen für den Erwerb des Privatflugzeugführerscheins regelmäßig keine Werbungskosten seien, dass aber Aufwendungen einer Stewardess für den Erwerb des Verkehrsflugzeugführerscheins einschließlich Musterberechtigung als vorab entstandene Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu berücksichtigen seien (Senatsurteil vom 27. Mai 2003 VI R 85/02, BFHE 207, 393, BStBl II 2005, 202).
  • BFH, 17.07.2014 - VI R 8/12

    Vorlage an das BVerfG: Ausschluss des Werbungskostenabzugs für

    In einem weiteren Urteil entschied dann der Senat, dass zwar Aufwendungen für den Erwerb des Privatflugzeugführerscheins regelmäßig keine Werbungskosten seien, dass aber Aufwendungen einer Stewardess für den Erwerb des Verkehrsflugzeugführerscheins einschließlich Musterberechtigung als vorab entstandene Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu berücksichtigen seien (Senatsurteil vom 27. Mai 2003 VI R 85/02, BFHE 207, 393, BStBl II 2005, 202).
  • BFH, 17.07.2014 - VI R 2/13

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschlüssen vom 17. 7. 2014 VI R 2/12 und

    In einem weiteren Urteil entschied dann der Senat, dass zwar Aufwendungen für den Erwerb des Privatflugzeugführerscheins regelmäßig keine Werbungskosten seien, dass aber Aufwendungen einer Stewardess für den Erwerb des Verkehrsflugzeugführerscheins einschließlich Musterberechtigung als vorab entstandene Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu berücksichtigen seien (Senatsurteil vom 27. Mai 2003 VI R 85/02, BFHE 207, 393, BStBl II 2005, 202).
  • BFH, 17.07.2014 - VI R 72/13

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschlüssen vom 17. 7. 2014 VI R 2/12 und

    In einem weiteren Urteil entschied dann der Senat, dass zwar Aufwendungen für den Erwerb des Privatflugzeugführerscheins regelmäßig keine Werbungskosten seien, dass aber Aufwendungen einer Stewardess für den Erwerb des Verkehrsflugzeugführerscheins einschließlich Musterberechtigung als vorab entstandene Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu berücksichtigen seien (Senatsurteil vom 27. Mai 2003 VI R 85/02, BFHE 207, 393, BStBl II 2005, 202).
  • BFH, 20.07.2006 - VI R 94/01

    Aufteilung der Aufwendungen für die Hinreise und Rückreise bei gemischt

    Denn Maßnahmen, die dazu dienen, sich im beruflichen Bereich auf dem Laufenden zu halten oder sich beruflich zu bilden, sind nach der Rechtsprechung des BFH beruflich veranlasst (z.B. BFH-Urteile vom 4. Dezember 2002 VI R 120/01, BFHE 201, 156, BStBl II 2003, 403, und vom 27. Mai 2003 VI R 85/02, BFH/NV 2004, 167, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 17.07.2014 - VI R 38/12

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschlüssen vom 17. 7. 2014 VI R 2/12 und

    In einem weiteren Urteil entschied dann der Senat, dass zwar Aufwendungen für den Erwerb des Privatflugzeugführerscheins regelmäßig keine Werbungskosten seien, dass aber Aufwendungen einer Stewardess für den Erwerb des Verkehrsflugzeugführerscheins einschließlich Musterberechtigung als vorab entstandene Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu berücksichtigen seien (Senatsurteil vom 27. Mai 2003 VI R 85/02, BFHE 207, 393, BStBl II 2005, 202).
  • BFH, 15.05.2013 - IX R 5/11

    Feststellungserklärung kein Antrag i. S. von § 171 Abs. 3 AO, Verjährung,

    Vielmehr müssen eigene Flugerfahrungen unerlässlich oder Erwerb oder Erhaltung der PPL und die Durchführung von Flügen unmittelbare Voraussetzungen für die Berufsausübung sein (BFH-Urteile vom 17. November 1989 VI R 8/86, BFHE 159, 64, BStBl II 1990, 306; vom 14. Februar 1992 VI R 7/89, BFH/NV 1992, 725; vom 20. Juli 2010 IX R 49/09, BFHE 230, 385, BStBl II 2010, 1038; vom 27. Mai 2003 VI R 85/02, BFHE 207, 393, BStBl II 2005, 202: für den Fall des sich nach gut halbjähriger Unterbrechung anschließenden Erwerbs der ATPL).
  • BFH, 30.09.2008 - VI R 4/07

    Aufwendungen für die Schulung zum Verkehrsflugzeugführer und Privatflugzeugführer

    Dies gilt auch dann, wenn die Schulung die Ausbildung für den Erwerb des Privatflugzeugführerscheins einschließt (Abgrenzung zum BFH-Urteil vom 27. Mai 2003 VI R 85/02, BFHE 207, 393, BStBl II 2005, 202).

    a) Nach der Rechtsprechung des Senats, die von den Beteiligten auch nicht in Frage gestellt wird, sind Aufwendungen für den Erwerb der ATPL regelmäßig als Werbungskosten zu berücksichtigen (Urteile in BFHE 202, 314, BStBl II 2004, 884; vom 27. Mai 2003 VI R 85/02, BFHE 207, 393, BStBl II 2005, 202).

    Demgegenüber sind die Kosten für den Erwerb einer PPL grundsätzlich keine Werbungskosten, da insoweit regelmäßig die private Lebensführung in nicht unerheblichem Maße betroffen ist (BFH-Urteil in BFHE 207, 393, BStBl II 2005, 202; BFH-Beschluss vom 3. Dezember 2003 VI B 17/01, BFH/NV 2004, 338).

  • FG Düsseldorf, 28.11.2006 - 10 K 4008/04

    Aufwendungen zum Erwerb einer Fluglizenz steuerlich berücksichtigungsfähig

  • FG München, 17.09.2009 - 5 K 942/07

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung einer Gewerbeimmobilie; Werbungskosten

  • FG Münster, 06.05.2010 - 3 K 3347/07

    Mehr Klarheit beim Abzug von Ausbildungskosten!

  • FG Rheinland-Pfalz, 18.03.2010 - 4 K 1127/07

    Ausbildung zum Verkehrsflugzeugführer als Fortbildung

  • FG Köln, 11.06.2010 - 15 K 914/08

    Ausbildungskosten eines Verkehrsflugzeugführers nicht abziehbar

  • BFH, 03.12.2003 - VI B 17/01

    Aufwendungen eines Zivilrichters für Erwerb einer Privatpilotenlizenz

  • FG München, 26.09.2017 - 2 K 1267/15

    Steuerliche Berücksichtigung der Aufwendungen als Betriebsausgaben

  • FG Hamburg, 24.08.2007 - 2 K 140/06

    Wirtschaftliche Eingliederung bei einer Organschaft

  • FG München, 16.09.2010 - 13 V 2356/10

    Änderung eines Beschlusses über die Gewährung der Aussetzung der Vollziehung -

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