Rechtsprechung
   BFH, 16.03.2006 - VI R 86/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,72686
BFH, 16.03.2006 - VI R 86/04 (https://dejure.org/2006,72686)
BFH, Entscheidung vom 16.03.2006 - VI R 86/04 (https://dejure.org/2006,72686)
BFH, Entscheidung vom 16. März 2006 - VI R 86/04 (https://dejure.org/2006,72686)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,72686) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 8 Abs 2 S 4, EStG § 6 Abs 1 Nr 4 S 2, LStR Abschn 31 Abs 7 Nr 2
    Fahrtenbuch; Kraftfahrzeug; Privatnutzung; Überlassung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • FG Niedersachsen, 21.02.2012 - 13 K 210/11

    Berücksichtigung von Fahrten eines Betriebsprüfers zu seiner Dienststelle beim

    Sie konnte auch in den Fällen anzunehmen sein, in denen der Arbeitnehmer die Fahrten zum Betriebssitz des Arbeitgebers regelmäßig an nur einem Tag in der Woche durchgeführt hat (vgl. BFH, Urteil vom 4.04.2008 - VI R 86/04, BStBl II 2008, 887; BFH, Urteil vom 30.08.1988 - VI R 40/85, BFH/NV 1989, 221; FG Düsseldorf, Urteil vom 31.01.1996 - 14 K 5867/92 E, EFG 1996, 535, unter 1. a der Gründe; R 9.4 Abs. 3 Satz 4 der Lohnsteuer-Richtlinien 2008; anderer Ansicht Gödtel, DStR 2007, 843).

    Schon nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist der Betriebssitz des Arbeitgebers oder eine sonstige ortsfeste dauerhafte betriebliche Einrichtung, der der Arbeitnehmer zugeordnet ist, nur dann eine regelmäßige Arbeitsstätte des Arbeitnehmers, wenn er diesen Ort nicht nur gelegentlich, sondern mit einer gewissen Nachhaltigkeit, d.h. fortlaufend und immer wieder, aufsucht (BFH, Urteil vom 4.04.2008 - VI R 86/04, BStBl II 2008, 887 m.w.N.).

    Hierfür ließ es der Bundesfinanzhof - und ihm folgend die Lohnsteuerrichtlinien (vgl. R 9.4 Abs. 3 Satz 4 LStR 2008 bzw. R 9.4 Abs. 3 Satz 3 LStR 2011) ausreichen, wenn der Arbeitnehmer im Betrieb des Arbeitgebers regelmäßig in der Woche mit mindestens 20 % seiner vertraglichen Arbeitszeit oder durchschnittlich im Kalenderjahr an einem Arbeitstag je Arbeitswoche tätig wird (BFH, Urteil vom 4.04.2008 - VI R 86/04, BStBl II 2008, 887; BFH, Urteil vom 5.08.2004 - VI R 40/03, BStBl II 2004, 1074).

  • BFH, 28.11.2006 - VI B 32/06

    NZB: Fahrtenbuch, grundsätzliche Bedeutung

    Das FG München hat diesem Urteil, das mit Zurückweisung der Revision durch das BFH-Urteil vom 16. März 2006 VI R 86/04 (nicht veröffentlicht) rechtskräftig geworden ist, schon nicht den von der Klägerin herausgestellten Rechtssatz zugrunde gelegt.
  • BFH, 13.02.2007 - XI B 33/06

    NZB: Gehörsverletzung, Ablehnung einer Vertagung

    Der BFH hat in mehreren Entscheidungen geklärt, welche Form und welche Angaben ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch erfordert (BFH-Urteile vom 9. November 2005 VI R 27/05, BFHE 211, 508, BStBl II 2006, 408; vom 16. März 2006 VI R 87/04, BFHE 212, 546, BStBl II 2006, 625; vom 16. März 2006 VI R 86/04 und VI R 88/04, n.v.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht