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   BFH, 23.02.1990 - VI R 87/86   

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https://dejure.org/1990,3524
BFH, 23.02.1990 - VI R 87/86 (https://dejure.org/1990,3524)
BFH, Entscheidung vom 23.02.1990 - VI R 87/86 (https://dejure.org/1990,3524)
BFH, Entscheidung vom 23. Februar 1990 - VI R 87/86 (https://dejure.org/1990,3524)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Abzugsbegehren der Aufwendungen einer dopplten Haushaltsführung als Werbungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 02.02.1979 - VI R 108/75

    Fahrtaufwendungen - Werbungskosten - Örtlicher Mittelpunkt der Lebensinteresses -

    Auszug aus BFH, 23.02.1990 - VI R 87/86
    Dies sei vom BFH (Urteil vom 2. Februar 1979 VI R 108/75, BFHE 127, 37, BStBl II 1979, 338) bei der nachträglichen Aufsplittung zweier von Ehegatten bisher gemeinsam geführter Haushalte bejaht worden.

    Das vom FG angeführte Urteil des Senats vom 2. Februar 1979 VI R 108/75 (BFHE 127, 37, BStBl II 1979, 338) steht dem nicht entgegen.

  • BFH, 22.09.1988 - VI R 53/85

    Kein Werbungskostenabzug wegen doppelter Haushaltsführung bei Partnern einer

    Auszug aus BFH, 23.02.1990 - VI R 87/86
    Ausschlaggebend ist vielmehr, ob eine bisher einheitliche Haushaltsführung aus beruflichen Gründen in zwei Haushalte i. S. des § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG, d. h. in die Wohnung des Arbeitnehmers am Beschäftigungsort und in den hiervon abweichenden Familienhausstand, aufgesplittert worden ist (z. B. BFH-Urteile vom 2. Dezember 1981 VI R 22/80, BFHE 135, 182, BStBl II 1982, 323, und vom 22. September 1988 VI R 53/85, BFHE 155, 77, BStBl II 1989, 293).

    Denn das die doppelte Haushaltsführung auslösende Moment ist in derartigen Fällen die Heirat, also ein ausschließlich dem Privatbereich zuzurechnender Umstand (z. B. Urteil in BFHE 155, 77, BStBl II 1989, 293 m. w. N.).

  • BFH, 02.12.1981 - VI R 22/80

    Zur beruflichen Veranlassung der doppelten Haushaltsführung

    Auszug aus BFH, 23.02.1990 - VI R 87/86
    Ausschlaggebend ist vielmehr, ob eine bisher einheitliche Haushaltsführung aus beruflichen Gründen in zwei Haushalte i. S. des § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG, d. h. in die Wohnung des Arbeitnehmers am Beschäftigungsort und in den hiervon abweichenden Familienhausstand, aufgesplittert worden ist (z. B. BFH-Urteile vom 2. Dezember 1981 VI R 22/80, BFHE 135, 182, BStBl II 1982, 323, und vom 22. September 1988 VI R 53/85, BFHE 155, 77, BStBl II 1989, 293).
  • BFH, 04.10.1989 - VI R 44/88

    Beruflicher Anlaß für doppelte Haushaltsführung bei Ehegatten, die schon vor der

    Auszug aus BFH, 23.02.1990 - VI R 87/86
    Der Senat hat das Vorliegen der Voraussetzungen des § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG ferner auch dann bejaht, wenn die beiden Ehegatten schon vor der Eheschließung an einem der Beschäftigungsorte zusammengewohnt und diese Wohnung später zur Familienwohnung bestimmt haben (BFH-Urteil vom 4. Oktober 1989 VI R 44/88, BFHE 158, 527, BStBl II 1990, 321).
  • BFH, 26.11.1976 - VI R 153/74

    Aufwendungen für doppelten Haushalt als Werbungskosten

    Auszug aus BFH, 23.02.1990 - VI R 87/86
    Allein der Umstand, daß zwei Haushalte vorhanden sind, reicht für eine solche Annahme nicht aus (BFH-Urteil vom 26. November 1976 VI R 153/74, BFHE 120, 520, BStBl II 1977, 158).
  • BFH, 28.10.1988 - VI R 162/85

    Geltendmachung von Werbungskosten wegen doppelter Haushaltsführung

    Auszug aus BFH, 23.02.1990 - VI R 87/86
    Ebensowenig ist entscheidend, ob der Steuerpflichtige schon bisher aus beruflichen Gründen zwei Wohnungen innehatte, ohne daß jedoch die Voraussetzungen des § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG gegeben waren (vgl. BFH-Urteil vom 28. Oktober 1988 VI R 162/85, BFH / NV 1989, 296).
  • BFH, 20.12.1982 - VI R 64/81

    Doppelte Haushaltsführung - Zeitpunkt der Eheschließung - Mittelpunkt des

    Auszug aus BFH, 23.02.1990 - VI R 87/86
    Das FG teile zwar die Auffassung des Bundesfinanzhofs - BFH - (Urteil vom 20. Dezember 1982 VI R 64/81, BFHE 137, 463, BStBl II 1983, 306), daß eine doppelte Haushaltsführung nicht auf beruflichen, sondern auf privaten Gründen beruhe, wenn nur ein Ehegatte berufstätig sei und dieser von seinem Arbeitsort wegziehe, weil die Eheleute die Wohnung des anderen Ehegatten zur Familienwohnung bestimmt hätten.
  • BFH, 13.07.1976 - VI R 172/74

    Mehraufwendungen - Doppelte Haushaltsführung - Werbungskosten - Arbeitnehmer -

    Auszug aus BFH, 23.02.1990 - VI R 87/86
    Der Senat hat letzteres bejaht, wenn Eheleute vor der Verheiratung an verschiedenen Orten berufstätig waren, an den Beschäftigungsorten wohnten und nach der Eheschließung eine ihrer beiden Wohnungen zur Familienwohnung gemacht haben (z. B. Urteil vom 13. Juli 1976 VI R 172 /74, BFHE 119, 281, BStBl II 1976, 654).
  • BFH, 20.01.2003 - VI B 113/02

    Doppelte Haushaltsführung, Heirat

    Der BFH hat jedoch ständig auch daran festgehalten, dass diese --wegen des verfassungsrechtlichen Förderungsgebotes des Art. 6 GG gebotene-- Auslegung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG u.a. dann nicht anwendbar ist, wenn nur ein Ehepartner berufstätig ist (BFH-Urteile vom 23. Februar 1990 VI R 87/86, BFH/NV 1990, 764; in BFHE 180, 136, BStBl II 1996, 315; vom 20. Dezember 1982 VI R 64/81, BFHE 137, 463, BStBl II 1983, 306; Beschluss vom 18. April 1997 VI B 169/96, nicht veröffentlicht).
  • FG Niedersachsen, 13.12.2005 - 1 K 420/03

    Werbungskostenabzug bei privat veranlasster doppelter Haushaltsführung

    In derartigen Fällen können die damit verbundenen Kosten nicht als beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung steuermindernd berücksichtigt werden (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. z. B. Urteile vom 2. Dezember 1981 VI R 22/80, BFHE 135, 182, BStBl II 1982, 323 und vom 23. Februar 1990 VI R 87/86 BFH/NV 1990, 764).
  • FG Saarland, 11.03.2008 - 2 K 1183/06

    Einkommensteuer; Flüge eines inländischen Arbeitnehmers nach Afrika als Fahrten

    Der BFH hat jedoch ständig auch daran festgehalten, dass diese -wegen des verfassungsrechtlichen Förderungsgebotes des Art. 6 Abs. 1 GG gebotene- Auslegung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG u.a. dann nicht anwendbar ist, wenn nur ein Ehepartner berufstätig ist (BFH vom 23. Februar 1990 VI R 87/86, BFH/NV 1990, 764).
  • FG Saarland, 23.09.1999 - 2 K 99/94

    Begründung einer doppelten Haushaltsführung im zeitlichen Zusammenhang mit

    Das v.g. Urteil des FG München ist jedoch vom BFH mit Urteil vom 20. Februar 1990 - VI R 87/86 - BFH/NV 1990, 764 aufgehoben worden.
  • FG Niedersachsen, 14.03.1997 - IX 431/90

    Erzielung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit; Voraussetzungen für die

    In derartigen Fällen ist das die doppelte Haushaltsführung auslösende Moment allein die Heirat, also ein ausschließlich dem Privatbereich zuzurechnender Umstand (vgl. Urteile des BFH vom 23. Februar 1990 VI R 87/86, BFH/NV 1990, 764, und vom 22. September 1988 VI R 53/85, BFHE 155, 77, BStBl II 1989, 293 m.w.N.).
  • FG Sachsen, 09.12.2002 - 3 K 191/98

    Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung als Werbungskosten ; Eheleute,

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  • FG Sachsen-Anhalt, 09.12.2002 - 3 K 191/98

    Heirat kein beruflicher Anlass für eine doppelte Haushaltsführung;

    Eine doppelte Haushaltsführung ist nach wiederholt vertretener Auffassung in Rechtsprechung und Literatur nicht beruflich veranlasst, wenn Ehegatten nach der Heirat die Wohnung des nicht berufstätigen Ehegatten zum gemeinsamen Familienwohnsitz erklären, während der andere Ehegatte weiterhin an seinem bisherigen Wohnort beschäftigt ist und seine dortige Wohnung beibehält (Urteil des BFH vom 20. Dezember 1982, VI R 64/81, BStBl. II 1983, 306; vom 22. September 1989, VI R 53/85, BStBl II 1989, 293; vom 14. Juni 1985, VI R 127/82, BFH/NV 85, 32; vom 23. Februar 1990, VI R 87/86, BFH/NV 1990, 764; FG München, Urteil vom 29. März 1993, 15 K 147/91, EFG 1993, 573; Urteil des FG Hannover vom 14. März 1997, IX 431/90; Blümich-Thürmer § 9 EStG Rdn. 379; Bergkemper in Herrmann/Heuer/Raupach § 9 EStG Rdn. 486; Schmidt-Drenseck § 9 EStG Rdn. 146).
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