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   BFH, 09.06.1999 - VI R 92/98   

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https://dejure.org/1999,379
BFH, 09.06.1999 - VI R 92/98 (https://dejure.org/1999,379)
BFH, Entscheidung vom 09.06.1999 - VI R 92/98 (https://dejure.org/1999,379)
BFH, Entscheidung vom 09. Juni 1999 - VI R 92/98 (https://dejure.org/1999,379)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a, § 32 Abs. 5 Satz 1, § 62 Abs. 1, § 63 Abs. 1 Sätze 1 und 2, BKGG a.F. § 2; RsprEinhG § 2 Abs. 1

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Promotion als Berufsausbildung eines Kindes

  • Wolters Kluwer

    Berufsausbildung - Promotion - Vorbereitung auf Promotion

  • Judicialis

    EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a; ; EStG § 32 Abs. 5 Satz 1; ; EStG § 62 Abs. 1; ; EStG § 63 Abs. 1 Sätze 1 und 2; ; BKGG a.F. § 2; ; RsprEinhG § 2 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berufsausbildung von Kindern

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zur Berufsausbildung i. S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG gehört auch die Vorbereitung auf eine Promotion, wenn diese im Anschluß an das Studium ernsthaft und nachhaltig durchgeführt wird. Zur Zweckrichtung des Kindergeldes und dessen steuerrechtlicher ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 32 Abs 4 Nr 2, EStG § 63 Abs 1 S 2
    Berufsausbildung; Kindergeld; Promotion

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 189, 103
  • NJW 1999, 3216
  • FamRZ 2000, 537 (Ls.)
  • BB 1999, 1913
  • DB 1999, 1887
  • BStBl II 1999, 708
 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 11.10.1984 - VI R 69/83

    In Berufsausbildung i. S. des § 32 ABs. 6 Nr. 1 1975 ff. befindet sich nicht, wer

    Auszug aus BFH, 09.06.1999 - VI R 92/98
    b) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zu § 32 EStG a.F. ist unter Berufsausbildung die Ausbildung zu einem künftigen Beruf zu verstehen (BFH-Urteil vom 11. Oktober 1984 VI R 69/83, BFHE 142, 140, BStBl II 1985, 91).

    Das Berufsziel wird nach ständiger Rechtsprechung von den Vorstellungen der Eltern und des Kindes bestimmt (BFH-Urteil in BFHE 142, 140, BStBl II 1985, 91).

  • GemSOGB, 12.03.1987 - GmS-OGB 6/86

    Differierende Auslegung des Begriffs "der zu ihrer Berufsausbildung

    Auszug aus BFH, 09.06.1999 - VI R 92/98
    Die Abweichung in einer Rechtsfrage setzt eine unterschiedliche Beurteilung von Rechtsvorschriften oder Rechtsbegriffen voraus, die ihrem Wortlaut nach im wesentlichen und ihrem Regelungsinhalt nach gänzlich übereinstimmen und deshalb nach denselben Prinzipien auszulegen sind (Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 12. März 1987 GmS-OGB 6/86, BGHZ 100, 277, 281; s. auch Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 30. September 1976 4 StR 683/75 (KG), Neue Juristische Wochenschrift 1976, 2354; vom 4. November 1970 2 StR 494/70, BGHSt 23, 377).
  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus BFH, 09.06.1999 - VI R 92/98
    Die Auslegung hat vielmehr den Sinn und Zweck des seit 1. Januar 1996 geltenden steuerrechtlichen Kindergelds zu berücksichtigen, das Existenzminimum eines Kindes von der Besteuerung auszunehmen, weil durch den kindbedingten Aufwand die steuerliche Leistungsfähigkeit der Eltern gemindert wird (vgl. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 29. Mai 1990 1 BvL 20/84, 1 BvL 26/84, 1 BvL 4/86, BVerfGE 82, 60, BStBl II 1990, 653, 658).
  • BGH, 04.11.1970 - 2 StR 494/70

    Unterbrechung der Verjährung durch Unterzeichnung des Protokolls der

    Auszug aus BFH, 09.06.1999 - VI R 92/98
    Die Abweichung in einer Rechtsfrage setzt eine unterschiedliche Beurteilung von Rechtsvorschriften oder Rechtsbegriffen voraus, die ihrem Wortlaut nach im wesentlichen und ihrem Regelungsinhalt nach gänzlich übereinstimmen und deshalb nach denselben Prinzipien auszulegen sind (Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 12. März 1987 GmS-OGB 6/86, BGHZ 100, 277, 281; s. auch Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 30. September 1976 4 StR 683/75 (KG), Neue Juristische Wochenschrift 1976, 2354; vom 4. November 1970 2 StR 494/70, BGHSt 23, 377).
  • BFH, 08.11.1972 - VI R 309/70

    Berufsausbildung - Mindestvoraussetzungen - Erreichen des Berufsziels

    Auszug aus BFH, 09.06.1999 - VI R 92/98
    Die technische und wirtschaftliche Entwicklung in praktisch allen Berufszweigen läßt es vielmehr als notwendig erscheinen, Fähigkeiten und Kenntnisse zu erwerben, die über das vorgeschriebene Maß hinausgehen (BFH-Urteil vom 8. November 1972 VI R 309/70, BFHE 107, 450, BStBl II 1973, 139).
  • BGH, 30.09.1976 - 4 StR 683/75

    Verfolgbarkeit einer auf dem Gebiet der DDR begangenen straßenverkehrsrechtlichen

    Auszug aus BFH, 09.06.1999 - VI R 92/98
    Die Abweichung in einer Rechtsfrage setzt eine unterschiedliche Beurteilung von Rechtsvorschriften oder Rechtsbegriffen voraus, die ihrem Wortlaut nach im wesentlichen und ihrem Regelungsinhalt nach gänzlich übereinstimmen und deshalb nach denselben Prinzipien auszulegen sind (Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 12. März 1987 GmS-OGB 6/86, BGHZ 100, 277, 281; s. auch Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 30. September 1976 4 StR 683/75 (KG), Neue Juristische Wochenschrift 1976, 2354; vom 4. November 1970 2 StR 494/70, BGHSt 23, 377).
  • BFH, 20.09.1957 - VI 7/56 U

    Steuerrechtliche Berücksichtigung von Aufwendungen im Doktorexamen -

    Auszug aus BFH, 09.06.1999 - VI R 92/98
    Diese Auffassung wird überwiegend auch im steuerrechtlichen Schrifttum unter Hinweis auf ältere Rechtsprechung des BFH (z.B. Urteil vom 20. September 1957 VI 7/56 U, BFHE 65, 498, BStBl III 1957, 424) vertreten (Schmidt/Glanegger, Einkommensteuergesetz, 18. Aufl., § 32 Rz. 38; Ramisch in Littmann/Bitz/Meincke, Das Einkommensteuerrecht, § 32 EStG Rn. 89; Jechener in Lademann, Einkommensteuergesetz, § 32 Anm. 65; Blümich/Stäuber, Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, § 32 EStG Rz. 25; Stolterfoth in Frotscher, Einkommensteuergesetz, § 32 Rz. 39; Kanzler in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, Kommentar, § 32 EStG Anm. 96: "Doktorand"; offengelassen von Seewald/Felix in Kirchhof/Söhn, Einkommensteuergesetz, Kommentar, § 63 Rdnr. D 79).
  • BFH, 23.04.1997 - VI R 135/95

    Voraussetzungen der Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen bei Berechnung der

    Auszug aus BFH, 09.06.1999 - VI R 92/98
    In Berufsausbildung befindet sich, wer sein Berufsziel noch nicht erreicht hat, sich aber ernstlich darauf vorbereitet (BFH-Urteil vom 23. April 1997 VI R 135/95, BFH/NV 1997, 655, m.w.N.).
  • BFH, 08.11.1972 - VI R 54/70

    Berufsausbildung - Gesellenprüfung - Meisterprüfung

    Auszug aus BFH, 09.06.1999 - VI R 92/98
    Das Berufsziel ist nicht ohne weiteres dann als erreicht anzusehen, wenn das Kind die Mindestvoraussetzungen für die Ausübung des von ihm gewählten Berufes erfüllt (BFH-Urteil vom 8. November 1972 VI R 54/70, BFHE 107, 447, BStBl II 1973, 138).
  • BSG, 27.09.1994 - 10 RKg 1/93

    Kindergeld - Berufsausbildung - Promotionsvorbereitung

    Auszug aus BFH, 09.06.1999 - VI R 92/98
    Auch der Umstand, daß für die Erreichung der Lehrbefähigung die Promotion erforderlich sei, rechtfertige es nicht, die Promotionszeit als Zeit der Berufsausbildung zu qualifizieren (vgl. BSG-Urteil vom 27. September 1994 10 RKg 1/93, ">2%20BKGG%20Nr.%2028#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3-5870 zu § 2 BKGG Nr. 28).
  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91

    Familienlastenausgleich II

  • LSG Sachsen, 07.03.2012 - L 1 KR 186/11

    Anspruch auf Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung während

    Die Klägerin hat vorgetragen, zur Berufsausbildung gehöre nach der Rechtsprechung des BFH auch die Vorbereitung auf eine Promotion, wenn diese im Anschluss an das Studium ernsthaft und nachhaltig durchgeführt werde (Hinweis auf BFH, Urteil vom 09.06.1999 - VI R 92/98 - juris Rn. 13 f.).

    Hierzu rechne auch die Vorbereitung auf eine Promotion, wenn diese im Anschluss an das Studium ernsthaft und nachhaltig durchgeführt werde, und zwar unabhängig davon, ob die Promotion für den angestrebten Beruf zwingende Voraussetzung sei (BFH, a.a.O. Rn. 17 f.; ebenso schon BFH, Urteil vom 09.06.1999 - VI R 92/98 - juris Rn. 10 f.; siehe ferner - ausdrücklich den Fall eines Stipendiums betreffend, welches zum Überschreiten des Grenzbetrags führte - BFH, Urteil vom 17.02.2004 - VIII R 84/03 - juris Rn. 1 f., 11-13, 21; BFH, Urteil vom 16.03.2004 - VIII R 65/03 - juris Rn. 13-17; BFH, Urteil vom 22.10.2009 - III R 29/08 - juris Rn. 10).

    Die Minderung der steuerlichen Leistungsfähigkeit der Eltern ist aber auch nach dieser neueren Rechtsprechung des BFH daran geknüpft, dass sie diese ergänzende Ausbildung auch finanzieren (BFH, Urteil vom 09.06.1999 - VI R 92/98 - juris Rn. 11).

    Diese Auffassung vertritt - wie bereits dargelegt - auch der BFH (BFH, Urteil vom 09.06.1999 - VI R 92/98 - juris Rn. 11).

    Bei der Sache nach unverändert fortbestehenden sozialrechtlichen Vorschriften - wie § 10 SGB V - besteht deshalb kein Anlass, die Rechtsprechung des BFH zu deren Auslegung heranzuziehen (vgl. BSG, a.a.O.; in diesem Sinne auch BFH, Urteil vom 09.06.1999 - VI R 92/98 - juris Rn. 15, und BFH, Urteil vom 16.03.2004 - VIII R 65 /03 - juris Rn. 24).

  • BSG, 18.06.2003 - B 4 RA 37/02 R

    Halbwaisenrentenanspruch für die Dauer eines Promotionsstudiums

    Mit seinem Widerspruch machte der Kläger geltend, der Bundesfinanzhof (BFH) habe in einem Urteil vom 9. Juni 1999 (VI R 92/98) das Promotionsstudium als Ausbildung iS des Einkommensteuergesetzes (EStG) angesehen, sofern dieses ernsthaft und nachhaltig betrieben werde; deshalb werde für ihn noch immer Kindergeld gezahlt.

    Unter Zugrundelegung der zum neuen Kindergeldrecht ergangenen Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 9. Juni 1999, VI R 92/98) hätte das LSG eine Berufsausbildung und damit den Rentenanspruch bejahen müssen.

    Die Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 9. Juni 1999, VI R 92/98, BFHE 189, 103) zur Auslegung des Begriffs "Berufsausbildung" im Rahmen des EStG rechtfertigt es nicht, die vorstehend aufgezeigte Rechtsprechung des BSG zur Auslegung des entsprechenden Begriffs im Waisenrentenrecht des SGB VI aufzugeben.

  • BFH, 10.02.2000 - VI B 108/99

    Referendariat als Berufsausbildung

    Der Vorbereitung auf ein Berufsziel dienen alle Maßnahmen, bei denen es sich um den Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen handelt, die als Grundlagen für die Ausübung des angestrebten Berufs geeignet sind (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Juni 1999 VI R 143/98, BFHE 189, 107, BStBl II 1999, 710; ferner VI R 92/98, BFHE 189, 103, BStBl II 1999, 708 für die Vorbereitung auf eine Promotion).
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