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   BFH, 30.04.1993 - VI R 99/89   

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https://dejure.org/1993,6985
BFH, 30.04.1993 - VI R 99/89 (https://dejure.org/1993,6985)
BFH, Entscheidung vom 30.04.1993 - VI R 99/89 (https://dejure.org/1993,6985)
BFH, Entscheidung vom 30. April 1993 - VI R 99/89 (https://dejure.org/1993,6985)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Absetzbarkeit der Anschaffungskosten für ein Cembalo bei gemischt privater und beruflicher Nutzung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 10.10.1986 - VI R 193/83

    Anforderungen an gerichtliche Begründung für Zulassung von Reparaturaufwendungen

    Auszug aus BFH, 30.04.1993 - VI R 99/89
    Zu den Anforderungen an die tatsächlichen Feststellungen bei der Geltendmachung von Musikinstrumenten als Arbeitsmittel verweist der Senat auf sein Urteil vom 10. Oktober 1986 VI R 193/83 (BFH/NV 1987, 88 - Konzertflügel einer Klavierlehrerin -).

    Hierzu sind bisher die erforderlichen Feststellungen (vgl. dazu das BFH-Urteil in BFH/NV 1987, 88) nicht getroffen worden.

  • BFH, 27.09.1991 - VI R 1/90

    Aufwendungen für einen Videorecorder bei einem Lehrer als Werbungskosten

    Auszug aus BFH, 30.04.1993 - VI R 99/89
    Das FG wird den Sachverhalt im zweiten Rechtsgang durch Erhebung entsprechender Beweise aufzuklären haben und sich nicht mit den Darlegungen des Klägers begnügen können (vgl. das BFH-Urteil vom 27. September 1991 VI R 1/90, BFHE 166, 61 [BFH 27.09.1991 - VI R 1/90], BStBl II 1992, 195).
  • BFH, 21.10.1988 - VI R 18/86

    Konzertflügel der Dozentin an einem Konservatorium kann Arbeitsmittel i. S. des §

    Auszug aus BFH, 30.04.1993 - VI R 99/89
    Denn bei letzteren ist das Beherrschen des Instruments die Grundlage ihrer wirtschaftlichen Existenz, so daß eine intensive berufliche Nutzung ohne weiteres angenommen werden kann (vgl. Senatsurteile vom 21. Oktober 1988 VI R 18/86, BFHE 155, 310, BStBl II 1989, 356 und vom 10. März 1978 VI R 111/76, BFHE 125, 52, BStBl II 1978, 459).
  • BFH, 10.03.1978 - VI R 111/76

    Kreditzinsen für die Anschaffung eines Flügels einer Musiklehrerin sowie AfA sind

    Auszug aus BFH, 30.04.1993 - VI R 99/89
    Denn bei letzteren ist das Beherrschen des Instruments die Grundlage ihrer wirtschaftlichen Existenz, so daß eine intensive berufliche Nutzung ohne weiteres angenommen werden kann (vgl. Senatsurteile vom 21. Oktober 1988 VI R 18/86, BFHE 155, 310, BStBl II 1989, 356 und vom 10. März 1978 VI R 111/76, BFHE 125, 52, BStBl II 1978, 459).
  • FG München, 29.07.1999 - 16 K 108/97

    Aufwendungen einer Sonderschullehrerin für die Anschaffung und Instandsetzung

    Geschieht dies nicht, ist die Lebenserfahrung, daß ein Klavier auch privat genutzt wird, nicht widerlegt (vgl. BGH-Urteile vom 10. Oktober 1986 VI R 193/83, BFH/NV 1987, 88 und vom 30. April 1993 VI R 99/89, BFH/NV 1993, 722).
  • FG Baden-Württemberg, 18.12.1997 - 14 K 21/93

    Abzugsfähigkeit der Renovierung eines Steinway-Flügels durch einen Musiklehrer;

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  • FG Baden-Württemberg, 18.07.2000 - 13 K 30/95

    Technische Nutzungsdauer einer antiquarisch erworbenen, als Arbeitsmittel

    Bei hauptberuflich tätigen Musikern kann aber ohne weiteres eine intensive berufliche Nutzung angenommen werden, weil das Beherrschen des Instruments die Grundlage ihrer wirtschaftlichen Existenz darstellt (vgl. BFH-Urteil vom 30. April 1993 VI R 99/89, BFH/NV 1993, 722).
  • FG Hamburg, 12.12.2000 - VI 137/99

    Abzug von Werbungskosten eines Lehrers für eine zu Fortbildungszwecken mit dem

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  • FG Baden-Württemberg, 26.07.2000 - 12 K 176/00

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für einen Personalcomputer als Werbungskosten

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  • FG Rheinland-Pfalz, 25.01.1995 - 1 K 1840/93

    Lohnsteuer; Konzertflügel eines Musiklehrers als Arbeitsmittel

    Wird ein Gegenstand - wie dies bei einem Flügel oder einem Klavier grundsätzlich der Fall ist - nach der Lebenserfahrung auch zu privaten Zwecken genutzt, so ist eine Anerkennung als Arbeitsmittel nur möglich, wenn er ausschließlich oder nahezu ausschließlich der - konkreten - Berufsausübung dient und eine private Mitbenutzung nur von ganz untergeordneter Bedeutung ist ( BFH-Urteile vom 30. April 1993 VI R 99/89 , BFH/NV 1993, 722 betreffend das Cembalo eines Musiklehrers; vom 21. Oktober 1988 VI R 18/86 , BStBl II 1989, 356 betreffend den Flügel einer Dozentin an einem städtischen Konservatorium - in Abgrenzung zu einem Gymnasiallehrer; vom 10. Oktober 1986 VI R 193/83 , BFH/NV 1987, 88 betreffend Reparaturaufwendungen eines Gymnasiallehrers für einen Konzertflügel; vom 10. März 1978 VI R 111/76 , BStBl II 1978, 459, jeweils mit weiteren Nachweisen; auch: Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 20. April 1993, EFG 1993, 575).
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