Rechtsprechung
BGH, 25.09.2001 - VI ZA 6/01 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
ZPO §§ 233 D, 234, 78 b
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung der Zuteilung eines Notanwaltes durch ein Oberlandesgericht hinsichtlich der erforderlichen Form; Rechtmäßigkeit des Verwerfens einer Berufung als unzulässig wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist und ...
- Anwaltsblatt
- Judicialis
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO § 233; ZPO § 234; ZPO § 78 b
Beginn der Wiedereinsetzungsfrist bei Ablehnung der Beiordnung eines Notanwalts nach Ablauf der Rechtsmittelfrist - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO §§ 233 234 78b
Beginn der Zwei-Wochen-Frist nach Ablehnung des Antrags auf Beiordnung eines Notanwalts - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (2)
- IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)
Wiedereinsetzung nach Ablehnung eines Antrags auf Beiordnung eines Notanwalts
Papierfundstellen
- NJW-RR 2002, 204
- MDR 2001, 1431
- VersR 2002, 119
- AnwBl 2002, 120
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 10.11.1998 - VI ZB 21/98
Beginn der Wiedereinsetzungsfrist nach Ablehnung von Prozesskostenhilfe
Auszug aus BGH, 25.09.2001 - VI ZA 6/01
Wird die Prozeßkostenhilfe verweigert, muß die Partei innerhalb einer angemessenen Überlegungsfrist entscheiden, ob sie auf eigene Kosten das Rechtsmittel durchführen will (…vgl. Musielak/Grandel, ZPO, 2. Aufl., § 233 Rdn. 35; Senat, Beschluß vom 10. November 1998 - VI ZB 21/98 - VersR 99, 1123, 1124). - BGH, 17.10.1990 - XII ZB 105/90
Bewirkung von Zustellungen im Parteiprozeß nach Mandatsniederlegung durch einen …
Auszug aus BGH, 25.09.2001 - VI ZA 6/01
Im Parteienprozeß muß vielmehr davon ausgegangen werden, daß die Partei sich selbst über die Möglichkeit einer Anfechtung und die dabei zu beachtenden Vorschriften erkundigt (vgl. BGH, Beschluß vom 17. Oktober 1990 - XII ZB 105/90 - NJW 1991, 295, 296). - BGH, 10.07.1996 - XII ZB 67/96
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Ablehnung der Beiordnung eines …
- BGH, 19.01.2011 - IX ZA 2/11
Beiordnung eines Notanwalts für Rechtsmittelverfahren vor dem BGH; …
Zwar ist einer Partei, welche keinen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt gefunden hat, nach denselben Grundsätzen Wiedereinsetzung in eine versäumte Frist zu gewähren wie einer solchen Partei, welche aus finanziellen Gründen zur Fristwahrung nicht in der Lage war und deshalb Prozesskostenhilfe beantragt hat (BGH, Beschluss vom 10. Juli 1996 - XII ZB 67/96, NJW 1996, 2937, 2938; vom 25. September 2001 - VI ZA 6/01, NJW-RR 2002, 204). - BGH, 20.06.2006 - VI ZR 255/05
Beiordnung eines Notanwalts im Revisionsverfahren
Mit dessen Ablehnung gilt dieses Hindernis jedoch als behoben (vgl. Senat, Beschluss vom 25. September 2001 - VI ZA 6/01 - VersR 2002, 119, 120). - BGH, 25.03.2003 - VI ZR 355/02
Beiordnung eines Notanwalts für Nichtzulassungsbeschwerde
Der Klägerin ist auch keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde zu bewilligen (§ 233 ZPO; vgl. Senatsbeschluß vom 25. September 2001 - VI ZA 6/01 - VersR 2002, 119).
- BGH, 24.06.2009 - IV ZB 2/09
Rechtsschutzbedürfnis für die Überprüfung der Ablehnung der Bewilligung von …
Der fehlende Einfluss von Anhörungsrügen auf den Fristenlauf entspricht gefestigter einhellig anerkannter höchstrichterlicher Rechtsprechung, nach der die Wiedereinsetzungsfrist trotz einer nach Versagung von Prozesskostenhilfe alsbald erhobenen Gegenvorstellung zu laufen beginnt (vgl. nur BGHZ 41, 1 ; BGH, Beschlüsse vom 26. September 1979 - IV ZB 52/79 - VersR 1980, 86; vom 25. September 2001 - VI ZA 6/01 - VersR 2002, 119 unter 2 c; vom 20. Juni 2006 - VI ZR 255/05 - VersR 2007, 132 Tz. 8;… Zöller/Greger aaO § 234 Rdn. 8;… MünchKomm-ZPO/Gehrlein aaO § 234 Rdn. 10; jeweils m.w.N.). - BGH, 07.06.2006 - VIII ZB 96/05
Anforderungen an die Unterzeichnung bestimmender Schriftsätze im …
Dies geschah rechtzeitig innerhalb der gesetzlichen Frist von zwei Wochen (§§ 234 Abs. 1 Satz 1, 236 Abs. 2 Satz 2 ZPO), zumal die Zweiwochenfrist hier erst nach einer Zeitspanne von etwa drei Werktagen für die Überlegung einsetzte, ob der Beklagte das Rechtsmittel trotz der ablehnenden Prozesskostenhilfeentscheidung auf eigene Kosten durchführen will (st. Rspr. des Bundesgerichtshofs, BGHZ 4, 55, 56 f.; BGHZ 26, 99, 100; BGH, Beschluss vom 28. November 1984 - IVb ZB 119/84, NJW 1986, 257 unter II; BGH, Beschluss vom 10. November 1998 - VI ZB 21/98, VersR 1999, 1123 unter II 1; BGH, Beschluss vom 26. April 2001 - IX ZB 25/01, NJW 2001, 2262 unter II 2; BGH, Beschluss vom 25. September 2001 - VI ZA 6/01, NJW-RR 2002, 204 unter 2 b). - OLG Köln, 18.07.2003 - 6 U 23/03
Wettbewerbswidrigkeit der Werbeanzeige eines Zahnarztes
Dementsprechend ist § 20 Abs. 1 BO trotz seines eindeutigen Wortlauts verfassungskonform dahin auszulegen, dass es dem Arzt gestattet sein muss, in angemessener Weise durch interessengerechte und sachangemessene, nicht irreführende Information auf seine Leistungen hinzuweisen und vor allen Dingen ein vorhandenes oder gar an ihn herangetragenes Informationsinteresse zu befriedigen (siehe hierzu BGH, a.a.O. "dentalästhetica" und Senat MMR 2001, 702 f. = NJW-RR 2002, 204 ff. und OLGR 2000, 175, 176/177 = NJWE-WettbR 2000, 286 ff.). - OLG Frankfurt, 19.12.2008 - 19 U 91/08
Wiedereinsetzung: Einfluss einer Anhörungsrüge auf den Ablauf der …
Nur dann, wenn das Gericht auf eine Gegenvorstellung hin den eigenen Beschluss aufhebt und Prozesskostenhilfe bewilligt, beginnt die Zweiwochenfrist erneut (BGH VersR 2007, 132; VersR 2002, 119, 120; VersR 1980, 86, 87; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 09.04.2008, 5 U 733/07, Juris; OLG Frankfurt am Main, VersR 1998, 609, 610;… Münchener Kommentar/Gehrlein, 3. Aufl., ZPO § 234 Rn. 10;… Zöller/Greger, ZPO, 26. Aufl., § 234 Rn. 8). - OVG Berlin-Brandenburg, 27.12.2017 - 10 N 74.17
Anhörungsrüge als Ersatz für Wiedereinsetzungsantrag
Diese Frist begann für den Kläger mit Kenntnis des Beschlusses vom 18. Juli 2017 zu laufen, weil er danach nicht mehr mit der Bewilligung von Prozesskostenhilfe rechnen konnte und daher nicht mehr durch seine Mittellosigkeit an der Einlegung des Rechtsmittels gehindert war, sondern entscheiden musste, ob er das Zulassungsverfahren auf eigene Kosten durchführen wollte; dabei mag ihm zusätzlich ggf. noch eine Überlegungsfrist von drei bis vier Tagen zuzugestehen sein (vgl. BGH, Beschluss vom 25. September 2001 - VI ZA 6/01 -, juris Rn. 5;… Bader, in: Bader u.a., VwGO, 6. Aufl. 2014, § 166 Rn. 52).