Rechtsprechung
   BGH, 13.12.2016 - VI ZB 1/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,51844
BGH, 13.12.2016 - VI ZB 1/16 (https://dejure.org/2016,51844)
BGH, Entscheidung vom 13.12.2016 - VI ZB 1/16 (https://dejure.org/2016,51844)
BGH, Entscheidung vom 13. Dezember 2016 - VI ZB 1/16 (https://dejure.org/2016,51844)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,51844) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 41 Nr 8 ZPO, § 406 Abs 1 S 1 ZPO
    Ablehnung eines Sachverständigen: Mitwirkung in derselben Sache in einem Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung

  • IWW

    § 485 ZPO, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO, § 406 Abs. 1 Satz 1, § 41 Nr. 8 ZPO, § 42 ZPO, § 406 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 41 ZPO, § 41 Nr. 5 ZPO, § 406 Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 41 Nr. 7 ZPO, § 406 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit (hier: Behandlungsfehler); Mitwirkung eines Sachverständigen in derselben Sache in einem Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung

  • rewis.io

    Ablehnung eines Sachverständigen: Mitwirkung in derselben Sache in einem Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 406 Abs. 1; ZPO § 41 Nr. 8
    Ablehnung wegen Mitwirkung im vorangehenden Verfahren vor der Gutachter- und Schlichtungsstelle einer Landesärztekammer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 406 Abs. 1; ZPO § 41 Nr. 8
    Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit (hier: Behandlungsfehler); Mitwirkung eines Sachverständigen in derselben Sache in einem Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung

  • rechtsportal.de

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit (hier: Behandlungsfehler); Mitwirkung eines Sachverständigen in derselben Sache in einem Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung

  • datenbank.nwb.de

    Ablehnung eines Sachverständigen: Mitwirkung in derselben Sache in einem Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bei außergerichtlicher Konfliktbeilegung mitgewirkt: Sachverständiger befangen!

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen Mitwirkung an außergerichtlicher Konfliktbeilegung in derselben Sache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der gerichtliche Sachverständige - und seine frühere Tätigkeit vor einer Gutachter- und Schlichtungsstelle

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Ablehnung eines Sachverständigen nach dessen Mitwirkung in derselben Sache in einem Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Ablehnung eines Sachverständigen

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Ausschluss eines Sachverständigen wegen Tätigkeit bei Gutachter- und Schlichtungsstelle in derselben Sache

  • versr.de (Kurzinformation)

    Ablehnung wegen Mitwirkung im vorangehenden Verfahren vor der Gutachter- und Schlichtungsstelle einer Landesärztekammer

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Ablehnung eines gerichtlich bestellten medizinischen Sachverständigen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen vorheriger Tätigkeit als Privatgutachter oder Schlichter

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 80 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Arzthaftung | Sachverständigenablehnung: Mitwirkung vor Gutachter- und Schlichtungsstelle

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bei außergerichtlicher Konfliktbeilegung mitgewirkt: Sachverständiger befangen! (IBR 2017, 168)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 213, 131
  • NJW 2017, 1247
  • ZIP 2017, 789
  • MDR 2017, 356
  • FamRZ 2017, 538
  • VersR 2017, 376
  • JR 2019, 76
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.05.2008 - VI ZR 250/07

    Umfang der Sachaufklärung im Arzthaftungsprozess; Einholung eines medizinischen

    Auszug aus BGH, 13.12.2016 - VI ZB 1/16
    Dem steht nicht entgegen, dass in einem außergerichtlichen Konfliktbeilegungsverfahren erstattete Sachverständigengutachten in einem nachfolgenden Gerichtsverfahren im Wege des Urkundenbeweises gewürdigt werden können (vgl. Senatsurteile vom 6. Mai 2008 - VI ZR 250/07, VersR 2008, 1216 Rn. 6; vom 2. März 1993 - VI ZR 104/92, VersR 1993, 749, 750).
  • BGH, 26.11.2008 - VIII ZR 200/05

    Richtlinienkonforme Beschränkung des Gesetzes beim Verbrauchsgüterkauf: Kein

    Auszug aus BGH, 13.12.2016 - VI ZB 1/16
    Eine teleologische Reduktion setzt eine verdeckte Regelungslücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit des Gesetzes voraus (BGH, Urteile vom 26. November 2008 - VIII ZR 200/05, BGHZ 179, 27 Rn. 22).
  • BVerfG, 25.01.2011 - 1 BvR 918/10

    Dreiteilungsmethode

    Auszug aus BGH, 13.12.2016 - VI ZB 1/16
    Da Prof. Dr. R. im Rahmen des vor der Gutachter- und Schlichtungsstelle für ärztliche Behandlungen bei der Landesärztekammer Hessen stattgehabten Verfahrens - ein anderes Verfahren zur außergerichtlichen Konfliktbeilegung im Sinne des § 41 Nr. 8 ZPO - ein Gutachten erstattet hat, kann er danach nach dem klaren Wortsinn der genannten Vorschriften (vgl. BVerfG, NJW 2011, 836 Rn. 53) als Sachverständiger im vorliegenden selbständigen Beweisverfahren abgelehnt werden.
  • BGH, 02.03.1993 - VI ZR 104/92

    Tatrichterliche Sachkunde zur Auswertung medizinischer Fachliteratur

    Auszug aus BGH, 13.12.2016 - VI ZB 1/16
    Dem steht nicht entgegen, dass in einem außergerichtlichen Konfliktbeilegungsverfahren erstattete Sachverständigengutachten in einem nachfolgenden Gerichtsverfahren im Wege des Urkundenbeweises gewürdigt werden können (vgl. Senatsurteile vom 6. Mai 2008 - VI ZR 250/07, VersR 2008, 1216 Rn. 6; vom 2. März 1993 - VI ZR 104/92, VersR 1993, 749, 750).
  • OLG Frankfurt, 14.12.2017 - 8 W 53/17

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

    Nachdem dieser Termin zunächst auf den 8. Februar 2017 und sodann auf den 15. März 2017 verlegt worden war, hob die Berichterstatterin diesen Termin mit Beschluss vom 14. Februar 2017 (Bl. 406 d. A.) wieder auf, wies auf die Entscheidung des VI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes in der Rechtssache VI ZB 1/16 hin und erklärte, das Gericht "erwäge einen Austausch des Sachverständigen ggf. auch von Amts wegen".

    Der Beschluss des VI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes vom 13. Dezember 2016 in der Rechtssache VI ZB 1/16 führe nicht zu einem neuen Fristlauf.

    Eine abweichende rechtliche Beurteilung sei erstmals aufgrund des vom Landgericht mit Beschluss vom 14. Februar 2017 mitgeteilten Beschlusses des VI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes vom 13. Dezember 2016 in der Rechtssache VI ZB 1/16 zu erwägen gewesen.

    Etwas anderes folgt auch nicht aus dem Umstand, dass der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes mit Beschluss vom 13. Dezember 2016 entschieden hat, dass ein Sachverständiger nach den §§ 406 Abs. 1 Satz 1, 41 Nr. 8 ZPO abgelehnt werden kann, wenn er in derselben Sache in einem Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung, wozu auch ein Verfahren vor der Gutachter- und Schlichtungsstelle einer Landesärztekammer zählt, als Sachverständiger mitgewirkt hat (s. BGH, Beschluss vom 13.12.2016 - VI ZB 1/16, NJW 2017, 1247).

    Zu der vom VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes mit Beschluss vom 13. Dezember 2016 in der Rechtssache VI ZB 1/16 entschiedenen Rechtsfrage (Ablehnung eines Sachverständiger nach den §§ 406 Abs. 1 Satz 1, 41 Nr. 8 ZPO, wenn er in derselben Sache in einem Verfahren vor der Gutachter- und Schlichtungsstelle einer Landesärztekammer als Sachverständiger mitgewirkt hat) lag nämlich keine nach dem Inkrafttreten von § 41 Nr. 8 ZPO zum 26. Juli 2012 ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung vor.

    Dementsprechend hat der Senat in dem der Rechtssache VI ZB 1/16 zugrundeliegenden Verfahren 8 W 66/15 auch die Rechtsbeschwerde zugelassen (vgl. Senat, Beschluss vom 10.12.2015 - 8 W 66/15, juris).

  • BGH, 12.03.2019 - VI ZR 278/18

    Bestehen eines Schadensersatzanspruchs aufgrund des Versterbens der Mutter des

    Zwar kann ein solches Gutachten nach allgemeinen Regeln im Wege des Urkundenbeweises gewürdigt werden (vgl. zuletzt etwa Senatsbeschluss vom 13. Dezember 2016 - VI ZB 1/16, BGHZ 213, 131 Rn. 13 mwN).
  • OLG Frankfurt, 10.12.2015 - 8 W 66/15

    Besorgnis der Befangenheit des gerichtlichen Sachverständigen im

    Nachfolgeinstanz: BGH - 13.12.2016 - AZ: VI ZB 1/16.
  • BSG, 10.01.2018 - B 5 R 301/17 B

    Rente wegen Erwerbsminderung

    Soweit sich die Beschwerdebegründung auf den Beschluss des BGH vom 13.12.2016 (VI ZB 1/16 - Juris) stützt, ist der Kläger darauf hinzuweisen, dass sich diese Entscheidung auf die Ablehnung eines Sachverständigen nach § 406 Abs. 1 S 1 iVm § 41 Nr. 8 ZPO bezieht.
  • OLG Frankfurt, 27.03.2018 - 14 W 15/18

    Ablehnung Sachverständiger wegen Interessenskonflikt durch Erstattung

    Soweit dort unter Bezugnahme auf die Entscheidung des OLG Frankfurt vom 10.12.2015 (8 W 66/15) ausgeführt ist, eine Vorbefassung mit vergleichbaren Sachverhalten begründe regelmäßig eine Befangenheit nicht, weil der Sachverhalt im Rechtsstreit umfassend geklärt werden könne, ist diese Entscheidung des OLG Frankfurt durch Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 13.12.2016 (VI ZB 1/16 - juris) aufgehoben worden.
  • BSG, 15.12.2020 - B 5 R 271/20 B

    Rente wegen Erwerbsminderung

    Die Vorschrift des § 406 Abs. 1 ZPO nimmt hinsichtlich der Gründe, aus denen ein Sachverständiger abgelehnt werden kann, inhaltlich auf die Umstände Bezug, die dazu führen, dass ein Richter von der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes ausgeschlossen ist (vgl BGH Beschluss vom 13.12.2016 - VI ZB 1/16 - BGHZ 213, 131 = juris RdNr 8) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht