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BGH, 25.03.1980 - VI ZB 1/80 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Fristversäumung eines Rechtmittels wegen eines Übermittlungsfehlers vor Notierung einer Frist einer Bürokraft in einer Anwaltskanzlei - Anwalt - Übermittlungsfehler - Auftrag - Berufungseinlegung - Entlastung
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1980, 765
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 17.10.1979 - VIII ZB 28/79
Verschulden an der Versäumung einer Rechtsmittelfrist - Sofortige Beschwerde …
Auszug aus BGH, 25.03.1980 - VI ZB 1/80
Dazu gehört z.B. mindestens die Wiederholung des durchgegebenen wesentlichen Inhaltes der Berufungsschrift und der einzelnen Daten durch den Gesprächspartner (vgl. BGH Beschluß vom 17. Oktober 1979 - VII ZB 28/79 - VersR 1980, 89 m.w.Nachw.).
- BGH, 01.12.1994 - IX ZR 131/94
Pflichten des Rechtsanwalts bei Auftrag zum Widerruf eines Vergleichs
Deren Antwort, der Schriftsatz sei eingegangen, war so unmißverständlich, daß eine Wiederholung durch die Anwaltsgehilfin (vgl. hierzu BGH, Beschl. v. 17. Oktober 1979 - VIII ZB 28/79, VersR 1980, 89; v. 25. März 1980 - VI ZB 1/80, VersR 1980, 765;… v. 15. Oktober 1986 - IVb ZB 69/86, BGHR ZPO § 233 Rechtsmittelauftrag 1;… v. 28. Februar 1991 - IX ZB 95/90, BGHR ZPO § 233 Rechtsmittelauftrag 14) entbehrlich scheinen mußte. - BGH, 28.02.1991 - IX ZB 95/90
Berücksichtigung nach Fristablauf vorgebrachter Tatsachen im …
Der einem Büroangestellten des Prozeßbevollmächtigten den Auftrag gebende Korrespondenzanwalt muß sich deshalb zumindest die Erledigung mündlich bestätigen und den wesentlichen Inhalt der Berufungsschrift wiederholen lassen (BGH, Beschl. v. 17.10.1979 - VIII ZB 28/79, VersR 1980, 89; Beschl. v. 25.3.1980 - VI ZB 1/80, VersR 1980, 765;… Beschl. v. 15.10.1986 - IVb ZB 69/86, BGHR ZPO § 233 Rechtsmittelauftrag 1). - BGH, 15.10.1986 - IVb ZB 69/86
Zurechenbares Verschulden hinsichtlich der Berufungsfristversäumnis und …
Dazu gehört mindestens die Wiederholung des durchgegebenen Auftrages mit dem wesentlichen Inhalt der Rechtsmittelschrift und den einzelnen Daten durch denjenigen, der das Gespräch entgegennimmt, sowie, falls dieser den Inhalt des Anrufs nicht von sich aus wiederholt, die Aufforderung dazu durch den Anrufer (vgl. etwa BGH Beschlüsse vom 1. Oktober 1970 - VII ZB 9/70 - VersR 1970, 1133; 17. Oktober 1979 - VIII ZB 28/79 - VersR 1980, 89; 25. März 1980 - VI ZB 1/80 - VersR 1980, 765 sowie Senatsbeschluß vom 8. Juli 1981 - IVb ZB 654/80 - nicht veröffentlicht).