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   BGH, 14.06.2005 - VI ZB 10/05   

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https://dejure.org/2005,12880
BGH, 14.06.2005 - VI ZB 10/05 (https://dejure.org/2005,12880)
BGH, Entscheidung vom 14.06.2005 - VI ZB 10/05 (https://dejure.org/2005,12880)
BGH, Entscheidung vom 14. Juni 2005 - VI ZB 10/05 (https://dejure.org/2005,12880)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Fristen zur Einlegung und zur Begründung der Rechtsbeschwerde; Folgen einer Rechtskraft des Beschlusses über die Zurückweisung eines Wiedereinsetzungsantrags gegen die Versäumung einer Berufungsfrist ; ...

  • Judicialis

    ZPO § 233; ; ZPO § 234 Abs. 1; ; ZPO § 238 Abs. 2; ; ZPO § 522 Abs. 1 Satz 4; ; ZPO § 574 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 574 Abs. 2 Nr. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 516 § 233
    Versäumung der Berufungsfrist; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 37 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Rechtzeitiger Einwurf in den Nachtbriefkasten muss bewiesen werden

Besprechungen u.ä. (2)

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Rechtzeitiger Einwurf in den Nachtbriefkasten muss bewiesen werden

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 37 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Rechtzeitiger Einwurf in den Nachtbriefkasten muss bewiesen werden

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.05.2003 - VI ZB 77/02

    Entscheidung des Berufungsgerichts über einen hilfsweise gestellten

    Auszug aus BGH, 14.06.2005 - VI ZB 10/05
    Diese Frage ist vor der Entscheidung über den Wiedereinsetzungsantrag zu klären (vgl. Senatsbeschluß vom 27. Mai 2003 - VI ZB 77/02 - VersR 2004, 625).

    Insoweit muß dann auf die Vernehmung der Beweispersonen - etwa des Rechtsanwalts oder seines Personals - als Zeugen oder auf andere Beweismittel zurückgegriffen werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 7. Dezember 1999 - VI ZB 30/99 - VersR 2000, 1129 und vom 27. Mai 2003 - VI ZB 77/02 - VersR 2004, 625).

  • BGH, 07.12.1999 - VI ZB 30/99

    Vernehmung von Zeugen im Rahmen des Freibeweises

    Auszug aus BGH, 14.06.2005 - VI ZB 10/05
    Insoweit muß dann auf die Vernehmung der Beweispersonen - etwa des Rechtsanwalts oder seines Personals - als Zeugen oder auf andere Beweismittel zurückgegriffen werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 7. Dezember 1999 - VI ZB 30/99 - VersR 2000, 1129 und vom 27. Mai 2003 - VI ZB 77/02 - VersR 2004, 625).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 649/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Gewährung von

    Auszug aus BGH, 14.06.2005 - VI ZB 10/05
    Sie ist auch im übrigen zulässig, weil nach § 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts erfordert (vgl. BVerfGE 79, 372, 376 f. = NJW 1989, 1147; BVerfG NJW-RR 2002, 1004).
  • BVerfG, 14.12.2001 - 1 BvR 1009/01

    Verletzung des Anspruchs auf wirkungsvollen Rechtsschutz durch Versagung der

    Auszug aus BGH, 14.06.2005 - VI ZB 10/05
    Sie ist auch im übrigen zulässig, weil nach § 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts erfordert (vgl. BVerfGE 79, 372, 376 f. = NJW 1989, 1147; BVerfG NJW-RR 2002, 1004).
  • BGH, 28.01.2020 - VIII ZB 39/19

    Sachverhaltsaufklärung zum fristgerechten Eingang eines Rechtsmittelschriftsatzes

    Sodann hat es - auf Antrag der Partei oder von Amts wegen - über die behaupteten Umstände Beweis zu erheben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Januar 2007 - VIII ZB 75/06, NJW 2007, 1457 Rn. 11; vom 14. Juni 2005 - VI ZB 10/05, juris Rn. 9; vgl. zur entsprechenden Pflicht, wenn das Gericht einer eidesstattlichen Versicherung im Verfahren der Wiedereinsetzung keinen Glauben schenken will: BGH, Beschlüsse vom 30. März 2017 - III ZB 43/16, juris Rn. 13; vom 24. Februar 2010 - XII ZB 129/09, FamRZ 2010, 726 Rn. 10 f.).
  • BGH, 10.01.2006 - VI ZB 61/05

    Anforderungen an den Nachweis der Einhaltung einer Frist

    Insoweit muss dann auf die Vernehmung der Beweispersonen - etwa des Rechtsanwalts oder seines Personals - als Zeugen oder auf andere Beweismittel zurückgegriffen werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 7. Dezember 1999 - VI ZB 30/99 - VersR 2000, 1129; vom 27. Mai 2003 - VI ZB 77/02 - VersR 2004, 625 und vom 14. Juni 2005 - VI ZB 10/05, juris).
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