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   BGH, 03.02.1987 - VI ZB 17/86   

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https://dejure.org/1987,5247
BGH, 03.02.1987 - VI ZB 17/86 (https://dejure.org/1987,5247)
BGH, Entscheidung vom 03.02.1987 - VI ZB 17/86 (https://dejure.org/1987,5247)
BGH, Entscheidung vom 03. Februar 1987 - VI ZB 17/86 (https://dejure.org/1987,5247)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Wirksamkeit der Zustellung einer Berufungsschrift - Wirkungen des Übergehens einer in Betracht kommenden Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.12.1959 - VIII ZB 29/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.02.1987 - VI ZB 17/86
    Ihm war auch die Entscheidung über die Kosten der Beschwerde zu übertragen (vgl. BGH, Beschluß vom 15. Dezember 1959 - VIII ZB 29/59 = VersR 1960, 181, 183).
  • BGH, 07.10.1981 - IVb ZB 825/81

    Berufung - Verwerfung - Sofortige Beschwerde - Versäumung der

    Auszug aus BGH, 03.02.1987 - VI ZB 17/86
    Der angefochtene Verwerfungsbeschluß kann jedoch keinen Bestand haben, weil er die Prüfung der nach § 233 ZPO gegen die Versäumung der Berufungsfrist in Betracht kommenden Wiedereinsetzung in den vorigen Stand übergangen hat (BGH, Beschluß vom 7. Oktober 1981 - IV b ZB 825/81 = NJW 1982, 887).
  • BGH, 23.04.1980 - VIII ZB 6/80

    Maßgebliches Kriterium für die Wirksamkeit einer Urteilszustellung -

    Auszug aus BGH, 03.02.1987 - VI ZB 17/86
    Wie der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in seiner Entscheidung vom 23. April 1980 (VIII ZB 6/80 = VersR 1980, 771 f) zutreffend ausgeführt hat, kommt es für die Wirksamkeit der Zustellung entscheidend darauf an, daß der mit dem Streitstoff Vertraute der Urteilsausfertigung die Beschwer und die tragenden Entscheidungsgründe entnehmen kann.
  • BGH, 29.11.2006 - XII ZB 194/05

    Maßgeblichkeit der Urteilszustellung und des Fristbeginns bei Berichtigung des

    Davon ist insbesondere dann auszugehen, wenn dieser aus der Ausfertigung den Inhalt der Urschrift und den Umfang seiner Beschwer nicht erkennen kann (Senatsbeschluss vom 30. September 1981 - IVb ZB 805/81 - VersR 1982, 70; BGH Beschlüsse vom 3. Februar 1987 - VI ZB 17/86 - BGHR ZPO § 170 Abs. 1 Urteilsausfertigung 1 und vom 13. April 2000 - V ZB 48/99 - NJW-RR 2000, 1665, 1666; Zöller/Vollkommer ZPO 26. Aufl. § 317 Rdn. 6; Musielak ZPO 5. Aufl. § 317 Rdn. 3, 10).
  • BGH, 13.04.2000 - V ZB 48/99

    Beginn der Berufungsfrist bei Fehlern der zugestellten Urteilsausfertigung

    Für die Wirksamkeit der Urteilszustellung als Voraussetzung des Beginns der Berufungsfrist kommt es entscheidend auf die äußere Form und den Inhalt der zugestellten Ausfertigung an; sie muß die Urschrift wortgetreu und vollständig wiedergeben, wobei kleine Fehler nicht schaden, wenn der Zustellungsempfänger aus der Ausfertigung den Inhalt der Urschrift und insbesondere den Umfang seiner Beschwer erkennen kann (BGH, Beschl. v. 23. April 1980, VIII ZB 6/80, VersR 1980, 771, 772; BGH, Beschl. v. 3. Februar 1987, VI ZB 17/86, BGHR ZPO § 170 Abs. 1 Urteilsausfertigung 1).
  • BGH, 16.12.1997 - VI ZB 48/97

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung einer

    Ob dies zu Recht geschehen ist, kann im vorliegenden Beschwerdeverfahren nachgeprüft werden, weil die Gründe der angefochtenen Entscheidung zweifelsfrei ergeben, daß das gemäß § 237 ZPO für die Entscheidung über das Wiedereinsetzungsgesuch zuständige Berufungsgericht die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist versagt hat (BGH, Beschluß vom 7. Oktober 1981 - IVb ZB 825/81 - NJW 1982, 887; vgl. auch Senatsbeschluß vom 3. Februar 1987 - VI ZB 17/86 - BGHR ZPO § 519 b Abs. 1 Wiedereinsetzung 1).
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