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   BGH, 03.07.2007 - VI ZB 21/06   

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https://dejure.org/2007,571
BGH, 03.07.2007 - VI ZB 21/06 (https://dejure.org/2007,571)
BGH, Entscheidung vom 03.07.2007 - VI ZB 21/06 (https://dejure.org/2007,571)
BGH, Entscheidung vom 03. Juli 2007 - VI ZB 21/06 (https://dejure.org/2007,571)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Erstattungsfähigkeit der Verfahrensgebühr im Berufungsverfahren bei Stellung des Zurückweisungsantrags vor Zustellung der Berufungsbegründung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Festsetzung einer 1,1 Verfahrensgebühr nach Nr. 3201 Vergütungsverzeichnis (VV RVG) bei einem vor Zustellung der Berufungsbegründung gestellten Zurückweisungsantrag; Notwendigkeit eines Antrages auf Zurückweisung der Berufung noch vor Zustellung der Berufungsbegründung; ...

  • Judicialis

    RVG VV Nr. 3201 Nr. 1; ; RVG VV Nr. 3200

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    RVG-Vergütungsverzeichnis Nr. 3201 Nr. 1; RVG-Vergütungsverzeichnis Nr. 3200
    Höhe der Anwaltsgebühren bei Zurückweisungsantrag vor Zustellung der Berufungsbegründung

  • BRAK-Mitteilungen (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Vergütung - Zurückweisungsantrag vor Zustellung der Berufungsbegründung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG -VV Nr. 3201 Nr. 1, Nr. 3200
    Anwaltsgebühren im Berufungsverfahren vor Zustellung der Berufungsbegründung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Zurückweisungsantrag vor Berufungsbegründung: Welche Gebühr?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    1,1 Verfahrensgebühr bei Zurückweisungsantrag vor Zustellung der Berufungsbegründung

  • lawgistic.de (Kurzmitteilung/Auszüge)

    Nr. 3201 VV RVG
    Berufung, Zurückweisungsantrag vor Begründung:

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 55 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    RVG VV Nr. 3201 Nr. 1, Nr. 3200
    Vergütung - Zurückweisungsantrag vor Zustellung der Berufungsbegründung

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Berufungsverfahren - Zurückweisungsantrag vor Zustellung der Berufungsbegründung

  • BRAK-Mitteilungen (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Vergütung - Zurückweisungsantrag vor Zustellung der Berufungsbegründung

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 55 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    RVG VV Nr. 3201 Nr. 1, Nr. 3200
    Vergütung - Zurückweisungsantrag vor Zustellung der Berufungsbegründung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 3723
  • MDR 2007, 1397
  • FamRZ 2007, 1735
  • VersR 2007, 1579
  • Rpfleger 2007, 683
 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.06.2003 - VIII ZB 19/03

    Erstattung von Anwaltskosten der Gegenpartei bei Zurücknahme der Berufung

    Auszug aus BGH, 03.07.2007 - VI ZB 21/06
    Das entspricht der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Dezember 2002 - X ZB 9/02 - NJW 2003, 756 f. und - X ZB 27/02 - NJW 2003, 1324; vom 3. Juni 2003 - VIII ZB 19/03 - NJW 2003, 2992).

    Dies ist nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu verneinen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Dezember 2002 - X ZB 27/02 - NJW 2003, 1324 f.; vom 3. Juni 2003 - VIII ZB 19/03 - NJW 2003, 2992, 2993; vom 9. Oktober 2003 - VII ZB 17/03 - NJW 2004, 73; BAG, Beschluss vom 16. Juli 2003 - 2 AZB 50/02 - NJW 2003, 3796 f.).

    Es ist nicht ersichtlich, welche Prozessförderung von einem Antrag auf Zurückweisung der Berufung ausgehen könnte, solange mangels einer Berufungsbegründung eine sachgerechte Prüfung des Rechtsmittels nicht möglich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Juli 2003 - VIII ZB 19/03 - aaO; BAG, Beschluss vom 16. Juli 2003 - 2 AZB 50/02 - aaO).

  • BGH, 17.12.2002 - X ZB 27/02

    Anwaltsgebühren im Revisionsverfahren

    Auszug aus BGH, 03.07.2007 - VI ZB 21/06
    Das entspricht der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Dezember 2002 - X ZB 9/02 - NJW 2003, 756 f. und - X ZB 27/02 - NJW 2003, 1324; vom 3. Juni 2003 - VIII ZB 19/03 - NJW 2003, 2992).

    Dies ist nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu verneinen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Dezember 2002 - X ZB 27/02 - NJW 2003, 1324 f.; vom 3. Juni 2003 - VIII ZB 19/03 - NJW 2003, 2992, 2993; vom 9. Oktober 2003 - VII ZB 17/03 - NJW 2004, 73; BAG, Beschluss vom 16. Juli 2003 - 2 AZB 50/02 - NJW 2003, 3796 f.).

  • BAG, 16.07.2003 - 2 AZB 50/02

    Kostenerstattungsanspruch des Rechtsmittelbeklagten bei Rücknahme des

    Auszug aus BGH, 03.07.2007 - VI ZB 21/06
    Dies ist nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu verneinen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Dezember 2002 - X ZB 27/02 - NJW 2003, 1324 f.; vom 3. Juni 2003 - VIII ZB 19/03 - NJW 2003, 2992, 2993; vom 9. Oktober 2003 - VII ZB 17/03 - NJW 2004, 73; BAG, Beschluss vom 16. Juli 2003 - 2 AZB 50/02 - NJW 2003, 3796 f.).

    Es ist nicht ersichtlich, welche Prozessförderung von einem Antrag auf Zurückweisung der Berufung ausgehen könnte, solange mangels einer Berufungsbegründung eine sachgerechte Prüfung des Rechtsmittels nicht möglich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Juli 2003 - VIII ZB 19/03 - aaO; BAG, Beschluss vom 16. Juli 2003 - 2 AZB 50/02 - aaO).

  • BGH, 09.10.2003 - VII ZB 17/03

    Erstattung von Kosten des Berufungsbeklagten

    Auszug aus BGH, 03.07.2007 - VI ZB 21/06
    Dies ist nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu verneinen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Dezember 2002 - X ZB 27/02 - NJW 2003, 1324 f.; vom 3. Juni 2003 - VIII ZB 19/03 - NJW 2003, 2992, 2993; vom 9. Oktober 2003 - VII ZB 17/03 - NJW 2004, 73; BAG, Beschluss vom 16. Juli 2003 - 2 AZB 50/02 - NJW 2003, 3796 f.).
  • BGH, 17.12.2002 - X ZB 9/02

    Erstattung von außergerichtlichen Kosten im Berufungsverfahren

    Auszug aus BGH, 03.07.2007 - VI ZB 21/06
    Das entspricht der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Dezember 2002 - X ZB 9/02 - NJW 2003, 756 f. und - X ZB 27/02 - NJW 2003, 1324; vom 3. Juni 2003 - VIII ZB 19/03 - NJW 2003, 2992).
  • BGH, 23.10.2013 - V ZB 143/12

    Rechtsanwaltskosten des Rechtsmittelgegners: Höhe der zu erstattenden

    Wird der Antrag auf Zurückweisung des Rechtsmittels bereits vor Zustellung der Rechtsmittelbegründung gestellt, das Rechtsmittel aber dann begründet, ist eine 1, 6-fache Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 RVG-VV unabhängig davon erstattungsfähig, ob das Verfahren später durch Rücknahme, durch Sachentscheidung oder in sonstiger Weise beendet wird (Abweichung von BGH, Beschluss vom 3. Juli 2007, VI ZB 21/06, NJW 2007, 3723).

    Die Erstattung der aufgewendeten Kosten kann eine Partei dabei nur insoweit erwarten, als sie der ihr aus dem Prozessrechtsverhältnis obliegenden Pflicht nachgekommen ist, die Kosten möglichst niedrig zu halten (BGH, Beschluss vom 1. April 2009 - XII ZB 12/07, NJW 2009, 2220, 2221; Beschluss vom 3. Juli 2007 - VI ZB 21/06, NJW 2007, 3723).

    Soweit der Senat von der Entscheidung des VI. Zivilsenats vom 3. Juli 2007 (VI ZB 21/06, NJW 2007, 3723) abweicht, hat dieser mitgeteilt, dass an der gegenteiligen Auffassung nicht festgehalten wird.

  • BGH, 01.04.2009 - XII ZB 12/07

    Erstattungsfähigkeit einer 1,6-fachen Verfahrensgebühr i.R.e. Stellung eines

    Wird der Antrag auf Zurückweisung eines Rechtsmittels vor Zustellung der Rechtsmittelbegründung gestellt, das Rechtsmittel dann aber begründet und in der Sache entschieden, ist eine 1, 6-fache Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV RVG erstattungsfähig (Abgrenzung zu BGH Beschluss vom 3. Juli 2007 - VI ZB 21/06 - FamRZ 2007, 1735 = NJW 2007, 3723).

    Die Erstattung der aufgewendeten Kosten kann eine Partei dabei nur insoweit erwarten, als sie der ihr aus dem Prozessrechtsverhältnis obliegenden Pflicht nachgekommen ist, die Kosten möglichst niedrig zu halten (BGH Beschluss vom 3. Juli 2007 - VI ZB 21/06 -NJW 2007, 3723).

    Das gilt unabhängig davon, ob das Rechtsmittel ausdrücklich nur zur Fristwahrung eingelegt wurde oder nicht (BGH Beschluss vom 3. Juli 2007 - VI ZB 21/06 - FamRZ 2007, 1735 = NJW 2007, 3723; vgl. auch Beschlüsse vom 2. Oktober 2008 - I ZB 111/07 -FamRZ 2009, 113 und vom 3. Juni 2003 - VIII ZB 19/03 - FamRZ 2003, 1461).

    Dieser Beurteilung steht die Entscheidung des VI. Zivilsenats (Beschluss vom 3. Juli 2007 - VI ZB 21/06 - FamRZ 2007, 1735 = NJW 2007, 3723) nicht entgegen, da sie einen Fall betraf, in dem der Auftrag vorzeitig beendet worden ist, so dass sich der verfrüht gestellte Antrag nicht nachträglich als notwendig erweisen konnte.

  • BGH, 15.10.2013 - XI ZB 2/13

    Rechtsanwaltskosten: Verstoß gegen Kostenschonungsgebot bei Beauftragung des

    Ein Rechtsmittelgegner kann sich erst nach Vorliegen der Rechtsmittelbegründungsschrift mit Inhalt und Umfang des Angriffs des Rechtsmittelführers sachlich auseinandersetzen und durch einen entsprechenden Gegenantrag sowie dessen Begründung das Verfahren fördern, was auf die Erstattungsfähigkeit von Gebühren für solche Tätigkeiten durchschlägt, die sinnvoll nur aufgrund einer sachlichen Prüfung des Streitstoffs in der Rechtsmittelinstanz vorgenommen werden können (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2002 - X ZB 27/02, NJW 2003, 1324 f.; Beschluss vom 3. Juni 2003 - VIII ZB 19/03, NJW 2003, 2992, 2993; Beschluss vom 3. Juli 2007 - VI ZB 21/06, NJW 2007, 3723 Rn. 6 f.; Beschluss vom 1. April 2009 - XII ZB 12/07, NJW 2009, 2220 Rn. 9; Beschluss vom 2. Juli 2009 - V ZB 54/09, NJW 2009, 3102 Rn. 10; Beschluss vom 28. Februar 2013 - V ZB 132/12, AGS 2013, 251, 252).
  • BGH, 19.09.2013 - IX ZB 160/11

    Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten: Erforderlichkeit der Beauftragung

    Die Kosten eines gleichwohl beauftragten Rechtsanwalts werden von der Rechtsprechung alleine deshalb als erstattungsfähig anerkannt, weil der Rechtsmittelgegner anwaltlichen Rat in einer von ihm als risikohaft empfundenen Situation für erforderlich halten darf (BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2002 - X ZB 9/02, NJW 2003, 756, 757; vom 3. Juli 2007 - VI ZB 21/06, AGS 2007, 537, 538; vom 6. Dezember 2007, aaO).

    Demgegenüber hatten sich die Bevollmächtigten der Beklagten im Berufungsverfahren bereits vor dem gerichtlichen Hinweis auf die Unzulässigkeit der Berufung (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 26. Januar 2006 - III ZB 63/05, NJW 2006, 2260 Rn. 20) bestellt und hierdurch eine anwaltliche Tätigkeit entfaltet (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Juli 2007 - VI ZB 21/06, AGS 2007, 537, 538 mwN).

    Die Beklagte kann von dem Kläger die Erstattung einer 1, 1-Gebühr nach VV RVG Nr. 3200, Nr. 3201 nebst einer Auslagenpauschale gemäß Nr. 7002 VV RVG in einer Gesamthöhe von 9.585,60 EUR verlangen (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Juli 2007 - VI ZB 21/06, AGS 2007, 537, 538 mwN; Mayer/Kroiß/Maué, RVG, 5. Aufl., RVG Nrn. 3200-3205 VV Rn. 6 f).

  • BGH, 06.12.2007 - IX ZB 223/06

    Gebühren des sich im Berufungsverfahren selbst vertretenden Rechtsanwalts bei

    Der Bundesgerichtshof hält in mittlerweile gefestigter Rechtsprechung die Kosten eines gleichwohl beauftragten Anwalts nur deshalb für erstattungsfähig, weil der Rechtsmittelgegner anwaltlichen Rat in einer als risikobehaftet empfundenen Situation für erforderlich halten darf (BGH, Beschl. v. 17. Dezember 2002 - X ZB 9/02, NJW 2003, 756, 757; Beschl. v. 3. Juli 2007 - VI ZB 21/06, VersR 2007, 1579).
  • BGH, 10.11.2009 - VIII ZB 60/09

    Ergreifen von kostenauslösenden Maßnahmen während einer Stellungnahmefrist durch

    Eine Erstattung der aufgewendeten Kosten kann eine Partei nur insoweit beanspruchen, als sie ihrer aus dem Prozessrechtsverhältnis folgenden Obliegenheit nachgekommen ist, die Kosten möglichst niedrig zu halten (BGH, Beschlüsse vom 2. Juli 2009 - V ZB 54/09, NJW 2009, 3102, Tz. 9; vom 3. Juli 2007 - VI ZB 21/06, NJW 2007, 3723, Tz. 6 m.w.N).
  • BGH, 02.07.2009 - V ZB 54/09

    Ermäßigung der Verfahrensgebühr in Berufungsverfahren bei vorzeitiger Beendigung

    Dem stehe die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 3. Juli 2007 (VI ZB 21/06, NJW 2007, 3723) nicht entgegen, weil sie nicht eine Fallkonstellation wie die vorliegende im Auge habe, in welcher es um die Zulässigkeit der Berufung bzw. der Verweisung der Sache an ein anderes (Berufungs-)Gericht gehe.

    Die Erstattung der aufgewendeten Kosten kann eine Partei nämlich nur insoweit beanspruchen, als sie der ihr aus dem Prozessrechtsverhältnis obliegenden Pflicht nachgekommen ist, die Kosten möglichst niedrig zu halten (BGH, Beschluss vom 3. Juli 2007, VI ZB 21/06, NJW 2007, 3723).

  • BGH, 02.10.2008 - I ZB 111/07

    Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten des Berufungsbeklagten nach Einlegung und

    Ein solcher Zurückweisungsantrag kann sich inhaltlich nicht mit dem Antrag und der Begründung auseinandersetzen und das Verfahren nicht durch einen entsprechenden Gegenantrag fördern (vgl. BGH, Beschl. v. 17.12.2002 - X ZB 27/02, NJW 2003, 1324 f.; Beschl. v. 3.6.2003 - VIII ZB 19/03, NJW 2003, 2992, 2993; Beschl. v. 3.7.2007 - VI ZB 21/06, NJW 2007, 3723).
  • OLG München, 02.10.2013 - 11 W 1802/13

    Erstattungsfähigkeit der außergerichtlichen Kosten des Berufungsbeklagten nach

    Beantragt der Prozessbevollmächtigte des Berufungsbeklagten die Zurückweisung der Berufung, bevor diese begründet worden ist, so ist dem Berufungsbeklagten dennoch eine 1, 6 Verfahrensgebühr nach der Nr. 3200 VV- RVG zu erstatten, wenn das Rechtsmittel nach dem verfrühten Zurückweisungsantrag noch begründet und schließlich auf einen Hinweis des Berufungsgerichts zurückgenommen wird, ohne dass der Prozessbevollmächtigte des Berufungsbeklagten dem Berufungsgericht gegenüber eine weitere Tätigkeit entfaltet hat (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 30.08.2011 -11 W 1535/11 = NJW-RR 2011, 1559 = MDR 2011, 1267; entgegen BGH, Beschluss vom 03.07.2007 - VI ZB 21/06 = NJW 2007, 3723 = MDR 2007, 1397 ).

    Die Berufungsbeklagte kann sich nämlich mit Inhalt und Umfang des Angriffs auf das erstinstanzliche Urteil erst dann sachlich auseinandersetzen und durch einen entsprechenden Gegenantrag sowie dessen Begründung das Verfahren fördern, wenn bereits eine Berufungsbegründung vorliegt (BGH NJW 2007, 3723 = FamRZ 2007, 1735 = MDR 2007, 1397 ).

    Der 6. Zivilsenat des BGH, der in seinem Beschluss vom 03.07.2007 - VI ZB 21/06 (= NJW 2007, 3723 = MDR 2007, 1397 ) über einen Fall zu entscheiden hatte, in dem die Berufung nach dem voreiligen Zurückweisungsantrag noch begründet und dann nach einem Hinweis des Berufungsgerichts zurückgenommen worden war, hatte bei dieser Konstellation nur eine 1, 1 Verfahrensgebühr nach der Nr. 3201 VV- RVG für erstattungsfähig gehalten, ohne in der Begründung auf die Frage einzugehen, ob im Falle einer Entscheidung des Berufungsgerichts etwas anderes gelten könnte.

    Der Senat weicht mit seiner Entscheidung vom Beschluss des 6. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 03.07.2007 - VI ZB 21/06 (= NJW 2007, 3723 ) ab.

  • OLG Celle, 18.02.2008 - 2 W 41/08

    Anspruch eines Berufungsbeklagten auf Erstattung einer 1,1 Verfahrensgebühr im

    Die Berufungsklägerin vertritt die Auffassung, dass im Hinblick auf die Entscheidung des BGH vom 3. Juli 2007, Az.: VI ZB 21/06, im vorliegenden Fall nur eine 1, 1-Verfahrensgebühr erstattungsfähig sei.

    Zu diesem Zeitpunkt bestand keine Veranlassung, mit der Verteidigungsanzeige zugleich den Sachantrag auf Zurückweisung der Berufung anzukündigen, weil eine inhaltliche Auseinandersetzung mit Inhalt und Umfang des Berufungsangriffs mangels Begründung noch gar nicht möglich war und schon deshalb eine verfahrensfördernde Wirkung nicht in Betracht kam (vgl. BGH AGS 2007, 537, 538).

    Eine andere Bewertung kommt auch nicht mit Rücksicht auf die Entscheidung des BGH vom 3. Juli 2007 (AGS 2007, 537 f.) in Betracht.

    Der BGH hat sich in diesem Beschluss nicht dazu geäußert, ob ein Zurückweisungsantrag nebst Begründung auch dann notwendig ist, wenn das Gericht gem. § 522 Abs. 2 ZPO verfährt (vgl. Schneider, Anmerkung zu BGH AGS 2007, 537 f., AGS 2007, 538).

  • BGH, 28.02.2013 - V ZB 132/12

    Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der anwaltlichen

  • OLG Bamberg, 13.01.2011 - 1 W 1/11

    Rechtsanwaltsgebühr: Erstattungsfähigkeit der Verfahrensgebühr des

  • BGH, 22.02.2011 - X ZB 4/09

    Begriff der Patentstreitsache - Patentstreitsache

  • BGH, 13.07.2010 - VI ZB 61/09

    Berufungsverwerfung nach Berufungsbegründung: Erstattungsfähige

  • KG, 21.01.2009 - 2 W 57/08

    Rechtsanwaltsgebühren im Berufungsverfahren: Anfall und Erstattungsfähigkeit der

  • BGH, 10.05.2010 - II ZB 3/09

    Kostenerstattung: Erstattungsanspruch des Streithelfers in mehreren

  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.09.2021 - 26 Ta 6166/21

    Keine Erstattung einer Gebühr nach Nr. 3201 VV RVG ungeachtet einer

  • OLG Hamm, 13.07.2012 - 25 W 172/12

    Erstattungsfähigkeit der außergerichtlichen Kosten des Berufungsgegners

  • OLG Koblenz, 21.08.2014 - 2 Ws 376/14

    Pflichtverteidigervergütung: Erstattungsfähigkeit der Verfahrensgebühr für

  • OLG Koblenz, 22.11.2013 - 13 WF 1058/13

    Kostenfestsetzung in einer Familienstreitsache: Erstattungsfähige

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.06.2012 - 1 K 25.09

    Erinnerung/Beschwerde gegen Kostenfestsetzung; Gebühren eines Rechtsanwalts;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.09.2008 - 1 K 41.07

    Ausnahmen von der Erstattungspflicht für die gesetzlichen Gebühren und Auslagen

  • LAG Köln, 25.02.2016 - 4 Ta 31/16

    Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten des Berufung Gegner bei "vorsorglicher"

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.04.2009 - 1 K 17.08

    Kosten eines zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung beigezogenen Rechtsanwalts

  • OLG Frankfurt, 27.04.2010 - 11 W 59/09

    Vergütung des Rechtsanwalts des Berufungsbeklagten bei Berufungsrücknahme vor

  • OLG Köln, 17.06.2009 - 17 W 151/09

    Ermäßigte Verfahrensgebühr; Erstattungsfähigkeit

  • OLG Stuttgart, 24.01.2011 - 101 W 3/10

    Landwirtschaftsverfahren über die Erteilung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung:

  • OLG Celle, 26.02.2008 - 2 W 49/08

    Erstattungsfähigkeit einer vollen Verfahrensgebühr bei Erwiderung auf die

  • OLG Celle, 03.06.2013 - 17 WF 107/13

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines auswärtigen Verfahrensbevollmächtigten bei

  • OLG München, 30.08.2011 - 11 W 1535/11

    Berufungsverfahren: Erstattungsfähige Rechtsanwaltskosten des Berufungsbeklagten

  • OLG Celle, 27.02.2008 - 2 W 45/08

    Anforderungen an die Notwendigkeit einer Maßnahme zur zweckentsprechenden

  • OLG Koblenz, 26.05.2015 - 14 W 341/15

    Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten des Berufungsbeklagten bei eingeschränkter

  • OLG Frankfurt, 06.10.2014 - 5 WF 235/14

    Anwaltskosten des Gegners als notwendige Kosten im Sinne von § 91 I ZPO bei

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.01.2014 - 12 E 854/13

    Anfall einer erstattungsfähigen Verfahrensgebühr für ein

  • LAG Hessen, 26.01.2010 - 13 Ta 688/09

    Höhe des Erstattungsanspruchs - Verfahrensgebühr - zweckentsprechende

  • LAG Hessen, 09.01.2013 - 13 Ta 439/12

    Kostenfestsetzung - Rücknahme der nur "fristwahrend" eingelegten Berufung -

  • OLG Jena, 22.02.2016 - 1 W 84/16

    Kostenbeschwerde in Nachlasssachen

  • KG, 25.06.2015 - 8 U 92/15

    Kostentragung nach Berufungsrücknahme: Kostenquotelung bei mangels Begründung

  • OLG Saarbrücken, 29.09.2009 - 9 W 290/09

    Kosten des Berufungsbeklagten bei lediglich fristwahrender Einlegung der Berufung

  • OLG Bremen, 30.04.2009 - 4 WF 45/09

    Höhe der Anwaltsgebühren bei Einlegung der Anschlussberufung vor Vorliegen der

  • LAG Hessen, 31.01.2013 - 13 Ta 437/12

    Nichtzulassungsbeschwerde - verkürzte Verfahrensgebühr bei Verwerfung des

  • OLG Köln, 16.08.2010 - 17 W 161/10

    Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten des Berufungsbeklagten

  • OLG Bremen, 20.08.2008 - 3 W 23/08

    Anfallen der 1,1-Verfahrensgebühr nach Ankündigung des Antrags auf Zurückweisung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.07.2022 - 3 K 28.22

    Kostenfestsetzung; Rechtsanwaltskosten; Vertretung im Berufungsverfahren;

  • BPatG, 26.06.2020 - 3 Ni 45/16
  • KG, 10.07.2008 - 1 W 164/08

    Rechtsanwaltsvergütung: Verfahrensgebühr bei einem Antrag auf Zurückweisung der

  • OLG Karlsruhe, 06.04.2009 - 13 W 9/09

    Erstattung der Kosten des Prozessbevollmächtigten des Berufungsbeklagten

  • VG Oldenburg, 25.01.2008 - 1 A 27/07

    Kostenerstattung für Anwaltsgebühren; Anwaltskosten; Mandatsbeendigung;

  • OLG Köln, 30.12.2011 - 17 W 255/11

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines vom Berufungsgegner sofort beauftragten

  • LG Karlsruhe, 03.03.2009 - 11 T 82/09
  • LG Landshut, 19.10.2015 - 44 O 469/14

    Keine Erstattung für den Mehraufwand von Anwälten an einem dritten Ort

  • BPatG, 28.02.2012 - 3 ZA (pat) 33/11
  • BPatG, 25.01.2012 - 3 ZA (pat) 39/09
  • LG Hamburg, 16.05.2011 - 318 T 18/11

    Wohnungseigentum

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