Rechtsprechung
BGH, 06.07.2010 - VI ZB 30/08 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 114 S 1 ZPO
Prozesskostenhilfe im Verkehrsunfallprozess mit dem Vorwurf der Unfallmanipulation: Beiordnung eines eigenen Rechtsanwalts bei streitgenössischer Nebenintervention - Wolters Kluwer
Schadensersatz wegen behaupteter Unfallmanipulation
- rewis.io
Prozesskostenhilfe im Verkehrsunfallprozess mit dem Vorwurf der Unfallmanipulation: Beiordnung eines eigenen Rechtsanwalts bei streitgenössischer Nebenintervention
- ra.de
- rewis.io
Prozesskostenhilfe im Verkehrsunfallprozess mit dem Vorwurf der Unfallmanipulation: Beiordnung eines eigenen Rechtsanwalts bei streitgenössischer Nebenintervention
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 114 S. 1
Schadensersatz wegen behaupteter Unfallmanipulation - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Prozesskostenhilfe bei streitgenössischer Nebenintervention
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 06.07.2010 - VI ZB 31/08
Prozesskostenhilfe im Verkehrsunfallprozess mit dem Vorwurf einer …
Auszug aus BGH, 06.07.2010 - VI ZB 30/08
Wie der erkennende Senat im Rechtsbeschwerdeverfahren der Antragstellerin gegen die Zurückweisung ihrer sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung ihres erstinstanzlichen Prozesskostenhilfegesuchs entschieden hat (Beschluss vom 6. Juli 2010 - VI ZB 31/08 - z.V.b.), handelt ein Versicherungsnehmer, der sich im Verkehrsunfallprozess gegen den von seinem mitverklagten Haftpflichtversicherer gegen ihn erhobenen Vorwurf eines versuchten Versicherungsbetrugs verteidigen will, nicht mutwillig im Sinne von § 114 Satz 1 ZPO, wenn er Prozesskostenhilfe für die Vertretung durch einen eigenen Anwalt begehrt, obwohl ihm der Haftpflichtversicherer als Streithelfer beigetreten ist und dessen Prozessbevollmächtigter auf diesem Wege auch für ihn Klageabweisung beantragt hat.
- OLG Frankfurt, 10.05.2017 - 22 W 6/17
Prozesskostenhilfe im Verkehrsunfallprozess: Keine Mutwilligkeit der …
Ist die Haftpflichtversicherung wie vorliegend dem Prozess beigetreten (zulässig: BGH 25.3.14 - VI ZR 438/13 - 29.11.11 - VI ZR 201/10 - BGH ZfS 94, 212), sind die Interessen des Beklagten jedenfalls im Fall des Manipulationsvorwurfs nicht ausreichend geschützt, so dass er Anspruch auf gesonderte PKH und Beiordnung eines eigenen Rechtsanwalts für die Verteidigung gegen die Berufung des Gegners hat (BGH 6.7.10 - VI ZB 30/08 - MDR 10, 1048; a.A. noch KG 11.6.08 - 12 U 115/08 - OLG Hamm 6.1.09 - 9 W 57/08 - OLGR 09, 461).
Rechtsprechung
BGH, 04.10.2010 - VI ZB 30/08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Korrekturbeschluss zum Urteil durch Berichtigung einer Zeile der Rechtsgründe
- ra.de
- rechtsportal.de
Korrekturbeschluss zum Urteil durch Berichtigung einer Zeile der Rechtsgründe
- datenbank.nwb.de
- ibr-online
Verfahrensrecht - Beschlussberichtigung