Rechtsprechung
| BGH, 14.09.2004 - VI ZB 37/04 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
ZPO § 91 Abs. 2 Satz 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- NWB SteuerXpert START
ZPO § 91 Abs. 2 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Unterbevollmächtigten
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Rechtsanwälte - Kostenerstattung bei Zweitanwalt am Gerichtsort
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines weder bei dem Prozessgericht zugelassenen noch am Gerichtsort ansässigen Prozessbevollmächtigten zur Terminswahrnehmung
Kurzfassungen/Presse
- tierschutz-urteile.de (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Hunde
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2005, 288
- NJW-RR 2005, 707
- MDR 2005, 177
- NJ 2005, 36
- FamRZ 2005, 204 (Ls.)
- VersR 2005, 997
- BB 2004, 2548
- Rpfleger 2005, 112
- JR 2005, 206
Wird zitiert von ... (37)
- BGH, 28.06.2006 - IV ZB 44/05
Verfahrensrecht - Kostentragung für fiktive Reisekosten des "Hausanwalts"?
Die - dann ggf. zusätzlich entstehenden - Kosten eines Unterbevollmächtigten sind zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung aber nur notwendig - also erstattungsfähig -, soweit sie die durch die Tätigkeit des Unterbevollmächtigten ersparten, erstattungsfähigen Reisekosten des Hauptbevollmächtigten nicht wesentlich übersteigen (Senatsbeschluss vom 21. September 2005 - IV ZB 11/04 - VersR 2006, 136 unter 2 a aa;… BGH, Beschlüsse vom 2. Dezember 2004 aaO unter II 2; vom 14. September 2004 - VI ZB 37/04 - NJW-RR 2005, 707 unter II 1;… vom 16. Oktober 2002 aaO unter B II 2 a).cc) Die vom Beklagten gewählte Organisationsform wird von seinem berechtigten Interesse getragen, sich durch den Rechtsanwalt seines Vertrauens auch vor auswärtigen Gerichten vertreten zu lassen; ein solcher Bedarf ist ebenso gewichtig wie ein etwaiger Bedarf an persönlichem Kontakt zwischen Partei und Anwalt (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Dezember 2004 aaO unter II 3 a; vgl. auch Beschlüsse vom 14. September 2004 - VI ZB 37/04 - NJW-RR 2005, 707 unter II 2;… vom 9. September 2004 aaO unter 3 a; vom 11. März 2004 - VII ZB 27/03 - NJW-RR 2004, 858 unter II 2 a).
c) Ob gegebenenfalls auch höhere Kosten infolge der Beauftragung eines - wie hier - an einem dritten Ort ansässigen Prozessbevollmächtigten erstattungsfähig sein können, bedarf keiner Entscheidung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. September 2004 aaO unter II 2 c;… vom 11. März 2004 aaO unter II 2 b (2)).
- BGH, 02.12.2004 - I ZB 4/04
Wettbewerbsrecht - Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes
Die Kosten eines Unterbevollmächtigten, der für den auswärtigen Prozeßbevollmächtigten die Vertretung in der mündlichen Verhandlung übernommen hat, sind erstattungsfähig, soweit sie die durch die Tätigkeit des Unterbevollmächtigten ersparten, erstattungsfähigen Reisekosten des Prozeßbevollmächtigten nicht wesentlich übersteigen (vgl. BGH NJW 2003, 898 f.; BGH, Beschl. v. 14.9.2004 - VI ZB 37/04, Umdruck S. 4).b) Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn bereits zum Zeitpunkt der Beauftragung des Hauptbevollmächtigten feststeht, daß ein eingehendes Mandantengespräch für die Rechtsverfolgung oder -verteidigung nicht erforderlich sein wird (vgl. BGH NJW 2003, 898, 901; BGH, Beschl. v. 10.4.2003 - I ZB 36/02, GRUR 2003, 725 f. = WRP 2003, 894 = NJW 2003, 2027 - Auswärtiger Rechtsanwalt II; Beschl. v. 18.12.2003 - I ZB 18/03, GRUR 2004, 448 = WRP 2004, 495 = NJW-RR 2004, 856 - Auswärtiger Rechtsanwalt IV; BGH WRP 2004, 1492, 1493 - Unterbevollmächtigter II; BGH, Beschl. v. 14.9.2004 - VI ZB 37/04, Umdruck S. 5).
- BGH, 13.09.2005 - X ZB 30/04
Auswärtiger Rechtsanwalt V
Das steht mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Einklang (BGH, Beschl. v. 16.9.2002 - VIII ZB 30/02, NJW 2003, 898; Beschl. v. 18.12.2003 - I ZB 21/03, MDR 2004, 839 = GRUR 2004, 447 - Auswärtiger Rechtsanwalt III; Sen.Beschl. v. 13.7.2004 - X ZB 40/03, NJW 2004, 3187; BGH, Beschl. v. 14.9.2004 - VI ZB 37/04, BB 2004, 2548; Beschl. v. 2.12.2004 - I ZB 4/04, BB 2005, 294 = GRUR 2005, 271 - Unterbevollmächtigter III) und lässt keinen Rechtsfehler erkennen.Die Anerkennung der Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Unterbevollmächtigten in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs beruht gerade auf der Erwägung, dass die Terminsreisekosten des nicht am Gerichtsort ansässigen Rechtsanwalts, dessen Hinzuziehung als notwendig anzuerkennen ist, ihrerseits grundsätzlich erstattungsfähig wären (BGH NJW 2003, 898; BB 2004, 2548; BB 2005, 294).
- BGH, 11.12.2007 - X ZB 21/07
Rechtsanwälte - Erstattungsfähige Reisekosten des nicht ortsansässigen Anwalts
Dies steht mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschl. v. 16.9.2002 - VIII ZB 30/02, NJW 2003, 898; Beschl. v. 18.12.2003 - I ZB 21/03, MDR 2004, 839 - Auswärtiger Rechtsanwalt III; Sen.Beschl. v. 13.7.2004 - X ZB 40/03, NJW 2004, 3187; BGH, Beschl. v. 14.9.2004 - VI ZB 37/04, BB 2004, 2548; Beschl. v. 2.12.2004 - I ZB 4/04, BB 2005, 294 - Unterbevollmächtigter III; Sen.Beschl. v. 13.9.2005 - X ZB 30/04, MDR 2006, 296 - Auswärtiger Rechtsanwalt V) in Einklang und lässt keinen Rechtsfehler erkennen. - BGH, 21.09.2005 - IV ZB 11/04
Erstattungsfähigkeit der Verkehrsanwaltskosten im Berufungsverfahren; …
Die Ansicht, dass die Einschaltung eines Verkehrsanwalts in der Regel, insbesondere im Berufungsverfahren, nicht erforderlich ist, hat auch der Bundesgerichtshof gebilligt und in letzter Zeit bestätigt (vgl. Beschluss vom 7. Juni 1982 - VIII ZR 118/80 - WM 1982, 881; Urteil vom 21. März 1991 - IX ZR 186/90 - NJW 1991, 2084 unter II 3 b;… Beschlüsse vom 16. Oktober 2002 aaO unter B II 2 b bb (1); vom 4. August 2004 - XII ZA 6/04 - NJW-RR 2004, 1662 unter III für die Rechtsbeschwerde und vom 14. September 2004 - VI ZB 37/04 - VersR 2005, 997 unter 2 b generell zur Einschaltung eines Verkehrsanwalts nach Erweiterung der Postulationsfähigkeit). - BGH, 16.04.2008 - XII ZB 214/04
Rechtsanwälte - Reisekosten durch Terminswahrnehmung
Dies kommt u.a. in Betracht, wenn die Partei als gewerbliches Unternehmen über eine eigene, die Sache bearbeitende Rechtsabteilung verfügt (BGH Beschluss vom 10. April 2003 - I ZB 36/02 - NJW 2003, 2027, 2028) bzw. mit Hilfe eines ihrer fach-kundigen Mitarbeiter einen am Ort des Prozessgerichts ansässigen Rechtsanwalt zwecks Klageerhebung sachgerecht informieren kann (BGH Beschluss vom 13. Dezember 2007 - IX ZB 112/05 - WM 2008, 422 f.) oder wenn bei einem in tatsächlicher Hinsicht überschaubaren Streit um eine Geldforderung die Gegenseite versichert hat, nicht leistungsfähig zu sein und gegenüber einer Klage keine Einwendungen zu erheben (BGH Beschlüsse vom 16. Oktober 2002 - VIII ZB 30/02 - NJW 2003, 898, 901 und vom 14. September 2004 - VI ZB 37/04 - NJW-RR 2005, 707, 708). - BGH, 03.03.2005 - I ZB 24/04
Zweigniederlassung
c) Die Beauftragung eines in der Nähe des Wohn- oder Geschäftsorts der Partei ansässigen Rechtsanwalts ist zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder -verteidigung allerdings nicht notwendig, wenn schon im Zeitpunkt der Beauftragung des Rechtsanwalts feststeht, daß ein eingehendes Mandantengespräch für die Prozeßführung nicht erforderlich sein wird (vgl. BGH, Beschl. v. 14.9.2004 - VI ZB 37/04, BB 2004, 2548; WRP 2005, 224, 226 - Unterbevollmächtigter III, m.w.N.). - BGH, 04.04.2006 - VI ZB 66/04
Rechtsanwälte - Kosten des Unterbevollmächtigten
a) Das Beschwerdegericht ist allerdings von dem zutreffenden rechtlichen Ansatz ausgegangen, dass die Kosten eines - hier tatsächlich eingeschalteten - Unterbevollmächtigten, der für den am Wohnort oder Geschäftsort der Partei ansässigen Anwalt Termine beim Prozessgericht wahrnimmt, dann notwendige Kosten der Rechtsverteidigung im Sinne von § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO sind, wenn durch die Tätigkeit des Unterbevollmächtigten erstattungsfähige Reisekosten des Hauptbevollmächtigten erspart werden, die ansonsten bei der Wahrnehmung des Termins durch den Unterbevollmächtigten entstanden wären (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. September 2004 - VI ZB 37/04 - VersR 2005, 997, 998 und vom 11. November 2003 - VI ZB 41/03 - VersR 2004, 352, 353 und BGH, Beschluss vom 16. Oktober 2002 - VIII ZB 30/02 - NJW 2003, 898, 899, jeweils m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 12.04.2005 - 10 W 153/04
Anforderungen an den Nachweis der Vorsteuerabzugsberechtigung; …
Darf die Partei einen an ihrem Wohn- oder Geschäftsort ansässigen Rechtsanwalt beauftragen, so ist sie - sofern dessen Reisekosten nicht überschritten werden - nicht daran gehindert, einen an einem dritten Ort ansässigen Rechtsanwalt ihres Vertrauens zu bevollmächtigen (vgl. BGH JurBüro 2005, 93; Rpfleger 2004, 316).Eine (vollständige) Berücksichtigung der durch die Beauftragung eines an einem dritten Ort ansässigen Prozessbevollmächtigten entstehenden Kosten im Kostenfestsetzungsverfahren kommt allenfalls dann in Betracht, wenn die Beauftragung des Rechtsanwaltes durch besondere Gründe veranlasst war (vgl. BGH JurBüro 2005, 93, 94; Rpfleger 2004, 316).
- OLG Oldenburg, 18.02.2008 - 5 W 8/08
Rechtsanwälte - Kosten des Unterbevollmächtigten
Entstehen zusätzlich Kosten für die Beauftragung eines Unterbevollmächtigten, sind diese zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder -verteidigung nur notwendig und erstattungsfähig, soweit sie die durch die Tätigkeit des Unterbevollmächtigten ersparten, erstattungsfähigen Reisekosten des Hauptbevollmächtigten nicht wesentlich übersteigen (Bundesgerichtshof NJW 2006, S. 3008, 3008. NJW-RR 2005, S. 707, 708).4.) Hat die Gegenseite die Kosten für die Einschaltung eines Unterbevollmächtigten nicht zu tragen, kommt eine Erstattung nur in Höhe der - fiktiven - Reisekosten des Hauptbevollmächtigten in Betracht (Bundesgerichtshof NJW-RR 2005, S. 707, 708).
- OLG Koblenz, 22.05.2006 - 14 W 300/06
Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des Prozessbevollmächtigten eines großen …
- OLG Düsseldorf, 03.09.2009 - 2 W 52/09
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Patentanwalts in einem Verfahren betreffend …
- OLG Saarbrücken, 08.01.2009 - 5 W 262/08
Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines auswärtigen Prozessbevollmächtigten; …
- OLG Schleswig, 18.02.2005 - 9 W 38/05
Erstattungsfähigkeit der Kosten von Unterbevollmächtigten bzw. fiktiver …
- BGH, 21.12.2011 - I ZB 47/09
Rechtsanwalt an einem dritten Ort
- BGH, 25.10.2011 - VIII ZB 93/10
Verfahrensrecht - Reisekosten des "Rechtsanwalts am dritten Ort"
- OLG Hamburg, 02.11.2011 - 8 W 71/11
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Unterbevollmächtigten
- LG Mannheim, 21.09.2007 - 1 T 61/07
Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Unterbevollmächtigten …
- OLG Saarbrücken, 31.10.2007 - 5 U 510/06
- OLG Saarbrücken, 08.01.2009 - 5 W 262/08K5
- OLG Düsseldorf, 20.09.2007 - 10 W 121/07
Zur Erstattungsfähigkeit von Mehrkosten eines Rechtsanwalts am sog. dritten Ort
- OLG Köln, 20.04.2010 - 17 W 51/10
Erstattungsfähigkeit der Kosten des "Hausanwalts" einer ausländischen Partei
- OLG Köln, 19.12.2008 - 17 W 302/08
Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten bei Verweisung des Rechtsstreits
- KG, 24.10.2007 - 2 W 114/07
Rechtsanwälte - Berücksichtigung von Reisekosten des auswärtigen Rechtsanwaltes
- LG Offenburg, 28.02.2008 - 2 O 378/06
- OLG Koblenz, 20.03.2007 - 14 W 200/07
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines durch einen auswärtigen Versicherer …
- OLG Brandenburg, 20.09.2007 - 9 UF 107/07
Vergleich über Kindesunterhalt im Rahmen eines einstweiligen …
- OLG Düsseldorf, 01.10.2010 - 24 W 66/10
Rechtsanwälte - Zweckentsprechende Beauftragung eines auswärtigen Rechtsanwalts
- OLG Düsseldorf, 31.10.2011 - 24 W 92/11
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines auswärtigen Prozessbevollmächtigten; Umfang …
- OLG Brandenburg, 18.12.2006 - 6 W 227/06
Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines von dem auswärtigen …
- OLG Stuttgart, 02.10.2007 - 8 W 388/07
Kostenfestsetzung: Anspruch auf Erstattung der Kosten eines nicht ortsansässigen …
- OLG Dresden, 29.08.2008 - 21 WF 740/07
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Unterbevollmächtigten
- OLG Saarbrücken, 02.04.2009 - 5 W 58/09
Flugkosten zur Wahrnehmung eines auswärtigen Gerichtstermins sind in Höhe eines …
- OLG Köln, 30.12.2010 - 17 W 308/10
- LG Köln, 24.02.2012 - 11 T 152/11
- OLG Köln, 02.04.2009 - 5 W 58/08
- OLG Düsseldorf, 10.02.2005 - 18 W 1/05
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