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   BGH, 17.04.2012 - VI ZB 44/11   

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https://dejure.org/2012,11250
BGH, 17.04.2012 - VI ZB 44/11 (https://dejure.org/2012,11250)
BGH, Entscheidung vom 17.04.2012 - VI ZB 44/11 (https://dejure.org/2012,11250)
BGH, Entscheidung vom 17. April 2012 - VI ZB 44/11 (https://dejure.org/2012,11250)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 85 Abs 2 ZPO, § 233 ZPO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Entscheidung über einen Wiedereinsetzungsantrag vor Ablauf der Wiedereinsetzungsfrist; Anforderungen an die Darlegung zur Fristversäumung auf Grund des Fehlers eines Kanzleimitarbeiters des Prozessbevollmächtigten

  • verkehrslexikon.de

    Das Gericht darf über einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht vor Ablauf der Wiedereinsetzungsfrist entscheiden

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Anspruchs des Antragstellers auf rechtliches Gehör bei Entscheid des Gerichts über einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand vor Ablauf der Wiedereinsetzungsfrist

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Entscheidung über einen Wiedereinsetzungsantrag vor Ablauf der Wiedereinsetzungsfrist; Anforderungen an die Darlegung zur Fristversäumung auf Grund des Fehlers eines Kanzleimitarbeiters des Prozessbevollmächtigten

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 233
    Über den Antrag auf Wiedereinsetzung darf nicht vor Ablauf der Wiedereinsetzungsfrist entschieden werden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 233 (Fc)
    Verletzung des Anspruchs des Antragstellers auf rechtliches Gehör bei Entscheid des Gerichts über einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand vor Ablauf der Wiedereinsetzungsfrist

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Fristversäumnis: Anforderungen an Wiedereinsetzungsantrag?

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anforderungen an Begründung eines Wiedereinsetzungsgesuchs nach Fristversäumung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Entscheidung vor Ablauf der Wiedereinsetzungsfrist

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 2201
  • MDR 2012, 1246
  • NZV 2012, 428
  • VersR 2013, 249
  • DB 2012, 2690
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.02.2011 - V ZB 310/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Verletzung des Gehörsanspruchs bei

    Auszug aus BGH, 17.04.2012 - VI ZB 44/11
    aa) Zutreffend weist die Rechtsbeschwerde allerdings darauf hin, dass das Gericht über einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht vor Ablauf der Wiedereinsetzungsfrist entscheiden darf und dass eine vorzeitige Entscheidung den Anspruch des Antragsstellers auf rechtliches Gehör verletzen und die Zulassung der Rechtsbeschwerde begründen kann (BGH, Beschluss vom 17. Februar 2011 - V ZB 310/10, NJW 2011, 1363 Rn. 4).
  • BGH, 21.06.2023 - V ZB 15/22

    Rechtfertigung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen des Vertrauens

    Ist dagegen ausgeschlossen, dass die Partei ihren Vortrag zur Begründung des Wiedereinsetzungsantrags hinreichend ergänzt hätte, ist der Anspruch auf rechtliches Gehör nicht verletzt (vgl. BGH, Beschluss vom 17. April 2012 - VI ZB 44/11, NJW 2012, 2201 Rn. 17; siehe zum Erfordernis der Entscheidungserheblichkeit auch Beschluss vom 29. November 2016 - VI ZB 27/15, NJW 2017, 1111 Rn. 7).
  • BGH, 25.04.2017 - VI ZB 45/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Berufungsfrist wegen

    Dabei sind die Gründe, aus denen die Zuverlässigkeit geschlossen wird, darzustellen; floskelhafte Bemerkungen genügen den Anforderungen des § 236 Abs. 2 Satz 1 ZPO nicht (vgl. Senatsbeschluss vom 17. April 2012 - VI ZB 44/11, VersR 2013, 249 Rn. 26 f.; BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2014 - XI ZB 13/13, NJW-RR 2015, 624 Rn. 19).
  • BGH, 26.01.2021 - VIII ZA 6/20

    Anforderungen an die Darlegung einer entscheidungserheblichen Gehörsverletzung;

    Sieht sie ihr rechtliches Gehör dadurch als verletzt an, dass ihr aufgrund einer vermeintlich verfrühten gerichtlichen Entscheidung weiterer, ergänzender Sachvortrag abgeschnitten wurde, muss sie daher im Rahmen der Anhörungsrüge ausführen, was sie im Verfahren noch hätte vortragen wollen (vgl. BGH, Urteil vom 16. Oktober 2008 - III ZR 253/07, NJW 2009, 148 Rn. 10; BGH, Beschlüsse vom 21. November 2007 - IV ZR 321/05, NJW 2008, 378 Rn. 3; vom 17. April 2012 - VI ZB 44/11, NJW 2012, 2201 Rn. 17, 21; vom 22. Januar 2013 - AnwZ (Brfg) 58/11, juris Rn. 3; vom 6. November 2018 - VIII ZR 219/18, juris Rn. 4).
  • OLG Stuttgart, 21.02.2020 - 17 UF 195/19

    Notwendiger Vortrag zur Wiedereinsetzung bei Neuanlegung von Akte

    Denn einem solchen Vortrag ist nicht zu entnehmen, ob und welche allgemeinen Anweisungen der Verfahrensbevollmächtigte des Antragstellers in Bezug auf das Notieren und Löschen der Fristen und ihre Überwachung erteilt hat, sowie ob und in welcher Weise er selbst eine Überprüfung vornimmt (BGH, NJW 2012, 2201 Rn. 26 f.).

    Weiter erschiene es auch zweifelhaft, ob bezüglich der Angestellten Frau J. der Vortrag des Antragstellers ausreichend ist, inwieweit diese auf Grund ihrer Ausbildung, Berufserfahrung und Zuverlässigkeit überhaupt in der Lage war, die an sie delegierte Aufgabe zu erfüllen (BGH, NJW 2012, 2201 Rn. 27; OLG Frankfurt, BeckRS 2004, 10008).

  • BGH, 06.11.2018 - VIII ZR 219/18

    Erfolgsaussichten einer Anhörungsrüge wegen angeblich "verfrühter" Entscheidung

    Sieht sie ihr rechtliches Gehör dadurch als verletzt an, dass ihr aufgrund einer vermeintlich verfrühten gerichtlichen Entscheidung weiterer, ergänzender Sachvortrag abgeschnitten worden sei, muss sie daher im Rahmen der Anhörungsrüge ausführen, was sie im Verfahren noch hätte vortragen wollen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Januar 2013 - AnwZ (Brfg) 58/11, juris Rn. 2 f.; vom 17. April 2012 - VI ZB 44/11, NJW 2012, 2201 Rn. 17, 21; vom 21. November 2007 - IV ZR 321/05, NJW 2008, 378 Rn. 3; BGH, Urteil vom 16. Oktober 2008 - III ZR 253/07, NJW 2009, 148 Rn. 10).
  • OLG Brandenburg, 30.08.2016 - 12 U 100/16

    Anforderung an Begründung eines Wiedereinsetzungsgesuchs

    Dabei reichen floskelhafte Bemerkungen wie die nicht weiter unterlegte Angabe, es handele sich um eine bewährte Angestellte, nicht aus (vgl. BGH NJW 2012, 2201 Rn. 26).
  • BGH, 09.02.2021 - VIII ZA 22/20

    Anforderungen an die Darlegung einer entscheidungserheblichen Gehörsverletzung

    Sieht die Partei ihr rechtliches Gehör dadurch als verletzt an, dass ihr aufgrund einer vermeintlich verfrühten gerichtlichen Entscheidung weiterer ergänzender Sachvortrag abgeschnitten worden sei, muss sie daher im Rahmen der Anhörungsrüge ausführen, was sie im Verfahren noch hätte vortragen wollen (vgl. BGH, Urteil vom 16. Oktober 2008 - III ZR 253/07, NJW 2009, 148 Rn. 10; Beschlüsse vom 21. November 2007 - IV ZR 321/05, NJW 2008, 378 Rn. 3; vom 17. April 2012 - VI ZB 44/11, NJW 2012, 2201 Rn. 17, 21; vom 6. November 2018 - VIII ZR 219/18, juris Rn. 4).
  • OLG Brandenburg, 12.04.2023 - 7 U 31/23

    Wiedereinsetzung bei Versäumung des Termins nach Einspruch gegen ein

    Die Organisation dieser Kontrolle gehört zu den Berufspflichten des Rechtsanwalts selbst, und zum schlüssigen Vortrag seines mangelnden Verschuldens gehört die Schilderung, welche Kontrollmechanismen er vorgesehen hat, ob und wie sie gehandhabt wurden und - gegebenenfalls - wie es dennoch zur geschehenen Terminsversäumnis hat kommen können (vgl. BGH, NJW 2012, 2201 , Rdnr. 26 f.).
  • BPatG, 16.07.2020 - 30 W (pat) 507/20

    Markenbeschwerdeverfahren - fehlende Unterschrift unter dem Beschwerdeschriftsatz

    Dabei sind die Gründe, aus denen auf die Zuverlässigkeit geschlossen wird, darzustellen; floskelhafte Bemerkungen genügen den Anforderungen nicht (vgl. BGH MDR 2017, 782; BGH VersR 2013, 249 Rn. 26 f.; BGH NJW-RR 2015, 624 Rn. 19).
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