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   BGH, 08.04.2003 - VI ZB 67/02   

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https://dejure.org/2003,9322
BGH, 08.04.2003 - VI ZB 67/02 (https://dejure.org/2003,9322)
BGH, Entscheidung vom 08.04.2003 - VI ZB 67/02 (https://dejure.org/2003,9322)
BGH, Entscheidung vom 08. April 2003 - VI ZB 67/02 (https://dejure.org/2003,9322)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Zulassung der Rechtsbeschwerde "wegen allgemeiner Bedeutung" durch den Einzelrichter; Verletzung des Verfassungsgebots des gesetzlichen Richters; Unterlassene Übertragung des Verfahrens gemäß § 568 S. 2 Nr. 2 ZPO; Fehlerhafte Besetzung des Beschwerdegerichts

  • Judicialis

    ZPO § 568 S. 2 Nr. 2; ; ZPO § 574 Abs. 2 Nr. 2; ; GKG § 8

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO (ab 1.1.2002) § 574 Abs. 1 Nr. 2
    Zulassung der Rechtsbeschwerde durch den Einzelrichter

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Kostenfestsetzung - Rechtsbeschwerde zum BGH

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.03.2003 - IX ZB 134/02

    Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung durch den

    Auszug aus BGH, 08.04.2003 - VI ZB 67/02
    Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, daß in einem Fall, in dem der Einzelrichter in einer Sache, der er rechtsgrundsätzliche Bedeutung beimißt, über eine Beschwerde entschieden und die Rechtsbeschwerde zugelassen hat, diese Zulassung wirksam ist, die Entscheidung jedoch auf die Rechtsbeschwerde wegen fehlerhafter Besetzung des Beschwerdegerichts der Aufhebung von Amts wegen unterliegt (BGH, Beschluß vom 13. März 2003 - IX ZB 134/02 - zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).

    Diesen Verstoß gegen das Verfassungsgebot des gesetzlichen Richters kann der Senat von Amts wegen berücksichtigen (BGH, Beschluß vom 13. März 2003 - IX ZB 134/02, Umdruck S. 5 f.).

  • BGH, 01.04.2003 - VI ZB 54/02

    Zulassung der Rechtsbeschwerde durch den Einzelrichter

    Auszug aus BGH, 08.04.2003 - VI ZB 67/02
    Dem hat sich der Senat bereits angeschlossen (Beschluß vom 1. April 2003 - VI ZB 54/02 - zur Veröffentlichung bestimmt).
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