Rechtsprechung
BGH, 08.04.2003 - VI ZB 67/02 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer
Zulassung der Rechtsbeschwerde "wegen allgemeiner Bedeutung" durch den Einzelrichter; Verletzung des Verfassungsgebots des gesetzlichen Richters; Unterlassene Übertragung des Verfahrens gemäß § 568 S. 2 Nr. 2 ZPO; Fehlerhafte Besetzung des Beschwerdegerichts
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO (ab 1.1.2002) § 574 Abs. 1 Nr. 2
Zulassung der Rechtsbeschwerde durch den Einzelrichter - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Kostenfestsetzung - Rechtsbeschwerde zum BGH
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 13.03.2003 - IX ZB 134/02
Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung durch den …
Auszug aus BGH, 08.04.2003 - VI ZB 67/02
Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, daß in einem Fall, in dem der Einzelrichter in einer Sache, der er rechtsgrundsätzliche Bedeutung beimißt, über eine Beschwerde entschieden und die Rechtsbeschwerde zugelassen hat, diese Zulassung wirksam ist, die Entscheidung jedoch auf die Rechtsbeschwerde wegen fehlerhafter Besetzung des Beschwerdegerichts der Aufhebung von Amts wegen unterliegt (BGH, Beschluß vom 13. März 2003 - IX ZB 134/02 - zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).Diesen Verstoß gegen das Verfassungsgebot des gesetzlichen Richters kann der Senat von Amts wegen berücksichtigen (BGH, Beschluß vom 13. März 2003 - IX ZB 134/02, Umdruck S. 5 f.).
- BGH, 01.04.2003 - VI ZB 54/02
Zulassung der Rechtsbeschwerde durch den Einzelrichter
Auszug aus BGH, 08.04.2003 - VI ZB 67/02
Dem hat sich der Senat bereits angeschlossen (Beschluß vom 1. April 2003 - VI ZB 54/02 - zur Veröffentlichung bestimmt).
- BGH, 24.06.2003 - VI ZB 7/03
Zulassung der Rechtsbeschwerde durch den Einzelrichter
Dem ist der Senat gefolgt (Beschlüsse vom 1. April 2003 - VI ZB 54/02 - und vom 8. April 2003 - VI ZB 67/02 und VI ZB 79/02).