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   BGH, 18.03.2003 - VI ZB 68/02   

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https://dejure.org/2003,9399
BGH, 18.03.2003 - VI ZB 68/02 (https://dejure.org/2003,9399)
BGH, Entscheidung vom 18.03.2003 - VI ZB 68/02 (https://dejure.org/2003,9399)
BGH, Entscheidung vom 18. März 2003 - VI ZB 68/02 (https://dejure.org/2003,9399)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung der Vernehmung eines Zeugen im selbständigen Beweisverfahren; Unzulässigkeit einer Rechtsbeschwerde wegen prozessualer Überholung

  • Judicialis

    ZPO § 574 Abs. 2; ; ZPO § 97 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO (ab 1.1.2002) § 574 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2
    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde im Falle prozessualer Überholung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - selbständiges Beweisverfahren: prozessuale Überholung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.06.1998 - V ZB 7/98

    Überprüfung einer Abschiebehaftanordnung nach Erledigung

    Auszug aus BGH, 18.03.2003 - VI ZB 68/02
    Es liegt ein Fall der prozessualen Überholung vor mit der Folge, daß sich der Antrag auf Einleitung des selbständigen Beweisverfahrens erledigt hat und der gleichwohl weiter verfolgte Antrag bzw. das darauf bezogene Rechtsmittel wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig ist (vgl. BGHZ 109, 108, 109 f.; 139, 254, 255 f.; Zöller/Gummer, ZPO, 23. Aufl., § 567 Rn. 12 m.w.N.).

    Eine besondere Fallgestaltung, bei der nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 96, 27 ff. = NJW 1997, 2163 ff.; std. Rspr.) trotz prozessualer Überholung wegen eines tiefgreifenden Grundrechtseingriffs von einem fortbestehenden Rechtsschutzinteresse auszugehen ist (dazu auch BGHZ 139, 254, 255 ff.), liegt hier ersichtlich nicht vor.

  • BGH, 19.10.1989 - V ZB 13/89

    Zulässigkeit eines Rechtsmittels gegen die Anordnung von Abschiebehaft nach

    Auszug aus BGH, 18.03.2003 - VI ZB 68/02
    Es liegt ein Fall der prozessualen Überholung vor mit der Folge, daß sich der Antrag auf Einleitung des selbständigen Beweisverfahrens erledigt hat und der gleichwohl weiter verfolgte Antrag bzw. das darauf bezogene Rechtsmittel wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig ist (vgl. BGHZ 109, 108, 109 f.; 139, 254, 255 f.; Zöller/Gummer, ZPO, 23. Aufl., § 567 Rn. 12 m.w.N.).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BGH, 18.03.2003 - VI ZB 68/02
    Eine besondere Fallgestaltung, bei der nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 96, 27 ff. = NJW 1997, 2163 ff.; std. Rspr.) trotz prozessualer Überholung wegen eines tiefgreifenden Grundrechtseingriffs von einem fortbestehenden Rechtsschutzinteresse auszugehen ist (dazu auch BGHZ 139, 254, 255 ff.), liegt hier ersichtlich nicht vor.
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