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   BGH, 26.05.2009 - VI ZB 71/08   

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https://dejure.org/2009,3104
BGH, 26.05.2009 - VI ZB 71/08 (https://dejure.org/2009,3104)
BGH, Entscheidung vom 26.05.2009 - VI ZB 71/08 (https://dejure.org/2009,3104)
BGH, Entscheidung vom 26. Mai 2009 - VI ZB 71/08 (https://dejure.org/2009,3104)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Fälligkeit des Anspruchs auf Ersatz der den Wiederbeschaffungsaufwand übersteigenden Reparaturkosten innerhalb der 130 %-Grenze nach einem Verkehrsunfall

  • Judicialis

    ZPO § 91a

  • ra.de
  • captain-huk.de

    Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und des Rechtsbeschwerdeverfahrens sind von der Beklagten zu tragen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249 S. 1
    Ersatzfähigkeit und -fälligkeit den Wiederbeschaffungswert übersteigender Reparaturkosten bei einem Kfz-Unfallschaden

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    130-Prozent-Grenze - Integritätsspitze sofort fällig

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Reparaturkosten eines Unfallwagens höher als der Wiederbeschaffungsaufwand: Haftpflichtversicherer muss auch den Differenzbetrag sofort ersetzen

  • vogel.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Urteil zur Fälligkeit des vollen Schadenersatzes bei 130-Prozent-Fällen - Gericht will die eigentliche Funktion der Regel wahren

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.11.2007 - VI ZR 89/07

    Voraussetzungen der Erstattung eines Reparaturschadens über den

    Auszug aus BGH, 26.05.2009 - VI ZB 71/08
    Dass zu diesem Zeitpunkt Anhaltspunkte für einen fehlenden Willen des Klägers zur Weiternutzung des Fahrzeugs bestanden hätten (vgl. Senatsurteile BGHZ 168, 43, 48; vom 13. November 2007 - VI ZR 89/07 - VersR 2008, 134 f. und vom 27. November 2007 - VI ZR 56/07 - VersR 2008, 135, 136), ist weder vorgetragen noch ersichtlich.
  • BGH, 27.11.2007 - VI ZR 56/07

    Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungsaufwand nur bei sechsmonatiger

    Auszug aus BGH, 26.05.2009 - VI ZB 71/08
    Dass zu diesem Zeitpunkt Anhaltspunkte für einen fehlenden Willen des Klägers zur Weiternutzung des Fahrzeugs bestanden hätten (vgl. Senatsurteile BGHZ 168, 43, 48; vom 13. November 2007 - VI ZR 89/07 - VersR 2008, 134 f. und vom 27. November 2007 - VI ZR 56/07 - VersR 2008, 135, 136), ist weder vorgetragen noch ersichtlich.
  • BGH, 23.05.2006 - VI ZR 192/05

    Umfang der Ersatzpflicht des Fahrzeugschadens

    Auszug aus BGH, 26.05.2009 - VI ZB 71/08
    Dass zu diesem Zeitpunkt Anhaltspunkte für einen fehlenden Willen des Klägers zur Weiternutzung des Fahrzeugs bestanden hätten (vgl. Senatsurteile BGHZ 168, 43, 48; vom 13. November 2007 - VI ZR 89/07 - VersR 2008, 134 f. und vom 27. November 2007 - VI ZR 56/07 - VersR 2008, 135, 136), ist weder vorgetragen noch ersichtlich.
  • BGH, 11.03.2009 - VIII ZB 70/07

    Befugnis eines Amtsgerichts zur Entscheidung über die Kosten eines Rechtsstreits

    Auszug aus BGH, 26.05.2009 - VI ZB 71/08
    Da die Beklagte nach gerichtlichem Hinweis auf die in § 91a Abs. 1 Satz 1 ZPO geregelte Rechtsfolge (vgl. BGH, Beschluss vom 11. März 2009 - VIII ZB 70/07 - [...], Rn. 8) der Erledigungserklärung des Klägers nicht widersprochen hat, ist über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens entsprechend § 91a ZPO durch Beschluss zu entscheiden.
  • BGH, 18.11.2008 - VI ZB 22/08

    Konkrete Abrechnung eines PKW-Schadens im Bereich der 130%-Grenze

    Auszug aus BGH, 26.05.2009 - VI ZB 71/08
    Wie der Senat nach Erlass des angefochtenen Kostenbeschlusses entschieden hat, wird im Falle einer vollständigen und fachgerechten Reparatur eines Fahrzeugschadens, der über dem Wiederbeschaffungswert, aber innerhalb der 130 %-Grenze liegt, der Anspruch des Geschädigten auf Ersatz der den Wiederbeschaffungsaufwand übersteigenden Reparaturkosten im Regelfall nicht erst sechs Monate nach dem Unfall fällig (Senatsbeschluss vom 18. November 2008 - VI ZB 22/08 - VersR 2009, 128).
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