Rechtsprechung
BGH, 26.05.2009 - VI ZB 71/08 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- verkehrslexikon.de
Zur Fälligkeit des Anspruchs auf Ersatz des Integritätsinteresses bei wirtschaftlichem Totalschaden durch Verkehrsunfall - 6-Monatsfrist
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Fälligkeit des Anspruchs auf Ersatz der den Wiederbeschaffungsaufwand übersteigenden Reparaturkosten innerhalb der 130 %-Grenze nach einem Verkehrsunfall
- Judicialis
ZPO § 91a
- ra.de
- captain-huk.de
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und des Rechtsbeschwerdeverfahrens sind von der Beklagten zu tragen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 249 S. 1
Ersatzfähigkeit und -fälligkeit den Wiederbeschaffungswert übersteigender Reparaturkosten bei einem Kfz-Unfallschaden - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- IWW (Kurzinformation)
130-Prozent-Grenze - Integritätsspitze sofort fällig
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Reparaturkosten eines Unfallwagens höher als der Wiederbeschaffungsaufwand: Haftpflichtversicherer muss auch den Differenzbetrag sofort ersetzen
- vogel.de (Kurzinformation und Auszüge)
Urteil zur Fälligkeit des vollen Schadenersatzes bei 130-Prozent-Fällen - Gericht will die eigentliche Funktion der Regel wahren
Verfahrensgang
- AG Saarlouis, 31.07.2008 - 29 C 975/08
- LG Saarbrücken, 02.10.2008 - 13 T 11/08
- BGH, 26.05.2009 - VI ZB 71/08
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 13.11.2007 - VI ZR 89/07
Voraussetzungen der Erstattung eines Reparaturschadens über den …
Auszug aus BGH, 26.05.2009 - VI ZB 71/08
Dass zu diesem Zeitpunkt Anhaltspunkte für einen fehlenden Willen des Klägers zur Weiternutzung des Fahrzeugs bestanden hätten (vgl. Senatsurteile BGHZ 168, 43, 48; vom 13. November 2007 - VI ZR 89/07 - VersR 2008, 134 f. und vom 27. November 2007 - VI ZR 56/07 - VersR 2008, 135, 136), ist weder vorgetragen noch ersichtlich. - BGH, 27.11.2007 - VI ZR 56/07
Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungsaufwand nur bei sechsmonatiger …
Auszug aus BGH, 26.05.2009 - VI ZB 71/08
Dass zu diesem Zeitpunkt Anhaltspunkte für einen fehlenden Willen des Klägers zur Weiternutzung des Fahrzeugs bestanden hätten (vgl. Senatsurteile BGHZ 168, 43, 48; vom 13. November 2007 - VI ZR 89/07 - VersR 2008, 134 f. und vom 27. November 2007 - VI ZR 56/07 - VersR 2008, 135, 136), ist weder vorgetragen noch ersichtlich. - BGH, 23.05.2006 - VI ZR 192/05
Umfang der Ersatzpflicht des Fahrzeugschadens
Auszug aus BGH, 26.05.2009 - VI ZB 71/08
Dass zu diesem Zeitpunkt Anhaltspunkte für einen fehlenden Willen des Klägers zur Weiternutzung des Fahrzeugs bestanden hätten (vgl. Senatsurteile BGHZ 168, 43, 48; vom 13. November 2007 - VI ZR 89/07 - VersR 2008, 134 f. und vom 27. November 2007 - VI ZR 56/07 - VersR 2008, 135, 136), ist weder vorgetragen noch ersichtlich. - BGH, 11.03.2009 - VIII ZB 70/07
Befugnis eines Amtsgerichts zur Entscheidung über die Kosten eines Rechtsstreits …
Auszug aus BGH, 26.05.2009 - VI ZB 71/08
Da die Beklagte nach gerichtlichem Hinweis auf die in § 91a Abs. 1 Satz 1 ZPO geregelte Rechtsfolge (vgl. BGH, Beschluss vom 11. März 2009 - VIII ZB 70/07 - [...], Rn. 8) der Erledigungserklärung des Klägers nicht widersprochen hat, ist über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens entsprechend § 91a ZPO durch Beschluss zu entscheiden. - BGH, 18.11.2008 - VI ZB 22/08
Konkrete Abrechnung eines PKW-Schadens im Bereich der 130%-Grenze
Auszug aus BGH, 26.05.2009 - VI ZB 71/08
Wie der Senat nach Erlass des angefochtenen Kostenbeschlusses entschieden hat, wird im Falle einer vollständigen und fachgerechten Reparatur eines Fahrzeugschadens, der über dem Wiederbeschaffungswert, aber innerhalb der 130 %-Grenze liegt, der Anspruch des Geschädigten auf Ersatz der den Wiederbeschaffungsaufwand übersteigenden Reparaturkosten im Regelfall nicht erst sechs Monate nach dem Unfall fällig (Senatsbeschluss vom 18. November 2008 - VI ZB 22/08 - VersR 2009, 128).
- OLG München, 16.11.2018 - 10 U 1885/18
130%-Rechtsprechung auch bei Fahrrädern
einer etwaigen Wertminderung erstattet verlangen, wenn diese Summe den Wiederbeschaffungswert um nicht mehr als 30% übersteigt (BGH VersR 1992, 61; BGH r+s 2003, 303; r+s 2005, 172; r+s 2009, 434; r+s 2010, 128;… Jahnke in Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 24. A., § 249 BGB, Rn. 65).