Rechtsprechung
   BGH, 15.06.2004 - VI ZB 75/03   

Volltextveröffentlichungen (9)

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  • IWW
  • NWB SteuerXpert START

    ZPO § 233 A

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflichten eines unzuständigen, mit der Sache bislang nicht befassten Gerichts bei Rechtsmitteleinlegung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Fristversäumung des Rechtsmittelführers

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Fristversäumnis: Fürsorgepflicht des unzuständigen Gerichts

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1655
  • MDR 2004, 1311
  • FamRZ 2004, 1638 (Ls.)
  • VersR 2005, 247
  • BB 2004, 1764 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (21)  

  • BGH, 14.12.2010 - VIII ZB 20/09  

    Verfahrensrecht - Zuständigkeitsbedenken ohne Mitteilung an Rechtsmittelführer

    aa) Allerdings besteht, wie das Berufungsgericht zutreffend ausgeführt hat, keine generelle Fürsorgepflicht des für das eingelegte Rechtsmittel unzuständigen und vorher mit der Sache nicht befassten Gerichts, durch Hinweise oder durch andere geeignete Maßnahmen eine Fristversäumung des Rechtsmittelführers zu verhindern (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom. 15. Juni 2004 - VI ZB 75/03, NJW-RR 2004, 1655 unter II 1 b, c, und vom 24. Juni 2010 - V ZB 170/09, aaO Rn. 7).

    Diese Konsequenz wäre nicht mit dem Grundsatz vereinbar, dass die Abgrenzung dessen, was im Rahmen einer fairen Verfahrensgestaltung an richterlicher Fürsorge von Verfassungs wegen geboten ist, sich nicht nur am Interesse der Rechtsuchenden an einer möglichst weitgehenden Verfahrenserleichterung orientieren, sondern auch berücksichtigen muss, dass die Justiz im Interesse ihrer Funktionsfähigkeit vor zusätzlicher Belastung geschützt werden muss (vgl. BVerfGE 93, 99, 114; BVerfG, NJW 2001, 1343; NJW 2006, 1579; Senatsbeschlüsse vom 5. Oktober 2005 - VIII ZB 125/04, aaO, und vom 18. März 2008 - VIII ZB 4/06, aaO; BGH, Beschlüsse vom 15. Juni 2004 - VI ZB 75/03, aaO unter II 1 c, und vom 24. Juni 2010 - V ZB 170/09, aaO).

    Damit lässt sich aus dem Grundrecht auf ein faires Verfahren (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip) und der sich daraus ergebenden verfassungsrechtlichen Fürsorgepflicht der Gerichte keine generelle Verpflichtung zur sofortigen Prüfung der funktionellen Zuständigkeit bei Eingang einer Rechtsmittelschrift (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Juni 2004 - VI ZB 75/03, aaO; Senatsbeschluss vom 18. März 2008 - VIII ZB 4/06, aaO) oder zur beschleunigten Vorlage der erstinstanzlichen Akten (vgl. hierzu Senatsbeschlüsse vom 18. März 2008 - VIII ZB 4/06, aaO Rn. 12, und vom 20. Januar 2010 - VIII ZB 36/08, [...] Rn. 9) ableiten.

    bb) Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn die Unzuständigkeit des angerufenen Rechtsmittelgerichts "ohne weiteres" bzw. "leicht und einwandfrei" zu erkennen war und die nicht rechtzeitige Aufdeckung der fehlenden Zuständigkeit auf einem offenkundig nachlässigen Fehlverhalten des angerufenen Gerichts beruht (vgl. BVerfG, NJW 2002, 3692, 3693; 2006, 1579; BGH, Beschlüsse vom 15. Juni 2004 - VI ZB 75/03, aaO, und vom 24. Juni 2010 - V ZB 170/09, aaO Rn. 8; Senatsbeschluss vom 5. Oktober 2005 - VIII ZB 125/04, aaO unter III 1 b bb).

  • BGH, 05.10.2005 - VIII ZB 125/04  

    Verfahrensrecht - Verstoß gegen das Gebot eines fairen Verfahrens?

    Ist ein solcher Schriftsatz so zeitig eingereicht worden, dass die fristgerechte Weiterleitung an das Rechtsmittelgericht im ordentlichen Geschäftsgang ohne weiteres erwartet werden kann, wirkt sich ein Verschulden der Partei oder ihres Prozessbevollmächtigten nicht mehr aus und ist der Partei deswegen Wiedereinsetzung zu gewähren (BVerfGE aaO, 113 ff; ferner BVerfG NJW 2001, 1343; zuletzt NJW 2005, 2137, 2138; BGH, Urteil vom 1. Dezember 1997 - II ZR 85/97, NJW 1998, 908 unter II 2; Beschluss vom 3. September 1998 - IX ZB 46/98, VersR 1999, 1170 unter 2 a bb; Beschluss vom 15. Juni 2004 - VI ZB 75/03, NJW-RR 2004, 1655 unter II 1 a, m. weit.
  • BGH, 06.06.2005 - II ZB 9/04  

    Anforderungen an die Büroorganisation bei Übermittlung fristgebundener

    Erreicht der Schriftsatz das früher mit der Sache befaßte Gericht so frühzeitig, daß die fristgerechte Weiterleitung an das Berufungsgericht im ordentlichen Geschäftsgang ohne weiteres erwartet werden kann, so ist der Partei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn der Schriftsatz nicht rechtzeitig bei dem Rechtsmittelgericht eintrifft (BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, Beschl. v. 3. Januar 2001 - 1 BvR 2147/00, NJW 2001, 1343; BGH, Beschl. v. 15. Juni 2004 - VI ZB 75/03, BGHReport 2004, 1515; BGH, Beschl. v. 18. September 2003 - IX ZB 604/02, NJW 2004, 516; BGH, Beschl. v. 22. Oktober 1986 - VIII ZB 40/86, NJW 1987, 440 f.).
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  • BGH, 19.06.2007 - VI ZB 3/07  

    Verfahrensrecht - Kein allgemeiner Gerichtsstand im Inland bei Klageerhebung

    Der Kläger muss sich das Verschulden seines Prozessbevollmächtigten zurechnen lassen (§ 85 Abs. 2 ZPO, welches darin liegt, dass er die Berufung bei einem unzuständigen Gericht eingelegt hat. Es besteht auch keine generelle Fürsorgepflicht des für die Rechtsmitteleinlegung unzuständigen und vorher mit der Sache noch nicht befassten Landgerichts, durch Hinweise oder geeignete Maßnahmen rechtzeitig eine Fristversäumnis des Rechtsmittelführers zu verhindern (vgl. Senat, Beschluss vom 15. Juni 2004 - VI ZB 75/03 - VersR 2005, 247, 248).
  • BGH, 17.09.2008 - III ZB 22/08  

    Versäumung der Frist zur Einlegung der Berufung; Wiedereinsetzung in den vorigen

    b) Der zur Versäumung der Berufungsfrist führende Kausalverlauf ist entgegen der Auffassung des Beklagten nicht durch einen Fehler der Justizbehörden unterbrochen worden (vgl. hierzu z.B. BVerfGE 93, 99, 115 f; BGH, Beschluss vom 15. Juni 2004 - VI ZB 75/03 - NJW-RR 2004, 1655, 1656).

    Jedoch darf sich die Abgrenzung dessen, was im Rahmen einer fairen Verfahrensgestaltung bei gerichtlicher Fürsorge von Verfassungs wegen geboten ist, nicht nur an dem Interesse der Rechtsuchenden an einer möglichst weitgehenden Verfahrenserleichterung orientieren, sondern muss auch berücksichtigen, dass die Justiz im Interesse ihrer Funktionsfähigkeit vor zusätzlicher Belastung geschützt werden muss (BGH, Beschluss vom 15. Juni 2004 aaO und Beschluss vom 5. Oktober 2005 - VIII ZB 125/04 - NJW 2005, 3776, 3777).

    Aus diesem Grunde ist das unzuständige Gericht, bei dem fehlerhaft ein Rechtsmittelschriftsatz eingegangen ist, nur gehalten, den Schriftsatz im ordentlichen Geschäftsgang an das zuständige Gericht weiterzuleiten (BVerfG NJW 2005 aaO; BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2005 aaO und Beschluss vom 15. Juni 2004 aaO).

  • BGH, 11.10.2007 - IX ZB 72/06  

    Insolvenzrecht - Beginn und Dauer der Wohlverhaltensphase

    Auch wenn der Hinweis des Beschwerdegerichts in der Verfügung vom 25. April 2006, nach Vorlage der Beschwerdebegründung werde die Frage der "Abgabe" des Rechtsbeschwerdeverfahrens an den Bundesgerichtshof geprüft, für den Verfahrensbevollmächtigten des Schuldners Anlass hätte bieten können, festzustellen, dass er die Rechtsbeschwerde nicht ordnungsgemäß eingelegt hatte, wäre die Fristversäumung bei pflichtgemäßer Weiterleitung der am 18. April 2006 beim Beschwerdegericht eingegangenen Rechtsbeschwerde an den Bundesgerichtshof im ordentlichen Geschäftsgang vermieden worden, so dass Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ist (vgl. BVerfGE 93, 99, 112 f.; BVerfG NJW 2005, 2137, 2138; BGH, Urt. v. 1. Dezember 1997 - II ZR 85/97, NJW 1998, 908; Beschl. v. 3. September 1998 - IX ZB 46/98, VersR 1999, 1170, 1171; Beschl. v. 15. Juni 2004 - VI ZB 75/03, NJW-RR 2004, 1655, 1656).
  • BSG, 07.10.2004 - B 3 KR 14/04 R  

    Wirksame Urteilszustellung im sozialgerichtlichen Verfahren, notwendige

    In gerichtlichen Verfahren ist demgemäß die Wiedereinsetzung trotz vorwerfbaren Verhaltens des Betroffenen auch dann zu gewähren, wenn zu der Fristversäumung eine Verletzung der prozessualen Fürsorgepflicht des Gerichts (vgl dazu BVerfGE 75, 183, 189 und 302, 318; 81, 264, 273; 93, 99, 114; BGH NJW 1997, 1989; BGH, Beschluss vom 15. Juni 2004 - VI ZB 75/03 -) wesentlich beigetragen hat (BGH NJW-RR 1997, 1289: "überholende Kausalität").
  • OLG Karlsruhe, 16.04.2008 - 12 U 231/07  

    Zuständiges Rechtsmittelgericht bei fehlendem Inlandswohnsitz der beklagten

    Dieses Verschulden ihres Prozessbevollmächtigten muss sich die Beklagte nach § 85 Abs. 2 ZPO zurechnen lassen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Juni 2004 - VI ZB 75/03 - VersR 2005, 247 vor a).

    Dem ordentlichen Geschäftsgang hätte es nämlich bereits entsprochen, die rechtliche Prüfung erst nach Eingang der Berufungsbegründung durch den die Angelegenheit bearbeitenden Richter vorzunehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Juni 2004 aaO unter c).

  • BGH, 20.04.2011 - VII ZB 78/09  

    Verfahrensrecht - Verstoß gegen das Gebot eines fairen Verfahrens

    (1) Allerdings besteht anders als in Fällen, in denen fristgebundene Rechtsmittelschriftsätze irrtümlich bei dem im vorangegangenen Rechtszug mit der Sache bereits befassten Gericht eingereicht werden (vgl. dazu etwa BGH, Beschluss vom 28. Juni 2007 - V ZB 187/06, MDR 2007, 1276, 1277 m.w.N.), keine generelle Fürsorgepflicht des für die Rechtsmitteleinlegung unzuständigen Rechtsmittelgerichts, durch Hinweise oder andere geeignete Maßnahmen eine Fristversäumung des Rechtsmittelführers zu verhindern (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Juni 2004 - VI ZB 75/03, NJW-RR 2004, 1655, 1656 und vom 18. März 2008 - VIII ZB 4/06, NJW 2008, 1890, 1891, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 24.06.2010 - V ZB 170/09  

    Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde, Zuständigkeit in WEG-Sache

    aa) Anders als in Fällen, in denen fristgebundene Rechtsmittelschriftsätze irrtümlich bei dem im vorangegangenen Rechtszug mit der Sache bereits befassten Gericht eingereicht werden (vgl. dazu etwa Senat, Beschl. v. 28. Juni 2007, V ZB 187/06, MDR 2007, 1276, 1277 m.w.N.), besteht keine generelle Fürsorgepflicht des für die Rechtsmitteleinlegung unzuständigen Rechtsmittelgerichts, durch Hinweise oder andere geeignete Maßnahmen eine Fristversäumung des Rechtsmittelführers zu verhindern (vgl. nur BGH, Beschl. v. 15. Juni 2004, VI ZB 75/03, NJW-RR 2004, 1655, 1656; Beschl. v. 18. März 2008, VIII ZB 4/06, NJW 2008, 1890, 1891; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 31.03.2010 - XII ZB 166/09  

    Verfahrensrecht - Wiedereinsetzung versagt wegen Organisationsverschulden

  • BGH, 11.10.2004 - X ZB 3/03  

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

  • OLG Zweibrücken, 02.09.2005 - 3 W 168/05  

    Wiedereinsetzung wegen Fristversäumnis in WEG -Sache - Anwaltsverschulden;

  • OLG Dresden, 11.12.2006 - 8 U 1940/06  

    Zuständiges Berufungsgericht bei Streitigkeit mit Auslandsbezug - Verweisung bei

  • BGH, 30.01.2007 - X ZB 2/06  

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist mangels

  • LAG Nürnberg, 10.05.2005 - 7 Sa 622/04  

    Wiedereinsetzung, Streitlosstellung eines Arbeitnehmeranspruchs, Höhe der

  • OLG Saarbrücken, 02.08.2007 - 8 U 295/06  

    Begründung der internationalen Zuständigkeit aufgrund schlüssigem klägerischen

  • OLG Brandenburg, 19.02.2008 - 12 U 16/08  

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anwaltsverschulden bei Berufungseinlegung

  • OLG Dresden, 11.12.2007 - 8 U 1812/07  

    Zur Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Berufungsfrist durch Berufungseinlegung

  • KG, 19.10.2007 - 18 UF 113/07  

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Unverschuldete Rechtsmittelfristversäumung

  • OLG Zweibrücken, 02.09.2005 - 3 T 202/04  
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