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   BGH, 28.11.1967 - VI ZR 101/66   

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https://dejure.org/1967,649
BGH, 28.11.1967 - VI ZR 101/66 (https://dejure.org/1967,649)
BGH, Entscheidung vom 28.11.1967 - VI ZR 101/66 (https://dejure.org/1967,649)
BGH, Entscheidung vom 28. November 1967 - VI ZR 101/66 (https://dejure.org/1967,649)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Pflicht zur Absicherung eines bei Dunkelheit am Fahrbahnrand einer lebhaft befahrenen Bundesstraße haltenden Lastzuges - Voraussetzungen des Zustandekommens eines Erlassvertrages oder Verzichtvertrages - Mitverschulden eines zweiten Fahrers im Rahmen eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO (a.F.) § 23 Abs. 2
    Haftungsverteilung bei Kollision eines Motorradfahrers mit einem rechts am Rand einer Bundesstraße abgestellten, nicht vorschriftsgemäß gesicherten LKW

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1968, 199
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 02.06.1964 - VI ZR 75/63
    Auszug aus BGH, 28.11.1967 - VI ZR 101/66
    In Übereinstimmung mit der festen Rechtsprechung ist es der Auffassung, daß der Lastzug, der für längere Zeit auf einer Bundesstraße mit lebhaftem und schnellem Fahrzeugverkehr anhielt, durch besondere Warnleuchten gegen ein Auffahren von hinten zusätzlich gesichert werden mußte, obwohl die Schlußleuchten brannten und die Sicht gut war (vgl. BGH Urteile vom 2. Juni 1964 - VI ZR 75/63 - VersR 1964, 952; vom 11. Dezember 1959 - 4 StR 429/59 - LM § 53 StVZO Nr. 4; BGHSt 16, 89).
  • BGH, 23.08.1963 - 4 StR 315/63

    Lastzugfahrer - Unfall - Absichern der Unfallstelle - Vermeidung von

    Auszug aus BGH, 28.11.1967 - VI ZR 101/66
    Der am Fahrbahnrand haltende Lastzug war mit Rücksicht auf die von ihm ausgehende Gefahr so rasch wie irgend möglich und zumutbar in der erforderlichen Weise abzusichern (BGH Urteil vom 23. August 1963 - 4 StR 315/63 - VRS 25, 340).
  • BGH, 12.05.1961 - 4 StR 90/61

    Zur Kenntlichmachung haltender schwerer Kraftfahrzeuge bei Nacht

    Auszug aus BGH, 28.11.1967 - VI ZR 101/66
    In Übereinstimmung mit der festen Rechtsprechung ist es der Auffassung, daß der Lastzug, der für längere Zeit auf einer Bundesstraße mit lebhaftem und schnellem Fahrzeugverkehr anhielt, durch besondere Warnleuchten gegen ein Auffahren von hinten zusätzlich gesichert werden mußte, obwohl die Schlußleuchten brannten und die Sicht gut war (vgl. BGH Urteile vom 2. Juni 1964 - VI ZR 75/63 - VersR 1964, 952; vom 11. Dezember 1959 - 4 StR 429/59 - LM § 53 StVZO Nr. 4; BGHSt 16, 89).
  • BGH, 11.12.1959 - 4 StR 429/59
    Auszug aus BGH, 28.11.1967 - VI ZR 101/66
    In Übereinstimmung mit der festen Rechtsprechung ist es der Auffassung, daß der Lastzug, der für längere Zeit auf einer Bundesstraße mit lebhaftem und schnellem Fahrzeugverkehr anhielt, durch besondere Warnleuchten gegen ein Auffahren von hinten zusätzlich gesichert werden mußte, obwohl die Schlußleuchten brannten und die Sicht gut war (vgl. BGH Urteile vom 2. Juni 1964 - VI ZR 75/63 - VersR 1964, 952; vom 11. Dezember 1959 - 4 StR 429/59 - LM § 53 StVZO Nr. 4; BGHSt 16, 89).
  • BGH, 10.07.1959 - 4 StR 216/59
    Auszug aus BGH, 28.11.1967 - VI ZR 101/66
    Ungeachtet des Verhältnisses der Über- und Unterordnung, in dem beide zueinander standen, trug jeder im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren seinen Teil an der Verantwortung dafür, daß die beiden gemeinsam aufgetragene Beförderung ohne Gefährdung und Schädigung Dritter durchgeführt wurde (vgl. BGH Urteil vom 7. Oktober 1959 - 4 StR 216/59 - NJW 1959, 1979 Nr. 15).
  • RG, 27.02.1932 - V 302/31

    1. Verliert der Grundstückseigentümer den Anspruch auf eine

    Auszug aus BGH, 28.11.1967 - VI ZR 101/66
    Ein solcher Vertrag setzt, wie es zutreffend darlegt, seinem Wesen nach voraus, daß die Parteien von dem Bestand einer Forderung oder wenigstens von der Möglichkeit des Bestehens ausgehen (vgl. Palandt-Dankelmann, 25. Aufl.§ 397 Anm. 2 BGB; RGZ 135, 261, 265).
  • BGH, 15.12.1970 - VI ZR 116/69

    Pflichten des Kraftfahrers bei Liegenbleiben auf der Autobahn unter teilweise

    Dies gilt insbesondere bei Dunkelheit oder sonst schlechter Sicht (BGH Urt. v. 26. März 1956 - VI ZR 242/54 - VRS 11, 1; 7. Juli 1956 - VI ZR 129/55 - VersR 1956, 692; 21. November 1967 - VI ZR 75/66 - VersR 1968, 196; 28. November 1967 - VI ZR 101/66 - VersR 1968, 199).
  • BGH, 01.07.1975 - VI ZR 238/73

    Haftungsverteilung bei Auffahren auf ein stehendes Fahrzeug auf der Autobahn

    Im Hinblick auf die beträchtliche Gefahr, die ein bei Nacht auf der Autobahn abgestelltes überschweres Fahrzeug für den Verkehr bildet, ist zwar bei Dunkelheit, auch bei guten Sichtverhältnissen, so schnell wie möglich ein Lastzug durch Warndreieck und Warnleuchten gegen ein Auffahren von hinten abzusichern (Senatsurteilevom 28. November 1967 - VI ZR 101/66 - VersR 68, 199 und vom 15. Dezember 1970 - VersR 71, 318 m.w.Nachw.).
  • BGH, 09.02.1971 - VI ZR 132/69

    Haftungsverteilung beim Auffahren auf einen bei einbrechender Dunkelheit

    Das gilt nach ständiger Rechtsprechung sogar dann, wenn die Schlußleuchten des liegengebliebenen Kraftfahrzeugs brennen und die Sicht im übrigen gut ist (BGH Urteil vom 28. November 1967 - VI ZR 101/66 = VersR 1968, 199 m.w.N.).
  • BGH, 18.03.1969 - VI ZR 217/67

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem auf der Autobahn liegen

    Bei der großen Gefahr, die bei Nacht von den am Rande der Autobahn stehenden Omnibussen ausginge, war der Kläger nach § 23 Abs. 2 StVO und § 53 a Abs. 1 StVZO (in der am Unfalltage geltenden Fassung) verpflichtet, besondere Warnleuchten in so hinreichendem Abstand hinter den Omnibussen aufzustellen, daß herannahende Kraftfahrer sie rechtzeitig hätten erkennen und ihre Fahrweise auch in Anbetracht der auf der Autobahn üblichen hohen Geschwindigkeiten darauf hätten einstellen können (vgl. u.a. die Urteile des BGH vom 26. März 1956 - VI ZR 242/54 - VersR 1956, 409, vom 12. Mai 1961 - 4 StR 90/61 - NJW 1961, 1590 mit Hinweisen auf die weitere Rechtsprechung, vom 2. Juni 1964 - VI ZR 75/63 - VersR 1964, 952 [BGH 02.06.1964 - VI ZR 75/63] und vom 28. November 1967 - VI ZR 101/66 - VersR 1968, 199).
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