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   BGH, 15.06.2021 - VI ZR 1029/20   

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BGH, 15.06.2021 - VI ZR 1029/20 (https://dejure.org/2021,20022)
BGH, Entscheidung vom 15.06.2021 - VI ZR 1029/20 (https://dejure.org/2021,20022)
BGH, Entscheidung vom 15. Juni 2021 - VI ZR 1029/20 (https://dejure.org/2021,20022)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • verkehrslexikon.de

    Zum notwendigen Inhalt eines Berufungsurteils

  • IWW

    § 17 Abs. 3 StVG, § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO, § 17 Abs. 2, Abs. 1 StVG

  • Wolters Kluwer

    Notwendiger Inhalt eines Berufungsurteils hinsichtlich Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com
  • rewis.io

    Notwendiger Inhalt eines Berufungsurteils

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 540 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    Aufhebung des Berufungsurteils wegen fehlender Wiedergabe der Anträge des Berufungsführers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 540 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    Zum notwendigen Inhalt eines Berufungsurteils.

  • rechtsportal.de

    ZPO § 540 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    Zum notwendigen Inhalt eines Berufungsurteils.

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Was ist notwendiger Inhalt eines Berufungsurteils?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • anwaltverein.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Reichweite der Rechtskraft bei Klage und Widerklage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2021, 933
  • MDR 2021, 1212
  • VersR 2021, 1260
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 10.02.2004 - VI ZR 94/03

    Anforderungen an den Tatbestand des Berufungsurteils bei Verkündung im Termin zur

    Auszug aus BGH, 15.06.2021 - VI ZR 1029/20
    Die ausdrückliche Wiedergabe der Anträge ist jedoch entbehrlich, wenn sich aus dem Gesamtzusammenhang der Gründe das Begehren des Berufungsführers noch mit hinreichender Deutlichkeit entnehmen lässt (vgl. Senatsurteil vom 10. Februar 2004 - VI ZR 94/03, BGHZ 158, 60, 62 f., juris Rn. 9; BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - II ZR 21/12, ZIP 2014, 216 Rn. 18 mwN).

    Aus diesen Gründen ist das angefochtene Urteil aufzuheben und die Sache an das Berufungsgericht zurückzuverweisen (vgl. Senatsurteil vom 10. Februar 2004 - VI ZR 94/03, BGHZ 158, 60, 63, juris Rn. 10; BGH, Urteil vom 19. Juli 2017 - VIII ZR 3/17, NZM 2017, 732 Rn. 9).

  • BGH, 21.02.2017 - VI ZR 22/16

    Notwendiger Inhalt eines Berufungsurteils bei zugelassener Revision

    Auszug aus BGH, 15.06.2021 - VI ZR 1029/20
    Ohne die Wiedergabe der Anträge leidet das Berufungsurteil regelmäßig an einem von Amts wegen zu berücksichtigenden Verfahrensmangel, der zur Aufhebung und Zurückverweisung führt (vgl. Senatsurteile vom 21. Februar 2017 - VI ZR 22/16, NJW 2017, 3449 Rn. 6 und vom 30. Mai 2017 - VI ZR 501/16, VersR 2017, 1014 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 26.02.2003 - VIII ZR 262/02

    Anforderungen an den Tatbestand des Berufungsurteils

    Auszug aus BGH, 15.06.2021 - VI ZR 1029/20
    Bei teilweiser Anfechtung muss der Umfang des in die Berufung gelangten Streitgegenstands deutlich werden (vgl. BGH, Urteil vom 26. Februar 2003 - VIII ZR 262/02, BGHZ 154, 99, 101, juris Rn. 5; BGH, Urteil vom 25. Mai 2011 - IV ZR 59/09, NJW 2011, 2054 Rn. 10; Zöller/Heßler, ZPO, 33. Aufl., § 540 Rn. 8).
  • BGH, 25.02.1985 - VIII ZR 116/84

    Geltendmachung einer Option auf Verlängerung des Mietverhältnisses nach

    Auszug aus BGH, 15.06.2021 - VI ZR 1029/20
    In prozessualer Hinsicht hat das Berufungsgericht insoweit bereits die objektiven Grenzen der Rechtskraft verkannt, die zwar das Bestehen/Nichtbestehen des mit der Klage geltend gemachten Anspruchs erfasst, sich aber nicht auf die Beurteilung von Vorfragen wie hier auf die Frage nach der Unabwendbarkeit des Unfalls für die Beklagten zu 2 und 3 im Sinne des § 17 Abs. 3 StVG oder die dem Zahlungsausspruch zugrundeliegende Haftungsquote erstreckt (vgl. BGH, Urteil vom 25. Februar 1985 - VIII ZR 116/84, BGHZ 94, 29, 32 f.; MüKo ZPO/Gottwald, 6. Aufl., § 322 Rn. 100).
  • BGH, 19.07.2017 - VIII ZR 3/17

    Mietrechtsstreit: Inhaltsanforderungen die Urteilsgründe eines der Revision

    Auszug aus BGH, 15.06.2021 - VI ZR 1029/20
    Aus diesen Gründen ist das angefochtene Urteil aufzuheben und die Sache an das Berufungsgericht zurückzuverweisen (vgl. Senatsurteil vom 10. Februar 2004 - VI ZR 94/03, BGHZ 158, 60, 63, juris Rn. 10; BGH, Urteil vom 19. Juli 2017 - VIII ZR 3/17, NZM 2017, 732 Rn. 9).
  • BGH, 17.09.1965 - VI ZR 7/64

    Haftungsverteilung bei Kollision eines auf die Gegenfahrbahn geratenen Pkw mit

    Auszug aus BGH, 15.06.2021 - VI ZR 1029/20
    Eine alleinige Haftung des Halters des anderen am Unfall beteiligten Fahrzeugs ist auch in den Fällen anerkannt, in denen die schwere Schuld der Gegenseite die eigene geringe Schuld oder die allein auf Seiten des Anspruchsstellers zu berücksichtigende Betriebsgefahr ganz zurücktreten lässt (vgl. Senatsurteil vom 17. September 1965 - VI ZR 7/64, VersR 1965, 1075; König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 46. Aufl., § 17 StVG Rn. 4 mwN).
  • BGH, 13.12.2005 - VI ZR 68/04

    Inanspruchnahme mehrerer Nebentäter durch den Geschädigten

    Auszug aus BGH, 15.06.2021 - VI ZR 1029/20
    In erster Linie ist dabei nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung das Maß der Verursachung von Belang, in dem die Beteiligten zur Schadensentstehung beigetragen haben; das beiderseitige Verschulden ist dabei nur ein Faktor der Abwägung (Senatsurteil vom 13. Dezember 2005 - VI ZR 68/04 - VersR 2006, 369, juris Rn. 16 mwN).
  • BGH, 28.03.1995 - X ARZ 255/95

    Bezeichnung der beklagten Partei; Anfechtung des Titels durch eine "Scheinpartei"

    Auszug aus BGH, 15.06.2021 - VI ZR 1029/20
    Selbst wenn mit der Berufung nur die Teilabweisung der Widerklage durch das Amtsgericht angegriffen worden ist und an diesem Prozessrechtsverhältnis die Beklagte zu 3 in erster Instanz gar nicht beteiligt war, da Widerklage und Drittwiderklage nur der Beklagte zu 2 erhoben hat, steht es der Beklagten zu 3 als durch das Berufungsurteil beschwerter Partei zu, Rechtsmittel gegen dieses Urteil einzulegen (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juli 2017 - V ZR 72/16, NZM 2017, 853 Rn. 11 mwN; BGH, Beschluss vom 28. März 1995 - X ARZ 255/95, NJW-RR 1995, 764, 765, juris Rn. 5).
  • BGH, 21.07.2017 - V ZR 72/16

    Anfechtungsklage im Wohnungseigentumsverfahren: Zulässigkeit der Berufung der im

    Auszug aus BGH, 15.06.2021 - VI ZR 1029/20
    Selbst wenn mit der Berufung nur die Teilabweisung der Widerklage durch das Amtsgericht angegriffen worden ist und an diesem Prozessrechtsverhältnis die Beklagte zu 3 in erster Instanz gar nicht beteiligt war, da Widerklage und Drittwiderklage nur der Beklagte zu 2 erhoben hat, steht es der Beklagten zu 3 als durch das Berufungsurteil beschwerter Partei zu, Rechtsmittel gegen dieses Urteil einzulegen (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juli 2017 - V ZR 72/16, NZM 2017, 853 Rn. 11 mwN; BGH, Beschluss vom 28. März 1995 - X ARZ 255/95, NJW-RR 1995, 764, 765, juris Rn. 5).
  • BGH, 30.05.2017 - VI ZR 501/16

    Arbeitsunfall: Vorrang des Unfallversicherungsträgers und der Sozialgerichte vor

    Auszug aus BGH, 15.06.2021 - VI ZR 1029/20
    Ohne die Wiedergabe der Anträge leidet das Berufungsurteil regelmäßig an einem von Amts wegen zu berücksichtigenden Verfahrensmangel, der zur Aufhebung und Zurückverweisung führt (vgl. Senatsurteile vom 21. Februar 2017 - VI ZR 22/16, NJW 2017, 3449 Rn. 6 und vom 30. Mai 2017 - VI ZR 501/16, VersR 2017, 1014 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 25.05.2011 - IV ZR 59/09

    Wiedergabe der Berufungsanträge im Berufungsurteil; Risikobegrenzung des

  • BGH, 17.12.2013 - II ZR 21/12

    Teilung eines GmbH-Geschäftsanteils: Bestimmtheit der Teilung; Korrektur einer

  • AG Stade, 11.01.2024 - 61 C 413/23

    Materielle Rechtskraft; Feststellungsklage; Verkehrsunfall; Rückzahlung;

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs v. 15.06.2021, Az. VI ZR 1029/20 .
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