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   BGH, 06.12.2005 - VI ZR 103/05   

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https://dejure.org/2005,15302
BGH, 06.12.2005 - VI ZR 103/05 (https://dejure.org/2005,15302)
BGH, Entscheidung vom 06.12.2005 - VI ZR 103/05 (https://dejure.org/2005,15302)
BGH, Entscheidung vom 06. Dezember 2005 - VI ZR 103/05 (https://dejure.org/2005,15302)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Darlegung eines Treuhandvertrages

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 826; ; BGB § 830 Abs. 2; ; StGB § 266; ; ZPO § 544 Abs. 4 S. 2, 2. Halbs.

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 2; StGB § 266
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers mangels Schadensersatzansprüchen aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.04.1999 - V ZR 62/98

    Zulässigkeit eines Nießbrauchs bei Bestehen eines Veräußerungsverbots zwischen

    Auszug aus BGH, 06.12.2005 - VI ZR 103/05
    Auch ist Vortrag zu Umständen, nach denen das Handeln des außerhalb des Darlehens- und des Treuhandvertrages stehenden Beklagten zu 2 als mit einer loyalen Rechtsgesinnung schlechthin unvereinbar erschiene (vgl. Senatsurteil vom 2. Juni 1981 - VI ZR 28/80 - NJW 1981, 2184; BGH, Urteil vom 23. April 1999 - V ZR 62/98 - NJW-RR 1999, 1186), nicht dargetan.
  • BGH, 02.06.1981 - VI ZR 28/80

    Kauf eines Rittergutes unter der Bedingung des Verkaufs eines alten Grundstücks

    Auszug aus BGH, 06.12.2005 - VI ZR 103/05
    Auch ist Vortrag zu Umständen, nach denen das Handeln des außerhalb des Darlehens- und des Treuhandvertrages stehenden Beklagten zu 2 als mit einer loyalen Rechtsgesinnung schlechthin unvereinbar erschiene (vgl. Senatsurteil vom 2. Juni 1981 - VI ZR 28/80 - NJW 1981, 2184; BGH, Urteil vom 23. April 1999 - V ZR 62/98 - NJW-RR 1999, 1186), nicht dargetan.
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