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   BGH, 24.01.1978 - VI ZR 105/76   

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https://dejure.org/1978,2337
BGH, 24.01.1978 - VI ZR 105/76 (https://dejure.org/1978,2337)
BGH, Entscheidung vom 24.01.1978 - VI ZR 105/76 (https://dejure.org/1978,2337)
BGH, Entscheidung vom 24. Januar 1978 - VI ZR 105/76 (https://dejure.org/1978,2337)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestehen einer Schadensersatzforderung - Bestehen eines stillschweigenden Auskunftsvertrages - Schuldhafte Verletzung eines Auskunftsvertrages - Rechtsanwalt als Auskunftsperson für den Gegner , wenn Mandant zustimmt und insbesondere der Mandant zu der Unterredung ...

Papierfundstellen

  • WM 1978, 576
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.11.1951 - I ZR 61/51

    Kollision mit Kriegsschiffen. Währungsreform

    Auszug aus BGH, 24.01.1978 - VI ZR 105/76
    Der Senat hat allerdings in seinem ersten Revisionsurteil ausgeführt (woran er festhält, im übrigen für seine erneute Entscheidung auch gebunden ist, vgl. BGHZ 3, 321, 326; 6, 76, 79; 60, 392, 396), es sei - wenn auch nur ausnahmsweise - denkbar, daß auch ein Rechtsanwalt mit Zustimmung seines Mandanten Auskunftsperson für seinen Gegner wird, insbesondere dann, wenn sein Mandant ihn zu einer Unterredung hinzuzieht, die dessen Kreditwürdigkeit zum Gegenstand hat.
  • BGH, 08.05.1952 - IV ZR 208/51

    Verwaltungsrecht eines Miterben

    Auszug aus BGH, 24.01.1978 - VI ZR 105/76
    Der Senat hat allerdings in seinem ersten Revisionsurteil ausgeführt (woran er festhält, im übrigen für seine erneute Entscheidung auch gebunden ist, vgl. BGHZ 3, 321, 326; 6, 76, 79; 60, 392, 396), es sei - wenn auch nur ausnahmsweise - denkbar, daß auch ein Rechtsanwalt mit Zustimmung seines Mandanten Auskunftsperson für seinen Gegner wird, insbesondere dann, wenn sein Mandant ihn zu einer Unterredung hinzuzieht, die dessen Kreditwürdigkeit zum Gegenstand hat.
  • BGH, 18.01.1972 - VI ZR 184/70

    Klage gegen einen Rechtsanwalt auf Schadensersatz wegen Vornahme einer

    Auszug aus BGH, 24.01.1978 - VI ZR 105/76
    Auf die Revision der Klägerin hat der Senat durch Urteil vom 18. Januar 1972 - VI ZR 184/70 -, auf das Bezug genommen wird (abgedruckt in LM Nr. 9 a zu § 676 BGB = NJW 72, 678 = MDR 72, 404), das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
  • GemSOGB, 06.02.1973 - GmS-OGB 1/72

    Beteiligte an dem Verfahren vor dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe

    Auszug aus BGH, 24.01.1978 - VI ZR 105/76
    Der Senat hat allerdings in seinem ersten Revisionsurteil ausgeführt (woran er festhält, im übrigen für seine erneute Entscheidung auch gebunden ist, vgl. BGHZ 3, 321, 326; 6, 76, 79; 60, 392, 396), es sei - wenn auch nur ausnahmsweise - denkbar, daß auch ein Rechtsanwalt mit Zustimmung seines Mandanten Auskunftsperson für seinen Gegner wird, insbesondere dann, wenn sein Mandant ihn zu einer Unterredung hinzuzieht, die dessen Kreditwürdigkeit zum Gegenstand hat.
  • BGH, 18.12.2008 - IX ZR 12/05

    Haftung eines Steuerberaters für kostenlose telefonische Auskunft

    Für den stillschweigenden Abschluss eines Auskunftsvertrages ist entscheidend darauf abzustellen, ob die Gesamtumstände unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung und des Verkehrsbedürfnisses den Rückschluss zulassen, dass beide Teile nach dem objektiven Inhalt ihrer Erklärungen die Auskunft zum Gegenstand vertraglicher Rechte und Pflichten gemacht haben (BGH, Urt. v. 5. Dezember 1972 - VI ZR 120/71, WM 1973, 141, 143; v. 24. Januar 1978 - VI ZR 105/76, WM 1978, 576, 577; v. 17. September 1985 aaO).
  • OLG Karlsruhe, 14.08.2013 - 7 U 63/13

    Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte: Einbeziehung des Käufers eines

    Von ihm ist auszugehen, wenn die Gesamtumstände unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung und des Verkehrsbedürfnisses den Rückschluss zulassen, dass beide Teile nach dem objektiven Inhalt ihrer Erklärungen die Auskunft zum Gegenstand vertraglicher Rechte und Pflichten gemacht haben (BGH WM 1973, 141, 143; BGH WM 1978, 576, 577).
  • BGH, 13.02.1992 - III ZR 28/90

    Teilurteil aufgrund Eventualantrag bei selbständigen Klagegründen

    Für den stillschweigenden Abschluß eines Auskunftsvertrages ist entscheidend darauf abzustellen, ob die Gesamtumstände unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung und des Verkehrsbedürfnisses den Rückschluß zulassen, daß beide Teile nach dem objektiven Inhalt ihrer Erklärungen die Auskunft zum Gegenstand vertraglicher Rechte und Pflichten gemacht haben (RGZ 162, 129, 154 ff.; Senatsurteil aaO; BGH, Urteile vom 5. Januar 1955 - VI ZR 227/53 - LM BGB § 157 Ga Nr. 3; vom 5. Dezember 1972 - VI ZR 120/71 - VersR 1973, 247, 249; vom 24. Januar 1978 - VI ZR 105/76 - WM 1978, 576, 577 und vom 17. September 1985 aaO).

    Wie die Revision zu Recht rügt (§ 286 ZPO), hat das Berufungsgericht die Bedeutung der maßgeblichen Gesichtspunkte verkannt, die erst in ihrer Gesamtschau die Annahme rechtfertigen können, daß beide Teile die Auskunft zum Gegenstand vertraglicher Rechte und Pflichten machen wollen (BGH, Urteil vom 24. Januar 1978 aaO).

    Die Äußerungen des Beklagten, es handele sich um ein "im Grunde gesundes Unternehmen mit einer gegenwärtigen Liquditätsschwäche", enthalten zwar das zu fordernde Mindestmaß an konkreten Tatsachenbehauptungen (BGH, Urteil vom 24. Januar 1978 aaO).

  • BGH, 17.09.1985 - VI ZR 73/84

    Haftung eines Steuerbevollmächtigten gegenüber einem Unternehmenskäufer

    Für den stillschweigenden Abschluß eines Auskunftsvertrages ist entscheidend darauf abzustellen, ob die Gesamtumstände unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung und des Verkehrsbedürfnisses den Rückschluß zulassen, daß beide Teile nach dem objektiven Inhalt ihrer Erklärungen die Auskunft zum Gegenstand vertraglicher Rechte und Pflichten gemacht haben (RGZ 162, 129, 154 f; Senatsurteile vom 5. Januar 1955 - VI ZR 227/53 - LM § 157 (Ga) Nr. 3 Bl. 3; vom 5. Dezember 1972 - VI ZR 120/71 - VersR 1973, 247, 249 und vom 24. Januar 1978 - VI ZR 105/76 - WM 1978, 576, 577).

    Hat aber der Erstbeklagte bei seinen Angaben über Umsatz und Gewinn der A.-GmbH für den Kläger ersichtlich nur im Dienste des Zweitbeklagten ohne Inanspruchnahme einer eigenständigen besonderen Expertenstellung aufgrund seiner Position als Steuerbevollmächtigter (§§ 57, 60 StBerG) und des diesem Beruf zukommenden Ansehens gehandelt, so fehlt es für seine eigene vertragliche Haftung sowohl an der rechtlichen Grundlage als auch an einem schutzwürdigen Bedürfnis des Klägers für eine derartige zusätzliche Sicherung neben den vertraglichen Bindungen des Zweitbeklagten, seines eigentlichen Vertragspartners (vgl. auch BGH, Urteil vom 5. Juli 1962 a.a.O. unter III; Senatsurteil vom 24. Januar 1978 aaO).

  • BGH, 11.10.1988 - XI ZR 1/88

    Abschluß eines Auskunftsvertrages zwischen Hersteller und Endabnehmer einer Ware

    Entscheidend kommt es darauf an, ob die Gesamtumstände unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung und des Verkehrsbedürfnisses den Rückschluß zulassen, daß beide Teile nach dem objektiven Inhalt ihrer Erklärungen die Auskunft zum Gegenstand vertraglicher Rechte und Pflichten gemacht haben (BGH, Urteile vom 5. Januar 1955 - VI ZR 227/53, WM 1955, 230, 233; vom 5. Dezember 1972 - VI ZR 120/71, WM 1973, 141, 143; vom 24. Januar 1978 - VI ZR 105/76, WM 1978, 576, 577 und vom 17. September 1985 aaO).
  • OLG Hamm, 28.06.2012 - 34 U 133/11

    Haftung einer Sozietät aus Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und

    Darüber hinaus ist nach gefestigter ständiger Rechtsprechung für den stillschweigenden Abschluss eines Auskunfts- oder Beratungsvertrages entscheidend darauf abzustellen, ob die Gesamtumstände unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung und des Verkehrsbedürfnisses den Rückschluss zulassen, dass beide Teile nach dem objektiven Inhalt ihrer Erklärungen Auskunft oder Rat zum Gegenstand vertraglicher Rechte und Pflichten gemacht haben (BGH WM 1973, 141, 143; BGH WM 1978, 576, 577; BGH WM 1985, 1531, 1532; BGH WM 2009, 369, Tz. 11).
  • OLG Hamm, 01.03.2012 - 34 U 68/11

    Persönliche Haftung der Initiatoren eines Anlagemodells

    Darüber hinaus ist nach gefestigter ständiger Rechtsprechung für den stillschweigenden Abschluß eines Auskunfts- oder Beratungsvertrages entscheidend darauf abzustellen, ob die Gesamtumstände unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung und des Verkehrsbedürfnisses den Rückschluß zulassen, daß beide Teile nach dem objektiven Inhalt ihrer Erklärungen Auskunft oder Rat zum Gegenstand vertraglicher Rechte und Pflichten gemacht haben (BGH WM 1973, 141, 143; BGH WM 1978, 576, 577; BGH WM 1985, 1531, 1532; BGH WM 2009, 369, Tz. 11).
  • OLG Düsseldorf, 21.03.2006 - 24 U 141/05

    Schadenersatzpflicht des Rechtsanwaltes bei Abfindungen, wenn der Anwalt zuvor

    Im Verhältnis zum Gegner des Mandanten hat der Bundesgerichtshof Auskunftspflichten des Anwalts bisher stets zurückhaltend angenommen (vgl. BGH NJW 1972, 678 (680); WM 1978, 576 (577)).
  • BGH, 16.06.1988 - III ZR 182/87

    Anforderungen an den stillschweigenden Abschluss eines Auskunftvertrages -

    Für den stillschweigenden Abschluß eines Auskunftsvertrages ist entscheidend darauf abzustellen, ob die Gesamtumstände unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung und des Verkehrsbedürfnisses den Rückschluß zulassen, daß beide Teile nach dem objektiven Inhalt ihrer Erklärungen die Auskunft zum Gegenstand vertraglicher Rechte und Pflichten gemacht haben (RGZ 162, 129, 154 f.; BGH Urteile v. 5. Januar 1955 - VI ZR 227/53 - LM BGB § 157 Ga Nr. 3; v. 5. Dezember 1972 - VI ZR 120/71 - VersR 1973, 247, 249 und vom 24. Januar 1978 - VI ZR 105/76 - WM 1978, 576, 577).
  • OLG Celle, 17.05.2010 - 20 U 187/09

    Haftung des mit der Verkaufsuntersuchung beauftragten Tierarztes bei Mängeln

    Für den stillschweigenden Abschluss eines Auskunftsvertrages ist entscheidend darauf abzustellen, ob die Gesamtumstände unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung und des Verkehrsbedürfnisses den Rückschluss zulassen, dass beide Teile nach dem objektiven Inhalt ihrer Erklärungen die Auskunft zum Gegenstand vertraglicher Rechte und Pflichten gemacht haben (BGH WM 1973, 141, 143; BGH WM 1978, 576, 577).
  • LG Berlin, 17.08.2005 - 22 O 127/05
  • OLG München, 11.06.1996 - 25 U 1527/96

    Erforderlichkeit einer Parteieinvernahme - Auskunftsbegehren gegen den Berater

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