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   BGH, 18.06.1974 - VI ZR 106/72   

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BGH, 18.06.1974 - VI ZR 106/72 (https://dejure.org/1974,1988)
BGH, Entscheidung vom 18.06.1974 - VI ZR 106/72 (https://dejure.org/1974,1988)
BGH, Entscheidung vom 18. Juni 1974 - VI ZR 106/72 (https://dejure.org/1974,1988)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schadensersatzanspruch - Verjährung - Kreditinstitut - Notleidendes Unternehmen - Kreditgewährung - Gläubigergefährdung

Papierfundstellen

  • VersR 1974, 1082
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 10.11.2009 - VI ZR 247/08

    Verjährung von Schadensersatzsansprüchen wegen eines ärztlichen

    Auch im Übrigen ist nach den getroffenen Feststellungen nicht ersichtlich, dass der Geburtsvorgang für die Klägerin einen Hinweis auf ein Verschulden des Beklagten zu 2 geboten hätte (vgl. Senatsurteile vom 18. Juni 1974 - VI ZR 106/72 - VersR 1974, 1082, 1083 und vom 23. April 1985 - VI ZR 207/83 - a.a.O.).
  • BGH, 06.02.1990 - VI ZR 75/89

    Beginn der Verjährung im Hinblick auf anhängigen Strafprozeß

    Wenn auch positive Kenntnis i.S. des § 852 Abs. 1 BGB nicht bedeutet, daß der Verletzte alle Einzelumstände kennt, die für die Beurteilung der Schuldfrage möglicherweise in Betracht kommen (vgl. Senatsurteil vom 19. Februar 1963 - VI ZR 85/62 = VersR 1963, 578, 579), oder sich ihm die Situation so darstellt, daß er einen Rechtsstreit im wesentlichen risikolos und ohne jeglichen Zweifel an der Beweisbarkeit führen kann (vgl. Senatsurteil vom 18. Juni 1974 - VI ZR 106/72 = VersR 1974, 1082, 1083), so hat das Berufungsgericht vorliegend jedoch zu Recht die Geschäftsbeziehungen, die zwischen dem Kläger und den Firmen der WT bestanden, ebensowenig für eine Kenntnis im Sinne der genannten Bestimmungen ausreichen lassen wie das Erhebungsschreiben der Staatsanwaltschaft vom 14. Mai 1980 nebst Fragebogen.
  • BGH, 19.12.1989 - VI ZR 57/89

    Erklärungen des Versicherers für Mitversicherte in der allgemeinen

    Die Kenntnis des Geschädigten soll nicht zur erfolgreichen Durchführung des Rechtsstreits ausreichen, sondern die Verjährungsfrist in Lauf setzen; es soll, wenn - wie hier - für eine Haftung gewichtige Anhaltspunkte vorliegen, dem Verletzten lediglich zugemutet werden, nunmehr innerhalb von drei Jahren die noch offenen Fragen zu klären (vgl. Senatsurteil vom 18. Juni 1974 - VI ZR 106/72 - VersR 1974, 1082, 1083).
  • OLG Saarbrücken, 17.06.2008 - 4 U 329/07

    Anforderungen an die Vermeidung des Vorwurfs der groben Fahrlässigkeit im

    Vielmehr reicht es aus, wenn der Geschädigte nach Kenntnis der Umstände eine Schadensersatzklage mit einigermaßen sicherer Aussicht auf Erfolg erheben kann (BGHZ 102, 246, 248; 48, 181, 183; BGH, Urt. v. 16.12.1997 - VI ZR 408/96, NJW 1998, 988, 989; Urt. v. 6.2.1990 - VI ZR 75/89, NJW-RR 1990, 606; Urt. v. 18.6.1974 - VI ZR 106/72, VersR 1974, 1082; Erman/Schmidt-Räntsch, BGB, 12. Aufl., § 199 Rdnr. 18a; Palandt/Heinrichs, BGB, 67. Aufl., § 199 Rdnr. 33; Prütting/Wengen/Weinreich/Kesseler (im Folgenden: P/W/W), BGB, 3. Aufl., § 199 Rdnr. 16).
  • BGH, 31.10.1989 - VI ZR 84/89

    Beginn der Verjährung bei Irrtum über den Ersatzpflichtigen bei einem

    Dabei schlossen etwaige Zweifel an der Beweisbarkeit der Mitverantwortung der Beklagten den Beginn der Verjährung nicht aus (Senatsurteile vom 19. Februar 1963 = a.a.O. und vom 18. Juni 1974 - VI ZR 106/72 - VersR 1974, 1082, 1083).
  • OLG Düsseldorf, 06.11.1998 - 22 U 98/98

    Verjährungsbeginn bei unerlaubter Handlung: Kenntnis des Ersatzpflichten

    Positive Kenntnis i.S. des § 852 Abs. 1 BGB bedeutet allerdings nicht, daß der Verletzte alle Einzelumstände kennt, die für die Beurteilung der Schuldfrage möglicherweise in Betracht kommen (vgl. BGH, NJW 1963, 1103 = LM § 652 BGB Nr. 17 = VersR 1963, 578, 579; BGH, NJW-RR 1990, 606 ), oder sich ihm die Situation so darstellt, daß er einen Rechtsstreit im wesentlichen risikolos und ohne jeglichen Zweifel an der Beweisbarkeit führen kann (vgl. BGH, VersR 1974, 1082, 1083; BGH, NJW-RR 1990, 606 ).
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