Rechtsprechung
| BGH, 15.12.1992 - VI ZR 115/92 |
Falsch eingestellte Handbremse
§ 823 Abs. 1 BGB, Verkehrssicherungspflicht;
§ 328 BGB, Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte (hier verneint, weil gegenüber dem Dritten eine der Vertragsparteien für die andere gem. § 278 BGB haftet);
Drittschadensliquidation (hier verneint);
§ 546 ZPO <Fassung bis 31.12.01>, Revisionszulassung kann nicht auf einzelne von mehreren konkurrierenden Anspruchsgrundlagen beschränkt werden
Volltextveröffentlichungen (5)
- Prof. Dr. Lorenz
Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte und Drittschadensliquidation
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Deliktische Haftung des Inhabers einer Reparaturwerkstatt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823
Deliktischer Anspruch wegen fehlerhafter Kfz-Reparatur
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Haftung bei mangelhafter Kfz-Reparatur
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Produkthaftung und "weiterfressende Mängel" (IBR 1993, 193)
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1993, 655
- MDR 1993, 321
- NZV 1993, 145
- VersR 1993, 239
- BB 1993, 464 (Ls.)
- DB 1993, 1184
- IBR 1993, 193
Wird zitiert von ... (9)
- BGH, 12.11.1996 - VI ZR 270/95
Haftungsrecht - Verkehrssicherungspflicht des Architekten und des Bauunternehmer
Ein Bauunternehmer hat nicht nur vertragsrechtlich seinen Auftraggeber vor etwaigen Schäden durch das Werk zu bewahren, er ist zur Verkehrssicherung deliktsrechtlich auch gegenüber Dritten verpflichtet, die vorhersehbar mit den Gefahren der baulichen Anlage in Berührung kommen und dadurch Schaden erleiden können (vgl. Senatsurteile vom 13. Februar 1990 - VI ZR 354/88 - VersR 1990, 540 f und vom 15. Dezember 1992 - VI ZR 115/92 - VersR 1993, 239 f).Die Abnahme des Löschwasserteichs durch die Beklagte zu 2) als vertragsgerechte Leistung änderte für sich allein an der Verkehrssicherungspflicht der K. GmbH jedenfalls nichts (…Wussow, Haftung und Versicherung bei der Bauausführung, 3. Aufl. 1971, S. 40 f), durch sie konnte der Integritätsschutz für die durch den Teich gefährdeten Personen nicht wirksam beschränkt werden (OLG Düsseldorf, VersR 1973, 259, s. auch Senatsurteile vom 13. Februar 1990 - VI ZR 354/88 - und vom 15. Dezember 1992 - VI ZR 115/92 - jeweils aaO.).
- OLG Oldenburg, 27.08.1996 - 5 U 16/96
Mietvertrag, Drittschutz, Vertrag zugunsten dritter, Werkvertrag, Ursache, …
Es ist insbesondere anerkannt, daß auch bei Werkverträgen Dritten Ersatzansprüche zuzusprechen sein können, die mit der Schlechtleistung des Unternehmers in Berührung kommen (vgl. BGH VersR 1994, 1202 f. - Bauvertrag;… BGHR BGB § 328 "Drittschutz 11" und "Drittschutz 8" - Bauvertrag, Erschließungsvertrag; Versicherungsrecht 1993, 239 f. - Kfz-Reparaturvertrag; VersR 1990, 540 f. - Bauvertrag; NJW 1977, 2208 Bauvertrag, Erdarbeiten; VersR 1959, 1009 f. - Bauvertrag, Mietgrundstück).Im Gegensatz zum Zusammentreffen von kauf- und werkvertraglichen Ersatzansprüchen (vgl. BGH VersR 1993, 239 f.) ist der mietvertragliche Ersatzanspruch geeignet, die Schutzbedürftigkeit des Mieters im Hinblick auf eine Ausdehnung der vertraglichen Schutzrechte in Frage zu stellen (BGH VersR 1990, 540;… BGHR BGB § 328 "Drittschutz").
Ein Verzicht auf die Rechte gegenüber seinem Vertragspartner würde hingegen auch gegenüber dem an seiner statt in Anspruch genommenen Unternehmer wirken (BGH VersR 1993, 239, 240).
Zunächst fehlt es bereits an der dafür erforderlichen Abtretung von Ersatzansprüchen der A. gegen den Beklagten an die Klägerin, worauf seitens des Gerichts nicht besonders hinzuweisen war (vgl. BGH VersR 1993, 239, 240).
- OLG Nürnberg, 14.06.2000 - 4 U 1709/99
Verkehrssicherungspflicht des Werkunternehmers bei Arbeiten an einer Hausfassade
Es ist allgemein anerkannt, daß sich aus der Übernahme einer Aufgabe oder auch aus der Ausübung eines Berufs Verkehrspflichten ergeben können und daß diese Pflichten, die etwa Architekten, Bauleiter oder Bauunternehmen treffen, nicht nur dem Schutz der Rechtsgüter des jeweiligen Vertragspartners sondern auch der Vermeidung von Gefahren für die Rechtsgüter dienen, die infolge der Schlechterfüllung der vertraglich übernommenen Aufgabe verletzt werden können (BGH NJW 1993, 655; NJW 1991, 562;… Staudinger/Hager, a.a.O., Rn E 21 f. m.w.N.).Ebensowenig wie man dem Inhaber einer Reparaturwerkstatt für Kraftfahrzeuge, der den Auftrag erhält, die Handbremse einzustellen, ausdrücklich sagen muß er solle diese Arbeiten durchführen, um Unfälle im fließenden Straßenverkehr zu verhindern (BGH NJW 1993, 655), ebensowenig wie einem Architekten eigens der Auftrag erteilt werden muß, er solle seine Bauaufsicht so ausüben, daß Isolierarbeiten so fachgerecht ausgeführt werden, daß nicht später eindringende Feuchtigkeit Rostschäden an den eingebrachten Maschinen eines Mieters entstehen läßt (BGH NJW 1991, 562), ebensowenig muß einer Fachfirma wie der Beklagten genau auseinandergesetzt werden, wozu sie die Fassadenplatten auf Beschädigungen untersuchen und gegebenenfalls Auswechslungen vornehmen soll.
- OLG Koblenz, 25.11.1993 - 5 U 1281/92
Haftung des Kfz-Reparaturbetriebs bei mangelhaften Wartungsarbeiten für einen …
In der Rechtspr. ist hierzu anerkannt, daß auch der Inhaber einer Reparaturwerkstatt nach diesem Grundsatz einzustehen hat - wegen Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht -, wenn er infolge fehlerhafter Bearbeitung oder Wartung eines Kraftfahrzeuges eine Gefahr für die Rechtsgüter anderer schafft (BGH, in DRsp I (145) 397 b = VersR 1993, 239, 240).S.a. BGH VersR 1993, 239, 240 m.w.H.; zu "Abzug neu für alt" ist BGHZ 102, 322, 330; BGHZ 30, 29, 32; BGH, NJW 1990, 826, 827.
- OLG Düsseldorf, 12.09.2006 - 24 U 63/05
Mietrecht - Mietvertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter
Besteht diese Gleichwertigkeit dagegen nicht, bleibt es bei der Schutzbedürftigkeit des Drittgeschädigten (vgl. BGH NJW 1993, 666 sub II.B.1a = MDR 1993, 321). - OLG Hamm, 08.07.2003 - 21 U 24/03
Werkstattrecht - "Organisationsverschulden" bei Inspektionsarbeiten
Dass es hierbei um eine Verletzungshandlung geht, die vor dem Erwerb des Fahrzeugs durch den Kläger lag, ist für die deliktische Haftung unerheblich (BGH NJW 1993, 655 (656)). - OLG Düsseldorf, 15.12.2003 - 1 U 39/02
Werkstattrecht - Keine Haftung bei Unfall nach Werkstattbesuch
In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass der Inhaber eine Reparaturwerkstatt auch deliktisch wegen Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht haften kann, wenn er infolge fehlerhafter Bearbeitung oder Wartung einer Sache für die Rechtsgüter anderer eine Gefahr schafft (vgl. BGH NJW 1993, 655, 656 m.w.N.). - OLG Stuttgart, 14.10.1999 - 19 U 142/99
Schadensersatzanspruch des Mieters gegen den Unternehmer)
Ansprüche des Dritten bestehen in Ermangelung eines Schutzbedürfnisses allgemein dann nicht, wenn dieser inhaltsgleiche oder zumindest gleichwertige Ansprüche gegen seinen Vertragspartner hat (BGHZ 70, 327; BGH NJW 1993, 655, 656; BGH NJW 1995, 1747;… Staudinger-Jagmann vor § 328 BGBRn. 108). - LG Düsseldorf, 14.01.2008 - 1 O 125/06 Im Fall fehlerhaft durchgeführter Reparaturarbeiten haftet der Auftragnehmer deliktisch gegenüber dem Eigentümer, bei dem sich die durch die fehlerhaft durchgeführten Reparaturarbeiten gesetzte Gefahr realisiert (BGH, NJW 1993, 655; OLG Hamm, NJW-RR 2004, 311).
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