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   BGH, 17.01.1978 - VI ZR 116/76   

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BGH, 17.01.1978 - VI ZR 116/76 (https://dejure.org/1978,991)
BGH, Entscheidung vom 17.01.1978 - VI ZR 116/76 (https://dejure.org/1978,991)
BGH, Entscheidung vom 17. Januar 1978 - VI ZR 116/76 (https://dejure.org/1978,991)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • MDR 1978, 480
  • VersR 1978, 423
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.12.1971 - VI ZR 137/70

    Rentenversicherungsträger - Verjährungsfrist - Beginn - Leistungspflicht -

    Auszug aus BGH, 17.01.1978 - VI ZR 116/76
    Denn die Anmeldung erfüllte auch dann ihren Zweck, den Versicherer darüber zu unterrichten, daß gegen ihn aus einen bestimmten Ereignis Ersatzansprüche erhoben werden (vgl. Senatsurteil vom 21. Dezember 1971 - VI ZR 137/70 = VersR 1972, 271, 273; Prölss/Martin - VVG 21. Aufl. § 3 Nr. 3 PflVG Anm. 1 b).
  • BGH, 07.12.1976 - VI ZR 7/75

    Umfang der Hemmung der Verjährung

    Auszug aus BGH, 17.01.1978 - VI ZR 116/76
    Allerdings hat der Senat in seines Urteil vom 7. Dezember 1976 (VI ZR 7/75 - BGHZ 67, 372, 375) das Erfordernis "schriftliche Entscheidung" als schriftliche Ablehnung des geltend gemachten Anspruchs verstanden, eine Auslegung, die dem Text des Europäischen Übereinkommens vom 20. April 1959 entspricht (vgl. BGHZ 67, 376).
  • BGH, 14.12.1976 - VI ZR 1/76

    Verjährungshemmung - Beendigung der Verjährungshemmung - Treu und Glauben

    Auszug aus BGH, 17.01.1978 - VI ZR 116/76
    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 14. Dezember 1976 (VI ZR 1/76 = VersR 1977, 335 m.w. Nachw.) betont, daß grundsätzlich nur der Versicherer, nämlich durch die in § 3 Nr. 3 Satz 3 PflVG geforderte schriftliche Entscheidung die Möglichkeit hat, die Verjährungsfrist wieder in Lauf zu setzen, während der Geschädigte in der Regel die Beendigung der Verjährungshemmung nicht herbeiführen kann.
  • BGH, 15.11.1977 - VI ZR 250/76

    Hemmung der Verjährung des Direktanspruchs gegen den Versicherer

    Auszug aus BGH, 17.01.1978 - VI ZR 116/76
    In seinem Urteil vom 15. November 1977 hat der Senat diese Auffassung bestätigt (VI ZR 250/76 = VersR 1978, 93).
  • BGH, 17.02.2004 - VI ZR 429/02

    Hemmung der Verjährung wegen schwebender Verhandlungen

    Er soll die Möglichkeit einer gerichtlichen Auseinandersetzung offenhalten (vgl. Senatsurteil vom 17. Januar 1978 - VI ZR 116/76 - VersR 1978, 423).
  • BGH, 05.12.1995 - VI ZR 50/95

    Anforderungen an eine anspruchsbejahende Entscheidung des Versicherers

    Demgemäß muß die Erklärung zu den Ansprüchen erschöpfend, umfassend und endgültig sein (vgl. hierzu BGHZ 114, 299, 303; Senatsurteile vom 17. Januar 1978 - VI ZR 116/76 - VersR 1978, 423, 424; vom 13. Juli 1982 - VI ZR 281/80 - VersR 1982, 1006; vom 16. Oktober 1990 - VI ZR 275/89 - VersR 1991, 179, 180 und vom 28. Januar 1992 - VI ZR 114/91 - VersR 1992, 604, 605).

    bb) Ob Zahlungen, wie sie hier in den Jahren 1984 und 1985 auf Anforderung der Klägerin geleistet worden sind, ihrem Inhalt nach überhaupt als eine positive, anspruchsbejahende Erklärung des Versicherers verstanden werden können, hat der Senat bisher offen gelassen (vgl. dazu Senatsurteile vom 17. Januar 1978 - VI ZR 116/76 - aaO. und vom 28. Januar 1992 - VI ZR 114/91 - aaO.), letztlich jedoch für fraglich erachtet.

  • BGH, 30.04.1991 - VI ZR 229/90

    Anspruchsbejahende Entscheidung des Versicherers

    Der Geschädigte wird deshalb während der Zeit, während derer die Reaktion des Versicherers auf die Anspruchsanmeldung noch in der Schwebe ist vor dem Weiterlaufen einer die Durchsetzung seiner Ansprüche gefährdenden Verjährung bewahrt (vgl. Senatsurteil vom 17. Januar 1978 - VI ZR 116/76 - VersR 1978, 423).

    Dem Erfordernis der Eindeutigkeit und Endgültigkeit der Erklärung ist genügt, wenn die Reaktion des Versicherers zweifelsfrei erkennen läßt, daß er gegen den Grund des Anspruchs keine Einwendungen erhebt und daß er auch die Höhe künftiger Anforderungen jedenfalls dann nicht beanstanden werde, wenn sie belegt werden kann (vgl. Senatsurteil vom 17. Januar 1978 - VI ZR 116/76 - VersR 1978, 423, 424).

  • BGH, 02.03.1982 - VI ZR 245/79

    Umfang der Verjährungshemmung nach dem Pflichtversicherungsgesetz

    Diese so bewirkte Hemmung kann auch nicht durch den Schädiger oder den Verletzten beendet werden; nur dem Versicherer steht diese Möglichkeit offen (vgl. Senatsurteile vom 15. November 1977 - VI ZR 250/76 = VersR 1978, 93 und vom 17. Januar 1978 - VI ZR 116/76 = VersR 1978, 423), wie sich aus § 3 Nr. 3 Satz 3 PflVG zweifelsfrei ergibt.

    Ob man diese anspruchsbejahende, für den Geschädigten positive Mitteilung als "schriftliche Entscheidung" im Sinne von § 3 Nr. 3 Satz 3 PflVG werten darf - der Senat hat in seinem Urteil vom 17. Januar 1978 (aaO) diese Frage angesprochen, jedoch, weil nicht entscheidungserheblich, offen gelassen -, braucht letztlich auch im Streitfall nicht entschieden zu werden; denn auch wenn man diesem Schreiben eine die Hemmung der Verjährung beendende Wirkung beilegt, wurde die Klage noch rechtzeitig erhoben.

  • BGH, 18.02.1997 - VI ZR 356/95

    Anforderung an schriftliche Entscheidung des Versicherers

    Der erkennende Senat hat mehrfach entschieden, daß grundsätzlich nur der Versicherer selbst durch seine Entscheidung nach § 3 Nr. 3 Satz 3 PflVG die Verjährung wieder in Lauf setzen kann, während der Geschädigte in der Regel von sich aus die Hemmung der Verjährung nicht beenden kann (Senatsurteile vom 14. Dezember 1976 - VI ZR 1/76 - VersR 1977, 335, 336; vom 15. November 1977 - VI ZR 250/76 - VersR 1978, 93; vom 17. Januar 1978 - VI ZR 116/76 - VersR 1978, 423 und vom 2. März 1982 - VI ZR 245/79 - VersR 1982, 546, 548).

    Der erkennende Senat hat eine Ausnahme vom Erfordernis einer schriftlichen Entscheidung des Versicherers nämlich nur für Fälle erwogen, in welchen die Erteilung des schriftlichen Bescheids durch den Versicherer gerade deshalb nur eine reine Förmelei wäre, weil der Geschädigte die von ihm zunächst angemeldeten Ansprüche inzwischen offensichtlich nicht mehr weiterverfolge und deshalb auf einen endgültigen schriftlichen Bescheid nicht mehr warte (Senatsurteil vom 28. Januar 1992 - VI ZR 114/91 - VersR 1992, 604, 606), oder in welchen über die angemeldeten Ansprüche hinaus keine weitergehenden Ansprüche verfolgt würden (Senatsurteil vom 17. Januar 1978 - aaO.).

    Weder waren, wie etwa in dem durch Senatsurteil vom 17. Januar 1978 - aaO. - entschiedenen Fall, bestimmte Ansprüche bereits durch Vorschußzahlungen abgegolten worden, ohne daß noch weitere Erstattungsansprüche offenstanden, noch hat der Kläger entsprechend der ersten Fallgruppe zu erkennen gegeben, daß er die zunächst angemeldeten Schadensersatzansprüche nicht weiterverfolge.

  • BGH, 28.01.1992 - VI ZR 114/91

    Hemmung der Verjährung von Ansprüchen gegen den Versicherer nach dem

    Angesichts dieser Schutzfunktion beendet eine positive Entscheidung des Versicherers die Verjährungshemmung nur dann, wenn der Geschädigte aufgrund dieser Entscheidung sicher sein kann, daß auch künftige Forderungen aus dem Schadensfall freiwillig bezahlt werden, sofern der Geschädigte die entsprechenden Schadensposten der Höhe nach ausreichend belegt (Senatsurteil a.a.O. 303; so bereits auch Senatsurteil vom 17. Januar 1978 - VI ZR 116/76 - VersR 1978, 423, 424).

    Wie bereits in mehreren Senatsentscheidungen dargelegt (Senatsurteile vom 15. November 1977 - VI ZR 250/76 - VersR 1978, 93; vom 13. Juli 1982 - VI ZR 281/80 - VersR 1982, 1006; ebenso das bereits erwähnte Senatsurteil VI ZR 116/76 - aaO), beruht das Erfordernis der Schriftlichkeit in § 3 Nr. 3 Satz 3 PflVG auf der Notwendigkeit, im Interesse der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit die Entscheidung des Versicherers zu verdeutlichen.

  • OLG Naumburg, 08.07.2013 - 9 W 5/13

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Gerichtliche Feststellung der Verpflichtung zum

    Ein solcher Fall kann beispielsweise dann vorliegen, wenn die Partei durch Bitte um Verzicht auf die Verjährungseinrede gegenüber der Versicherung sinngemäß erklärt, nicht mehr auf die schriftliche Entscheidung der Versicherung zu warten (so in dem Fall, der dem Urteil des BGH vom 17.01.1978, VI ZR 116/76, zitiert nach Juris, zugrunde lag).
  • OLG Hamm, 17.03.1992 - 7 U 103/91

    Schadensersatz wegen Verseuchung eines Grundstücks mit Transformatorenöl;

    Wie der BGH wiederholt ausgeführt hat (VersR 1977, 335; 1978, 93; 1978, 423) kann grundsätzlich nur der Versicherer die Verjährungsfrist wieder in Lauf setzen, während der Geschädigte in der Regel die Beendigung der Verjährungshemmung nicht herbeiführen kann.

    Der BGH hat zwar in einem Fall eine solche Möglichkeit bejaht (VersR 1978, 423); jedoch unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt grundlegend von jenem, der dem BGH damals zur Entscheidung vorlag:.

  • OLG Bamberg, 15.06.2004 - 5 U 186/03

    Schadenersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall

    Der Geschädigte muß der Entscheidung sicher entnehmen können, daß und in welchem Umfang künftige Forderungen aus dem Schadensfall freiwillig bezahlt werden, sofern sie nur der Höhe nach ausreichend belegt werden (vgl. BGHZ 114, 299, 303 = VersR 91, 878, 879; BGH VersR 91, 179; 96, 369 ff.; 78, 423; 82, 1006; 92, 604, 605).
  • BGH, 12.06.1979 - VI ZR 80/78

    Anforderungen an Schadensmeldung; Hemmung der Verjährung

    Der Senat hat bereits in seinemUrteil vom 21. Dezember 1971 (VI ZR 137/70 = VersR 1972, 271, 273) unter Hinweis auf die Parallele zu § 12 Abs. 2 VVG zur Frage des notwendigen Inhalts einer Anmeldung im Sinne von § 3 Nr. 3 Satz 3 PflVersG Stellung genommen und den dabei herausgestellten Grundsatz zuletztim Urteil vom 17. Januar 1978 (VI ZR 116/76 = VersR 1978, 423) bestätigt.

    Es genügt vielmehr, den Versicherer darüber zu unterrichten, daß gegen ihn aus einem bestimmten Ereignis Ersatzansprüche erhoben werden (so vor allem schon Senatsurteil vom 17. Januar 1978 a.a.O.; Prölss/Martin, VVG 21. Aufl. § 3 Nr. 3 PflVersG Anm. 1 b).

  • OLG München, 22.01.1991 - 5 U 3964/90

    Anforderungen an eine die Verjährungsfrist auslösende Kenntnis wegen einer

  • BGH, 28.01.1992 - IV ZR 114/91

    Schriftform zur Beendigung der Verjährungshemmung bei positiver Entscheidung des

  • OLG Bamberg, 16.07.2015 - 1 U 129/14

    Schadensersatz- und Erfüllungsansprüche gegen englischen Lebensversicherer

  • OLG Düsseldorf, 13.03.2012 - 1 U 123/11

    Verjährung von Ansprüchen aus einem Verkehrsunfall gem. § 852 BGB a.F.

  • OLG Rostock, 22.10.2010 - 5 U 225/09

    Anforderungen an die Berufungsbegründung bei einheitlichem Streitgegenstand mit

  • BGH, 12.06.1979 - VI ZR 192/78

    Hemmung der Verjährung nach dem Pflichtversicherungsgesetz

  • OLG Hamm, 13.01.1993 - 20 U 224/92

    Hemmung der Verjährung; Invaliditätsentschädigungsanspruch; Unfallanzeige;

  • LG Bamberg, 28.09.2020 - 43 O 179/20

    Zur Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen die Herstellerin bei vom

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