Rechtsprechung
| BGH, 24.03.1964 - VI ZR 12/63 |
Volltextveröffentlichungen
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StVO (a.F.) § 12 Abs. 4
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem entgegenkommenden Mopedfahrer beim Überholen eines Radfahrers
Kurzfassungen/Presse
- Jurion (Leitsatz)
Zeitschriftenfundstellen
- VersR 1964, 777
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 17.03.1992 - VI ZR 62/91
Unabwendbarkeit eines Verkehrsunfalls bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit
Diese Wertung hat unter Berücksichtigung der konkreten Verkehrsumstände zu erfolgen (vgl. Senat, VersR 1964, 777, 778). - BGH, 17.03.1992 - VI ZR 63/91 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 20.09.1966 - VI ZR 16/65
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem in einer engen Kurve entgegenkommenden …
Vergeblich beruft sich die Revision schließlich auf die Entscheidung des erkennenden Senats vom 24. März 1964 - VI ZR 12/63, VersR 1964, 777 - um darzutun, dass der Unfall für den Beklagten auch dann nicht unabwendbar gewesen sei, wenn er nicht damit rechnen konnte, dass das Kraftrad nach links umkippen werde.
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