Rechtsprechung
   BGH, 17.05.1960 - VI ZR 121/59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,1542
BGH, 17.05.1960 - VI ZR 121/59 (https://dejure.org/1960,1542)
BGH, Entscheidung vom 17.05.1960 - VI ZR 121/59 (https://dejure.org/1960,1542)
BGH, Entscheidung vom 17. Mai 1960 - VI ZR 121/59 (https://dejure.org/1960,1542)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1960,1542) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1960, 802
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.02.1954 - II ZR 3/53

    Dokumentarfilm - §§ 709, 432 BGB, keine Feststellungsklage über

    Auszug aus BGH, 17.05.1960 - VI ZR 121/59
    Es genügt, daß die einzelnen Geschäfte für Rechnung der Gesellschaft abgeschlossen werden (sogen. Innengesellschaft, vgl. BGHZ 12, 308, 314 [BGH 24.02.1954 - II ZR 3/53]; BGB-RGRK, 11. Aufl., Anm. 5 vor § 705 BGB).
  • RG, 19.06.1918 - VI 143/16

    Haftung aus Vertrag und unerlaubter Handlung.

    Auszug aus BGH, 17.05.1960 - VI ZR 121/59
    Ist aber die vertragliche Haftung auf bestimmte Schuldformen begrenzt, kann auch nach Deliktsrecht keine strengere Haftung eintreten (RGZ 88, 317; BGH Urteil vom 20. Oktober 1953 - I ZR 125/52 - NJW 1954, 145).
  • BGH, 26.01.1951 - V ZR 61/50
    Auszug aus BGH, 17.05.1960 - VI ZR 121/59
    Das Berufungsgericht führt unter Hinweis auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26. Januar 1954 - V ZR 61/50 - NJW 1951, 308 Nr. 2 aus, die Gesellschaft im Sinne der §§ 705 ff BGB bilde ein auf einem Vertrag beruhendes Rechtsverhältnis, durch das mehrere Personen einander zur Förderung eines gemeinsamen Zweckes verpflichtet und dadurch zu einer Personengemeinschaft verbunden seien.
  • BGH, 20.10.1953 - I ZR 125/52

    Ein Astrologe scheitert vor Gericht

    Auszug aus BGH, 17.05.1960 - VI ZR 121/59
    Ist aber die vertragliche Haftung auf bestimmte Schuldformen begrenzt, kann auch nach Deliktsrecht keine strengere Haftung eintreten (RGZ 88, 317; BGH Urteil vom 20. Oktober 1953 - I ZR 125/52 - NJW 1954, 145).
  • BGH, 23.06.1954 - VI ZR 34/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.05.1960 - VI ZR 121/59
    Die Entscheidung des erkennenden Senats vom 23. Juni 1954 - VI ZR 34/53 - VRS 7, 6, steht ebenfalls der Annahme eines Gesellschaftsvertrages nicht entgegen.
  • AG Brandenburg, 22.09.2017 - 31 C 216/16

    Fahrzeugunterstellung über mehrere Jahre - Eigentumsaufgabe

    Da nicht anzunehmen ist, dass sich die Beklagten anders verhalten hätte, wenn der im Eigentum des Klägers stehende Pkw nicht in ihrer Scheune eingelagert gewesen wäre, muss hieraus dann wohl auch gefolgert werden, dass die Beklagten die eigenübliche Sorgfalt vorliegend beachtet haben ( BGH , VersR 1960, Seiten 802 ff.; OLG Zweibrücken , Urteil vom 11.04.2002, Az.: 4 U 122/01, u.a. in: NJW-RR 2002, Seiten 1456 f. ).
  • OLG Karlsruhe, 12.09.2007 - 7 U 169/06

    Rückgewährschuldverhältnis: Wertersatz wegen Beschädigung eines Motorrades bei

    Zwar wird aus einer zugleich erfolgten Eigenschädigung prima facie geschlossen, dass der Schuldner in eigenen Angelegenheiten nicht sorgfältiger zu verfahren pflegt (BGH, VersR 1960, 802, 804; Palandt/Heinrichs, 66. Auflage, Rn. 3 zu § 277; Grundmann, in: MünchKommBGB, 5. Auflage, Rn. 4 zu § 277 i.V. mit Fußnote 11; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2002, 1456, 1457; wohl auch BGH VersR 1960, 802, 804).
  • BGH, 20.12.1966 - VI ZR 53/65

    Sorgfaltspflichten des Gesellschafters beim Lenken eines Kfz

    Soweit zu den Pflichten des Gesellschafters das Lenken eines Kraftfahrzeugs gehört, wird seine Haftung nicht durch § 708 BGB auf konkrete Fahrlässigkeit beschränkt (Abweichung von VI ZR 121/59 = VersR 1960, 802).

    Die Annahme des Berufungsgerichts und bisher auch des erkennenden Senats (vgl. Urteil vom 17. Mai 1960 - VI ZR 121/59 = VersR 60, 802), daß der Fahrer in Fällen der vorliegenden Art nach § 708 BGB nur für die in eigenen Angelegenheiten beobachtete Sorgfalt einzustehen habe, hält der Überprüfung nicht stand.

  • OLG Zweibrücken, 11.04.2002 - 4 U 122/01

    Verwahrungsvertrag: Selbstschädigung als Indiz für Beachtung der eigenüblichen

    Da nicht anzunehmen ist, dass sich der Beklagte anders verhalten hätte, wenn die im Eigentum der Klägerin stehenden Gegenstände nicht in seinem Schaustellerwagen eingelagert gewesen wären, muss gerade aus dieser Selbstschädigung gefolgert werden, dass der Beklagte die eigenübliche Sorgfalt beachtet hat (vgl. dazu BGH VersR 1960, 802, 804; Grundmann aaO Rdn. 3 mit Fn. 11, jew. m.w.N.).
  • BGH, 29.12.1966 - VI ZR 53/65
    »Soweit zu den Pflichten des Gesellschafters das Lenken eines Kraftfahrzeugs gehört, wird seine Haftung nicht durch § 708 BGB auf konkrete Fahrlässigkeit beschränkt (Abweichung von VI ZR 121/59, VersR 1960, 802).«.

    Die Annahme des Berufungsgerichts und bisher auch des erkennenden Senats (vgl. Urteil vom 17. Mai 1960 - VI ZR 121/59 -, VersR 1960, 802), dass der Fahrer in Fällen der vorliegenden Art nach § 708 BGB nur für die in eigenen Angelegenheiten beobachtete Sorgfalt einzustehen habe, hält der Überprüfung nicht stand.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht