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   BGH, 28.09.2021 - VI ZR 1228/20   

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https://dejure.org/2021,46258
BGH, 28.09.2021 - VI ZR 1228/20 (https://dejure.org/2021,46258)
BGH, Entscheidung vom 28.09.2021 - VI ZR 1228/20 (https://dejure.org/2021,46258)
BGH, Entscheidung vom 28. September 2021 - VI ZR 1228/20 (https://dejure.org/2021,46258)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW

    § 823 Abs. 1, § 1004 BGB, Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG, § 1004 Abs. 1 Satz 2, § 823 Abs. 1 BGB, Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 8 Abs. 1 EMRK, Art. 5 Abs. 1 GG, Art. 10 Abs. 1 EMRK, § 286 ZPO

  • JurPC

    Löschung einer Gegendarstellung aus dem Online-Archiv eines Presseorgans

  • Wolters Kluwer

    Entfernung einer von einem Betroffenen selbst erwirkten Gegendarstellung aus dem Online-Archiv eines Presseorgans; Bereithaltung der Gegendarstellung im Online-Archiv einer Zeitung als Eingriff in das Persönlichkeitsrecht

  • rewis.io
  • kanzlei.biz

    Besteht ein Anspruch auf Löschung eines Presseartikels, so entsteht auch ein Anspruch auf Löschung seiner Gegendarstellung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823 Abs. 1; BGB § 1004 Abs. 1 S. 2; GG Art. 1 Abs. 1; GG Art. 2 Abs. 1
    Anspruch auf Entfernung einer selbst erwirkten Gegendarstellung aus dem Online-Archiv eines Presseorgans

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Anspruch auf Löschung einer selbst erwirkten Gegendarstellung aus dem Online-Archiv eines Presseorgans, wenn auch die unzulässige Erstmitteilung dort nicht mehr zum Abruf vorgehalten wird.

  • rechtsportal.de

    Entfernung einer von einem Betroffenen selbst erwirkten Gegendarstellung aus dem Online-Archiv eines Presseorgans; Bereithaltung der Gegendarstellung im Online-Archiv einer Zeitung als Eingriff in das Persönlichkeitsrecht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Wer Anspruch auf Löschung eines Presseartikels hat, hat auch Anspruch auf Löschung seiner Gegendarstellung

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Löschung einer vom Betroffenen selbst erwirkten Gegendarstellung aus dem Online-Archiv eines Presseorgans

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gegendarstellung - und ihre Löschung aus dem Online-Archiv der Zeitung

  • verweyen.legal (Kurzinformation und Auszüge)

    Gegendarstellung muss aus Online-Archiv gelöscht werden

  • wbs.legal (Kurzinformation)

    Falschmeldung in Boulevard-Zeitung - Auch eine Gegendarstellung muss gelöscht werden

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Bild muss mit falscher Meldung auch die Gegendarstellung löschen

Besprechungen u.ä.

  • lhr-law.de (Entscheidungsbesprechung)

    Online-Archive: Wenn ein unzulässiger Pressebericht gelöscht wird, muss auch eine Gegendarstellung gelöscht werden

Sonstiges (2)

  • media-kanzlei.com (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Presserecht: Löschung einer Gegendarstellung aus dem Online-Archiv

  • anwalt.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Anspruch auf Löschung einer Gegendarstellung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2022, 626
  • MDR 2022, 32
  • GRUR 2022, 113
  • VersR 2022, 112
  • MMR 2022, 212
  • K&R 2022, 46
  • afp 2021, 520
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 07.07.2020 - 1 BvR 146/17

    Zulässiges Vorhalten von Verdachtsberichterstattung in Online-Pressearchiven

    Auszug aus BGH, 28.09.2021 - VI ZR 1228/20
    Doch ist die Interessenlage im Übrigen im vorliegenden Fall schon im Ausgangspunkt eine andere als in den zuletzt vom Senat (vgl. Senatsurteil vom 22. September 2020 - VI ZR 476/19, AfP 2020, 494 mwN) und vom Bundesverfassungsgericht (vgl. etwa BVerfG, AfP 2020, 302 mwN) zur Frage der Online-Archive entschiedenen Fällen.

    (6) Bei dieser Sachlage kommt es entgegen der Auffassung der Revision nicht darauf an, ob die Auffindbarkeit der Gegendarstellung für den Internetnutzer durch weitere Maßnahmen, etwa die weitergehende Sperrung für den Zugriff von gängigen Suchmaschinen und der eigenen Suchfunktion auf der Webseite der Beklagten, weiter reduziert werden kann (vgl. hierzu für den Fall der ursprünglich rechtmäßigen Berichterstattung Senatsurteil vom 22. September 2020 - VI ZR 476/19, AfP 2020, 494 Rn. 11 ff.; BVerfG, AfP 2020, 302 Rn. 11; jeweils mwN).

  • BGH, 22.09.2020 - VI ZR 476/19

    Klage auf Unterlassung der namentlichen Identifizierung des Klägers in einer

    Auszug aus BGH, 28.09.2021 - VI ZR 1228/20
    Doch ist die Interessenlage im Übrigen im vorliegenden Fall schon im Ausgangspunkt eine andere als in den zuletzt vom Senat (vgl. Senatsurteil vom 22. September 2020 - VI ZR 476/19, AfP 2020, 494 mwN) und vom Bundesverfassungsgericht (vgl. etwa BVerfG, AfP 2020, 302 mwN) zur Frage der Online-Archive entschiedenen Fällen.

    (6) Bei dieser Sachlage kommt es entgegen der Auffassung der Revision nicht darauf an, ob die Auffindbarkeit der Gegendarstellung für den Internetnutzer durch weitere Maßnahmen, etwa die weitergehende Sperrung für den Zugriff von gängigen Suchmaschinen und der eigenen Suchfunktion auf der Webseite der Beklagten, weiter reduziert werden kann (vgl. hierzu für den Fall der ursprünglich rechtmäßigen Berichterstattung Senatsurteil vom 22. September 2020 - VI ZR 476/19, AfP 2020, 494 Rn. 11 ff.; BVerfG, AfP 2020, 302 Rn. 11; jeweils mwN).

  • BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 20/81

    Gegendarstellung

    Auszug aus BGH, 28.09.2021 - VI ZR 1228/20
    Demjenigen, dessen Angelegenheiten in den Medien öffentlich erörtert werden, wird ein Anspruch darauf eingeräumt, an gleicher Stelle, mit derselben Publizität und vor demselben Forum mit einer eigenen Darstellung zu Wort zu kommen; er kann sich alsbald und damit besonders wirksam verteidigen, während etwaige daneben bestehende zivil- und strafrechtliche Mittel des Persönlichkeitsschutzes bei Durchführung des Hauptsacheverfahrens regelmäßig erst in einem Zeitpunkt zum Erfolg führen, in dem der zugrundeliegende Vorgang in der Öffentlichkeit bereits wieder vergessen ist (BVerfGE 63, 131, 142, juris Rn. 29 f.).

    Andernfalls führte die verfahrensrechtliche Ausgestaltung des Gegendarstellungsrechts, die sich ebenfalls an dem in Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG gewährleisteten Persönlichkeitsrecht messen lassen muss (vgl. BVerfGE 63, 131, 143, juris Rn. 31), im Ergebnis zu einer Entwertung der materiellen Grundrechtsposition des Klägers.

  • BVerfG, 06.11.2019 - 1 BvR 16/13

    Recht auf Vergessen I - Auch bei gleichzeitiger Geltung der Unionsgrundrechte

    Auszug aus BGH, 28.09.2021 - VI ZR 1228/20
    Die Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts des Klägers ist damit zwar deutlich weniger intensiv als bei einem prioritären Nachweis der Gegendarstellung über eine allgemeine Namenssuche mittels einer gängigen Suchmaschine (vgl. hierzu BVerfGE 152, 152 Rn. 146 ff.), sie ist aber weiterhin vorhanden.

    Zwar liegt die Möglichkeit, einmal veröffentlichte Berichte online vollständig zu archivieren und als Spiegel der Zeitgeschichte zu erhalten, grundsätzlich im öffentlichen Interesse und auch im von Art. 5 Abs. 1 GG erfassten eigenen Interesse der Presseverlage (vgl. BVerfGE 152, 152 Rn. 112 f., 130 mwN).

  • BGH, 17.12.2019 - VI ZR 249/18

    Erkennbarmachung des Beschuldigten durch Wortberichterstattung über ein

    Auszug aus BGH, 28.09.2021 - VI ZR 1228/20
    Die Zulässigkeit der Berichterstattung vom 15. Januar 2016 im Übrigen war Gegenstand eines gesonderten Verfahrens (vgl. hierzu Senatsurteil vom 17. Dezember 2019 - VI ZR 249/18, AfP 2020, 143).

    Doch handelt es sich, anders als die Revision meint, nicht etwa um die unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebenssachverhalts (§ 286 ZPO), wenn der Frage der Rechtmäßigkeit der Erstmitteilung im Übrigen (vgl. hierzu aber Senatsurteil vom 17. Dezember 2019 - VI ZR 249/18, AfP 2020, 143) im Streitfall kein entscheidendes Gewicht zukommt.

  • BVerfG, 07.02.2018 - 1 BvR 442/15

    Verletzung der Pressefreiheit durch ungerechtfertigte Verpflichtung zum Abdruck

    Auszug aus BGH, 28.09.2021 - VI ZR 1228/20
    Die Gegendarstellung ist damit von der Erstmitteilung abhängig (vgl. BVerfG, NJW 2018, 1596 Rn. 18).
  • BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93

    Caroline von Monaco I

    Auszug aus BGH, 28.09.2021 - VI ZR 1228/20
    Der Betroffene kann nur den in der Erstmitteilung enthaltenen Tatsachen widersprechen und muss dabei einen angemessenen Rahmen wahren, der regelmäßig durch den Umfang des beanstandeten Textes bestimmt wird (vgl. BVerfGE 97, 125, 147, juris Rn. 117).
  • BGH, 06.04.1976 - VI ZR 246/74

    Ersatz der Aufwendungen für eine Anzeigenaktion bei Verletzung des

    Auszug aus BGH, 28.09.2021 - VI ZR 1228/20
    Der Gegendarstellungsanspruch dient seiner Natur nach vorrangig dem Schutz des Persönlichkeitsrechts des Betroffenen (vgl. Senatsurteil vom 6. April 1976 - VI ZR 246/74, BGHZ 66, 182, 195, juris Rn. 122).
  • BGH, 16.02.2016 - VI ZR 367/15

    Rechtmäßigkeit der Abrufbarkeit von Altmeldungen im Online-Archiv einer

    Auszug aus BGH, 28.09.2021 - VI ZR 1228/20
    Ein schützenswertes Interesse an dem weiteren Vorhalten der - im Umfang der Gegendarstellung bereits ursprünglich rechtswidrigen - Erstmitteilung vom 15. Januar 2016 im Online-Archiv der Beklagten besteht nicht (vgl. Senatsurteil vom 16. Februar 2016 - VI ZR 367/15, NJW-RR 2017, 31 Rn. 31 ff.).
  • BGH, 29.06.2021 - VI ZR 52/18

    A) Dient der Betrieb eines einer bestimmten Person 'gewidmeten',

    Auszug aus BGH, 28.09.2021 - VI ZR 1228/20
    Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht ist nur dann rechtswidrig, wenn das Schutzinteresse des Betroffenen die schutzwürdigen Belange der anderen Seite überwiegt (st. Rspr., vgl. zuletzt nur Senatsurteil vom 29. Juni 2021 - VI ZR 52/18, AfP 2021, 322 Rn. 24 mwN).
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