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   BGH, 09.01.1961 - VI ZR 138/61   

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BGH, 09.01.1961 - VI ZR 138/61 (https://dejure.org/1961,7589)
BGH, Entscheidung vom 09.01.1961 - VI ZR 138/61 (https://dejure.org/1961,7589)
BGH, Entscheidung vom 09. Januar 1961 - VI ZR 138/61 (https://dejure.org/1961,7589)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.12.1961 - VI ZR 45/61
    Auszug aus BGH, 09.01.1961 - VI ZR 138/61
    Aber auch hier überschreitet er die Grenzen, die seinem Ermessen gesetzt sind, wenn er sich eine Sachkunde zutraut, die er nicht haben kann, und wenn er zu einer Schätzung greift, ohne für sie eine tragfähige Grundlage zu besitzen (Urteil des BGH vom 15.12.1961 - VI ZR 45/61 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BGH, 08.07.1953 - VI ZR 137/52
    Auszug aus BGH, 09.01.1961 - VI ZR 138/61
    Nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs, auf die das Berufungsgericht mit Recht verweist, sind die Krankheitserscheinungen, die durch einen Unfall nur deshalb ausgelöst worden sind, weil die Anlage zu der Krankheit bei der Verletzten schon vorhanden war, im Rechtssinne in vollem Umfang eine Folge des Unfalls (Urteil des BGH vom 8. Juli 1953 - VI ZR 137/52 - VRS 5, 263 Nr. 484 und die dort angeführten Urteile des Reichsgerichts).
  • BGH, 02.07.1957 - VI ZR 205/56

    Meckelsches Divertikel - § 823 BGB, Folgeschaden, Zurechnung, Adäquanz

    Auszug aus BGH, 09.01.1961 - VI ZR 138/61
    Dabei fehlt es entgegen der Meinung der Revision auch nicht an dem inneren Zusammenhang mit der Unfallverletzung, wie ihn der Bundesgerichtshof in seinem Urteil BGHZ 25, 86 ff [BGH 02.07.1957 - VI ZR 205/56] als Voraussetzung dafür gefordert hat, daß die Folgen der Operation dem Schädiger unter dem Gesichtspunkt der Haftung für diesen Erfolg zugerechnet werden können.
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Rechtsprechung
   BGH, 09.01.1962 - VI ZR 138/61   

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BGH, Entscheidung vom 09.01.1962 - VI ZR 138/61 (https://dejure.org/1962,11311)
BGH, Entscheidung vom 09. Januar 1962 - VI ZR 138/61 (https://dejure.org/1962,11311)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1962, 351
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 30.04.1996 - VI ZR 55/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    So ist die volle Haftung auch in Fällen bejaht worden, in denen der Schaden auf einem Zusammenwirken körperlicher Vorschäden und der Unfallverletzungen beruhte (Senatsurteile vom 9. Januar 1962 - VI ZR 138/61 - VersR 1962, 351; vom 10. Mai 1966 - VI ZR 243/64 - VersR 1966, 737; vom 15. Oktober 1968 - VI ZR 226/67 - VersR 1969, 43; vom 22. September 1992 - VI ZR 293/91 - VersR 1993, 55 - Aneurysma).
  • OLG Düsseldorf, 17.11.2015 - 1 U 159/14

    Höhe des Schmerzensgeldes bei unfallbedingter HWS-Distorsion I.-Grades

    Mag auch der Unfall in solchen Fällen nur der Auslöser für seelische Fehlreaktionen sein, so stellt das Unfallereignis doch eine Mitursache für die psychosomatischen Folgewirkungen dar, die wie jede andere Ursache zur vollen Haftung führt (BGH NJW 1996, 2425, 2427 mit Hinweis auf BGH NJW 1971, 1883; BGH VersR 1962, 351; BGH NJW 1992, 3298 und weiteren Rechtsprechungsnachweisen; vgl. auch Senat, Urteil vom 25.11.2014 - I-1 U 211/13).
  • BGH, 22.03.1966 - VI ZR 233/64

    Unfallbedingte Verursachung einer Zuckererkrankung auf Grund einer

    Zutreffend weist die Revision darauf hin, daß für den ursächlichen Zusammenhang im Rechtssinne nicht erforderlich ist, daß der Unfall zur Entstehung der Zuckererkrankung geführt hat, sondern ausreicht, wenn er einen latenten Krankheitszustand des Inselorgans ausgelöst hat (vgl. BGH Urteil vom 9. Januar 1962 - VI ZR 138/61 - VersR 1962, 351; Urteil vom 5. Februar 1965 - VI ZR 239/63 - VersR 1965, 491, 492) [BGH 05.02.1965 - VI ZR 239/63].

    Es führt vielmehr im Hinblick auf das Vorbringen des Klägers unter Hinweis auf die Entscheidung des Senats vom 9. Januar 1962 (a.a.O.) aus, es sei ebenfalls nicht davon überzeugt, daß der Unfall einen anlagebedingten Diabetes mollitus ausgelöst habe, gerade darum sei es in diesem Rechtsstreit auch gegangen.

  • OLG Düsseldorf, 25.11.2014 - 1 U 211/13
    Mag auch der Unfall in solchen Fällen nur der Auslöser für seelische Fehlreaktionen sein, so stellt das Unfallereignis doch eine Mitursache für die psychosomatischen Folgewirkungen dar, die wie jede andere Ursache zur vollen Haftung nach § 823 BGB führt (BGH NJW 1996, 2425, 2427 mit Hinweis auf BGH NJW 1971, 1883; BGH VersR 1962, 351; BGH NJW 1992, 3298 und weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • OLG Hamm, 11.10.1995 - 13 U 267/91

    Schadensersatzanspruch nach einem Verkehrsunfall

    Auch eine mittelbare Kausalität in dem Sinne, daß der Unfall zu einer dauerhaften Verschlimmerung eines Vorschadens geführt hätte (vgl. BGH VersR 1962 S. 351 und 1969 S. 43), läßt sich - wie ausgeführt - nicht bejahen.
  • OLG Frankfurt, 04.12.1986 - 1 U 281/85
    Eingeleitet wird die Gesamtheit der Stoffe, die als Abwasser sich in der Kanalisation befindet und dort transportiert wird (BGHZ 55, 180 [ 1 84] = VersR 1971, 420 [421 ]; 62, 351 355 = VersR 1974, 1022 1023).
  • BGH, 04.05.1965 - VI ZR 233/63

    Ersatz eines Verdienstausfallschadens - Anspruch auf Schmerzensgeld

    Auf die Revision des Beklagten ist das erste Berufungsurteil durch das Urteil des erkennenden Senats, vom 9. Januar 1962 - VI ZR 138/61 - veröffentlicht in VersR.
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