Rechtsprechung
BGH, 20.03.1984 - VI ZR 14/82 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- verkehrslexikon.de
Zum Erwerbsschaden eines durch Unfall arbeitsunfähig gewordenen Arbeitslosen
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Erstattungsanspruch der Betriebskrankenkasse gegen die Haftpflichtversicherung des bei einem Verkehrsunfall geschädigten Erwerbslosen wegen der Zahlung von Krankengeld anstellte der zuvor bezogenen Arbeitslosenhilfe - Übergang des Arbeitslosengeldes auf die ...
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
AFG §§ 100, 134; BGB § 842; RVO § 1542
Ersatzansprüche eines Erwerbslosen
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Schadensersatz
- Entschädigungen wegen Körperverletzung
Papierfundstellen
- BGHZ 90, 334
- NJW 1984, 1811
- MDR 1984, 658
- NZA 1985, 377
- VersR 1984, 639
- BB 1984, 1234
Wird zitiert von ... (45) Neu Zitiert selbst (16)
- BGH, 05.05.1970 - VI ZR 212/68
Begriff des Schadens durch Wegfall der Arbeitskraft im haftungsrechtlichen Sinne
Auszug aus BGH, 20.03.1984 - VI ZR 14/82
Dabei kommt allerdings nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats der Arbeitskraft als solcher kein Vermögenswert zu; ihr Wegfall allein stellt deshalb auch bei "normativer" Betrachtung keinen Schaden im haftungsrechtlichen Sinne dar (Senatsurteile BGHZ 54, 45, 49 ff mit Anm. Weber LM § 249 (A) BGB Nr. 26 und vom 26. Oktober 1976 - VI ZR 216/75 = VersR 1977, 130, 131 m.w.Nachw.).Aus diesem Grunde entsteht demjenigen, der nur von seinem Vermögen oder seiner Rente lebt, arbeitsunwillig oder arbeitslos ist, ohne Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe beanspruchen zu können allein durch den Verlust seiner Arbeitsfähigkeit noch kein ersatzpflichtiger Schaden (BGHZ 54, 45, 52).
Die Ersatzpflicht greift jedoch ein, wenn durch die Beeinträchtigung der Arbeitskraft des Verletzten in dessen Vermögen ein konkreter Schaden entstanden ist (Senatsurteile BGHZ 54, 45, 50 und vom 7. Dezember 1976 - VI ZR 7/75 - VersR 1977, 282 m.w. Nachw.).
- BGH, 20.11.1980 - III ZR 122/79
Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung als anderweitige …
Auszug aus BGH, 20.03.1984 - VI ZR 14/82
Der Schädiger soll also nicht freigestellt werden, wenn er ohne das Bestehen der Sozialversicherung dem Geschädigten Ersatz zu leisten gehabt hätte (BGHZ 79, 26, 33 f) [BGH 20.11.1980 - III ZR 122/79].Daß dem Krankengeld eine sogenannte Lohnersatzfunktion zukommt, weil es ebenso wie der Arbeitslohn dem Lebensunterhalt des Versicherten dient, ist in der Rechtsprechung anerkannt (…vgl. Senatsurteile vom 11. Mai 1976 = a.a.O. und vom 3. Mai 1977 - VI ZR 235/75 = VersR 1977, 768, 770; s. auch BGHZ 79, 26, 32) [BGH 20.11.1980 - III ZR 122/79].
- BGH, 19.10.1982 - VI ZR 238/80
Rückgriff des Sozialversicherungsträgers wegen eines dem Verletzten zu …
Auszug aus BGH, 20.03.1984 - VI ZR 14/82
Die Vorschrift des § 1542 RVO begründet für den Ersatzpflichtigen keine erweiterte Einstandspflicht für die Belastungen des SVT durch dessen vom Gesetz angeordnete Leistungsverpflichtungen, sondern verhindert nur, daß solche Leistungen im Ergebnis dem Schädiger zugute kommen (vgl. Senatsurteile vom 4. Mai 1982 - VI ZR 175/80 = VersR 1982, 767, 768 und vom 19. Oktober 1982 - VI ZR 238/80 = VersR 1983, 52, 53).So hat der erkennende Senat bei der unfallbedingten Schmälerung des Altersruhegeldes durch eine seine Funktion mitübernehmende Unfallrente in Höhe des gemäß § 1278 RVO ruhenden Teils der Altersrente einen ersatzpflichtigen Schaden des Rentenberechtigten ebenso verneint (…Urteil vom 26. Oktober 1976 = aaO) wie beim Zusammentreffen einer (niedrigeren) Waisenrente aus der Angestelltenversicherung mit einer (höheren) Waisenrente aus der Rentenversicherung der Arbeiter für die gemäß § 57 Abs. 2 AVG ruhende niedrigere Rente (BGHZ 54, 377); gleiches gilt bei der Ablösung des Kindergeldanspruchs nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 BKGG durch einen Anspruch auf gleichhohe Kinderzulagen aus der gesetzlichen Unfallversicherung gemäß § 583 Abs. 2 RVO (Urteil vom 4. Juli 1978 - VI ZR 11/77 = VersR 1978, 861) oder auf entsprechende Kinderzuschüsse zur Berufsunfähigkeitsrente nach § 1262 RVO (Urteil vom 19. Oktober 1982 - aaO).
- BGH, 04.07.1978 - VI ZR 11/77
Ansprüche einer Berufsgenossenschaft auf Erstattung der Kinderzulage in Höhe des …
Auszug aus BGH, 20.03.1984 - VI ZR 14/82
So hat der erkennende Senat bei der unfallbedingten Schmälerung des Altersruhegeldes durch eine seine Funktion mitübernehmende Unfallrente in Höhe des gemäß § 1278 RVO ruhenden Teils der Altersrente einen ersatzpflichtigen Schaden des Rentenberechtigten ebenso verneint (…Urteil vom 26. Oktober 1976 = aaO) wie beim Zusammentreffen einer (niedrigeren) Waisenrente aus der Angestelltenversicherung mit einer (höheren) Waisenrente aus der Rentenversicherung der Arbeiter für die gemäß § 57 Abs. 2 AVG ruhende niedrigere Rente (BGHZ 54, 377); gleiches gilt bei der Ablösung des Kindergeldanspruchs nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 BKGG durch einen Anspruch auf gleichhohe Kinderzulagen aus der gesetzlichen Unfallversicherung gemäß § 583 Abs. 2 RVO (Urteil vom 4. Juli 1978 - VI ZR 11/77 = VersR 1978, 861) oder auf entsprechende Kinderzuschüsse zur Berufsunfähigkeitsrente nach § 1262 RVO (…Urteil vom 19. Oktober 1982 - aaO).Schadensrechtlich bedeutet dies hier, daß die zur Arbeitsunfähigkeit des H. führende Körperverletzung durch den Verkehrsunfall und der hierdurch eingetretene Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosenhilfe zu einer Minderung des Vermögens des H. und damit zu einem konkreten Schaden geführt hat, der vom Schädiger haftungsrechtlich zu verantworten ist (vgl. bereits Senatsurteil vom 4. Juli 1978 a.a.O. unter II 3).
- BGH, 03.05.1977 - VI ZR 235/75
Gesetzlicher Forderungsübergang bei Zahlung von Krankengeld; DM 20000 …
Auszug aus BGH, 20.03.1984 - VI ZR 14/82
Daß dem Krankengeld eine sogenannte Lohnersatzfunktion zukommt, weil es ebenso wie der Arbeitslohn dem Lebensunterhalt des Versicherten dient, ist in der Rechtsprechung anerkannt (…vgl. Senatsurteile vom 11. Mai 1976 = a.a.O. und vom 3. Mai 1977 - VI ZR 235/75 = VersR 1977, 768, 770; s. auch BGHZ 79, 26, 32) [BGH 20.11.1980 - III ZR 122/79]. - BGH, 23.09.1965 - II ZR 144/63
Klage gegen die Kfz-Haftpflichtversicherung auf Versicherungsschutz; Ausschluss …
Auszug aus BGH, 20.03.1984 - VI ZR 14/82
Daß der Anspruch auf Arbeitslosenhilfe nicht allein von der Vermittlungsfähigkeit (Verfügbarkeit) des Arbeitslosen abhängt, sondern zusätzlich dessen Bedürftigkeit voraussetzt, macht trotz des dahinterstehenden Gedankens der Fürsorge (BGH, Urteil vom 23. September 1965 - II ZR 144/63 = VersR 1965, 1167, 1168) die Arbeitslosenhilfe nicht zu einer Leistung der Sozialhilfe, da sie ebenso wie das Arbeitslosengeld an die Eingliederung des Anspruchsberechtigten in das Arbeitsleben anknüpft, deshalb ebenfalls nach dem Arbeitsentgelt bemessen wird und keine Bedürftigkeit im Sinne der Sozialhilfevorschriften voraussetzt (…Eckert in GK - AFG, Vor §§ 100-102 Rdn. 4; s. auch BSG FVES 29, 35, 37). - BGH, 29.11.1977 - VI ZR 222/74
Quotenvorrecht des Sozialversicherungsträgers
Auszug aus BGH, 20.03.1984 - VI ZR 14/82
Zum einen sind die an den Zahlungen beteiligten sozialen Leistungsträger (Bundesanstalt für Arbeit im Auftrag des Bundes und Krankenkasse) im Verhältnis zum Schädiger nicht als Einheit anzusehen; zum anderen ist es für den Rechtsübergang auf den SVT nach § 1542 RVO aber auch nicht erforderlich, daß diesem eine unfallbedingte Mehrbelastung entsteht (vgl. Senatsurteil BGHZ 70, 67, 68 f). - BGH, 04.05.1982 - VI ZR 175/80
Ersatzfähigkeit der Kosten einer beruflichen Umschulung bei anderenfalls …
Auszug aus BGH, 20.03.1984 - VI ZR 14/82
Die Vorschrift des § 1542 RVO begründet für den Ersatzpflichtigen keine erweiterte Einstandspflicht für die Belastungen des SVT durch dessen vom Gesetz angeordnete Leistungsverpflichtungen, sondern verhindert nur, daß solche Leistungen im Ergebnis dem Schädiger zugute kommen (vgl. Senatsurteile vom 4. Mai 1982 - VI ZR 175/80 = VersR 1982, 767, 768 und vom 19. Oktober 1982 - VI ZR 238/80 = VersR 1983, 52, 53). - BGH, 07.12.1976 - VI ZR 7/75
Umfang der Hemmung der Verjährung
Auszug aus BGH, 20.03.1984 - VI ZR 14/82
Die Ersatzpflicht greift jedoch ein, wenn durch die Beeinträchtigung der Arbeitskraft des Verletzten in dessen Vermögen ein konkreter Schaden entstanden ist (Senatsurteile BGHZ 54, 45, 50 und vom 7. Dezember 1976 - VI ZR 7/75 - VersR 1977, 282 m.w. Nachw.). - BGH, 11.05.1976 - VI ZR 51/74
Gesetzlicher Forderungsübergang bei freiwilliger Weiterversicherung in einer …
Auszug aus BGH, 20.03.1984 - VI ZR 14/82
Die Vorschrift des § 1542 RVO soll verhindern, daß dem Haftpflichtigen im wirtschaftlichen Ergebnis die Last des von ihm zu verantwortenden Schadens abgenommen und auf den Träger der Sozialversicherung endgültig verlagert wird (Senatsurteil vom 11. Mai 1976 - VI ZR 51/74 - VersR 1976, 756, 757 m.w. Nachw.). - BGH, 27.10.1970 - VI ZR 47/69
Unterhaltsschaden des nichtehelichen Kindes
- BGH, 26.10.1976 - VI ZR 216/75
Rentenversicherung - Unfallrente - Unfallschaden - Regreß
- BVerfG, 11.03.1980 - 1 BvL 20/76
Zur Verfassungsmäßigkeit von AFG Paragraph 168 Abs 1 S 1 - Zusammentreffen von …
- BVerfG, 15.06.1971 - 1 BvR 88/69
Verfassungsmäßigkeit des Ruhens eines Anspruchs auf Altersruhegeld bei Erhalt von …
- BSG, 17.09.1964 - 7 RAr 24/63
Erlöschen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld durch Arbeitsunfähigkeit
- BSG, 31.05.1967 - 12 RJ 406/62
Unterhalt der geschiedenen Frau - Unterhaltsbemessung - Leistungen der …
- BGH, 16.03.2004 - VI ZR 138/03
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung bzw. Haftungsverteilung für die …
Denn der zu ersetzende Schaden liegt nicht im Wegfall oder der Minderung der Arbeitskraft als solcher, sondern setzt voraus, daß sich der Ausfall oder die Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit sich im Erwerbsergebnis konkret ausgewirkt hat (vgl. z.B. Senatsurteile BGHZ 54, 45, 49 ff.; 90, 334, 336; vom 31. März 1992 - VI ZR 143/91 - …und vom 17. Januar 1995 - VI ZR 62/94 - beide aaO). - OLG München, 08.05.2015 - 10 U 4543/13
Schadensersatzansprüche nach der Kollision eines die Fahrbahn überquerenden …
Der Wegfall oder die Minderung (MdE) der Arbeitsleistung als solcher stellen keinen schadensersatzrechtlich relevanten Schaden dar (BGHZ 54, 45 [50]; 67, 119 [128]; 90, 334 [336]; 106, 28 [31]; NJW-RR 1992, 852 = VersR 1992, 973; NJW 1993, 2673 = VersR 1993, 1284; NJW 1995, 1023 = VersR 1995, 422; 2002, 292 = VersR 2002, 188;… Senat, Urt. v. 01.07.2005 - 10 U 1797/05; Hinweis v. 05.03.2007 - 10 U 5744/06;… Küppersbusch/Höher, Ersatzansprüche bei Personenschäden, 11. Aufl. 2013, Rz. 40;… Wussow/Kürschner, Unfallhaftpflichtrecht, 16. Aufl. 2014, Kap. 31 Rz. 18). - BGH, 08.04.2008 - VI ZR 49/07
Erwerbsschaden eines arbeitsunfähig gewordenen Arbeitslosengeldempfängers
In entsprechendem Umfang geht sein Schadensersatzanspruch gegen den Schädiger gemäß § 116 Abs. 1 Satz 1, Abs. 10 SGB X auf die Bundesagentur für Arbeit über (Fortführung des Senatsurteils BGHZ 90, 334).b) Ein von der Beklagten zu ersetzender Vermögensschaden kann jedoch nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats auch darin liegen, dass ein bis dahin Arbeitsloser aufgrund eines Verkehrsunfalls arbeitsunfähig geworden ist und dadurch seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld verloren hat (vgl. Senatsurteil BGHZ 90, 334, 338).
Aus diesem Grunde entsteht demjenigen, der nur von seinem Vermögen oder seiner Rente lebt, arbeitsunwillig oder arbeitslos ist, ohne Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe beanspruchen zu können, allein durch den Verlust seiner Arbeitsfähigkeit noch kein ersatzpflichtiger Schaden (Senatsurteile BGHZ 90, 334, 336; 54, 45, 48 ff. und vom 26. Oktober 1976 - VI ZR 216/75 - VersR 1977, 130, 131 m.w.N.).
Der Verlust der Arbeitslosenunterstützung ist daher im weitesten Sinne als Erwerbsschaden anzusehen (vgl. auch Senatsurteil BGHZ 90, 334, 337).
Anders als in dem Fall, der dem Senatsurteil BGHZ 90, 334 zugrunde lag, hat der Verletzte im Streitfall jedoch nicht ab dem Zeitpunkt des Unfalls und der dadurch bedingten Arbeitsunfähigkeit Krankengeld von einer aus übergegangenem Recht klagenden Krankenkasse erhalten, vielmehr ist ihm nach der im Unfallzeitpunkt geltenden Rechtslage nach dem Verkehrsunfall von der klagenden Bundesagentur für Arbeit "Leistungsfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit" gemäß § 126 Abs. 1 Satz 1 SGB III gewährt worden.
d) Die Frage, ob entsprechend der Vorschrift des § 4 Abs. 1 LFZG (jetzt: § 6 EFZG) auch ein Schadensersatzanspruch des Arbeitslosen bei Weiterzahlung des Arbeitslosengeldes statt des an sich zu gewährenden Krankengeldes nach dem am 1. Januar 1981 in Kraft getretenen und auf den damaligen Fall noch nicht unmittelbar anwendbaren § 105b Abs. 1 AFG, der Vorgängerregelung des § 126 SGB III, gemäß § 127 AFG, § 116 SGB X auf die Bundesagentur für Arbeit übergeht, konnte der Senat in seiner früheren Entscheidung (BGHZ 90, 334) offen lassen.
e) Für diese Auffassung spricht, dass durch § 126 SGB III ebenso wie durch die Vorgängerregelung des § 105b Abs. 1 AFG lediglich ein Wechsel des Sozialleistungsträgers bei kurzer Krankheit vermieden werden soll; sie ist aus Zweckmäßigkeitserwägungen in Anlehnung an § 1 LFZG in das Gesetz eingefügt worden, um durch entsprechende Wechsel entstandene Unzuträglichkeiten zu beseitigen (vgl. Senatsurteil BGHZ 90, 334, 338 unter Hinweis auf BT-Drucks. 8/4022 S. 90; BSGE 57, 15, 21 zu § 105b AFG;… Niesel/Brand, SGB 111, 4. Aufl., § 126 Rn. 2;… Bartz, SGB III Praxiskommentar, 2. Aufl., § 126 SGB III Rn. 2).
Lohnersatzfunktion hat auch das Arbeitslosengeld; der Wegfall des entsprechenden Anspruchs wegen Arbeitsunfähigkeit stellt einen ersatzfähigen Schaden dar (vgl. Senatsurteil BGHZ 90, 334, 338).
Die Leistungen der Klägerin nach § 126 SGB III sind auch sachlich und zeitlich kongruent im Sinne des § 116 Abs. 1 SGB X zu dem Erwerbsschaden des H. wegen Wegfalls des bisherigen Anspruchs auf Arbeitslosengeld, weil die Zahlung auf einer anderen Anspruchsgrundlage beruht als die bisherige, der Behebung eines Schadens der gleichen Art dient und ebenso wenig wie die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers dem Schädiger zugute kommen soll (…vgl. Kasseler-Kommentar-Sozialversicherungsrecht/Kater, § 116 SGB X Rn. 128; Denck, NZA 1985, 377, 381).
- BGH, 25.06.2013 - VI ZR 128/12
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Verlust des Anspruchs auf Arbeitslosengeld II …
Dabei kommt der Arbeitskraft als solcher allerdings kein Vermögenswert zu; ihr Wegfall allein stellt deshalb auch bei "normativer" Betrachtung keinen Schaden im haftungsrechtlichen Sinne dar (vgl. Senatsurteile vom 5. Mai 1970 - VI ZR 212/68, BGHZ 54, 45, 50 ff.; vom 20. März 1984 - VI ZR 14/82, BGHZ 90, 334, 336; vom 28. November 2000 - VI ZR 386/99, VersR 2001, 730, 731 mwN;… vom 8. April 2008 - VI ZR 49/07, BGHZ 176, 109 Rn. 9 mwN; siehe auch BGH, Urteile vom 24. November 1995 - V ZR 88/95, BGHZ 131, 220, 225 f.; vom 8. November 2001 - IX ZR 64/01, NJW 2002, 292, 293).Aus diesem Grunde entsteht demjenigen, der nur von seinem Vermögen oder seiner Rente lebt, arbeitsunwillig oder arbeitslos ist, ohne Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe beanspruchen zu können, allein durch den Verlust seiner Arbeitsfähigkeit noch kein ersatzpflichtiger Schaden (vgl. Senatsurteile vom 5. Mai 1970 - VI ZR 212/68, BGHZ 54, 45, 52; vom 20. März 1984 - VI ZR 14/82, BGHZ 90, 334, 336;… vom 8. April 2008 - VI ZR 49/07, BGHZ 176, 109 Rn. 9 mwN).
Ein solcher liegt nicht nur in dem Verlust von Arbeitseinkommen; der Erwerbsschaden umfasst vielmehr alle wirtschaftlichen Beeinträchtigungen, die der Geschädigte erleidet, weil und soweit er seine Arbeitskraft verletzungsbedingt nicht verwerten kann, die also der Mangel der vollen Einsatzfähigkeit seiner Person mit sich bringt (vgl. Senatsurteile vom 20. März 1984 - VI ZR 14/82, BGHZ 90, 334, 336 f.;… vom 8. April 2008 - VI ZR 49/07, BGHZ 176, 109 Rn. 9;… siehe auch Senatsbeschluss vom 20. Oktober 2009 - VI ZB 53/08, VersR 2010, 133 Rn. 7).
(1) Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats begründete der unfallbedingte Verlust des Anspruchs auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe aus § 117 Abs. 1 bzw. §§ 190 ff. SGB III in der bis 31. Dezember 2004 geltenden Fassung einen Erwerbsschaden des Verletzten (vgl. Senatsurteile vom 20. März 1984 - VI ZR 14/82, BGHZ 90, 334, 337 ff.; vom 18. Februar 1986 - VI ZR 55/85, VersR 1986, 485, 486;… vom 8. April 2008 - VI ZR 49/07, BGHZ 176, 109 Rn. 9).
Er setzte voraus, dass der Arbeitslose arbeitsfähig war und sich der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stellte (vgl. Senatsurteile vom 20. März 1984 - VI ZR 14/82, BGHZ 90, 334, 337;… vom 8. April 2008 - VI ZR 49/07, BGHZ 176, 109 Rn. 9; siehe auch Senatsurteil vom 18. Februar 1986 - VI ZR 55/85, VersR 1986, 485, 486; Denck, NZA 1985, 377, 378 f.).
Die Lohnersatzfunktion einer Sozialleistung kann zwar dafür sprechen, dass mit ihrem Verlust ein Erwerbsschaden eintritt (vgl. Senatsurteile vom 20. März 1984 - VI ZR 14/82, BGHZ 90, 334, 337 f.;… vom 8. April 2008 - VI ZR 49/07, BGHZ 176, 109 Rn. 14).
- BGH, 17.01.1995 - VI ZR 62/94
Bemessung eines Erwerbsschadens; Anforderungen an die Darlegung durch den …
Denn der zu ersetzende Schaden liegt hier nicht im Wegfall oder der Minderung der Arbeitskraft als solcher, sondern setzt voraus, daß sich dieser Ausfall oder die Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit sichtbar im Erwerbsergebnis konkret ausgewirkt hat (vgl. z.B. Senatsurteile BGHZ 54, 45, 49 ff.; 90, 334, 336). - BGH, 23.02.2010 - VI ZR 331/08
Zahlung von Verletztengeld an den selbstständigen Unternehmer durch den …
Es bedarf grundsätzlich der Darlegung konkreter Anhaltspunkte für die Schadensermittlung, um eine ausreichende Grundlage für die sachlich-rechtliche Wahrscheinlichkeitsprognose des § 252 BGB und in der Folge für eine gerichtliche Schadensschätzung nach § 287 ZPO zu haben, weil sich der Ausfall oder die Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit sichtbar im Erwerbsergebnis konkret ausgewirkt haben muss (vgl. Senat, BGHZ 54, 45, 49 ff.; 90, 334, 336 f.; Urteile vom 22. Dezember 1987 - VI ZR 6/87 - VersR 1988, 466, 467; vom 17. Januar 1995 - VI ZR 62/94 - VersR 1995, 422, 424). - BGH, 20.10.2009 - VI ZB 53/08
Zulässigkeit der Feststellung eines durch einen erlittenen Personenschaden …
Deshalb bedarf es grundsätzlich der Darlegung konkreter Anhaltspunkte für die Schadensermittlung, um dem Sachverständigen eine ausreichende Grundlage für die sachlichrechtliche Wahrscheinlichkeitsprognose des § 252 BGB und in der Folge für eine gerichtliche Schadensschätzung nach § 287 ZPO zu geben (vgl. Senat BGHZ 54, 45, 49 ff.; 90, 334, 336; Urteile vom 22. Dezember 1987 - VI ZR 6/87 - VersR 1988, 466, 467; vom 17. Januar 1995 - VI ZR 62/94 - VersR 1995, 422, 424). - OLG München, 21.05.2010 - 10 U 2853/06
Schadenersatz nach Verkehrsunfall: Reichweite der so genannten …
(3) Der Hinweis der Klägerin im Schriftsatz vom 18.12.2007, wonach der Begriff der MdE im Haftungsrecht ohne Bedeutung sei (Bl. 586 d.A.) ist zwar insoweit zutreffend, als die MdE tatsächlich für einen zivilrechtlichen Ersatzanspruch nicht maßgeblich ist (BGH VersR 1965, 489; 1965, 1153; 1968, 396 [398 unter 4]; 1978, 1170), weil sie keinen schadensersatzrechtlich relevanten Schaden darstellt (BGHZ 54, 45 [50]; 67, 119 [128]; 90, 334 [336]; 106, 28 [31]; NJW-RR 1992, 852 = VersR 1992, 973; NJW 1993, 2673 = VersR 1993, 1284; NJW 1995, 1023 = VersR 1995, 422; 2002, 292 = VersR 2002, 188;… Senat, Urt. v. 01.07.2005 - 10 U 1797/05;… Wussow/Dressler a.a.O. Kap. 31 Rz. 2).bb) Die Minderung (MdE) der Arbeitsleistung, die eine rein abstrakte prozentuale Einstufung des Wegfalls an Arbeitskraft darstellt, stellt als solche noch keinen schadensersatzrechtlich relevanten Schaden dar (BGHZ 54, 45 [50]; 67, 119 [128]; 90, 334 [336]; 106, 28 [31]; NJW-RR 1992, 852 = VersR 1992, 973; NJW 1993, 2673 = VersR 1993, 1284; NJW 1995, 1023 = VersR 1995, 422; 2002, 292 = VersR 2002, 188;… Senat, Urt. v. 01.07.2005 - 10 U 1797/05;… Wussow/Dressler a.a.O. Kap. 31 Rz. 2).
- BGH, 18.10.1988 - VI ZR 223/87
Darlegungs- und Beweislast bei Auffahrunfall; Umfang des Schadens eines …
Dabei können ihm als dem Schädiger nach den hier über Art. 38 EGBGB (Art. 12 EGBGB a.F.) entsprechend dem Tatortprinzip anwendbaren Grundsätzen des deutschen Schadensersatzrechts die Leistungen des Dienstherrn (Krankenbehandlung und Soldfortzahlung) nicht zugute kommen (s. - für die Lohnfortzahlung nach § 616 BGB - BGHZ 7, 30, 47 ff. und 21, 112, 116 ff.; vgl. auch BGHZ 90, 334, 338 ff.). - BGH, 30.06.2015 - VI ZR 379/14
Übergang eines Schadensersatzanspruchs auf den Sozialversicherungsträger: …
(1) Ein Geschädigter kann einerseits als Erwerbsschaden alle wirtschaftlichen Beeinträchtigungen geltend machen, die er erleidet, weil und soweit er seine Arbeitskraft verletzungsbedingt nicht verwerten kann, die also der Mangel der vollen Einsatzfähigkeit seiner Person mit sich bringt (…vgl. Senatsurteile vom 25. Juni 2013 - VI ZR 128/12, aaO Rn. 13;… vom 8. April 2008 - VI ZR 49/07, BGHZ 176, 109 Rn. 9; vom 20. März 1984 - VI ZR 14/82, BGHZ 90, 334, 336 f.;… siehe auch Senatsbeschluss vom 20. Oktober 2009 - VI ZB 53/08, VersR 2010, 133 Rn. 7 mwN). - BFH, 20.07.2018 - IX R 25/17
Entschädigung wegen Erwerbsunfähigkeit bei Arbeitslosigkeit, Erwerbsschaden, …
- BGH, 19.09.2013 - III ZR 374/12
Amtshaftungsanspruch bei Verletzung durch Polizeieinsatz: Berücksichtigung des …
- OLG München, 21.05.2010 - 10 U 1748/07
Schadenersatzklage nach Verkehrsunfall mit Personenschaden: Vermutung der …
- BGH, 18.05.2010 - VI ZR 142/09
Aufwendungsersatzanspruch der gesetzlichen Rentenversicherung wegen Leistungen an …
- BGH, 27.10.2015 - VI ZR 183/15
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Berücksichtigung des Auslandsverwendungszuschlags …
- BGH, 07.11.2000 - VI ZR 400/99
Ersatz des Verdienstausfalls bei Vorruhestand
- OLG Celle, 27.06.2012 - 14 U 193/10
Eintritt der Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitslosen durch einen Verkehrsunfall: …
- OLG Köln, 13.01.2000 - 7 U 137/99
Zum Übergang von Ansprüchen nach dem StrEG auf Sozialhilfeträger
- OLG Stuttgart, 21.06.2018 - 13 U 55/17
Schadensersatz wegen Tierhalterhaftung: Anspruch des Dienstherrn in …
- OLG Jena, 28.02.2012 - 4 U 527/11
Regress eines gesetzlichen Rentenversicherungsträgers: Rentenleistungen für …
- OLG Hamm, 22.01.2021 - 7 U 18/20
Bemessung Schmerzensgeld; Orientierung an vergleichbaren Gerichtsentscheidungen; …
- BVerfG, 18.01.2010 - 2 BvR 906/09
Verletzung von Art 3 Abs 1 GG in seiner Ausprägung als Verbot willkürlicher …
- BGH, 25.02.1987 - IVb ZR 36/86
Berücksichtigung von Arbeitslosenhilfe; Vorwegabzug des Kindesunterhalts; …
- OLG Köln, 27.01.2009 - 3 U 124/08
Ersatzfähigkeit des Verlustes des Anspruchs auf ALG II als Erwerbsschaden
- OLG Stuttgart, 19.10.2006 - 7 U 60/06
Ersatz des Verdienstausfallschadens nach Verkehrsunfall: Ersatzfähigkeit der …
- OLG Stuttgart, 25.11.1997 - 14 U 20/97
Erwerbsschadenersatz für einen bereits seit der Geburt behinderten, im Alter von …
- OLG Köln, 16.10.1990 - 9 U 104/88
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …
- BGH, 11.03.1986 - VI ZR 64/85
Übergang des Anspruchs auf vorgezogenes Altersruhegeld auf den …
- OLG Nürnberg, 21.03.2001 - 4 U 3965/00
Verkehrsunfall - Schadensersatzpflicht gegenüber Dienstherrn des Geschädigten - …
- BGH, 28.11.2000 - VI ZR 386/99
Zurückweisung der Berufung vor Aufklärung von Widersprüchen
- LAG Hamm, 26.02.2009 - 17 Sa 923/08
Befristete Einstellung von Aushilfskräften aus Haushaltsmitteln; unbegründete …
- BGH, 02.04.1991 - VI ZR 179/90
Berücksichtigung unfallbedingter Erwerbslosigkeit auch nach Wiederherstellung der …
- BGH, 18.02.1986 - VI ZR 55/85
Rechtsnatur der Zahlung der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung für …
- OLG Celle, 23.06.2011 - 16 U 130/10
Schadensersatz; Amtshaftung; überlange Verfahrensdauer
- OLG Hamm, 24.09.2001 - 6 U 86/01
Krankengeldzahlung nach Körperverletzung: Übergang des Anspruchs auf Ersatz des …
- LG Düsseldorf, 30.11.2005 - 10 O 144/04
Anspruch auf Ersatz von Behandlungskosten, Verletztengeld und Verletztenrente …
- OLG München, 29.11.2011 - 10 U 4359/10
Unfallverletzung eines Minderjährigen: Schätzung des Verdienstausfalls; …
- OLG Koblenz, 17.11.2003 - 12 U 1186/02
Berufung in Verkehrsunfallsachen: Zulässigkeit von Verfahrensrügen nach Ablauf …
- LG Itzehoe, 30.04.2010 - 6 O 210/08
Haftungsverteilung bei Sturz eines von einem Wohnwagengespann unter Überschreiten …
- OLG Dresden, 13.02.2002 - 22 UF 562/01
Streitwert; Scheidung; Berufungsrücknahme; Arbeitslosenhilfe
- LG Erfurt, 17.06.2011 - 9 O 1855/10
Verkehrsunfall - Erwerbsschadensersatz - Langzeitarbeitsloser
- LG Hildesheim, 20.11.2007 - 3 O 298/06
Anspruch auf Erstattung der Heilbehandlungskosten nach Verkehrsunfall
- LG Karlsruhe, 05.08.1996 - 12 O 148/95
Ersatz für Ausfall der unentgeltlichen Arbeit eines ehrenamtlich Tätigen
- OLG Oldenburg, 15.05.2019 - 5 U 172/16
Regress Rentenversicherer gegen Arzt eines rentenversicherten Patienten
- LG München I, 10.07.2015 - 17 O 13445/13
Verkehrsunfall mit Personenschaden - Verdienstausfall- und …