Rechtsprechung
| BGH, 27.03.2012 - VI ZR 144/11 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
BGB §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1; KUG §§ 22, 23; GG Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1
- MIR - Medien Internet und Recht
Haftung für fremde Inhalte - Der Betreiber eines Informationsportals, der erkennbar fremde Nachrichten anderer Medien (hier: RSS-Feeds) ins Internet stellt, ist grundsätzlich vor Kenntnis einer Rechtsverletzung nicht verpflichtet, die Beiträge vor der Veröffentlichung auf eventuelle Rechtsverletzungen zu überprüfen.
- openjur.de
§§ 1004 Abs. 1, 823 Abs. 1 BGB; Artt. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG; §§ 23, 22 KunstUrhG
- Telemedicus
Haftung für fremde Inhalte aus RSS-Feed
- bundesgerichtshof.de
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Keine Pflicht zur Vorabprüfung von RSS-Feeds auf Rechtsverletzungen
- IWW
- JurPC
Prüfungspflicht bezüglich RSS-Feeds
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftung ab Kenntnis der Rechtsverletzung in einem fremden RSS-Feed eines Informationsportals; Prüfpflicht eines Infoportal-Betreibers für per RSS-Feed bezogene fremde Beiträge; Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch den Inhalt einer in das Portal eingestellten Nachricht
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Öffentliches Recht - Verletzung des Persönlichkeitsrechts in Internetportal
Kurzfassungen/Presse (12)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Das Internet-Informationsportal und der fremde RSS-Feed
- 123recht.net (Kurzinformation)
Haftung für eingebundenen RSS-Feed wegen rechtswidriger Inhalte
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Haftung für erkennbar fremde Inhalte auf der Webseite erst ab Kenntnis von der Rechtsverletzung - RSS-Feed
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Haftung bei Einbindung fremder Webinhalte ("RSS-Feeds")
- blog-it-recht.de (Kurzinformation)
Zur Haftung des Betreibers eines Informationsportals unter Nutzung von RSS-Feeds
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Prüfpflicht eines Infoportal-Betreibers für per RSS-Feed bezogene fremde Beiträge
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Haftung erst ab Kenntnis für Rechtsverletzungen in fremdem, eingebundenem RSS-Feed
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Keine Störerhaftung für per RSS eingebundene Inhalte?
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Zur Prüfplicht eines Infoportal-Betreibers für per RSS-Feed bezogene fremde Beiträge
- heise.de (Pressebericht, 31.05.2012)
Keine Haftung für Inhalte von RSS-Feeds
- internet-law.de (Kurzinformation und Auszüge)
Zur Haftung bei der Einbindung von RSS-Feeds
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Internetportal haftet nicht für Rechtsverletzungen durch eingebundene RSS-Feeds - Keine Prüfungspflicht für Betreiber von Informationsportalen im Internet
Besprechungen u.ä.
- Telemedicus (Entscheidungsbesprechung)
Haftung für RSS-Feeds
Sonstiges (3)
- damm-legal.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)
US-Gericht: Wer auf fremde Videostreams verlinkt oder diese lediglich ansieht, begeht keine Urheberrechtsverletzung / Kompa-tibel?
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 27.03.2012, Az.: VI ZR 144/11 (Keine aktive Prüfpflicht des RSS-Feed-Anbieters für fremde Inhalte)" von RA Dr. Dennis Voigt, original erschienen in: K&R 2012, 500 - 504.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 27.03.2012, Az.: VI ZR 144/11 (Keine aktive Prüfpflicht des RSS-Feed-Anbieters für fremde Inhalte)" von RA Dr. Dennis Voigt, original erschienen in: K&R 2012, 500 - 504.
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 02.11.2010 - 3 C 153/10
- AG Berlin-Tempelhof, 02.11.2010 - 3 C 153/10
- LG Berlin, 03.03.2011 - 27 S 23/10
- BGH, 27.03.2012 - VI ZR 144/11
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2012, 2345
- GRUR 2012, 751
- MMR 2012, 623
- MIR 2012, Dok. 024
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 03.07.2012 - 15 U 205/11 Störer ist ohne Rücksicht auf Verschulden jeder, der die Störung herbeigeführt hat oder dessen Verhalten eine Beeinträchtigung befürchten lässt; sind an der Störung mehrere beteiligt, kommt es auf Art und Umfang des Tatbeitrags und auf das Interesse des einzelnen Beteiligten an der Verwirklichung der Störung grundsätzlich nicht an, sondern es reicht eine willentlich und adäquat kausale Mitwirkung an der rechtswidrigen Beeinträchtigung aus (vgl. BGH, Urteil vom 27.3.2012 - VI ZR 144/11, abrufbar bei juris, Rn 17;… Burkhardt, in: Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Auflage 2003, Kapitel 12 Rn 58 m.w.N.).
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