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   BGH, 07.05.1957 - VI ZR 16/56   

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https://dejure.org/1957,5795
BGH, 07.05.1957 - VI ZR 16/56 (https://dejure.org/1957,5795)
BGH, Entscheidung vom 07.05.1957 - VI ZR 16/56 (https://dejure.org/1957,5795)
BGH, Entscheidung vom 07. Mai 1957 - VI ZR 16/56 (https://dejure.org/1957,5795)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • VersR 1957, 452
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.02.1953 - I ZR 61/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.05.1957 - VI ZR 16/56
    Der Verjährungseinrede stünden deshalb der Einwand der Arglist entgegen (vgl. BGHZ 9, 1 [BGH 03.02.1953 - I ZR 61/52] [5 f]).
  • BGH, 20.01.1954 - VI ZR 145/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.05.1957 - VI ZR 16/56
    In einem von dieser Anstalt gegen die Beklagte geführten Rechtsstreit (Urteil des erkennenden Senats VI ZR 145/52 vom 20. Januar 1954) wurden deren Ansprüche auf Ersatz ihrer Aufwendungen im Rahmen des Reichshaftpflichtgesetzes dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt.
  • BGH, 15.01.1957 - VI ZR 317/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.05.1957 - VI ZR 16/56
    Hierbei verkennt das Berufungsgericht, daß sich beim Übergang von Schadensersatzansprüchen im Rahmen des § 1542 RVO die kraft Gesetzes auf den Versicherungsträger übertragenen und die beim Geschädigten verbliebenen Anspruchsteile trotz Gleichheit des Ursprungs und der Rechtsnatur als selbständige Forderungen gegenüberstehen (vgl. BGH VI ZR 317/55 vom 15. Januar 1957).
  • BGH, 01.07.2014 - VI ZR 391/13

    Gesetzlicher Forderungsübergang von Arzt- und Krankenhaushaftungsansprüchen wegen

    Ein Verjährungsverzicht kann, sofern darin nicht die Absicht zum Ausdruck kommt, den Verzicht weiteren Personen gegenüber auszusprechen, grundsätzlich nur auf den Adressaten - hier die AOK B. - bezogen werden (vgl. Senatsurteil vom 7. Mai 1957 - VI ZR 16/56, VersR 1957, 452, 453; Wussow/Schmitt, Unfallhaftpflichtrecht, 16. Aufl., Kap. 58 Rn. 14).
  • BGH, 06.11.1964 - VI ZR 24/63

    Schäden durch Kanalisationsarbeiten

    Es hat entgegen der Meinung der Revision nicht verkannt, daß dieser Einwand schon begründet sein kann, wenn der Schuldner, sei es auch unabsichtlich, den Geschädigten von der rechtzeitigen Erhebung der Klage abgehalten hat (BGHZ 9, 1 und Urteil des BGH vom 7. Mai 1957 - VI ZR 16/56 - in VersR 1957, 452 = VRS 13, 81).
  • BGH, 26.09.1969 - V ZR 51/69

    Nichtigkeit eines Vertrags wegen Geschäftsunfähigkeit des Vaters und

    Wenn das Berufungsgericht diesen Gesichtspunkt zum Anlaß genommen hat, den genannten Abzug (1/6) zu machen, so ist dies nicht nur materiell-rechtlich vertretbar (vgl. die im Berufungsurteil angeführten Urteile des Bundesgerichtshofs vom 25. März 1954 BGHZ 13, 45, 47 [BGH 25.03.1954 - IV ZR 146/53] , vom 20. Juni 1956 - VI ZR 16/56, LM BGB § 2311 Nr. 4 und vom 31. Mai 1965 - III ZR 214/63, NJW 1965, 1589), sondern auch verfahrensrechtlich (§§ 286, 287 ZPO) nicht zu beanstanden.
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