Rechtsprechung
   BGH, 10.07.1959 - VI ZR 162/58   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,5872
BGH, 10.07.1959 - VI ZR 162/58 (https://dejure.org/1959,5872)
BGH, Entscheidung vom 10.07.1959 - VI ZR 162/58 (https://dejure.org/1959,5872)
BGH, Entscheidung vom 10. Juli 1959 - VI ZR 162/58 (https://dejure.org/1959,5872)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1959,5872) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1959, 833
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 04.04.2023 - VI ZR 11/21

    Reichweite des Vertrauensgrundsatzes hinsichtlich des verkehrsgerechten

    Dementsprechend muss ein Kraftfahrer am Fahrbahnrand befindliche oder vor ihm die Fahrbahn überquerende Fußgänger im Auge behalten und in seiner Fahrweise erkennbaren Gefährdungen Rechnung tragen (vgl. Senatsurteile vom 24. Februar 1987 - VI ZR 19/86, NJW 1987, 2377, juris Rn. 18 mwN; vom 7. Juli 1959 - VI ZR 154/58, VersR 1959, 833; vom 11. Dezember 1956 - VI ZR 267/55, VersR 1957, 128).

    Er braucht aber weder damit zu rechnen, dass ein erwachsener Fußgänger versuchen wird, kurz vor seinem Fahrzeug die Fahrbahn zu betreten, noch darauf gefasst zu sein, dass ein Fußgänger, der beim Überschreiten der Fahrbahn vor oder in der Mitte der Straße anhält, unerwartet weiter in seine Fahrbahn laufen werde, solange er bei verständiger Würdigung aller Umstände keinen Anlass hat, an dem verkehrsgerechten Verhalten des Fußgängers zu zweifeln (vgl. Senatsurteile vom 21. Mai 1968 - VI ZR 19/67, VersR 1968, 848, 849, juris Rn. 10; vom 7. Februar 1967 - VI ZR 132/65, VersR 1967, 457, 458, juris Rn. 18 f.; vom 24. November 1959 - VI ZR 213/58, VersR 1960, 495, 496; vom 7. Juli 1959 - VI ZR 154/58, VersR 1959, 833; vom 11. Dezember 1956 - VI ZR 267/55, VersR 1957, 128; BGH, Urteile vom 22. Januar 1960 - 4 StR 540/59, BGHSt 14, 97, 99, juris Rn. 6 mwN; vom 15. März 1956 - 4 StR 74/56, BGHSt 9, 92, 94, juris Rn. 9).

  • BGH, 08.02.1961 - IV ZR 215/60

    Rechtsmittel

    Dafür, ob und in welchem Umfang die Frau in einem gegebenen Pall zu Dienstleistungen für das Unternehmen ihres Mannes verpflichtet war, sind nach der vom Bundesgerichtshof übernommenen Rechtsprechung des Reichsgerichts die gesamten Verhältnisse entscheidend, unter denen die Ehegatten lebten, unter denen sie die Ehe geschlossen haben und die Ehe weiter führten (RG in SeuffArch 93 Nr, 115 So 3o2; BGH, Urteile vom 16. Dezember 1953 - VI ZR 37/52 VersR 1954, 96, und vom Io. Juli 1959 - VI FR 162/58 -, VersR 1959, 833), Die Feststellung, ob eine Miarbeit üblich war und sich deshalb im Rahmen des § 1356 Abs. 2 BGB a.F. hielt, ist sonach eine Tatfrage.

    Dafür, ob und in welchem Umfang <üe Frau in einem gegebenen Fall zu Dienstleistungen für das Unternehmen ihres Mannes verpflichtet war, sind nach der vom Bundesgerichtshof übernommenen Rechtsprechung des Reichsgerichts die gesamten Verhältnisse entscheidend, unter denen die Ehegatten lebten, unter denen sie die Ehe geschlossen haben und die Ehe weiter führten (RG in SeuffArch' 93 Nr. 115 So 3o2; BGH, Urteile vom 16. Dezember 1953 - VI ZR 37/52 VersR 1954, 96, und vom Io, Juli 1959 - VI 7R 162/58 VersR 1959, 833).

  • BGH, 05.10.1960 - IV ZR 52/60

    Rechtsmittel

    Es wird bei einem kleinen Handelsunternehmen die rechtliche Würdigung als Gesellschaftsverhältnis der Sachlage entsprechen, während etwa die Mitarbeit der Ehefrau in der freiberuflichen Praxis des Ehemannes als unselbständiges und weisungsgebundenes Arbeitsverhältnis anzusehen sein wird (vgl. RGZ 158, 380, 383; RG in SeuffArch 93 Nr. 115; BGH in VersR 1959, 833).
  • BGH, 26.05.1964 - VI ZR 52/63
    Entgegen der Meinung der Revision war dem Vertrauen auf ein verkehrsgerechtes Verhalten des Fußgängers dadurch der Boden entzogen, daß dieser, wie das Berufungsgericht feststellt, ersichtlich unaufmerksam war und in keiner Weise erkennen ließ, daß er die Vorbeifahrt des Beklagten abwarten wolle (vgl. Urteile des erkennenden Senats vom 24.11.1959 - VI ZR 213/58 - VersR 1960, 495, 496 Spalte 2; vom 7.7.1959 - VI ZR 154/58 - VersR 1959, 833).
  • BGH, 28.11.1967 - VI ZR 37/66

    Anspruch auf Schadensersatz - Beeinträchtigung in der Führung eines Haushalts

    Der VI. Senat hatte sich zunächst dahin ausgesprochen, daß der Ehemann auch nach dem Inkrafttreten des Gleichberechtigungsgesetzes Ansprüche aus § 845 BGB wegen des Ausfalls der getöteten oder verletzten Ehefrau in der Haushaltführung geltend machen könne (Urteile vom 10. März 1959 - VI ZR 17/58 = FamRZ 1959, 203 und vom 10. Juli 1959 - VI ZR 162/58 = FamRZ 1959, 454).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht