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   BGH, 09.02.1988 - VI ZR 168/87   

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https://dejure.org/1988,940
BGH, 09.02.1988 - VI ZR 168/87 (https://dejure.org/1988,940)
BGH, Entscheidung vom 09.02.1988 - VI ZR 168/87 (https://dejure.org/1988,940)
BGH, Entscheidung vom 09. Februar 1988 - VI ZR 168/87 (https://dejure.org/1988,940)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7 Abs. 1
    Unterbrechung des Zurechnungszusammenhangs zwischen der Betriebsgefahr eines Kraftfahrzeugs und dem Schadenseintritt durch das schadensverursachende Verhalten eines Tieres

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zurechnungszusammenhang - Betriebsgefahr - Kfz - Schadenseintritt - Tier

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 731
  • MDR 1988, 664
  • NVwZ 1988, 17
  • NZV 1988, 17
  • VersR 1988, 640
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 16.02.1972 - VI ZR 128/70

    Ersatzfähigkeit von Schäden durch Umfahren der Unfallstelle

    Auszug aus BGH, 09.02.1988 - VI ZR 168/87
    Die Zurechnung eines Schadens ist keineswegs deshalb ausgeschlossen, weil er unmittelbar erst eigentlich durch ein weiteres Ereignis, etwa das Eingreifen eines Dritten, ausgelöst wird; dazu ist vielmehr erforderlich, daß die Ursächlichkeit des ersten Umstandes für das zweite Ereignis bei rechtlicher Wertung nach dem Schutzzweck völlig unerheblich war (BGHZ 58, 162, 165 f. m.w.N.; BGH, Urteil vom 11.1.1965 III ZR 77/64 = VersR 1965, 388, 389 m.w.N.).

    Die Grenze der Zurechnung hat der Senat erst dort gesehen, wo das schädigende Verhalten nur noch der äußere Anlaß für ein Verhalten Dritter aus freien Stücken war (BGHZ 58, 162 aaO.; vgl. dazu Deutsch JZ 1972, 551).

  • BGH, 26.06.1979 - VI ZR 122/78

    Zum Begriff des "Gebrauchs von Fahrzeugen" im Sinne von AkB § 10 und zum

    Auszug aus BGH, 09.02.1988 - VI ZR 168/87
    Der Begriff des Gebrauchs schließt zwar den Betrieb des Kraftfahrzeuges im Sinne des § 7 StVG ein, geht aber darüber hinaus (BGHZ 75, 45, 48; BGH, Urteile vom 23.2.1977 - IV ZR 59/76 = VersR 1977, 418, 419; vom 28.11.1979 - IV ZR 68/78 = VersR 1980, 177 und vom 10.7.1980 IVa ZR 17/80 = VersR 1980, 1039, 1040).
  • BGH, 11.07.1972 - VI ZR 86/71

    Haftungsverteilung bei Überholen eines Mofas durch einen Sattelschlepper

    Auszug aus BGH, 09.02.1988 - VI ZR 168/87
    Daß der Unfall in einem nahen örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Betriebsvorgang des Kraftfahrzeuges gestanden hat (Senatsurteile vom 11.7.1972 - VI ZR 86/71 = VersR 1972, 1074 , vom 10.10.1972 - VI ZR 104/71 - VersR 1973, 383 und vom 18.3.1969 - VI ZR 217/67 = VersR 1969, 668 f.), kann im Streitfall nicht ernsthaft in Zweifel gezogen werden.
  • BGH, 10.10.1972 - VI ZR 104/71

    Umfang der Haftung des Halters und Führers eines PKWs - Entstehen des Schadens

    Auszug aus BGH, 09.02.1988 - VI ZR 168/87
    Daß der Unfall in einem nahen örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Betriebsvorgang des Kraftfahrzeuges gestanden hat (Senatsurteile vom 11.7.1972 - VI ZR 86/71 = VersR 1972, 1074 , vom 10.10.1972 - VI ZR 104/71 - VersR 1973, 383 und vom 18.3.1969 - VI ZR 217/67 = VersR 1969, 668 f.), kann im Streitfall nicht ernsthaft in Zweifel gezogen werden.
  • BGH, 16.03.1976 - VI ZR 62/75

    Haftung des Fahrzeugführers für falsche Reaktion bei Platzen eines Reifens

    Auszug aus BGH, 09.02.1988 - VI ZR 168/87
    Rechtsfehlerfrei geht das Berufungsgericht allerdings davon aus,.eine Schadensersatzpflicht von Frau A. aus unerlaubter Handlung (§ 823 BGB ) sei nicht schlüssig dargelegt, da gegen sie auch dann kein Schuldvorwurf zu erheben sei, wenn sie im ersten Schreck instinktiv zu hart auf die Bremse getreten haben sollte (Senatsurteil vom 16. März 1976 - VI ZR 62/75 - VersR 1976, 734 = NJW 1976, 1504 ).
  • BGH, 03.10.1978 - VI ZR 253/77

    Beschädigung eines Weidezauns - Verlust von Vieh - Zurechnung - Dazwischentreten

    Auszug aus BGH, 09.02.1988 - VI ZR 168/87
    Demgemäß hat der Senat etwa dem, der einen Weidezaun beschädigt hat, den Verlust von Vieh, das wegen der Beschädigung entlaufen war, zugerechnet, obwohl der Verlust auf widerrechtlicher Aneignung der Tiere durch einen Dritten beruhte (Senatsurteil vom 3.10.1978 - VI ZR 253/77 = VersR 1978, 1161 = NJW 1979, 712).
  • BGH, 10.07.1980 - IVa ZR 17/80

    Schadensverursachung "durch den Gebrauch" eines Kraftfahrzeugs

    Auszug aus BGH, 09.02.1988 - VI ZR 168/87
    Der Begriff des Gebrauchs schließt zwar den Betrieb des Kraftfahrzeuges im Sinne des § 7 StVG ein, geht aber darüber hinaus (BGHZ 75, 45, 48; BGH, Urteile vom 23.2.1977 - IV ZR 59/76 = VersR 1977, 418, 419; vom 28.11.1979 - IV ZR 68/78 = VersR 1980, 177 und vom 10.7.1980 IVa ZR 17/80 = VersR 1980, 1039, 1040).
  • BGH, 28.11.1979 - IV ZR 68/78

    Haftung für den Einsturz einer Halle wegen unzureichender Sicherung von an einem

    Auszug aus BGH, 09.02.1988 - VI ZR 168/87
    Der Begriff des Gebrauchs schließt zwar den Betrieb des Kraftfahrzeuges im Sinne des § 7 StVG ein, geht aber darüber hinaus (BGHZ 75, 45, 48; BGH, Urteile vom 23.2.1977 - IV ZR 59/76 = VersR 1977, 418, 419; vom 28.11.1979 - IV ZR 68/78 = VersR 1980, 177 und vom 10.7.1980 IVa ZR 17/80 = VersR 1980, 1039, 1040).
  • BGH, 23.02.1977 - IV ZR 59/76

    Schadensersatz - Transportfahrzeug - Hantieren mit Ladegut

    Auszug aus BGH, 09.02.1988 - VI ZR 168/87
    Der Begriff des Gebrauchs schließt zwar den Betrieb des Kraftfahrzeuges im Sinne des § 7 StVG ein, geht aber darüber hinaus (BGHZ 75, 45, 48; BGH, Urteile vom 23.2.1977 - IV ZR 59/76 = VersR 1977, 418, 419; vom 28.11.1979 - IV ZR 68/78 = VersR 1980, 177 und vom 10.7.1980 IVa ZR 17/80 = VersR 1980, 1039, 1040).
  • BGH, 18.03.1969 - VI ZR 217/67

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem auf der Autobahn liegen

    Auszug aus BGH, 09.02.1988 - VI ZR 168/87
    Daß der Unfall in einem nahen örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Betriebsvorgang des Kraftfahrzeuges gestanden hat (Senatsurteile vom 11.7.1972 - VI ZR 86/71 = VersR 1972, 1074 , vom 10.10.1972 - VI ZR 104/71 - VersR 1973, 383 und vom 18.3.1969 - VI ZR 217/67 = VersR 1969, 668 f.), kann im Streitfall nicht ernsthaft in Zweifel gezogen werden.
  • BGH, 11.01.1965 - III ZR 77/64

    Verletzung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt durch Angabe eines nicht

  • BGH, 19.04.1988 - VI ZR 96/87

    Haftungsverteilung bei Sturz eines Radfahrers wegen entgegenkommenden PKW

    "Bei dem Betrieb" des betreffenden Kraftfahrzeuges geschehen ist ein Unfall auch dann, wenn er unmittelbar durch das Verhalten des Verletzten oder eines Dritten ausgelöst wird, dieses aber in zurechenbarer Weise durch das Kraftfahrzeug des Inanspruchgenommenen (mit-)veranlaßt ist (vgl. Senatsurteile vom 29. Juni 1971 - VI ZR 271/69 - VersR 1971, 1060 f.; vom 28. Juni 1983 - VI ZR 98/81 - VersR 1983, 985 f.; vom 9. Februar 1988 - VI ZR 168/87 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 06.06.1989 - VI ZR 241/88

    Schlaganfall nach Verkehrsunfall - § 823 Abs. 1 BGB, Adäquanz,

    Bei der insoweit gebotenen wertenden Betrachtung ist nach der Rechtsprechung des Senats entsprechend dem weiten Schutzzweck des § 7 Abs. 1 StVG das Haftungsmerkmal »bei dem Betrieb« grundsätzlich weit auszulegen (vgl. BGHZ 37, 311, 315 ff. [BGH 03.07.1962 - VI ZR 184/61] sowie zuletzt Senatsurteile vom 9. Februar 1988 - VI ZR 168/87 - VersR 1988, 640, 641; vom 19. April 1988 - VI ZR 96/87 - VersR 1988, 641 und vom 5. Juli 1988 BGHZ 105, 65).
  • BGH, 10.02.2004 - VI ZR 218/03

    Zurechnungszusammenhang bei Unfall aufgrund einer Sperrung der Autobahn

    Die Revision weist darauf hin, daß der Senat in den Urteilen vom 16. Februar 1972 (BGHZ 58, 162, 165) und vom 9. Februar 1988 (VI ZR 168/87 - VersR 1988, 640 f.) ausgeführt hat, für eine Verneinung der Zurechnung sei erforderlich, daß die Ursächlichkeit des ersten Umstandes für das zweite Ereignis bei rechtlicher Wertung nach dem Schutzzweck völlig unerheblich war, die Grenze der Zurechnung liege dort, wo das schädigende Verhalten nur noch der äußere Anlaß für ein Verhalten des Dritten aus freien Stücken gewesen sei.
  • OLG Celle, 20.01.2016 - 14 U 128/13

    Haftung des Halters eines Pkw wegen Verletzungen des Führers eines durch den Pkw

    Gleiches gilt im Übrigen auch für den Umstand, dass das letztendlich für den Schaden verantwortliche Geschehen ausschließlich auf dem eigenen tierischen Verhalten beruht [vgl. BGH <VI ZR 168/87>, Urteil vom 9. Februar 1988].
  • OLG Hamm, 30.03.2007 - 13 U 62/06

    Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers eines an einer Strasse grenzenden

    Nur wenn zwischen dem Betrieb des Kraftfahrzeuges und dem Schadensereignis ein dem Schutzzweck des § 7 StVG entsprechender Zusammenhang besteht, ist der Unfall bei dem Betrieb "des Kraftfahrzeuges" eingetreten (BGH DAR 88, 159; NJW 1990, 2885; 1991, 2568).

    Auch wird der Zusammenhang nicht deshalb unterbrochen, dass weitere Ursachen aus anderen Gefahrenkreisen hinzukommen (vgl. BGH VersR 1988, 640) oder der Unfall bei anderer Gelegenheit ohnehin eingetreten wäre.

  • BGH, 26.01.1989 - III ZR 192/87

    Abtretung von Ersatzansprüchen gegen Dritte im Rahmen der Entschädigung für

    Die Zurechnung eines Schadens ist nicht dadurch ausgeschlossen, daß er unmittelbar erst durch ein weiteres Ereignis, etwa das Eingreifen eines Dritten, ausgelöst worden ist; dazu ist vielmehr erforderlich, daß die Ursächlichkeit des ersten Umstandes für das zweite Ereignis bei rechtlicher Wertung nach dem Schutzzweck völlig unerheblich war (BGH Urteil vom 9. Februar 1988 - VI ZR 168/87 - BGHR StVG § 7 Abs. 1 - Zurechnungszusammenhang 1 = VersR 1988, 640).
  • OLG Frankfurt, 25.09.2003 - 12 U 18/02

    Verkehrsunfallhaftung: Zurechnungszusammenhang bei Autobahnunfall infolge eines

    Die Zurechnung eines Schadens ist keineswegs deshalb ausgeschlossen, weil er unmittelbar erst eigentlich durch ein weiteres Ereignis, etwa das Eingreifen eines Dritten, ausgelöst wird (BGH NJW 1972, 904; NJW-RR 1988, 731).

    Ebensowenig wie tierisches Verhalten (vgl. BGH NJW-RR 1988, 731 für den Fall eines aus einem PKW geschleuderten Hundes) vermag das Aussteigen eines Betrunkenen aus einem auf der Autobahn liegen gebliebenen Kraftfahrzeug und dessen Betreten der Fahrbahn, um andere Fahrzeuge Hilfe suchend zu stoppen, den Zurechnungszusammenhang mit der Betriebsgefahr des Fahrzeugs zu unterbrechen (anders zu Recht dagegen OLG Frankfurt am Main VersR 1991, 458 für den Fall des Vor-den-Wagen-Werfens in Selbsttötungsabsicht).

  • OLG Celle, 26.03.2014 - 14 U 128/13

    Haftung des Fahrzeughalters bei Schäden aufgrund Scheuens eines Pferdes

    Gleiches gilt im Übrigen auch für den Umstand, dass das letztendlich für den Schaden verantwortliche Geschehen ausschließlich auf dem eigenen tierischen Verhalten beruht (vgl. BGH, Urteil vom 9. Februar 1988 - VI ZR 168/87).
  • OLG Karlsruhe, 07.12.2006 - 12 U 133/06

    Jagdhaftpflichtversicherung: Entweichen eines Jagdhundes aus einem abgestellten

    Nichts anderes folgt aus der von der Beklagten zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH VersR 1988, 640 f.).
  • OLG Köln, 20.06.1991 - 7 U 31/91

    Traktor; Strohballen; Anhänger; Brand; Betriebsgefahr; Beweislast

    Es genügt, daß sich eine von dem Kraftfahrzeug ausgehende Gefahr ausgewirkt hat und das Schadensgeschehen in dieser Weise durch das Kraftfahrzeug mitgeprägt worden ist (BGHZ 107, 359, 366 = NJW 1989, 2616, 2618; 105, 65, 66 f. = NJW 1988, 3019; NJW 1988, 2802; VersR 1988, 640, 641).

    Da. der Schaden des Klägers dadurch entstanden ist, daß das im Straßenverkehr befindliche, in Brand geratene Fahrzeug sein Eigentum unmittelbar in Mitleidenschaft gezogen hat, kann der - vom Landgericht vermißte - nahe örtliche und zeitliche Zusammenhang (vgl. dazu z. B. BGH VersR 1988, 640, 641 m.w.N.) mit dem Betriebsvorgang des Fahrzeugs des Beklagten zu 1) nicht ernsthaft in Zweifel gezogen werden.

  • OLG Saarbrücken, 21.01.2009 - 5 U 249/08

    Bestimmtheitserfordernis für den Klageantrag i.R. der Feststellung auf eine

  • KG, 09.07.2015 - 22 U 186/15

    Verkehrsunfallhaftung: Sturz eines Fahrradfahrers aufgrund eines aus einem

  • KG, 09.07.2015 - 22 U 186/14

    Eintrittspflicht der Kfz-Haftpflichtversicherung des Halters eines Hundes, der

  • LG Saarbrücken, 06.11.2009 - 13 S 166/09

    Haftungsverteilung bei Sturz eines Motorradfahrers aufgrund einer Kollision eines

  • OLG Hamm, 01.09.1999 - 12 U 105/98

    Haftung des Bauunternehmers - Brandschaden durch widerrechtlich gelagerte

  • OLG Frankfurt, 24.03.1995 - 19 U 151/94

    Versicherungsrechtliche Nachteile: Zurechnung geringeren

  • LG Kiel, 10.06.2003 - 5 O 22/02

    Ansprüche auf Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall; Verspäteter Verkauf von

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