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   BGH, 23.04.1968 - VI ZR 17/67   

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https://dejure.org/1968,974
BGH, 23.04.1968 - VI ZR 17/67 (https://dejure.org/1968,974)
BGH, Entscheidung vom 23.04.1968 - VI ZR 17/67 (https://dejure.org/1968,974)
BGH, Entscheidung vom 23. April 1968 - VI ZR 17/67 (https://dejure.org/1968,974)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Autofahrer - Abstand zum Vordermann - Vorwurf des Mitverschuldens - Entschlußfreiheit des Vordermannes - Gefährliche Lage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 254; StVG § 7; StVO (a.F.) §§ 1, 12 Abs. 4
    Anforderungen an den Sicherheitsabstand auf Bundesautobahnen

Papierfundstellen

  • VersR 1968, 670
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.11.1967 - VI ZR 90/66

    Anforderungen an den Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug

    Auszug aus BGH, 23.04.1968 - VI ZR 17/67
    Das Berufungsgericht konnte daher zwar die Behauptung der Beklagten, der Kläger sei ihr ''praktisch Stoßstange an Stoßstange" gefolgt, für widerlegt ansehen" Auch durfte es davon ausgehen, daß dem Kläger nicht schon vorgeworfen werden könne, die Beklagte ''gejagt" und gar in strafbarer Weise (§§ 240, 315 a StGB) gewaltsam genötigt zu haben, nach rechts zu gehen (vglo BGHSt 18, 263>o Das Berufungsgericht beachtet aber nicht, daß der Kläger auch dann, wenn er auf 25 m auffuhr, die Beklagte belästigen und behindern konnte(§ 1 StVO), weil er sie unsicher machte" Grund sätzlich hat der Autofahrer - auch auf der Autobahn - von seinem Vordermann einen Abstand einzuhalten, der die Strecke deutlich übersteigt, welche er in einer Sekunde zurücklegt (Senatsurtoil vom 3" November 1967 - VI ZR 90/66 - NJW 1968, 450 - VersR 1968, 51).
  • BGH, 30.03.1965 - VI ZR 259/63

    Haftungsverteilung bei einem Verkehrsunfall auf Glatteis

    Auszug aus BGH, 23.04.1968 - VI ZR 17/67
    1" Hier spricht schon der erste Anschein für ein Verschulden der Beklagten" Sic ist in die Fahrspur des Klägers geraten, weil sie ins Schleudern gekommen v;ar" Sie behauptet selbst nicht, sich schon gleich beim Einlenken auf die Nornalspur, also infolge der damit verbundenen Schrägstellung der Vorderräder, gedroht zu haben" Hach den Feststellungen des Berufungsgerichts ist vielmehr davon auszugeben, daß ihr Fahrzeug, nachdem es das Einbiegen nach rechts beendet hatte und schon wieder ein Stück geradeaus gefahren war, ins Schleudern geriet, weil eie den V/agen heftig abbremste" Wenn aber ein Kraftfahrer auf regennasser Straße rutscht oder schleudert und dabei auf die Gegenfahrbahn gerat, so zeigt das, daß der Fahrer es an der infolge der Bässe der Straße erforderlichen gesteigerten Sorgfalt hat fehlen lassen (Urteile dos Senats von 30" tiärz 1965 - VI ZR 259/63 - VersR 1965, 690 und vom 19. Januar I960 - VI ZR 16/59 - VersR 1960, 523)o Zwar verteidigt sich die Beklagte damit, sie habe bremsen müssen, um nicht auf den vor ihr langsamer fahrenden VW-Bus aufzufahron, von dessen Vorhandensein auch das Berufungsgericht ausgeht" Das entlastet sic jedoch nicht" Denn da sie das Fahrzeug rechtzeitig vor sich sah oder sehen mußte, hätte sie ihro Geschwindigkeit so einrichten müssen, daß sic den Bus näher kam, ohne mit einer Stärke bremsen zu müssen, die auf der nassen Bahn zum Schleudern führen konnte (vgl« Urteil des Senats vom 4«, Februar 1964 - VI ZU 243/62 - VcrsR 1964, 532).
  • BGH, 19.01.1960 - VI ZR 16/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.04.1968 - VI ZR 17/67
    1" Hier spricht schon der erste Anschein für ein Verschulden der Beklagten" Sic ist in die Fahrspur des Klägers geraten, weil sie ins Schleudern gekommen v;ar" Sie behauptet selbst nicht, sich schon gleich beim Einlenken auf die Nornalspur, also infolge der damit verbundenen Schrägstellung der Vorderräder, gedroht zu haben" Hach den Feststellungen des Berufungsgerichts ist vielmehr davon auszugeben, daß ihr Fahrzeug, nachdem es das Einbiegen nach rechts beendet hatte und schon wieder ein Stück geradeaus gefahren war, ins Schleudern geriet, weil eie den V/agen heftig abbremste" Wenn aber ein Kraftfahrer auf regennasser Straße rutscht oder schleudert und dabei auf die Gegenfahrbahn gerat, so zeigt das, daß der Fahrer es an der infolge der Bässe der Straße erforderlichen gesteigerten Sorgfalt hat fehlen lassen (Urteile dos Senats von 30" tiärz 1965 - VI ZR 259/63 - VersR 1965, 690 und vom 19. Januar I960 - VI ZR 16/59 - VersR 1960, 523)o Zwar verteidigt sich die Beklagte damit, sie habe bremsen müssen, um nicht auf den vor ihr langsamer fahrenden VW-Bus aufzufahron, von dessen Vorhandensein auch das Berufungsgericht ausgeht" Das entlastet sic jedoch nicht" Denn da sie das Fahrzeug rechtzeitig vor sich sah oder sehen mußte, hätte sie ihro Geschwindigkeit so einrichten müssen, daß sic den Bus näher kam, ohne mit einer Stärke bremsen zu müssen, die auf der nassen Bahn zum Schleudern führen konnte (vgl« Urteil des Senats vom 4«, Februar 1964 - VI ZU 243/62 - VcrsR 1964, 532).
  • BGH, 19.02.1963 - 1 StR 349/62

    "Handlung, die eine Verletzung der ihm übertragenen Obliegenheiten enthält" als

    Auszug aus BGH, 23.04.1968 - VI ZR 17/67
    Das Berufungsgericht konnte daher zwar die Behauptung der Beklagten, der Kläger sei ihr ''praktisch Stoßstange an Stoßstange" gefolgt, für widerlegt ansehen" Auch durfte es davon ausgehen, daß dem Kläger nicht schon vorgeworfen werden könne, die Beklagte ''gejagt" und gar in strafbarer Weise (§§ 240, 315 a StGB) gewaltsam genötigt zu haben, nach rechts zu gehen (vglo BGHSt 18, 263>o Das Berufungsgericht beachtet aber nicht, daß der Kläger auch dann, wenn er auf 25 m auffuhr, die Beklagte belästigen und behindern konnte(§ 1 StVO), weil er sie unsicher machte" Grund sätzlich hat der Autofahrer - auch auf der Autobahn - von seinem Vordermann einen Abstand einzuhalten, der die Strecke deutlich übersteigt, welche er in einer Sekunde zurücklegt (Senatsurtoil vom 3" November 1967 - VI ZR 90/66 - NJW 1968, 450 - VersR 1968, 51).
  • BGH, 16.01.2007 - VI ZR 248/05

    Schadensverteilung bei Nichteinhaltung des gebotenen Sicherheitsabstandes

    Daran fehlt es aber, wenn das vorausfahrende Fahrzeug - wie hier der PKW von Frau H. - durch eine Vollbremsung oder Notbremsung zum Stillstand kommt, denn ein plötzliches scharfes Bremsen des Vorausfahrenden muss ein Kraftfahrer grundsätzlich einkalkulieren (BGHSt 17, 223, 225; Senatsurteile vom 23. April 1968 - VI ZR 17/67 - VersR 1968, 670, 672 und vom 9. Dezember 1986 - VI ZR 138/85 - aaO, m.w.N.).
  • BGH, 09.12.1986 - VI ZR 138/85

    Pflichten des Kraftfahrers auf einer Autobahn; Abstand zu einem vorausfahrenden

    Dies gilt insbesondere auf Autobahnen, auf denen erfahrungsgemäß mit hohen Geschwindigkeiten gefahren wird (BGH Urteile vom 30. März 1962 - 4 StR 12/62 - BGHSt 17, 223 = VRS 22, 364, 366 f und Senatsurteil vom 23. April 1968 - VI ZR 17/67 - VersR 1968, 670, 672).
  • LG Magdeburg, 03.06.2014 - 11 O 2274/13

    Verkehrsunfallhaftung bei Auffahrunfall: Beweis des ersten Anscheins zu Lasten

    Denn ein plötzliches scharfes Bremsen des Vorausfahrenden muss ein Kraftfahrer grundsätzlich einkalkulieren (BGHSt 17, 223, 225; BGH vom 23. April 1968 - VI ZR 17/67 - VersR 1968, 670, 672 und vom 9. Dezember 1986 - VI ZR 138/85 - aaO, m.w.N.).
  • AG Reutlingen, 07.10.2022 - 5 Cs 29 Js 20198/22

    Notwendiger Umfang der Ermittlungen vor der Annahme einer HWS-Distorsion

    4 St 376/61">NJW 1962, 1308; Senat, VersR 1968, 670 [672] und NJW 1987, 1075 = VersR 1987, 358 m.w. Nachw.).
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