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   BGH, 07.11.2017 - VI ZR 173/17   

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https://dejure.org/2017,50513
BGH, 07.11.2017 - VI ZR 173/17 (https://dejure.org/2017,50513)
BGH, Entscheidung vom 07.11.2017 - VI ZR 173/17 (https://dejure.org/2017,50513)
BGH, Entscheidung vom 07. November 2017 - VI ZR 173/17 (https://dejure.org/2017,50513)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW

    § 544 Abs. 7 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Anspruchs der Partei auf rechtliches Gehör; Gerichtliche Einordnung eines Behandlungsfehlers nicht als grober Fehler; Ärztlicher Verstoß gegen elementare medizinische Grundregeln im jeweiligen Fachgebiet; Übergehen von für die Bewertung des ...

  • rewis.io

    Arzthaftungsprozess: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei übergangenem Vortag einer Partei zu einem groben Behandlungsfehler

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 544 Abs. 7
    Gehörsverletzung durch Übergehen von klägerischem Sachvortrag im Arzthaftungsprozess

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 544 Abs. 7
    Verletzung des Anspruchs der Partei auf rechtliches Gehör; Gerichtliche Einordnung eines Behandlungsfehlers nicht als grober Fehler; Ärztlicher Verstoß gegen elementare medizinische Grundregeln im jeweiligen Fachgebiet; Übergehen von für die Bewertung des ...

  • rechtsportal.de

    GG Art. 103 Abs. 1 ; ZPO § 544 Abs. 7
    Verletzung des Anspruchs der Partei auf rechtliches Gehör; Gerichtliche Einordnung eines Behandlungsfehlers nicht als grober Fehler; Ärztlicher Verstoß gegen elementare medizinische Grundregeln im jeweiligen Fachgebiet; Übergehen von für die Bewertung des ...

  • datenbank.nwb.de

    Arzthaftungsprozess: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei übergangenem Vortag einer Partei zu einem groben Behandlungsfehler

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Art. 12 Abs. 1, Art. 13 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1, Art. 101 Abs. 1 Satz 2, Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 und Art. 103 Abs. 1 GG; § 142 Abs. 1
    Art. 103 Abs. 1 GG, rechtliches Gehör, Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs, Verletzung rechtlichen Gehörs

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wichtig für Patienten und Ärzte zu wissen: Wann ist ein Behandlungsfehler als grob zu bewerten

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 73 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Arzthaftung | Rechtliches Gehör: Übergehen vorgetragener Umstände

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 309
  • MDR 2018, 146
  • VersR 2018, 379
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.09.2011 - VI ZR 55/09

    Arzthaftung: Missachtung elementarer medizinischer Grundregeln als grober

    Auszug aus BGH, 07.11.2017 - VI ZR 173/17
    Hierzu zählen vielmehr auch die elementaren medizinischen Grundregeln, die im jeweiligen Fachgebiet vorausgesetzt werden (st. Rspr.; Senat, Urteil vom 20. September 2011 - VI ZR 55/09, NJW 2011, 3442 Rn. 10, 11 mwN).

    Bei der Bewertung und Einstufung eines Fehlers sind alle Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen, so dass auch eine Häufung mehrerer an sich nicht grober Fehler die Behandlung insgesamt als grob fehlerhaft erscheinen lassen kann (st. Rspr.; Senat, Urteile vom 16. Mai 2000 - VI ZR 321/98, BGHZ 144, 296, 303 ff.; vom 20. September 2011 - VI ZR 55/09, NJW 2011, 3442 Rn. 13 mwN).

  • BGH, 16.05.2000 - VI ZR 321/98

    Haftung von Belegärzten

    Auszug aus BGH, 07.11.2017 - VI ZR 173/17
    Bei der Bewertung und Einstufung eines Fehlers sind alle Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen, so dass auch eine Häufung mehrerer an sich nicht grober Fehler die Behandlung insgesamt als grob fehlerhaft erscheinen lassen kann (st. Rspr.; Senat, Urteile vom 16. Mai 2000 - VI ZR 321/98, BGHZ 144, 296, 303 ff.; vom 20. September 2011 - VI ZR 55/09, NJW 2011, 3442 Rn. 13 mwN).
  • BGH, 16.04.1996 - VI ZR 190/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Geburtshilfe, Belegarzt,

    Auszug aus BGH, 07.11.2017 - VI ZR 173/17
    Auch ein Verstoß des Krankenhausträgers gegen die ihm obliegenden Organisationspflichten kann sich im Einzelfall als grober Fehler darstellen (Senat, Urteil vom 16. April 1996 - VI ZR 190/95, NJW 1996, 2429 unter II 2).
  • BGH, 19.02.2019 - VI ZR 505/17

    Arzthaftungsprozess: Erweiterte sekundäre Darlegungslast der Behandlungsseite;

    Die Frage, ob dieser Fehler als grob zu bewerten ist, wäre in diesem Fall daher zumindest auch unter dem Gesichtspunkt des Organisationsverschuldens zu stellen (vgl. Senat, Beschluss vom 7. November 2017 - VI ZR 173/17, NJW 2018, 309 Rn. 14; Urteil vom 16. April 1996 - VI ZR 190/95, NJW 1996, 2429 unter II.2).
  • OLG Karlsruhe, 17.05.2018 - 7 U 32/17

    Arzthaftung: Unterlassene Wiedereinbestellung eines Patienten als

    Als grober Behandlungsfehler ist dabei ein ärztliches Fehlverhalten anzusehen, das nicht etwa aus subjektiven, in der Person des handelnden Arztes liegenden Gründen, sondern aus objektiver ärztlicher Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil ein solcher Fehler dem behandelnden Arzt aus dieser Sicht "schlechterdings" nicht unterlaufen darf (BGH, NJW 1983, 2080; NJW 1992, 754 f.; NJW 1995, 778; NJW 1996, 2428 NJW 2012, 227 f., Tz. 8, juris NJW 2018, 309 ff., Tz. 13, juris).
  • OLG Hamm, 20.12.2022 - 26 U 15/22

    Haftung des behandelnden Psychiaters wegen unterbliebener Verhinderung eines

    Kommt der Sachverständige zu dem Ergebnis, dass eindeutig und in besonderem Maße gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstoßen wurde, weil zum Beispiel zwingend gebotene Befunde nicht erhoben wurden oder auf Befunde nicht nach gefestigten und bekannten Regeln der ärztlichen Kunst reagiert wurde oder sonst eindeutig gebotene Maßnahmen zu Bekämpfung eines erkannten Risikos unterblieben, kann dies die Behandlung als grob fehlerhaft erscheinen lassen (st. Rspr. BGH, Beschluss vom 7. November 2017, VI ZR 173/17; BGH, Urteil vom 25. Oktober 2011,VI ZR 139/10; BGH, Urteil vom 21. Januar 2014, VI ZR 78/13, jeweils juris).
  • OLG Celle, 20.09.2021 - 1 U 32/20

    Die fehlende Klingel im Kreißsaal

    Hierzu zählen vielmehr auch die elementaren medizinischen Grundregeln, die im jeweiligen Fachgebiet vorausgesetzt werden (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 20. September 2011 - VI ZR 55/09 -, juris Rn. 11 m.w.N.; BGH, Beschluss vom 07. November 2017 - VI ZR 173/17 -, juris Rn. 13; Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 6. Aufl., Rn. G 173b).
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