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   BGH, 27.11.1956 - VI ZR 173/55   

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https://dejure.org/1956,3912
BGH, 27.11.1956 - VI ZR 173/55 (https://dejure.org/1956,3912)
BGH, Entscheidung vom 27.11.1956 - VI ZR 173/55 (https://dejure.org/1956,3912)
BGH, Entscheidung vom 27. November 1956 - VI ZR 173/55 (https://dejure.org/1956,3912)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1957, 30
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 03.11.1961 - VI ZR 254/60
    Anders ist es ausnahmsweise, wenn die Frage, wer der Ersatzpflichtige ist, von der Beantwortung einer verwickelten und zweifelhaften Rechtsfrage abhängt, die in der Rechtsprechung noch keine Klärung gefunden hat (BGHZ 6, 195, 202; Urteile des erkennenden Senats vom 27. November 1956 - VI ZR 173/55 - = VersR 1957, 30; vom 18. September 1959 - VI ZR 177/58 - = VersR 1959, 1040; vom 26. April 1960 - VI ZR 70/59 - = VersR 1960, 754).
  • BGH, 20.10.1959 - VI ZR 166/58

    Rechtsmittel

    In besonderen, verwickelten Fällen können auch erhebliche rechtliche Zweifel, welcher von mehreren in Betracht kommenden Rechtsträgern der Verantwortliche und damit der richtige Beklagte ist, die Erhebung der Klage gegen einen von ihnen als nicht zumutbar erscheinen lassen (BGH Urteil v. 27. November 1956 - VI ZR 173/55 = VersR 1957, 30; vom 12. Dezember 1957 - VI ZR 274/56 = VersR 1958, 109; vom 9. Juni 1958 - III ZR 54/57 = VersR 1958, 514).
  • BGH, 02.06.1959 - VI ZR 124/58

    Rechtsmittel

    Soweit die Revision geltendmacht, die Inanspruchnahme eines Anwalts sei schon deshalb zweckmäßig gewesen, weil es für den Kläger nicht offenkundig gelegen habe, ob er die Stadt oder die Baufirma in Anspruch nehmen solle, handelt es sich nicht um die Kenntnis der die Schadenersatzpflicht begründenden Tatsachen, sondern um deren (keine besonderen Schwierigkeiten bietende und daher für den Beginn der Verjährung unerhebliche) rechtliche Wertung (vgl. BGHZ 6, 195, 202; Urteil vom 27. November 1956 - VI ZR 173/55 = VersR 1957, 30).
  • BGH, 17.02.1970 - VI ZR 185/68

    Kenntnis der Person des Ersatzpflichtigen im Deliktsrecht - Anforderungen an das

    Die Rechtsprechung des BGH, wonach der Lauf der Verjährungsfrist bei verwickelten und zweifelhaften Rechtsfragen, insbesondere bei begründeten Zweifeln über die Person des von mehreren in Betracht kommenden Ersatzpflichtigen, erst mit dem Zeitpunkt beginnt, in dem diese Zweifel nicht mehr bestehen (Urt. v. 20. Oktober 1959 - VI ZR 166/58 = LM § 852 Nr. 13; Urt. v. 12. Dezember 1957 - VI ZR 274/56 = VersR 1958, 109; Urt. v. 27. November 1956 - VI ZR 173/55 = VersR 1957, 30), trifft auf den vorliegend zu entscheidenden Sachverhalt nicht zu, weil eine Verantwortung des Niepmann eine solche des Beklagten ersichtlich nicht ausschloß.
  • BGH, 18.09.1959 - VI ZR 177/58

    Rechtsmittel

    Allerdings wird eine Ausnahme von diesen Grundsätzen in Betracht kommen, wenn es auf verwickelte und zweifelhafte Rechtsfragen ankommt, vor allem wenn die Frage, wer der Ersatzpflichtige ist, für alle Beteiligten unklar und zweifelhaft ist (BGHZ 6, 195 [202] und Urteil vom 27. November 1956 - VI ZR 173/55 - VersR 1957/30) Ein solcher Ausnahmefall ist aber hier nicht gegeben.
  • BGH, 10.12.1957 - VI ZR 274/56
    Allerdings wird, wie der Revision zuzugeben ist, eine Ausnahme in Betracht kommen, wenn es auf verwickelte und zweifelhafte Rechtsfragen ankommt, vor allem wenn die Frage, wer der Ersatzpflichtige ist, für alle Beteiligten unklar und zweifelhaft ist (vgl. BGH a.a.O. und das Urteil des erkennenden Senats vom 27. November 1956 VersR 1957, 30).
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