Rechtsprechung
   BGH, 08.07.1960 - VI ZR 174/59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,7966
BGH, 08.07.1960 - VI ZR 174/59 (https://dejure.org/1960,7966)
BGH, Entscheidung vom 08.07.1960 - VI ZR 174/59 (https://dejure.org/1960,7966)
BGH, Entscheidung vom 08. Juli 1960 - VI ZR 174/59 (https://dejure.org/1960,7966)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1960,7966) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • MDR 1960, 916
  • VersR 1960, 740
  • DB 1960, 1005
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.02.1956 - VI ZR 352/54

    Ersatzpflicht hinsichtlich seelischer Störungen

    Auszug aus BGH, 08.07.1960 - VI ZR 174/59
    Nun hat das Berufungsgericht zwar das Urteil BGHZ 20, 137 erwähnt, doch muß die kurze Würdigung der Gutachten und der Rechtslage Zweifel erwecken, ob das Berufungsgericht die vom Senat aufgestellten Rechtsgrundsätze richtig erkannt und angewandt hat.

    Die Bedeutung der Entscheidung BGHZ 20, 137 liegt gerade darin, daß die Schadensersatzpflicht für gewisse Neuroseschäden auch dann entfallen kann, wenn weder eine Simulation noch ein Mitverschulden, in dem Sinne festzustellen ist, daß der Kläger seinen Vorstellungen nicht den ihm möglichen Widerstand geleistet hat.

    Dessen ungeachtet muß jedoch, wie der erkennende Senat in dem Urteil BGHZ 20, 137 ausgeführt hat, der Haftung für Neuroseschäden eine Grenze gesetzt werden, um auf diesem Gebiet untragbare Hafdie rechtlich gebührende Beurteilung erfährt.

    Eben deshalb hätte geprüft werden müssen, ob nicht unter Berücksichtigung der Rechtsgrundsätze des Urteils BGHZ 20, 137 von einem gewissen Zeitpunkt an die Schadensersatzpflicht der Beklagten entfiel oder nur noch in einem eingeschränkten Umfang bestand.

    Bei der erforderlichen neuen tatrichterlichen Prüfung dürfte es sich empfehlen, falls eine Ergänzung der gutachterlichen Beurteilung herbeigeführt wird, den Gutachter auf die maßgebliche Rechtsfrage (BGHZ 20, 137) hinzuweisen oder diese bei der Anhörung des Gutachters in der mündlichen Verhandlung zu erörtern.

  • BGH, 30.04.1996 - VI ZR 55/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    20 aa) So hat die Rechtsprechung eine Haftung für Renten- oder Begehrensneurosen abgelehnt, in denen der Geschädigte den Unfall in dem neurotischen Streben nach Versorgung und Sicherheit lediglich zum Anlaß nimmt, den Schwierigkeiten und Belastungen des Erwerbslebens auszuweichen (BGHZ 20, 137; Senatsurteile vom 8. Juli 1960 - VI ZR 174/59 - VersR 1960, 740; vom 21. April 1961 - VI ZR 105/60 - VersR 1961, 597; vom 28. September 1965 - VI ZR 87/64 - VersR 1965, 1080; vom 8. Mai 1979 - VI ZR 58/78 - VersR 1979, 718).
  • BGH, 08.05.1979 - VI ZR 58/78

    Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Injektion in einem Krankenhaus bei

    Hier genügt es indessen, daß ein Zurechnungszusammenhang zwischen dem schädigenden Eingriff und der Rentenneurose dann nicht bejaht werden kann, wenn zwischen dem Unrechtsgehalt der Körperverletzung und der daran anknüpfenden Begehrensneurose keine einleuchtende Zweckverbindung besteht (vgl. Palandt/Heinrichs 37. Aufl. Vorbem. 5, d, cc vor § 249 BGB), das Schadensereignis vielmehr nur den "Kristallisationspunkt" für die Begehrensneurose bildet, der seinem Wesen nach auswechselbar ist (vgl. BGHZ 39, 313, 317 [BGH 10.04.1963 - IV ZR 281/62]; vgl. auchSenatsurteil vom 8. Juli 1960 - VI ZR 174/59 - VersR 1960, 740, 741).
  • BGH, 30.05.1961 - VI ZR 139/60

    Ersatzfähigkeit des merkantilen Minderwerts

    Fehl geht der Hinweis der Revision, der sich auf die Rechtsprechung des Senats zur Beschränkung von Neuroseschäden (BGHZ 20, 142 [BGH 29.02.1956 - VI ZR 352/54] ; Urteil vom 8. Juli 1960 - VI ZR 174/59 = LM § 823 (F) BGB Nr. 16 = VersR 1960, 740) beruft.
  • BGH, 25.01.1968 - III ZR 122/67

    Pflicht des Geschädigten zur nutzbringenden Verwertung der verbliebenen

    Diese Auffassung entspricht der gefestigten Rechtsprechung des VI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (BGHZ 20, 137, 140 ff [BGH 29.02.1956 - VI ZR 352/54] ; BGH LM BGB § 823 (F) Nr. 16 = MDR 1960, 916 = VersR 1960, 740; LM BGB § 249 (Bb) Nr. 13 = NJW 1965, 2293 = Warn 1965, 395), der sich der erkennende Senat anschließt.
  • BGH, 28.09.1965 - VI ZR 87/64

    Grenzen der Schadensersatzpflicht bei Rechtsneurosen und Rentenneurosen -

    Auf die Entscheidungsgründe des Urteils vom 8. Juli 1960 - VI ZR 174/59 - = LM BGB § 823 (F) Nr. 16 - VersR 1960, 740 - wird verwiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht